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IGNORED

Ist eine Kontrolle der WBK auf dem Schießstand vorgeschrieben?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich stelle hier mal eine PN, natürlich mit Genehmigung, eines z.Zt. abwesenden, aber durchaus fachkundigem User ein:

Also ich sehe durchaus eine Verpflichtung des Schießstättenbetreibers bzw. dem von diesem damit betrauten Personen zur Überprüfung, ob die Berechtigung zum Erwerb und Besitz der zum Einsatz kommenden Schusswaffen gegeben ist. Ob so was kontrolliert bzw. bemerkt wird und ob z.B. die Polizei das wüsste, ist eine andere Geschichte. In der Praxis kommt dies wohl - bis auf NRW vielleicht <_< - sehr selten vor.

Der Verstoß ist auf jeden Fall rein theoretisch bußgeldbewehrt (fraglich, ob so was überhaupt angezeigt werden würde) und die Behörde kann nach § 9 Abs. 2 AWaffV im Einzelfall Ausnahmen zulassen.

Die Berechtigung zum Erwerb und Besitz kann sich auf verschiedene Weise ergeben, nämlich z.B.

- für den WBK-losen Gastschützen durch § 12 Abs. 1 Nr. 5 WaffG

- für einen Jagdscheininhaber für Langwaffen bis zu zwei Wochen durch Jagdschein gemäß § 13 Abs. 3 WaffG

- für einen WBK-Inhaber für die darin eingetragenen Waffen innerhalb des vom Bedürfnis umfassten Zwecks bzw. ebenfalls für maximal zwei Wochen für aufgrund einer dortigen Erwerbserlaubnis erworbenen Waffe, die noch nicht eingetragen worden ist.

Hoffe, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Ist allerdings nur meine bescheidene Auffassung. Du weißt ja wie das in Fachkreisen ist. 3 Anhörungen, 5 Meinungen. :D

Geschrieben
Ich glaube, ich geb's auf...........

Nee, so schnell nicht :D

Ich versuche es mal mit einem ganz anderen Beispiel:

als Goldschmied und Juwelier bin ich gesetzlich verpflichtet, bei Altgoldankauf mir den Personalausweis zeigen zu lassen und im Ankaufsbuch Gewicht, Art der Ware, Name des Kunden sowie die Nummer des Ausweises niederzuschreiben.

Habe ich dem Kunden gegenüber Polizeigewalt? Nein.

Habe ich das Recht, den Ausweis zu verlangen? Ja.

Habe ich die Pflicht, den Ausweis zu verlangen? Ja.

Was habe ich letztendlich vorgenommen? Eine Personenkontrolle. Ob das nun unter Hausrecht oder was auch immer fällt, ist doch sowas von schnurzpiepegal.

Theorie und Praxis sind eben zwei Paar Stiefel.

Geschrieben

Auf herkömmlichen Schießständen ist bei mir noch nie die WBK kontrolliert worden. Bei Privatwaffenschießen auf der BW-Schießanlage hat man dagegen seit einigen Jahren neben der normalen und üblichen Anwesenheitsliste eine zweite Liste, in die man eine WBK eintragen soll. Weil ich keinen vernünftigen Grund dafür sehe, keine Erklärung bei Nachfrage bekam und vor allem das ganze ziemlich hirnrissig aufgebaut ist (es wird nur nach EINER WBK gefragt, nicht nach WBKen für die geschossenen Waffen bzw. ggf. nach mehreren WBKen) komme ich meiner "Pflicht" immer so nach, daß ich wie gefordert EINE WBK dort eintrage. Ihr könnt Euch denken, welche, nachdem ja nicht verlangt wird, diejenige einzutragen, auf der die geschossene(n) Waffe(n) steht/stehen.

Wenn die solchen Bürokratismus haben wollen, dürfen sie ihn gern haben. Nach dem Datenschutz haben sie nämlich m.E. keinerlei Möglichkeit, etwas nachzuprüfen.

Geschrieben

Mit dem Schlusswort könnte ich leben!

Gruß Habakuk

im FWR

Ja, ich auch...

