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IGNORED

Tresore/Munitionslagerung?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mir geht es um die Frage Munition in den klassifizierten Tresoren einzulagern. Art und Anzahl der Waffen mal eben beiseite.

Konkret:

Darf in einem B-Schrank mit Innenfach (ohne Klasse) Kurzwaffen zusammen mit Langwaffenmunition und passender Kurzwaffenmunition lagern?

Selbe Frage, aber A-Schrank mit B-Innenfach.

Geschrieben

Mir geht es um die Frage Munition in den klassifizierten Tresoren einzulagern. Art und Anzahl der Waffen mal eben beiseite.

Konkret:

Darf in einem B-Schrank mit Innenfach (ohne Klasse) Kurzwaffen zusammen mit Langwaffenmunition und passender Kurzwaffenmunition lagern?

Selbe Frage, aber A-Schrank mit B-Innenfach.

Nein.

Nein.

IMI.

Geschrieben

Ja

Ja

- aber schön richtig verteilen :D

Mouche

Geschrieben

...

- aber schön richtig verteilen :D

Mouche

DAS ist des Pudels Kern.

Mein "Nein" "Nein" bezog sich auf das kleine Wörtchen "...zusammen..." das Floppyk schrieb.

IMI

Geschrieben

Gut, verstanden. Dann erweitere ich meine Frage:

Immer unter der Voraussetztung Lagerung von Lan- und Kurzwaffen.

Im A- Schrank mit B-Innfach

L-Munition im B-Innenfach und K-Mun. im Schrank selbst.

Im B-Schrank mit Innenfach:

wie oben?

Wenn das in Ordnung wäre, wo kann man das verbindlich nachlesen? Denn das WaffG interpretiere ich anders. Dort ist die geminsame Lagerung in einem Schrank nur ab der Klasse "0" zugelassen und wird noch nicht mal nach passender Munition unterschieden:

§36

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0

Geschrieben
§36

Das wird konkretisiert in der AWaffV §13(4):

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne

Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.

Geschrieben

Danke Rodney.

Das besdeutet konkret, dass in einem A-Schrank mit B-Innfach und B-Schrank mit Innenfach, Kurzwaffen im Innenfach zusammen mit der L- und K Munition gelagert werden darf.

Geschrieben

Meine Meinung dazu:

A mit B-Innenfach:

LW in Schrank

KW in B Fach

LW-Mun in B Fach

KW-Mun in Schrank

B mit Innenfach:

LW, KW in Schrank

Mun in Innenfach

( sonst wären ja KW und KW-Mun wieder im gleichen Schrank ohne räumliche Trennung und Gesamtschutz B )

Weitere Frage:

Wie sieht es eigentlich mit mobilen Innenfächern, sprich Geldkasseten aus? Sind aus Stahlblech und haben ein Schwenkriegelschloss! Sollte also doch eigentlich auch als Munitionsdepot dienen können, selbst wenn sie _neben_ dem Tresor stehen, oder?

Geschrieben

Meine Meinung dazu:

...

Da möchte ich widersprechen ('Tschuldigung)

Floppyk hat das einen Beitrag weiter oben schon korrekt zusammengefaßt.

Kurzwaffe und zugehörige Munition dürfen gemeinsam ins Innenfach, wenn dieses Stufe B hat.

Gruß

357Mag

Geschrieben

Da möchte ich widersprechen ('Tschuldigung)

Floppyk hat das einen Beitrag weiter oben schon korrekt zusammengefaßt.

Kurzwaffe und zugehörige Munition dürfen gemeinsam ins Innenfach, wenn dieses Stufe B hat.

Gruß

357Mag

Aber nur wenn der Tresor mindestens Stufe 0 ist. Sonst KW in Stufe B und Munition ins LW-Teil, bei Klasse B ist nun mal getrennte Lagerung vorgeschrieben.

Niemand erfordert von einem Gesetz Logik.

Karl

Geschrieben

Aber nur wenn der Tresor mindestens Stufe 0 ist. Sonst KW in Stufe B und Munition ins LW-Teil, bei Klasse B ist nun mal getrennte Lagerung vorgeschrieben.

Niemand erfordert von einem Gesetz Logik.

Karl

Sorry, aber das ist falsch !

Handelt es sich um den sogenannten "Jägerschrank" -also A-Schrank mit separatem B-Innenfach- dann dürfen die Kurzwaffen samt sämtlicher Munition (also auch die Kurzwaffenmunition) im B-Innenfach gelagert werden.

Is's so, und da gibt's sogar n Schreiben bzw. eine Anleitung vom LKA.

:)

Viele Grüße,

Ingo

Geschrieben

Selbe Frage, aber A-Schrank mit B-Innenfach.

