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IGNORED

führen von teleskopschlagstöcken


Glock19

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
also das Nichtausstellen einer Quittung, sogar auf Nachfrage, kann eigentlich mir Sicherheit nicht in Ordnung sein.

Da hast Du zweifellos Recht. Man kann sich damit bescheiden und gehen, man kann sich bockig stellen und darauf bestehen, man kann aber auch "kommunizieren", das erfordert allerdings ein bißchen Fingerspitzengefühl.

Auf seinem Recht bestehen, gerade wenn man es hat, kann einerseits richtig, sinnvoll und die einzige Maßnahme sein.

Es gibt aber auch Situationen, da kommt man anders wesentlich weiter. Auch unter Polizisten gibbet nette und gibbet A.......cher. Mit den netten klappt es im Allgemeinen.

Mit den anderen ist die eigene Pfiffigkeit gefordert. ;)

Natürlich ist das immer situationsbedingt, aber es geht hier um das reale Leben, nicht um "Recht haben und und auf dem Recht bestehen um gefälligst Recht zu bekommen", das sind eben zwei Paar Stiefel.

Das Gegenüber ist ein Mensch, und so verhält es sich ;)

Natürlich kann es auch vorkommen, daß man gewissen Damen und Herren auf die Sprünge helfen muss. Will man sich sein Gegenüber gut halten und etwas erreichen, ist Diplomatie allemal mehr wert, als mit dem Kopf durch die Wand. Das ist zumindest meine Erfahrung.

Und nicht vergessen, man trifft sich immer zweimal, so oder so :D

Gruß Michel

Geschrieben

hallo,

wollte diejenigen die es interessiert nochmal darüber informieren wie der derzeitige stand ist.

ich habe mit dem sachbearbeiter der kripo gesprochen.

er hat mir gesagt das es bei teleskopschlagstöcken versionen gibt die verboten sind.

(stimmt ja auch zb. die unter 19 cm oder die dinger die mit einer feder versehen sind und nachfedern beim schlag)

naja er hat mein exemplar jetzt zu einer untersuchungsstelle gegeben, wo geprüft werden soll ob das ding erlaubt oder verbiten ist.

wenn er den untersuchungsbericht zurück hat, gibt er diesen mit der anzeige zum staatsanwalt, und der entscheidet, einstellen oder gerichtsverhandlung.

ich halte euch auf dem laufenden.

gruß andre

Geschrieben

Ein sog. "Teleskopschlagstock" mit Stahlfeder ist eine Stahlrute im Sinne des WaffG. Die stehen auf dem Index.

Wie lang war er denn zusammengeschoben???

meiner hatte keine stahlfeder, die nennen sich auch totschläger.

meiner war zusammengeschoben circa 26 cm lang ...

Geschrieben

wenn er den untersuchungsbericht zurück hat, gibt er diesen mit der anzeige zum staatsanwalt, und der entscheidet, einstellen oder gerichtsverhandlung.

Mann oh Mann,

bist du geduldig. Das wäre der späteste Zeitpunkt, bei dem ich meinen Rechtsanwalt ausgepackt hätte und "FASS" gebrüllt hätte. :016:

So eine Unverschämtheit! Ein Sachbearbeiter sollte Augen im Kopf haben. Warum schaut er sich den ASP nicht mal an? Und "Sachbearbeiter" ist DER nicht, eher "Berichtanforderer". Will wohl nicht arbeiten. <_<

Was lernen wir hier? Die Polizei ist nicht dein Freund und Helfer sondern ein ein Verwaltungsapparat!

  • Der Bürger wird lieber durch Verwaltungsabläufe gegängelt als geholfen.
  • Fehler kommen bei der Polizei vor, werden aber nicht kommuniziert.
  • Nicht die Polizei bemüht sich um Aufklärung, sondern der Bürger.

