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Hat Schützenverein Schießnachweispflicht f. Mitglieder?


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Zur Bedürfnisüberprüfung.

In § 4 WaffG ist geregelt, daß die Waffenbehörde 3 Jahre nach Ausstellung der WBK nachprüfen soll. Hier steht nichts davon, daß die WBK nach dem neuen Waffengesetz ausgestellt sein muß. Also ist das Datum April 2006 völliger Unfug. Die Behörde prüft - und bekommt das Fortdauern des Bedürfnisses mitgeteilt. Und damit hat sich das.

Und warum ist das so? Es sollen die Schützen ausgesondert werden, die nur um eine Waffe zu besitzen, sich der Mühe unterzogen haben. Nach Erhalt der Bedürfnisbescheinigung sieht man sie nie wieder.

Wer spielt denn schon gern den Waffenbeschaffer??

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Zur Bedürfnisüberprüfung.

In § 4 WaffG ist geregelt, daß die Waffenbehörde 3 Jahre nach Ausstellung der WBK nachprüfen soll. Hier steht nichts davon, daß die WBK nach dem neuen Waffengesetz ausgestellt sein muß. Also ist das Datum April 2006 völliger Unfug. .....

Absoluter Schwachfug!!

Nur weil das LKA Berlin so handelt bzw. versucht, so die WBK Inhaber einzuschüchtern, wird es nicht Rechtens! Die Nachprüfung bezieht sich auf WBK's, die nach dem 01.04.2003 ausgestellt wurden! Nachlesen hilft! Hier z.B., unter Punkt 4.4: http://www.bundesrat.de/coremedia/generato...ty=Dokument.pdf

Oder hier (Quelle siehe Link):

4.4. Die verpflichtende einmalige Bedürfniswiederholungsprüfung gilt nur für Erlaubnisse, die auf der Grundlage des neuen Waffengesetzes erstmalig ab 1. April 2003 erteilt wurden. Die Möglichkeit der Waffenbehörde, aus konkretem Anlass (z. B. bei Anhaltspunkten für Missbrauch) im Einzelfall unter Beachtung des § 8 Abs. 2 das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen (vgl. § 45), bleibt unberührt (s. Altbesitz-Übergangsregelung § 58).

Die Pflicht zur erneuten Überprüfung des Bedürfnisses drei Jahre nach Erteilung der Ersterlaubnis zum Waffen- und Munitionsbesitz besteht nur einmalig.

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Absoluter Schwachfug!!

Nur weil das LKA Berlin so handelt bzw. versucht, so die WBK Inhaber einzuschüchtern, wird es nicht Rechtens! Die Nachprüfung bezieht sich auf WBK's, die nach dem 01.04.2003 ausgestellt wurden! Nachlesen hilft! Hier z.B., unter Punkt 4.4: http://www.bundesrat.de/coremedia/generato...ty=Dokument.pdf

Oder hier (Quelle siehe Link):

4.4. Die verpflichtende einmalige Bedürfniswiederholungsprüfung gilt nur für Erlaubnisse, die auf der Grundlage des neuen Waffengesetzes erstmalig ab 1. April 2003 erteilt wurden. Die Möglichkeit der Waffenbehörde, aus konkretem Anlass (z. B. bei Anhaltspunkten für Missbrauch) im Einzelfall unter Beachtung des § 8 Abs. 2 das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen (vgl. § 45), bleibt unberührt (s. Altbesitz-Übergangsregelung § 58).

Die Pflicht zur erneuten Überprüfung des Bedürfnisses drei Jahre nach Erteilung der Ersterlaubnis zum Waffen- und Munitionsbesitz besteht nur einmalig.

Danke, daß Du die hellseherischen Fähigkeiten der Waffenbehörde voraussetzt. Meines Wissen nach ist die WaffGVwV noch immer nicht herausgegeben. Wer hat jetzt also Schwachfug erzählt.

Wo - nebenbei - ist das Problem? Hast Du ein Problem, den Wisch mit den erforderlichen Bestätigungen an die Waffenbehörde zurückzuschicken? Wenn ja - dann hats ja gefruchtet. Wenn Nein - was solls. Ein Stempelchen und ein Papierchen mehr in der Akte.

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... Wer hat jetzt also Schwachfug erzählt....