@Jennerwein,

ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie scheint man vom gewählten "Nick" auch auf die Persönlichkeit schließen zu können... :bud:

Das ist aber wirklich nicht böse gemeint :s75:

Grüße

M.P.

Geschrieben

@Jennerwein,

ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie scheint man vom gewählten "Nick" auch auf die Persönlichkeit schließen zu können... :bud:

Wenn Ihr wüßtest, was für ein erzkonservativer Socken ich tatsächlich bin. :o

Das ist aber wirklich nicht böse gemeint :s75:

Wenn ich sowas als "bös gemeint" auffassen würde, hätte ich schon längst ein Magengeschwür. ;)

So, jetzt lassen wir das Thema aber wirklich.

Geschrieben

...

Ich denke, damit sollte eine Verpflichtung bzw. Kontrollberechtigung der WBK hinreichend erläutert sein.

...

Allzeit Gut Schuß vom moosbroetchen :)

Nehmt doch endlich mal die beiden Begriffe aus dem einen Topf, in den sie aus Vesehen geworfen wurden !!! Selbsverständlich habe ich das RECHT, auf meinem Stand die WBK zu kontrollieren, aber keinesfalls die PFLICHT !

Zu einigen anderen Punkten, die hier aufgetaucht sind:

Gehört nicht zu einem "ordnungsgemäßen Ablauf", daß der Schütze auch die Berechtigung zum Besitz der Waffe und somit zur Nutzung der selben unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen hat?

Genau das gehört auch dazu, aber diese Berechtigung habe ich schon, wenn ich meinen Standnachbarn frage: Hey, schönes Teil, darf ich´s mal ausprobieren? Dann habe ich diese Waffe ganz legal ERWORBEN.

Zum anderen müßte man sich bei einer KontrollPFLICHT natürlich erst mal die Frage stellen, weshalb dann nur unbekannte Gastschützen zu kontrollieren wären? Wer sagt Dir denn ,daß die WBK Deines Kumpels, der gerade auf dem Stand angekommen ist, nicht vor kurzem widerrufen wurde?

Soviel vorauseilender Gehorsam macht mir langsam Angst.

Da das meiner Meinung, die ich http://foren.waffen-online.de/index.php?s=...ndpost&p=478594 dargelegt habe, widerspricht, wäre es schön, wenn du deine Meinung begründen würdest.

:icon14: genau, Mawo, hier werden Sachen reininterpretiert, die SO gewiß nicht gemeint sind.

mfg

Ralf

Geschrieben

Wenn ich sowas als "bös gemeint" auffassen würde, hätte ich schon längst ein Magengeschwür. ;)

So, jetzt lassen wir das Thema aber wirklich.

Hallo Jennerwein,

solltest Du Dich mal in der Hauptstadt aufhalten, Lust zum Ballern haben und Dich auch noch auf meinen Stand verirren und Dich als DER Jennerwein zu erkennen geben, wirst Du nicht nach PA und WBK gefragt! Versprochen! Großes Wilddiebehrenwort! :bb1:

Grüße

M.P.

Geschrieben

Hallo,

ich darf also erst schießen, wenn die Waffe auch eingetragen ist? Ich dachte der Gesetzgeber gibt mir dafür 14 Tage Zeit.

Gruß

The Hun

Zumindest wenn man beim Händler kauft, wird Seriennr., Waffenmodell usw. schon eingetragen. Die Behörde stempelt dann nur noch ab.

Gruß

Jake C. (mein letztes Post hier in diesem Thread...)

Geschrieben

Veto, des eigenen Besitztumes!! Das Grundstück meines Nachbarn ist auch befriedetes Besitztum, treibe ich mich da mit der Waffe rum, so führe ich sie illegal.

es sei denn, Dein Nachbar hat es Dir erlaubt!

Auch die Ausübung der tatsächlichen Gewalt auf dem Stand sowie der Transport dahin gilt als "Führen".

Falsch! Transport ist Transport und nicht Führen. Deshalb brauchts Du dafür auch keinen WS.