Bei so einem Verhalten würde ich gern kontrollieren, wer meine Steuergelder bekommt. DIE auf jeden Fall nicht. :icon13:

Nun ja, zumindest habe ich durch den Thread was gelernt, sollte jemand meinen ASP beschlagnahmen wollen. Ich schalte sofort den Rechtsanwalt ein. Auf die Lauferei die du auf dich genommen hast, hätte ich keine Lust. Dafür habe ich an der Arbeit zu viel zu tun. Gewiß könnte das "netter" gelöst werden aber wenn die unbedingt beschlagnahmen wollen, würde ich unbedingt klagen wollen.

Ich denke das ist fair. :spiteful:

Gruß

Steffen

Geschrieben

:icon14: Genau, Steffen!!

Der Asp von meinem Namensvetter war also mit Sicherheit legal. Die Polizei hat aber diesen illegal (ohne Ausfertigung eines Protokolls und somit rechtswidrig) einbehalten. Da wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde vergebene Liebsmüh, Strafanzeige wegen Nötigung, Diebstahl, wenn nicht sogar Raub m.M.N. angebrachter. Wenn auf Anfragen nicht oder nur ausweichend geantwortet wird, haben die Ordnungshüter was zu verbergen.

Geschrieben

diesen flintenlehrgang brauche ich ja nur dann, wenn ich mit der flinte an der meisterschaft teilnehmen möchte ...

Zwar ein bißchen spät, aber trotzdem:

VOLL KORRECKT ALDER!

... und dann auch nur für RF1/SF1 und RF3/SF3. RF2/SF2 (Fallscheibe) kann man auch ohne mitschießen.

Gruß,

André

Geschrieben

@glock19 und glock 19 off topic am rande,

das mit euren nicks ist doch ganz klar, ein leerzeichen ist für ein computer auch ein zeichen, und so wie es aussieht hat einer eines dazwischen und der andere hat's in einem wort geschrieben ;)

  • 1 Monat später...
  • 7 Monate später...
Geschrieben

Und ?

Gruß Gromit

hallo leute,

ein bisschen spät, aber ich wollte all denen die mir damals so nett geholfen haben das ende der geschichte nicht vorenthalten.

ich habe circa vor 2 monaten also ein halbes jahr nach der beschlagnahme einen brief von der polizei bekommen, dass ich meinen teleskopschlagstock wieder abholen darf.

nun habe ich ihn wieder, aber nicht mehr offen sichtbar im auto.

gruß andre

Geschrieben

ein halbes jahr nach der beschlagnahme

Diese Zeitdauer ist eine grobe Unverschämtheit angesichts der Tatsache, dass dein ASP definitiv kein verbotener Gegenstand ist - und dies sehr leicht und schnell feststellbar gewesen wäre.

Übrigens - wie ist das mit der früher in diesem Thread erwähnten "kleiner als 19 cm"-Regel ? Trifft zwar auf das von dir beschriebene Modell nicht zu, aber ASP bietet meines Wissens zumindest ein - auch in D vertriebenes - Modell an, das zusammengeschoben weniger als 19 cm Länge hat. Weiß jemand Genaueres ?

Gruß,

karlyman

Geschrieben

ich weiß nur, dass es vor circa 10 jahren mal einen ganz kleinen gab. der war zwar immer verboten, aber man hat ihn bekommen. der war so circa 12 cm.

in den letzten jahren war die 19 cm version die kürzete ...

aber seit einiger zeit gibt es eine version frei zu verkaufen die kleiner als 19 cm ist.

wie die genaue rechtslage bei denen ist weiß ich nicht.

ich habe mal gehört, das man diese neue besonders kurze version zwar erwerben und besitzen darf, aber nicht führen ... aber ob das der wahrheit entspricht weiß ich nicht.

fakt ist in dem feststellungsbescheid vom bka der die verbotseigenschaft verneint steht nichts von einer mindestlänge.

gruß andre

Geschrieben

Also, wenn mich einer fragen tät: die superkurzen sind eh mehr eine optische Täuschung als ein wirksamer SV-Gegenstand.

Ob das daher wirklich eine Erörterung wert ist ?

Gruß von einem, der jetzt vom ASP auf Bonowi umgestiegen ist ... aus guten Gründen.

Geschrieben

Der steht auch auf meiner Einkaufsliste.