Wo - nebenbei - ist das Problem?

Ja, wer erzählt hier (und anderen Ortes) Schwachfug?

Der von Dir zitierte § 4 sagt nicht mehr und nicht weniger, als dass die Inhaber von nach dem 01.04.2003 ausgestellten WBK's nach Ablauf von drei Jahren auf das Bedürfnis überprüft werden müssen. Eine Anwendung auf davor ausgestellte WBK's ist schlichtweg nicht vorgesehen. Und genau das steht auch explizit in dem von mir zitierten Entwurf. Das hat selbst ein Herr L. vom LKA Berlin mittlerweile begriffen.

Das Problem nennt man "vorauseilender Gehorsam" oder auch "Obrigkeitshörigkeit"! Die zuständigen Behörden erhalten von mir Alles, sofern dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Wenn nicht, wehret den Anfängen...

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Hallo,

und was geschieht mit den Schützen, welche länger als drei Jahre regelmäßig als Mitglied geschossen haben und danach deutlich weniger als 18x pro Jahr (oder gar nicht mehr) Schießpraxis nachweisen können? Darf ich Jene der Behörde melden und ihr damals erteiltes Bedürfnis in Frage stellen?

Möchtest Du das denn?

Wer wann wie oft bei einem Verein schiesst... sowas sollte der Verein vertraulich behandeln, denn es gehört eindeutig zu den personenbezogenen Daten.

Einen Vereinsaustritt müsst Ihr melden, alles andere geht keinen was an. Wenn jemand woanders schiesst oder mal eine Zeitlang gar nicht, dann freut Euch über den Beitrag, den der Verein erhält ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen.

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Ja, wer erzählt hier (und anderen Ortes) Schwachfug?

Der von Dir zitierte § 4 sagt nicht mehr und nicht weniger, als dass die Inhaber von nach dem 01.04.2003 ausgestellten WBK's nach Ablauf von drei Jahren auf das Bedürfnis überprüft werden müssen. Eine Anwendung auf davor ausgestellte WBK's ist schlichtweg nicht vorgesehen. Und genau das steht auch explizit in dem von mir zitierten Entwurf. Das hat selbst ein Herr L. vom LKA Berlin mittlerweile begriffen.

Das Problem nennt man "vorauseilender Gehorsam" oder auch "Obrigkeitshörigkeit"! Die zuständigen Behörden erhalten von mir Alles, sofern dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Wenn nicht, wehret den Anfängen...

P88 Champion - der Unsinn, den Du hier verbreitest, ist schlichtweg nicht auszuhalten. :peinlich: Du beziehtst dich auf einen Entwurf und pochst auf die Durchsetzung. Dabei ist dieser Entwurf nicht Gesetz - und somit kommt es auf den Sachbearbeiter an. Die Berliner sind hier eindeutig auf der Seite der Schützen und Jäger.

Dennoch solltest Du einmal lesen, wie es wörtlich im Gesetz steht und dich fragen, ob Dein Standpunkt vor Veröffentlichung des Entwurfs auch so eindeutig war.

Die verunglimpenden Schlußsätze haben in diesem Forum nichts zu suchen. :peinlich: Bleib doch einfach mal sachlich.

Ich frage genauso nach der gesetzlichen Grundlage - und dann gibt es die Nachweise.

Gruß, Abakus.

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und was geschieht mit den Schützen, welche länger als drei Jahre regelmäßig als Mitglied geschossen haben und danach deutlich weniger als 18x pro Jahr (oder gar nicht mehr) Schießpraxis nachweisen können? Darf ich Jene der Behörde melden und ihr damals erteiltes Bedürfnis in Frage stellen? Gibt es einen Paragraphen im Waffg., der das eindeutig regelt?

Erstens - du darfst sie nicht ungefragt melden. Denn das sind personenbezogene Daten, die nur im Falle einer vorliegenden Rechtsgrundlage weitergegeben werden dürfen. Spielst her jemand Blockwart, kann sich der gekniffene Schütze mit guten Erfolgschancen juristisch gegen den Melder zur Wehr setzen. Ziemlich unangenehm.