Nun, diese Personen brauchen keine WBK, das ist richtig. Sie haben andere Nachweise, aber Nachweise müssen auch sie haben. Wenn der Polizist mit einer Waffe privat auf den Stand geht, so braucht auch er eine gültige WBK, oder Jagdschein oder Waffenschein.

Sogar die Sachkundeprüfung muss ein Polizist heutzutage ablegen, wenn er sportlich schießen möchte und eine WBK beantragt. Da nützt ihm sein Dienst, den er ja auch mit Waffe versieht, gar nix. Er hat daher noch keine Sachkunde, wie sie bei Beantragung einer WBK nachgewiesen werden muss.

Unsinn! Ein Polizist ist berechtigt, seine Dienstwaffe ständig mit sich herumzuschleppen - ausser in den vom Gesetz genannten Ausnahmen. Und stell Dir vor, er gibt sogar welche, die dürfen auch mit Ihrer Dienstwaffe sportlich schiessen.

Eine Sachkundeprüfung muss er auch nicht machen. Er gehört zu dem Personenkreis, der durch seine Ausbildung seine Sachkunde nachgewiesen hat.

In diesem Kontext hast Du recht, ich habe keine Polizeigewalt. Ich habe aber das Recht, die WBK kontrollieren zu können und ob diese WBK auch zu der Person gehört, die sie mir vorlegt.

Nein! Dieses Recht hast Du ausdrücklich nicht! Es ist schon mehrfach geschrieben worden: das Hausrecht berechtigt Dich nur zu entscheiden, wer den Stand betreten darf und wer nicht! Es berechtigt Dich nicht zu Personen- oder werweißwelcher-Kontrollen

Harlekin

Geschrieben
Nein! Dieses Recht hast Du ausdrücklich nicht! Es ist schon mehrfach geschrieben worden: das Hausrecht berechtigt Dich nur zu entscheiden, wer den Stand betreten darf und wer nicht! Es berechtigt Dich nicht zu Personen- oder werweißwelcher-Kontrollen

Dem schließe ich mich an. In meiner Arbeit läuft es ganz genauso: Ich habe das Hausrecht und kann natürlich Personen im Rahmen dieses Hausrechts kontrollieren. Selbstverständlich kann ich sie falls nötig darum bitten, mir den Ausweis zu zeigen. Ein Recht darauf habe ich allerdings nicht. Wenn die Person den Ausweis nicht zeigen will, muß ich entscheiden, ob ich ihn laufen lasse oder eben die Polizei hinzuziehe. Das Vorzeigen eines Ausweises mir gegenüber ist freiwillig und bleibt dem Kunden überlassen. Natürlich weise ich nicht ausdrücklich darauf hin, sonst habe ich ja noch mehr Fälle, bei denen ich aufwendig nach staatlicher Unterstützung rufen muß.

Ansonsten halte ich persönlich es mit WBK angeben so wie oben beschrieben: Wenn wie leider inzwischen in o.g. Fall üblich eine Liste mit "Eintragspflicht" ausliegt, schreibe ich grundsätzlich eine WBK rein, auf der garantiert keine Waffe steht, die ich dabei habe. Nicht weil ich notorischer Querulant bin, sondern weil mir weder eine rechtliche Grundlage für dieses Verfahren, noch eine vernünftige und nachvollziehbare Erklärung gemacht werden konnte. Und weils dann die einfachste Möglichkeit ist, schreib ich halt irgendwas rein, was den Pseudo-Bürokraten zufriedenstellt. Alternativ könnte man ihm auch rosa Pillen anbieten, damit er glücklich wird... aber vielleicht nimmt er die ja eh schon!

Geschrieben
Falsch! Transport ist Transport und nicht Führen. Deshalb brauchts Du dafür auch keinen WS.

WBK wird benötigt, nicht WS. Ansonsten bist Du leider auf dem Holzweg. Und definiert ist das ganze so:

"Im Sinne des Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt."

Das sollte doch eindeutig sein.

Eine Sachkundeprüfung muss er auch nicht machen. Er gehört zu dem Personenkreis, der durch seine Ausbildung seine Sachkunde nachgewiesen hat.

