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IGNORED

Waffenhandel - aber trotzdem Verkauf aus Privateigentum


IMI

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Na ja,

trotzdem kann man beim mitbieten ja mal die gute alte Konkursregel anwenden. :D

Durch Wegfall der Gewährleistung => 30% Entgeltkürzung.

alter Oberland Preis: € 1900

./. davon 30%: € 570

= angemessener Preis: € 1330

dann ist auch noch der Originalschaft "beschädigt".... :rolleyes:

Na wollen wir nicht so sein und sagen mal € 1200,-- B)

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Wie jetzt - darf man als Waffenhändler keine Privatwaffen mehr besitzen?

Darf ein Autohändler keinen Privatwagen haben?

Wird einem Händler jetzt schon jegliches Privateigentum verwehrt?

Oder warum unterstellt Ihr hier Unredlichkeit?

Ich finde solche Aussagen ganz schön daneben und ziemlichen Nonsens.......

Ich bin übrigens weder verwandt noch verschwägert noch bekannt mit dem o.g. Händler.

Gruß

Michael

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Weils einfach viel zu oft vorkommt , dass Händler ihr Privateigentum, oder Komissionswaffen verkaufen...

IMI

Eben ... vorallem im Großraum Worms kommt das verdächtig oft vor :rotfl2:

Da gibt's doch tatsächlich Händler .. äh ich meine natürlich Privatpersonen, die unter 10 Namen bei egun massenweise Privatverkäufe tätigen. Ich krieg jedesmal 'nen Krampf, wenn ich wieder bei dieser Person (oder seiner Frau oder anderen Verwandten) was gekauft habe, ohne es vorher zu wissen, weil es schon wieder ein neuer Usernamen ist. Kaum zu glauben, was manche Händler rein privat alles besitzen ... :ninja:

Grüße

Hamster

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Da gibt's doch tatsächlich Händler .. äh ich meine natürlich Privatpersonen, die unter 10 Namen bei egun massenweise Privatverkäufe tätigen.

Und deswegen muss man pauschal allen Händlern schlechte Absichten unterstellen?

Und erst mal viel "Blablabla", obwohl nichts bewiesen ist?

Wer kennt den Begriff "Geschäftsschädigung" / "Rufschädigung"?

Gruß

Michael

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...Und erst mal viel "Blablabla", obwohl nichts bewiesen ist?

Wer kennt den Begriff "Geschäftsschädigung" / "Rufschädigung"?

Gruß

Michael

Wahrsheinlich nicht ganz so viele Leute, wie die, die den Begriff Betrug kennen :heuldoch:

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Wenn er die Sachen privat verkauft kann er jegliche Gewährleistung ausschliessen. Wenn er aber laufend Neuware als Privatverkauf deklariert ist er als gewerblicher Anbieter mit der üblichen Gewärleistungsfrist dabei. Wäre für eGun im Häufungsfall eine Aufgabe, dies zu prüfen um die Seriösität des Marktplatzes zu gewährleisten desgleiche multiple Persönlichkeit.

Bei späteren Reklamationen hat man aber ein Nachweisproblem. Selbst wenn man Recht hat ist es ein gewisser Aufwand Recht zu bekommen. Unklare Angebote sollte man meiden bzw. gleichwertige klare Auktionen bevorzugen, damit es die Leute lernen, dass verkaufen gut ist, aber Kundschaft dumm verkaufen keineswegs.

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dies zu prüfen um die Seriösität des Marktplatzes zu gewährleisten desgleiche multiple Persönlichkeit.

Leider interessiert das eGun einen Dreck.

Ich hatte denen schonmal gemailt wegen meinem "Problemfall", aber auch 10 Namen der gleichen Person stören die nicht .... Hauptsache der Rubel rollt.

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Da mittlerweile die meisten Kandidaten bekannt sind, werden diese Herrschaften eben gemieden egal wie interessant oder verlockend das Angebot ist. So einfach ist das.

Schön wär's ! Wenn es mal wieder eine Namensvermehrung gab, dann merke ich das eben erst, wenn ich den Zuschlag bekommen habe. Und dann ist es halt zu spät.

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Wenn er die Sachen privat verkauft kann er jegliche Gewährleistung ausschliessen.

Falsch!

Das Gewährleistungsrecht berücksichtigt solche Fälle ausdrücklich.

Nutzt im Ernstfall einem Fahrzeughändler gar nix wenn der Wagen "im Kundenauftrag" verkauft wurde.

Ein Arzt z.B. der sein Auto über die Praxis laufen lässt muss beim Verkauf an Privat die gesetzliche Gewährleistung geben, eine Klausel im Vertrag, daß es sich um sein privat genutztes Fahrzeug handelt hilft nüscht.

Warum sollte das bei Waffen anders sein?