Zweitens - im WaffG steht, dass die anerkannten Verbände sicherstellen müssen, dass während der ersten 3 Jahre nach Erteilung der WBK die schiesssportlichen Aktivitäten erfasst und aufgezeichnet werden müssen. Nicht mehr und nicht weniger. Über die Verwendung dieser Daten schweigt der Gesetzgeber. Auch die AWaffV gibt IMHO nichts dazu her. Keine Rechtsgrundlage zur Weitergabe der Daten an die Behörden!

Drittens - schau im WaffG, welche Bedürfnisvoraussetzung für Waffenbesitz vorgesehen sind. Z.B.: §8(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller... Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört.

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Abakus,

mehr als nur :peinlich:

Dennoch solltest Du einmal lesen, wie es wörtlich im Gesetz steht und dich fragen, ob Dein Standpunkt vor Veröffentlichung des Entwurfs auch so eindeutig war.

Ja, war er! Weil ich den § 4 Absatz 4, aufmerksam gelesen habe.

Ich frage genauso nach der gesetzlichen Grundlage - und dann gibt es die Nachweise.

Ja, klar, siehe Dein Posting vom 25.03.2006 - 18:19 und 26.03.2006 - 20:04

Man schreibt was, es gibt Gegenwind, dann wird zuückgerudert und Argumente gesucht...

Für mich, Ende dieser Diskussion!

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Möchtest Du das denn?

Wer wann wie oft bei einem Verein schiesst... sowas sollte der Verein vertraulich behandeln, denn es gehört eindeutig zu den personenbezogenen Daten.

Wahrsager, Du hast recht.

:s82:

Diese Daten unterliegen eindeutig dem Datenschutzgesetz und somit sollte sich jeder genau überlegen, ob er diese Daten einfach weiter gibt:

siehe auch

Forum Waffenrecht:

http://www.fwr.de/

Datenschutzgesetz gilt auch für Sportschützen und Jäger

Shooterfjb

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Abakus,

mehr als nur :peinlich:

Ja, war er! Weil ich den § 4 Absatz 4, aufmerksam gelesen habe.

Ja, klar, siehe Dein Posting vom 25.03.2006 - 18:19 und 26.03.2006 - 20:04

Man schreibt was, es gibt Gegenwind, dann wird zuückgerudert und Argumente gesucht...

Für mich, Ende dieser Diskussion!

Was für ein Gegenwind - was für ein zurückrudern, was für Argumente. :rotfl2::rotfl2::heuldoch:

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Guten Abend :) ,

ich bedanke mich für die Antworten, die mir (uns) weiterhelfen. Nein, ich bin nicht die Frau "Blockwärtin", sondern nur einfaches Mitglied in einem DSB-Verein. Es gibt bei uns eine sg. Pistolenabteilung und da bin ich aktiv. Letzte Woche erfuhr ich, einer aus dem "Traditionsteil" unseres Schützenverbandes wolle alle Schützen, die ... siehe meine Frage... weitermelden. Da niemand so recht wußte, ob er das darf und ob es mit Repressialien für die betroffenen Mitglieder verbunden sein könnte, wollte ich es von Euch wissen. Ich lese hin und wieder in WO und finde einen Großzeil der Beiträge gut.

Das zur algemeinen Beruhigung.

lg

Sabine

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Guten Abend :) ,

ich bedanke mich für die Antworten, die mir (uns) weiterhelfen. Nein, ich bin nicht die Frau "Blockwärtin", sondern nur einfaches Mitglied in einem DSB-Verein. Es gibt bei uns eine sg. Pistolenabteilung und da bin ich aktiv. Letzte Woche erfuhr ich, einer aus dem "Traditionsteil" unseres Schützenverbandes wolle alle Schützen, die ... siehe meine Frage... weitermelden.

lg

Sabine

Na dann tritt diesem Kameradenschwein (man möge mir diesen Ausdruck verzeihen) mal kräftig in den Hintern. Wer an sowas denkt, gehört sofort aus dem Verein ausgeschlossen.

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Letzte Woche erfuhr ich, einer aus dem "Traditionsteil" unseres Schützenverbandes wolle alle Schützen, die ... siehe meine Frage... weitermelden.

Warum nur wundert mich das kein bißchen ?

Hmm, und dabei hatte ich mir vorgenommen, kein Schubladendenken zu pflegen...

Gruß,

karlyman

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