Tut mir leid, aber das weiß ich dem Fall wirklich ganz genau.

Vor kurzem erst hat ein Polizist die Sachkundeprüfung abgelegt. Sein Dienst als Polizist entbindet ihn davon ausdrücklich[nicht. Zumindest ist das hier in Hessen so geregelt. Weiterhin hat er eingeräumt, daß er dabei noch einiges dazugelernt hat und er selbst diese Vorgehensweise als absolut sinnvoll betrachtet. Noch dabei hat es ihm Spaß gemacht ;)

das Hausrecht berechtigt Dich nur zu entscheiden, wer den Stand betreten darf und wer nicht!

Geht es jetzt um Begrifflichkeiten oder geht es um die gängige Praxis??

Ich nehme mir das Recht heraus, von fremden Schützen die WBK zu kontrollieren. Das darf ich!!!! Das sollte eine verantwortungbewußte Aufsicht auch tun.

Er kann es verweigern und schießt dann eben nicht, auch gut.

Ich kann das als Aufsicht verlangen, das Recht habe ich als Aufsicht, darum geht es. Einfordern, wie z.B. die Polizei kann ich es nicht, aber darum geht es nicht.

Theoretisch habe ich das Recht vom Buchstaben des Gesetzes zur "Personenkontrolle" so nicht, unbestritten.

Praktisch aber nimmt man sich das Recht, und nur um die Praxis geht es und nicht um theoretischen Krimskrams.

Hat in der Theorie der Bankangestellte bei Kontoeröffnung, der Portier im Hotel beim Einchecken, der Handyverkäufer etc. das Recht, den Ausweis zu verlangen und somit eine Personenkontrolle vorzunehmen? Nein.

Wird das aber in der Praxis getan? Ja!

Ich kann im Hotel den Ausweis auch verweigern und schlafe im Park auf der Bank.

Also, worum geht es nun? Um die Praxis, oder?

...sondern weil mir weder eine rechtliche Grundlage für dieses Verfahren, noch eine vernünftige und nachvollziehbare Erklärung gemacht werden konnte.

Die rechtliche Grundlage ist doch durch das Hausrecht gegeben. Ich kann die Papiere nicht einfordern, aber ich kann bei Nichtvorzeigen den Zutritt zum Stand verweigern. Ich habe also von einem Recht gebrauch gemacht.

Was die "vernünftige und nachvollziehbare Erklärung" betrifft:

Ein fremder Schütze kommt, keiner kennt ihn, und möchte GK schießen. Soll ich nun sagen: fein, gib mir die paar Euronen Standgebühr, auf gehts, viel Spaß??

Keiner weiß doch, wen er vor sich hat. Keiner weiß, ob er diese Waffe überhaupt haben darf. Keiner weiß, ob zumindest die Grundkenntnisse bezüglich Handhabung und Sicherheit vorhanden sind. Wie soll ich wissen, ob der die Waffe nicht in Frankfurt im Rotlichtviertel erstanden hat und nun einfach mal ausprobieren möchte? Ist seine Waffe überhaupt für den Stand zugelassen? Ist er im Besitz einer WBK, so gehe ich davon aus daß alles in Ordnung ist. Natürlich vergleiche ich nicht die Nummer in der WBK mit der Nummer auf der Waffe, man kann es auch übertreiben.

Aber ich sehe dann schon, was für eine Waffe er auspackt. Wenn in der WBK nur eine 9x19 eingetragen ist und er eine .44er auspackt hat er gelitten. Dann hat so ein Schütze auf dem Stand auch überhaupt nichts verloren, weil er wissentlich Sch...e baut. Ich frage mich dann auch "Warum tut er das überhaupt?"

Und ein fremder Schütze, der das Meckern anfängt, weil er seine WBK zeigen soll, bei dem stimmt was nicht, der fliegt sofort raus, und zwar achtkant.

Da wird immer gescholten von wegen die Deutschen mit ihrer Gründlichkeit, ihrem Kontrollwahn und und und.

Wie sieht es denn aus mit der Datenschutz- und Kontrolliertwerden-Paranoia? Ist es sogesehen nicht auch typisch deutsch, wenn immer wieder "Typisch Deutsch" skandiert wird?

