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IGNORED

Verschickt jemand seine Original-WBK zum Munitionskauf?


Wolli

Empfohlene Beiträge

Ich würde nie die original WBK verschicken. Eine beglaubigte Kopie reicht auch.

Die meisten sind mit nem Scan schon zufrieden, was aber, soweit ich weis nicht ausreichend ist.

Habe schon Munition bestellt, Scans geschickt und der Händler erkundigt sich dann bei den Sachbearbeiter ob das alles noch Aktuell ist. Finde das ist eine gut Lösung.

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Der Händler ist ein großes Handelshaus mit Katalog und etlichen Filialen.

Der nette Herr am Telefon hat es aber nun mal so verlangt.

Mir ist auch bekannt, daß es meistens auch anders gehandhabt wird.

Aber es muß doch welche geben, die dem nachkommen!

Sonst würde F ja keine Munition versenden.

Wolli

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Bei Stelljes z.B. reicht nach deren telefonischer Auskunft eine beglaubigte(!) Kopie. Habe ich hier bei mir auch liegen, allerdings bis jetzt unbenutzt, denn wenn man mal die Muni-Preise der Versandhäuser und die Versandkosten zusammenrechnet ist mein Händler "um die Ecke" immer noch preiswerter, egal ob für 50 Schuß oder die Familienpackung. Außerdem muß er ja auch leben.

mfg

Ralf

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genau genommen darf die behörde keinerlei auskünfte an dritte geben. schon mal gar nicht am phone!

da könnte ja dann jeder anrufen und irgendwelche info`s abfragen! :gaga:

beglaubigte kopie oder, wie bei meinem letzten mun.-kauf,wbk per fax dürften allemals reichen.

was will denn der händler mit der original wbk? eine beglaubigte kopie MUß in jedem fall reichen.

wenn überhaupt, dann bekommen meine o-wbk nur große händler. alle anderen können ihre mun dann ja an einen anderen verkaufen. meine karte gibt`s nicht, basta!

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.... denn wenn man mal die Muni-Preise der Versandhäuser und die Versandkosten zusammenrechnet ist mein Händler "um die Ecke" immer noch preiswerter, egal ob für 50 Schuß oder die Familienpackung. Außerdem muß er ja auch leben.

mfg

Ralf

Genau Ralf!

Darum kaufen wir die Waffen auch bei ihm. Er lässt z.B. auch mehrere kommen, damit man das schönste Schaftholz aussuchen kann. :icon14:

Auch Munition kaufen wir oft beim Büma und Händler vor Ort.

Aber Ralf: Wer kauft 50 Schuss? :o

Unter 1000 werde ich nervös!

Wolli

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Hallo Hermes,

habe ich nicht mitbekommen!

Wolli

7. Dezember 2005 (aktualisiert)

ACHTUNG: Einkäufer mit gefälschten WBK's unterwegs

Betrüger "kauften" in Köln, Würzburg und Friedberg Waffen mit gefälschten WBK's ein.

Mit selbstausgefüllten grünen WBK-Formularen, kombiniert mit gestohlenen Personalausweisen, kaufen offenbar mehrere Täter momentan bundesweit Waffen ein. Nach Fällen in Friedberg, Worms und Würzburg wurde am letzten Freitag ein Kölner Waffenhändler um zwei Pistolen (Glock 26 9 Para und Walther P 22 .22 l.r.) gebracht, die ein Kunde anzahlte und mitnahm. Die vorgelegte grüne WBK stammt aus einem Einbruch im Mainzer Ordnungsamt aus dem Jahr 2003, bei dem zahlreiche Formulare für grüne und rote WBK's gestohlen wurden, das notwendige Dienstsiegel "Stadt Mainz" gleich dazu. Die Kripo Mainz warnt daher Waffenhändler wie auch private Waffenbesitzer, bei Vorlage einer grünen oder roten WBK mit Siegel "Stadt Mainz" oder auch "Kreisverwaltung Mainz-Bingen" (dieses offenbar gefälschte Siegel trägt das Stadtwappen Mainz (zwei verbundene Räder) statt dem korrekten Landkreiswappen Adler/Rad/Löwe) bei den Waffenbehörden rückzufragen: Stadt Mainz Tel. 06131/122409 oder Kreisverwaltung Ingelheim 06132/7875110. Bei der in Köln benutzten grünen WBK waren noch zwei "Voreinträge" (Revolver .357 Magnum, Pistole .45 ACP) unbenutzt und könnten noch von den Tätern für weitere Käufe genutzt werden. Sachdienliche Hinweise bitte an die Kripo Mainz, KHK Stumm: Tel. 06131/653621.