Wenn der Händler sich noch nicht mal als Privatverkäufer "tarnt" hast du auf die Ware in jedem Fall die gesetzliche Gewährleistung (nicht verwechseln mit Garantie - die ist Herstellersache!).

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Schön wär's ! Wenn es mal wieder eine Namensvermehrung gab, dann merke ich das eben erst, wenn ich den Zuschlag bekommen habe. Und dann ist es halt zu spät.

Spiegeln seine nicks immer noch ein Faible für Spanien wider,

oder ist er jetzt etwas versierter geworden ?

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Wenn er die Sachen privat verkauft kann er jegliche Gewährleistung ausschliessen.

Falsch!

Das Gewährleistungsrecht berücksichtigt solche Fälle ausdrücklich.

Nutzt im Ernstfall einem Fahrzeughändler gar nix wenn der Wagen "im Kundenauftrag" verkauft wurde.

Ein Arzt z.B. der sein Auto über die Praxis laufen lässt muss beim Verkauf an Privat die gesetzliche Gewährleistung geben, eine Klausel im Vertrag, daß es sich um sein privat genutztes Fahrzeug handelt hilft nüscht.

Warum sollte das bei Waffen anders sein?

Wenn der Händler sich noch nicht mal als Privatverkäufer "tarnt" hast du auf die Ware in jedem Fall die gesetzliche Gewährleistung (nicht verwechseln mit Garantie - die ist Herstellersache!).

Quatsch. Das mit Deinem "Falsch" meine ich.

Der Rest stimmt. Hat aber auch definitiv nix mit privat angeschafften und benutzen Waffen oder Autos oder Kameras oder wasauchimmer zu tun.

Du verwechselst da was.

Gruß

Michael

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Spiegeln seine nicks immer noch ein Faible für Spanien wider,

oder ist er jetzt etwas versierter geworden ?

Zwei Namen tanzen aus der Reihe ... aber die kenne ich ja jetzt :icon14:

Übrigens, die (nette) Dame, die da immer registriert ist, antwortet mir gar nie persönlich ;) .

Vielleicht kann sie kein Deutsch :rotfl2:

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Bei Waffen ist es ja ausnahmsweise ganz einfach festzustellen, ob sie Privateigentum sind oder Handelsware: Entweder sie stehen auf der privaten WBK oder im Handelsbuch.

Wenn der Verkäufer natürlich per Handelsbuch gesammelt hat, dann hat er Pech gehabt.

Den Nachweis, dass es sich um meine Privatwaffe handelt, erhält wohl laut Aussage des Verkäufers nur derjenige durch WBK-Kopie bzw. durch Eigentumsbestätigung, der die Waffe tatsächlich erwirbt - und das auch nur auf Wunsch :rolleyes:

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Es ist hier aber schon sehr auffällig.

*einfach mit Gewährleistung verkaufen und schon hat Frau einen neuen zufriedenen Kunden gewonnen

*einfach die Optik gleich mit anbieten

So stellt sich hier die Frage,

warum dieser Klimmzug?

Ist die Waffe vielleicht verbastelt?

Wird die Optik für die private Ersatzwaffe noch benötigt?

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ob sie wiederkommen? :huh:

Bestimmt!

In ein paar Wochen kann sich keiner mehr dran erinnern... :rolleyes:

Dies habe ich auch schon bei namhaften Händlern erlebt.

Erst war ne Waffe mehrere Jahre auf der Homepage, dann ging sie in egun zum halben Preis weg.... und 4 Wochen später steht das selbe, seltene Modell wieder auf der Homepage... Und Verkäufer und Käufer haben sich keine Beurteilung gegeben...

Habe einen angeblich verkauften Korth Revolver auch einmal bei Käufer ( auch Händler ) ansehen wollen; der verwies mich an den Verkäufer und siehe da, der hatte ein ähnliches Modell ( nur zu dumm, dass dieses die selbe Seriennummer hatte :lol: )

IMI

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ach diese Anscheinsauktionen sind schon lästig. :huh:

Ich habe da ein, zwei Sachen, die imer wieder kommen und bei denen ich immer wieder überboten werde. ^_^

Ich finde es toll, dass von so seltenen Stücken doch immer wieder so viele vorhanden sind :rolleyes:

Und das, wo doch kurz nach dem Verkauf auf egun auch auf der Homepage die Waffe verschwand...

Aber Sachen gibts, da kam sicher nocheinemal zufällig das gleiche Modell rein, auf einmal und das nur einen Monat nach dem Verkauf auf egun...

http://www.egun.de/market/item.php?id=646730

http://www.schneider-waffen.de/startseite.htm hier auf Angebote, dann auf Luxuswaffen gehen; dann ist es die dritte von oben

IMI

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