Es sollte doch möglich sein, daß man sich an gewisse Regeln hält und diese einfach akzeptiert. Sicher wird es auf unterschiedlichen Ständen anders gehandhabt. Aber wenn ich wo fremd bin, dann passe ich mich doch den Gegebenheiten an, oder nicht? Muss man immer gleich maulen? Kann man damit nicht lässig und unverkrampft umgehen? Wem tut es warum weh, wenn er seine WBK zeigen soll? Ist das eine Ehrkränkung, und wenn ja, was ist das für ein seltsamer Ehrbegriff?

Und weils dann die einfachste Möglichkeit ist, schreib ich halt irgendwas rein, was den Pseudo-Bürokraten zufriedenstellt. Alternativ könnte man ihm auch rosa Pillen anbieten, damit er glücklich wird... aber vielleicht nimmt er die ja eh schon!

Da frage ich mich jetzt schon welches Problem Du hast. Warum solche kindischen Spielchen a la "Hö hö, den Idioten hab ich's jetzt aber gezeigt, hö hö, die können mich mal" ?

Kann man, wenn man das persönlich als Unfug betrachtet, nicht locker darüberstehen? Souverän bleiben? Kooperieren? Muss man stänkern? Wozu?

Tut mir leid, aber diese Denkweise begreife ich nicht. Vielleicht bin auch schon zu alt für so was.

schreibe ich grundsätzlich eine WBK rein, auf der garantiert keine Waffe steht, die ich dabei habe.

Weil wir schon so schön auf rechtlichen Begriffen herumreiten: das ist vorsätzliche Urkundenfälschung ;)

Es wird immer so viel gejammert von wegen Werteverfall in der Gesellschaft. Wie sieht es bei einem selbst aus mit den klassischen Werten wie Respekt, Ehrlichkeit, Verantwortungsbewußtsein?

Aber Gesetze und Regeln sind ja sowie so nur dazu da, um die Sportschützen zu gängeln und zu ärgern, und den Rest der Gesellschaft auch. "Wozu diese blöden Gesetze? Ich respektiere nur Gesetze und Regeln, die ich verstehe und die mir in meinen persönlichen Kram passen"

:peinlich:

Geschrieben
Ist der Troll nicht eigentlich jetzt genug gefüttert? Ist doch keine "winterliche Notzeit" mehr...

Carcano

Hallo carcano,

ich habe nicht den Eindruck, dass in diesem Threat jemand den "Troll" spielt!

Wenn Du eine Meinung zu diesem Thema vertrittst, bitte gern, sind wir Alle daran interessiert! Aber bitte auf einer sachlichen Grundlage.

Beiträge wie dieser:

Die rechtliche Antwort (in allgemeiner Form) ist eigentlich ganz einfach:

Nein.

Carcano

sind wenig hilfreich.

Grüße

M.P.

Geschrieben

Eigentlich wollte ich mich ja nicht mehr einmischen, aber der Mist den das Moosweckla absondert schreit nach Wiederspruch.

Ich nehme mir das Recht heraus, von fremden Schützen die WBK zu kontrollieren. Das darf ich!!!! Das sollte eine verantwortungbewußte Aufsicht auch tun.

Das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Weil ich mir ein Recht herausnehme, drumm darf ich es auch. Und weil ich ja sooo toll bin haben alle anderen "verantwortungsbewusten" das auch so zu machen.

Aber ich sehe dann schon, was für eine Waffe er auspackt. Wenn in der WBK nur eine 9x19 eingetragen ist und er eine .44er auspackt hat er gelitten. Dann hat so ein Schütze auf dem Stand auch überhaupt nichts verloren, weil er wissentlich Sch...e baut. Ich frage mich dann auch "Warum tut er das überhaupt?"

Hast du eigentlich schon jemals in's Waffenrecht rein geschaut?

Und ein fremder Schütze, der das Meckern anfängt, weil er seine WBK zeigen soll, bei dem stimmt was nicht, der fliegt sofort raus, und zwar achtkant.