Quelle: www.visier.de

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also bei uns beglaubigt zumindest das ordnungsamt keine wbk´s ...

begründung: die kopie könnte ja auch eingesetzt werden, wenn das original schon gar nicht mehr die betreffenden einträge enthält, bzw. widerrufen wurde ...

Diesem Argument ist schwer zu widersprechen!

Wolli

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Als Standard scheint sich ein Scan und die Nummer des zuständigen OA zu etablieren.

so wird es bei Frankonia gehändelt, zumindest bei mir.

Bei der letzten Lieferung an der Du Wolli auch teilhattest.

genau genommen darf die behörde keinerlei auskünfte an dritte geben. schon mal gar nicht am phone!..........

Ich halte es so, dass ich den SB eine Mail schicke in der ich ihn darauf vorbereite, dass die entsprechende Anfrage kommt.
……. meine karte gibt`s nicht, basta!
genau! :appl:
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Ich würde nie die original WBK verschicken. WBK hat kann heutzutage sie ersten voll machen und zweitens darauf Munition kaufen die er eventuell nicht (auf seiner wenn er eine hat) eingetragen hat. Ich schicke immer ein FAX mit der WBK und die betreffende Person soll dann die Waffen bei seinem Amt auf mich austragen lassen. Das Amt fragt dann bei meinem nach ob das klar geht und trägt die dann ohne murren aus. Also bis jetzt hat das immer geklappt. Beim Erwerb von Munition (muss schon seltene sein die ich nicht beim Händler meines Vertrauens bekomme) schicke ich nur ein Fax. Bis jetzt hat sich noch keiner quergestellt sollte jemand murren und unbedingt meine Karte haben wollen soll er seinen sch. behalten. Ich kopiere meine WBK auch immer schön ehe ich sie zur Behörde gebe, denn ein Eintrag kann bei uns bis zu einem Monat dauern. Wenn ich dann in dieser zeit was Günstiges bekomme an Munition die in dieser Karte eingetragen ist schicke ich die Kopie durchs Fax.

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also bei uns beglaubigt zumindest das ordnungsamt keine wbk´s ...

begründung: die kopie könnte ja auch eingesetzt werden, wenn das original schon gar nicht mehr die betreffenden einträge enthält, bzw. widerrufen wurde ...

Senfdazugeb.....

Ich habe früher beim Amt auch des öfteren WBKs Kopieren und beglaubigen lassen,

allerdings mit dem Vermerk: Gültigkeitsdauer 2 Wochen (4 Wochen).

Hat immer gefunzt.

Ist aber auch schon etwas her.

Zu der Zeit hat ein Stempel auch nur 5,- DM gekostet. :rolleyes:

Gruß

half inch :)

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so wird es bei Frankonia gehändelt, zumindest bei mir.

Bei der letzten Lieferung an der Du Wolli auch teilhattest.

Tja, da scheinen Sie dann Unterschiede zu machen.

Von E. dem Großen wollten Sie die Original-WBK.

Aber ich glaube, man kann Dein und sein Verhältnis auch nicht vergleichen!

Wolli

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§ 34 (2) Waffengesetz:

Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1 (Waffenhändler), der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und -wenn gegeben- die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebes dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen......

Wie diese Vorgabe mit einer Kopie der WBK erfüllt werden soll, ist mir schleierhaft.

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Ich hab schön öfters Original-WBKs verschickt zwecks Waffen- und Munitionskauf. Lief immer absolut problemlos. WBK als Einschreiben verschickt - kam dann mit der Lieferung wieder zurück.

Wo liegt das Problem?

Grüsse, RIP

das problem liegt darin, dass auch einschreiben verloren gehen können. vor ca. 4 wochen hat ein mir bekannter händler eine waffe an einen sammler verkauft. der hat seine "rote" per einschreiben an ihn verschickt - bis heute spurlos verschwunden.

ich habe bisher nur aktuell beglaubigte kopien weiner wbk verschickt und verzichte lieber auf waffen/munitionsversand, wenn der verkäufer nur das original akzeptiert.

s+r

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§ 34 (2) Waffengesetz:

Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1 (Waffenhändler), der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und -wenn gegeben- die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebes dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen......

Wie diese Vorgabe mit einer Kopie der WBK erfüllt werden soll, ist mir schleierhaft.

Hallo,

wir sprachen doch von Munition, oder?

Wolli

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