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IGNORED

Bedürfnis Kal. 4mmM20


hotknife

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich würde mir gerne zu meiner bereits vorhandenen SIG 210-5 HF eine 210-1 mit Umbau auf Kal. 4mmM20 zulegen. Klar könnte ich die auch als zusätzliche KW gleichen Kalibers beantragen, doch möchte ich mir den Eintrag nicht kapattmachen. Hat jemand von Euch Erfahrung, wie das mit dem Antrag Kal. 4mmM20 in die WBK grün so geht? Gäbe es einen Grund, warum die Behörde so etwas ablehnen kann, oder können beliebig viele Kal. 4mmM20 KW auf die WBK grün eingetragen werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruss hotknife

Geschrieben

Schau mal ins WaffG, in die Anlage 2 Unterabschnitt 3 - Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen

1.

Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)

1.1

Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2

für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.

Das sollte doch fuer die 4mm Spieldinger zutreffen? Damit brauchts kein Beduerfnis, Sachkunde und Zuverlaessigkeit reichen.

Siehe http://www.elfev.de/index.php?option=com_c...&Itemid=46#Anl2

Geschrieben

Also dann einfach zum Amt u. einen Eintrag für Kal. 4mmM20 in die WBK eintragen lassen, damit dann ab zum Händler u. die SIG 210 mit Kal. 4mmM20-Lauf gekauft. Das scheint mir jedoch ein wenig einfach?

hotknife

Geschrieben

Also dann einfach zum Amt u. einen Eintrag für Kal. 4mmM20 in die WBK eintragen lassen, damit dann ab zum Händler u. die SIG 210 mit Kal. 4mmM20-Lauf gekauft. Das scheint mir jedoch ein wenig einfach?

hotknife

Doch, so einfach scheints zu sein :gutidee: !

Ich würde mir bei der SIG einen schlechten zusätzlichen Lauf kaufen und diesen auf 4 mm umbauen lassen

Und nicht vergessen, den alten (guten) Lauf als Wechsellauf für Deine alte SIG mitzunehmen.

Somit hast Du dann die komplette neue Waffe...

Wird eigentlich irgendetwas ausser dem Lauf mit 4mm gestempelt?

IMI

Geschrieben

Wenn man die Waffennummer hat kann man diese gleich beim ersten Behördengang anmelden.

Wird aber ein teures 4mmM20 Pistölchen. Auch beim Schiessen liegt man mit der 4mmM20 zumindest kostenmassig mit der Großkalibervariante gleichauf.

Geschrieben

Soweit ich es weiß, wird wirklich nur der Lauf Umgebaut. Vielleicht hat ja jemand aus dem Forum das Ganze bereits mal gemacht u. kann diesbezüglich Anwort hinsichtlich der Pistole geben.

Und wenn wir das ganze weiterspinnen. Ich habe eine LB .45ACP. Jetzt kaufe ich ne neue 1911 in .45ACP. Lasse mit Billiglauf auf Kal. 4mmM20 umbauen. Den Originallauf nehme ich als Wechsellauf für die LB. Oder eine 1911 in 9Para.

Ein Schelm, der da schlimmes denkt.

hotknife

Geschrieben

Hallo !

Hört doch auf, Euch über solche Sachen Gedanken zu machen. Ich habe letztens folgende wahre

Geschichte erlebt: Ein Schütze bekam durch einen dummen Zufall die Polizei ins Haus (Es ging um ein

Steuerdelikt ). Bei der Hausdurchsuchung fiel ein Tresor auf, der geöffnet werden mußte. Darin lagen

Waffen, die ordnungsgemäß in die WBK des Schützen eingetragen waren. Dabei war auch eine 4 mm Waffe. Es handelte sich um einen 1911 Clon. Daneben hatte der Schütze noch Wechselsysteme. Eines der Wechselsysteme steckte nun auf dem Griffstück der 4 mm Waffe und das 4 mm System lag daneben.

Ergebnis: WBK weg, Waffen weg, Strafverfahren wegen illegalem Waffenbesitz.

Jetzt folgende Frage: Hat sich das rentiert ?

Denkt mal drüber nach !

Viele Grüße

Matthias

Geschrieben

Dumm gelaufen. Unterstelle jetzt aber mal nicht, daß hier irgendjemand aus einer Waffe mit WS, stressfrei zwei machen will. Für Wettkämpfe untauglich, da auch dort gelegentlich kontrolliert wird ob die Sportgeräte und WBK OK sind.