AAja - weil einer Probleme mit deinen selbst ernannten "Regeln" hat unterstellt man ihm gleich "bei dem stimmt etwas nicht".

Es sollte doch möglich sein, daß man sich an gewisse Regeln hält und diese einfach akzeptiert.

Es wird immer so viel gejammert von wegen Werteverfall in der Gesellschaft. Wie sieht es bei einem selbst aus mit den klassischen Werten wie Respekt, Ehrlichkeit, Verantwortungsbewußtsein?

Du bildest dir ein Vorschriften erlassen zu können und bist beleidigt wenn nicht alle folgen wollen. Am Schluß heultst du noch rum wegen Werteverfall und so.

Nein Moosweckla du bist kein Troll, du bist ein

Blockwart

@P88

Das Problem ist doch das von Waffenrechtlicherseite von anderen und auch von mir alles gesagt wurde, inklusive Zitate und Links. Wenn Moosweckla aufgrund seines Hausrechtes Regeln erläst dann sollte er einfach einmal Kapieren das diese regel auserhalb des Wirkungsbereiches seines Hausrechtes keinen Betsand haben.

Und genau daran fehlts.

Ohne Gruß

Geschrieben

Aber Gesetze und Regeln sind ja sowie so nur dazu da, um die Sportschützen zu gängeln und zu ärgern, und den Rest der Gesellschaft auch. "Wozu diese blöden Gesetze? Ich respektiere nur Gesetze und Regeln, die ich verstehe und die mir in meinen persönlichen Kram passen"

Hallo moosbroetchen,

da dir hier der Wind ja recht kräftig ins Gesicht weht, mal etwas positive Kritik meinerseits. :)

Ich habe nicht den Eindruck, daß du jemand bist, der die besondere Verantwortung einer Schießaufsicht ausnutzt, um seine persönlichen Macht- und Kontrollgelüste zu befriedigen. Was du über die Kontrolle der WBK von unbekannten Schützen schreibst ist sinnvoll und, meines Erachtens, in keiner Weise überzogen - ich denke, ich würde das genauso handhaben.

Natürlich hast du (wie du selber schreibst) nicht das "Recht" auf Vorlage dieser Dokumente, aber, um die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten, ist deine Vorgehensweise geeignet und angemessen.

-Valynor

Geschrieben

@ weini

Nein Moosweckla du bist kein Troll, du bist ein

Blockwart

Ich nehme mal an, Du bist noch Jugendlicher und steckst mitten in der Pubertät, insofern sei Dir Dein Gepolter verziehen. Ich habe selbst zwei Jungs in diesem Alter, weiß also, wie schwer es manchmal aus Eurer Sicht mit den Erwachsenen sein kann. ;)d038.gif

Geschrieben

Hallo moosbroetchen,

da dir hier der Wind ja recht kräftig ins Gesicht weht, mal etwas positive Kritik meinerseits. :)

Ich habe nicht den Eindruck, daß du jemand bist, der die besondere Verantwortung einer Schießaufsicht ausnutzt, um seine persönlichen Macht- und Kontrollgelüste zu befriedigen. Was du über die Kontrolle der WBK von unbekannten Schützen schreibst ist sinnvoll und, meines Erachtens, in keiner Weise überzogen - ich denke, ich würde das genauso handhaben.

Natürlich hast du (wie du selber schreibst) nicht das "Recht" auf Vorlage dieser Dokumente, aber, um die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten, ist deine Vorgehensweise geeignet und angemessen.

-Valynor

:icon14::appl::pro:

Geschrieben

weißt Du moosbrötchen,

vielleicht ist ist es einfach Deine Art, wie Du Dir Rechte herausnehmen willst, dass Dir der Wind hier scharf ins Gesicht bläst!

Theoretisch habe ich das Recht vom Buchstaben des Gesetzes zur "Personenkontrolle" so nicht, unbestritten.

Praktisch aber nimmt man sich das Recht, und nur um die Praxis geht es und nicht um theoretischen Krimskrams.

das ist seit langem das Tollste was ich gelesen habe. Hier nimmt einfach jemand wider besseres Wissen das Recht in die eigene Hand! Hoch lebe die Anarchie!