Bemerkenswert ist allerdings der Vermerk des Herstellers Bonowi: "Dieser Artikel ist ausweispflichtig.."; und dann wird u.a. die Übersendung des Waffenscheins oder der WBK genannt...

Geschrieben

Bemerkenswert ist allerdings der Vermerk des Herstellers Bonowi: "Dieser Artikel ist ausweispflichtig.."; und dann wird u.a. die Übersendung des Waffenscheins oder der WBK genannt...

Das ist wirklich etwas merkwürdig, sie handhaben es aber tatsächlich so.

Ich vermute, sie wollen damit die Klientel abschrecken, gegen die man sich mit den Dingern eigentlich wehren will.

Ob's viel nutzt, bezweifle ich aber ...

Geschrieben

Ich vermute, sie wollen damit die Klientel abschrecken, gegen die man sich mit den Dingern eigentlich wehren will.

Ist ja eine lobenswerte Absicht. Ich für meinen Teil vermute, dass diese "Kundschaft" zum Großteil bereits durch den Preis abgeschreckt wird.

Es steht nur zu hoffen, dass nach Einsendung der WBK dann kein Händlereintrag für den Stock drinsteht... :rolleyes:

Geschrieben

Es steht nur zu hoffen, dass nach Einsendung der WBK dann kein Händlereintrag für den Stock drinsteht... :rolleyes:

Nöö .... die wollen ja auch nicht das Original. Mit einer gefaxten oder gescannten Kopie sind sie zufrieden.

Geschrieben

Hi,

hab mir vor etwa einem Jahr schon den Bonowi zugelegt.

Damals noch etwas billiger <_<

Kam mir damals auch etwas komisch vor, lief aber alles absolut seriös über die Bühne.

Gruß BUum !

Geschrieben

Diese Zeitdauer ist eine grobe Unverschämtheit angesichts der Tatsache, dass dein ASP definitiv kein verbotener Gegenstand ist - und dies sehr leicht und schnell feststellbar gewesen wäre.

6 Monate sind echt krass. Und wie Du schon gesagt: Man hätte auch auf dem Revier kurz fragen können.

Hat eigentlich einer Erfahrungen hinsichtlich Gaspistolen? Würde mich mal interessieren, nicht, daß ich bei der nächsten Kontrolle mit der Uzi über den Haufen gemäht werde... (Achtung Ironie :rolleyes: )

Grüße

-Matze-

Geschrieben

@matze

Wenn dann wird mit der MP5 gemäht - Uzi - mit sowas müssen wir uns nicht abgeben... :D

Falls die Gaspistole geführt und nicht transportiert wird - kleiner Waffenschein (dürfte aber klar sein).

Wie bei allen gefährlichen Gegenständen / Waffen dürfte es am besten sein, wenn man den kontrollierenden Beamten von der Existenz des Gegenstands / der Waffe informiert (und auch davon, dass man ihn legal besitzt) wenn die Möglichkeit besteht, dass der Beamte ihn sehen oder auffinden könnte - die häufigste Konstellation dürfte die Gaspistole im Handschuhfach sein, die entdeckt wird, wenn der Autofahrer den Fahrzeugschein rausholen will....Dass das dann u.U. heftige Eigensicherungsmaßnahmen seitens der grün-weißen Fraktion (für dein Fall als Hamburger: blauen Fraktion ;) ) hervorruft, dürfte ja nachvollziehbar sein. Eine rechtliche Verpflichtung, die Beamten über Waffen zu informieren besteht meines Wissens zwar nicht, aber man muss ja darauf ankommen lassen.

Da wir im Südwesten auch in naher Zukunft den "Einsatzstock, kurz ausziehbar" bekommen sollen - hat jemand schon Erfahrungswerte, wie haltbar der Mechanismus ist? Mir wurde erzählt, dass es da noch Probleme gibt.

Geschrieben

Mich würden mal die Vorteile gegenüber eines ASP interessieren... <_<

Hauptvorteil soll sein, dass sie per Knopfdruck zusammengeschoben werden können. Die "normalen" Teleskopschlagstöcke muss man ja, soweit ich weiß, auf einen festen Untergrund stoßen um sie wieder "klein" zu kriegen...

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