Wenn die Konvertierung so gemacht ist, daß die 4mm Waffe, bei dann vorliegender EWB, ohne Qualitätseinbußen rückgebaut werden kann oder wirklich nur der Lauf zu tauschen wäre, dann ist das ne gute legale Möglichkeit sich ein Schnäppchen zu sichern ohne auf die Befürwortung warten zu müssen. Manche Verbände lassen sich da ja gern Zeit.

Das war die Intention meiner Frage zu dem Thema, denn wenn so ein Umbau nicht mehr rückgängig zu machen ist, dann ist die Plempe m.E. wertlos.

Die Plempe muss aber, um dem Gesetz Genüge zu tun, als solche "erkennbar" zu 4mm M20 umgebaut werden. Das heisst, der Lauf kann verändert werden wie er will (durch ausbohren und einsetzen des Futterlaufes, durch einfaches Einkleben eines Läufchens in 4mmM20, you name it). Der Lauf ist entsprechend dem Beschussgesetz zu kennzeichnen, GLEICHZEITIG -und das wird von den meisten "Umbauern" übersehen- , muss!!! aber die Waffe am Griffrahmen oder Schlitten mit dem Zeichen "U" für Umgebaut UND dem Namenszeichen (bei der PTB hinterlegt!!! und im Bundesanzeiger veröffentlicht) oder vollen Namen des Umbauers versehen werden.

Dadurch soll es einem kontrollierenden Beamten/Angestellten sofort möglich sein, zu sehen, das die Waffe ggfls. mit einem falschen (grösseren) Lauf, oder mit einem nicht zugehörigen WE-System versehen ist.

Da die Waffe ja in der WBK als 4mmM20 eingetragen ist, unterliegt sie ja jederzeit einer Nachschau durch die Behörde...und die wird nicht immer durch Einbestellen des Besitzers zur Vorlage der Waffe bei der Behörde überprüft, sondern immer öfters durch Vorbeischauen eines lieben netten Menschens der Verwaltung, oder der Vollzugsorgane....und das ist schon einigen -wie hier auch schon angeklungen- nicht immer gut bekommen.

Aber je mehr Ihr hier in dieser Weise so darüber palavert, um so schneller ist Schluss mit dem Spuk.

Ich kenne da einige, die singen schon das Lied: Warte, warte nur ein Weilchen, dann kommt.....xxx mit dem Hacke-Hackebeilchen...in Form des Verbotes bzw. der höheren Anforderung unter anderem an Abänderungskriterien für 4mmM20 Waffen.

Ich empfehle dazu einen Blick in die zur Abstimmung kommenden Beschuss-Verordnung.

Ihr als Sportschützenzunft mit solchen "natürlich nur rein theoretischen" Überlegungen, grabt Euch irgendwie immer selbst Euer Grab.

Viel Spass beim schaufeln...

PePe

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Hallo !

Hört doch auf, Euch über solche Sachen Gedanken zu machen. Ich habe letztens folgende wahre

Geschichte erlebt: Ein Schütze bekam durch einen dummen Zufall die Polizei ins Haus (Es ging um ein

Steuerdelikt ). Bei der Hausdurchsuchung fiel ein Tresor auf, der geöffnet werden mußte. Darin lagen

Waffen, die ordnungsgemäß in die WBK des Schützen eingetragen waren. Dabei war auch eine 4 mm Waffe. Es handelte sich um einen 1911 Clon. Daneben hatte der Schütze noch Wechselsysteme. Eines der Wechselsysteme steckte nun auf dem Griffstück der 4 mm Waffe und das 4 mm System lag daneben.

Ergebnis: WBK weg, Waffen weg, Strafverfahren wegen illegalem Waffenbesitz.

Jetzt folgende Frage: Hat sich das rentiert ?

Denkt mal drüber nach !

Viele Grüße

Matthias

Wer eine solche Waffe, die als 4mmM20-Pistole in die WBK eingetragen ist, mit einem Grosskaliberlauf versieht, macht sich auf jeden Fall strafbar wenn die Waffe bei einer Kontrolle so gefunden wird, egal ob der Lauf/Verschluss legal im Besitz war oder nicht - Zusammenbau genügt... :o

Geschrieben

Hallo

leute, ihr könnt viel machen. Aber der zusammenbau einer 4mm Waffe mit einem legal besessenen

Wechsellauf ist verboten. Wenn ihr erwischt werdet, wird euch die ganze Härte des Gesetzes treffen. Das lohnt nicht.