Ach was soll's ... unbelehrbar und beratungsresistent

Harlekin

Geschrieben
Weil wir schon so schön auf rechtlichen Begriffen herumreiten: das ist vorsätzliche Urkundenfälschung

Zum Rest Deines Beitrags wurde ja eh schon etwas geschrieben, meiner Meinung nach sind Deine Ansichten grob daneben und teils von keinem Gesetz gedeckt.

Aber zu diesem Satz möchte ich dann doch noch meine Meinung äußern:

Wie kommst Du dazu, so einen Schmarrn zu schreiben? Wenn dort ein Formular in Listenform ausliegt, in dem WBK-Nummer und Name des Schützen gefragt werden und ich beides eintrage, was bitte ist daran Urkundenfälschung? Es wird nicht explizit nach der WBK gefragt, auf der die geschossene Waffe steht! Von wegen "kindliche Spielchen": Die macht gerade der, der diesen Mist eingeführt hat und dafür weder rechtliche Deckung, noch eine erlaubte Nachprüfbarkeit hat. Im Gegenteil, ich arbeite stark darauf hin, daß dem Heini das Handwerk gelegt wird. Sollte sich nämlich herausstellen, daß er da irgendwo rumtelefoniert oder sonstwie einen Datenabgleich macht, hat er eine saubere Anzeige wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz am Hals. So ein Sesselfurzer ohne Hirn und Rechtsverständnis hat meiner Meinung nach als Leitende Person im Schießsport überhaupt nichts verloren. Dem geht es nämlich primär darum, persönliche Machtinteressen auszuleben und die Leute nach seiner Pfeife tanzen zu lassen, sonst gar nichts. Ist in etwa so wie bei den allseits bekannten Hobbywaffenrechtsverschärfern. Er erwähnte mal, er habe das eingeführt, um illegale Waffen vom Stand zu verbannen. Und wie soll das bitte gehen? Es gibt reichlich Möglichkeiten, trotz Angabe einer WBK mit einer legalen oder illegalen Waffe zu schießen, ohne daß er es nachprüfen kann. Insbesondere deshalb, weil auch noch nie die Übereinstimmung von WBK-Eintrag und Waffe überprüft wurde- wie Du das ja oben auch schreibst. Die ganze Sache ist also hanebüchener Unsinn, der niemandem etwas bringt, sondern nur Argwohn und möglicherweise auch Streitereien provoziert.

Und angehen tuts ihn ohnehin nichts, das ist und bleibt Behördensache! Fachlich weiß er das sehr gut.

Was mich bei manchen Beiträgen hier im Thread richtig ärgert: Wenn Behörden (die ja staatliche Kontrollorgan sind) einen Waffenbesitzer kontrollieren wollen, wird groß geschrien, daß das ja wohl nicht so ohne weiteres geht usw. Und wenn irgend ein "Dahergelaufener" ohne jegliche besondere Ermächtigung, Qualifikation oder sonstwas nun sein ganz privates Süppchen kocht und ohne Befugnis anderer Leute WBK kontrollieren will, dann wird das von manchen Leuten auch noch vehement verteidigt! Wo sind wir denn? Mit wievielerlei Maß meßt Ihr denn? Haaalllooo! Aufwachen!

Geschrieben

Was mich bei manchen Beiträgen hier im Thread richtig ärgert: Wenn Behörden (die ja staatliche Kontrollorgan sind) einen Waffenbesitzer kontrollieren wollen, wird groß geschrien, daß das ja wohl nicht so ohne weiteres geht usw. Und wenn irgend ein "Dahergelaufener" ohne jegliche besondere Ermächtigung, Qualifikation oder sonstwas nun sein ganz privates Süppchen kocht und ohne Befugnis anderer Leute WBK kontrollieren will, dann wird das von manchen Leuten auch noch vehement verteidigt! Wo sind wir denn? Mit wievielerlei Maß meßt Ihr denn? Haaalllooo! Aufwachen!

:appl::appl:

Mfg Weini

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