"Antwort" direkt aus dem Fragenkatalog Bayern zur schriftlichen Jägerprüfung. Nur die als richtig markierten Antworten habe ich rauskopiert:

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?

Für die zulässige Aufbewahrung ihres Drillings, ihres Revolvers und der dazugehörigen Muni-

tion benötigen Sie mindestens ein Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA

24992 mit einem Innenfach der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 für die Kurzwaffe und

die vorhandene Munition.

In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 10 er-

laubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden. Nicht zu den dort aufbewahrten Waffen ge-

hörige Munition darf zusammen mit den Waffen aufbewahrt werden.

Krawumm!

Geschrieben

andere frage zum thema:

in widerstandsklasse 0 darf waffe UND mun zusammen verwahrt werden - heißt das im zweifel, daß sogar eine geladene waffe dort verwahrt werden darf? eigentlich sollte doch beides in jedem fall getrennt - dh nicht kombiniert gelagert werden - steht das aber auch irgendwo?

Geschrieben

... zusammen verwahrt werden - heißt das im zweifel, daß sogar eine geladene waffe dort verwahrt werden darf...

Was ist eigentlich der Komparativ oder der Superlativ von 'zusammen' ?

Zusammen, zusammener, am zusammensten ? ;)

Geschrieben

Jetzt, wo ich mir Rodneys Zitat aus der AWaffV nochmal durchgelesen habe, muss ich meine Meinung wohl doch ändern:

Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht [...also 0 oder B...]; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden.

Wurde da denn 2002 was geändert bzgl der Aufbewahrung? Mein voriges Statement basiert zumindestens auf dem Wissen eines Sachkundelehrgangs, der vor der Novellierung stattgefunden hat.

Dann brauchts wohl doch keine räumliche Trennung bei der Aufbewahrung mehr und die Muni darf direkt neben ( oder -in-? :) ) der zugehörigen Waffe liegen.

Geschrieben

.....ob IMI dann auch ändert :s82::s82: . Also manche Themen sind doch echt dankbare Dauerbrenner - und daran werden vermutlich auch VwV nichts Grundlegendes ändern :rolleyes: - es lebe das Beamtendeutsch :eclipsee_gold_cup: - zumindest der juristische Stand lebt auch künftig und weiterhin davon :lol: .....................

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Jetzt, wo ich mir Rodneys Zitat aus der AWaffV nochmal durchgelesen habe, muss ich meine Meinung wohl doch ändern:

Wurde da denn 2002 was geändert bzgl der Aufbewahrung? Mein voriges Statement basiert zumindestens auf dem Wissen eines Sachkundelehrgangs, der vor der Novellierung stattgefunden hat.

Dann brauchts wohl doch keine räumliche Trennung bei der Aufbewahrung mehr und die Muni darf direkt neben ( oder -in-? :) ) der zugehörigen Waffe liegen.

Hallo Jungs...

Wenn ich einen großen B- Schrank besitze, kann ich also die Langwaffen und Kurzwaffen zusammen mit der dazugehörigen Mun aufbewahren??!!! <_<

Gruß

Tom...

Geschrieben

Wenn ich einen großen B- Schrank besitze, kann ich also die Langwaffen und Kurzwaffen zusammen

Ja...

mit der dazugehörigen Mun aufbewahren??!!!

Nein, die gehört dann extra (oder in ein sep. Fach)

Gruß Gromit

Geschrieben

Hallo Jungs...

Wenn ich einen großen B- Schrank besitze, kann ich also die Langwaffen und Kurzwaffen zusammen mit der dazugehörigen Mun aufbewahren??!!! <_<

Gruß

Tom...

wenn die Munition in einem eigenen, verschlossenen Fach aufbewahrt wird.

Geschrieben

In unserem Jahrenrundbrief von 2005 war folgende Auflistung enthalten, die ziemlich gut die unterschiedlichen Arten der erlaubten Aufbewahrung darstellt:

Geschrieben

In unserem Jahrenrundbrief von 2005 war folgende Auflistung enthalten, die ziemlich gut die unterschiedlichen Arten der erlaubten Aufbewahrung darstellt:

Betrachtet man in der linken Spalte das dritte Bild von oben, so drängt sich mir unwiderbringlich der Anschein auf, als ob ich in einem A-Schrank mit B- Innenfach, im A-Teil meine Langwaffen und im B-Fach ALLE Munition und und die dazugehörigen Kurzwaffen aufbewahren darf? Dann müsste ich doch im B-Schrank auch Munition und Kurzwaffen gemeinsam in einem Fach aufbewahren dürfen, oder?

Wobei ich immer von einer gesetzlich geforderten räumlichen Trennung der Kurzwaffen und der dazu passenden Munition ausging.

IMI

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