Jedoch ist es eine gute Idee, eine Sig 210 mit einem alten Lauf auf 4mm zu konvertieren und den Originallauf als Wechsellauf zu kaufen. Der Zusammenbau der beiden Teile ist allerdings verboten. Siehe oben.

Aber PePe, das ein Beamter bei mir vorbeikommt, um meine 4mm Plempe in Augenschein zu nehmen, würde ich auch nicht als Normalfall ansehen. Der Knabe würde nach dem Klingeln sofort wieder auf die Straße befördert. Bei mir wird ohne rechtliche Grundlage nicht kontrolliert. Das sollten wir jedem, der anderer Meinung ist, nachdrücklich verdeutlichen.

Steven

Geschrieben

... Bei mir wird ohne rechtliche Grundlage nicht kontrolliert. Das sollten wir jedem, der anderer Meinung ist, nachdrücklich verdeutlichen.

Steven

:appl:

Der Herr Kontolleur möchte doch bitte mitteilen warum er kontrollierten will und einen Termin machen.

Was allerdings nichts damit zu tun hat, dass "Trickserei" mit 4mmM20-Waffen für Legalwaffenbesitzer absolut Tabu ist.

(Definition Legalwaffenbesitzer: Wenn der L. eine Waffe benötigt, dann kauft er sie ganz legal und bastelt sich nicht selbst etwas.)

Gruß

357Mag

Geschrieben

Hallo

leute, ihr könnt viel machen. Aber der zusammenbau einer 4mm Waffe mit einem legal besessenen

Wechsellauf ist verboten. .

Steven

Moin Steve,

wo steht das? Es steht nirgendwo, das das verboten ist.

Möchte jmeand seinen 4mm-Knarre ausrüsten: Bedürfnis für Wechsellauf nachweisen und gut. Ohne Bedürfnis und entsprechender Eintrag in die WBK ist der Zusammenbau strafbar!!

Geschrieben

Kaliberleiche oder kleinere Wechselsysteme sind doch erlasubnisfrei, oder? Das bedeutet, daß kalibergrößere WS erlaubnispflichtig sind. Wie sieht es denn aus, wenn man eine Waffe auf 4mm umrüsten läßt, und den Originallauf und Verschluß als WS eintragen läßt? Ist sowas überhaupt möglich (technisch ja, aber rechtlich)?

Geschrieben
eine 210-1 mit Umbau auf Kal. 4mmM20 zulegen.

Seit mir nicht böse aber ich muss fast heulen und mir kommen die Tränen wenn ich sowas lese. :crying:

Wie kann man nur eine schöne P 210-1 was eigentlich schon ne Sammlerwaffe ist in Kal 4mmM20 umbauen, ich verstehe es nicht so ein Klassiker ist doch nur echt im Original.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Kaliberleiche oder kleinere Wechselsysteme sind doch erlasubnisfrei, oder? Das bedeutet, daß kalibergrößere WS erlaubnispflichtig sind. Wie sieht es denn aus, wenn man eine Waffe auf 4mm umrüsten läßt, und den Originallauf und Verschluß als WS eintragen läßt? Ist sowas überhaupt möglich (technisch ja, aber rechtlich)?

...dann kann man die Plempe auch direkt im Originalzustand eintragen lassen.

Hat den Vorteil, daß man mit dem guten Gewissen schlafen geht eine evtl. wertvolle oder klassische Waffe nicht verhunzt zu haben.

Mir stellen sich immer die Nackenhaare auf, wenn ich bei egon lese, daß gegen Aufpreis auch ein Umbau auf LEP oder 4mm möglich ist. Und das teilweise bei Waffen im 1000,- Bereich.

Als Sammlerstück kann ich so ein verschlimmbessertes Teil, bei aller Liebe, dann nicht mehr akzeptieren.

Gruß

GOH

Geschrieben

nein

Warum?

Ich meine, wir haben mehrere Dumbatze die ihre GSP in .22lr gekauft haben und sich dann ein paar Monate später erst überlegt haben das .32S&W auch schön ist.

Erfordert dann zwar einen erneuten Bedürfnisnachweiß (bei 4mmM20 dann wahrscheinlich eben überhaupt erst mal einen) ist ansonsten Behördenseitig aber recht unproblematisch.

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