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IGNORED

WBK gelb in Thüringen?


ruebe

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo und guten Abend!

Ist es eigentlich nur in Thüringen üblich, das man beim Erwerb einer Einzellader Langwaffe auf gelbe WBK, jedesmal ein erneutes Bedürfnis vom Verband haben muß, um sie eingetragen zu bekommen? Obwohl doch groß und breit vorne drauf steht " Berechtigt zum Erwerb und ... "usw. :confused:

Wie wird das in anderen Bundesländern gehandhabt?

schöne Grüsse aus Thüringen

Rübe

Geschrieben

Hallo und guten Abend!

Ist es eigentlich nur in Thüringen üblich, das man beim Erwerb einer Einzellader Langwaffe auf gelbe WBK, jedesmal ein erneutes Bedürfnis vom Verband haben muß, um sie eingetragen zu bekommen? Obwohl doch groß und breit vorne drauf steht " Berechtigt zum Erwerb und ... "usw. :confused:

Wie wird das in anderen Bundesländern gehandhabt?

schöne Grüsse aus Thüringen

Rübe

Das ist schlicht rechtswidrig.

Geschrieben

Die Thüringer Behörden handeln in solchen Fällen gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers. Der vereinfachte Erwerb von sog. "nicht deliktsrelevanten Waffen" für Sportschützen auf der Grundlage des § 14 Abs. 4 WaffG (WBK gelb neu) erfordert die einmalige Bestätigung der Sportschützeneigenschaft durch den anerkannten Verband. Mehr nicht.

Ich empfehle, sich diese Forderung von der Behörde in Form eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides geben zu lassen und diesem umgehend zu widersprechen. Im Falle einer Verwaltungsklage fällt die Behörde auf den Bauch.

So long, CM

Geschrieben

Ist das denn wirklich nur in Thüringen so? Ich bin mir ziemlich sicher, das es auch nicht am SB liegt. Der ist wirklich OK. Er meint, diese Anordnung käme von oben.

Gruß Rübe

Geschrieben

Moin!

Es mag sein, daß es da eine Anweisung von oben gibt, trotzdem ist diese Spielart des Vollzuges des Waffengesetzes rechtswidrig.

Hat Dine WBK eigentlich diesbezüglich Auflagen eingetragen?

Recht interessant wäre auch, Einsicht in diese Verwaltungsanweisung, die "von oben" kommt, zu nehmen. In Schleswig-Holstein haben wir hierzu das "Informationsfreiheitsgesetz". Eine wunderbare Sache.

In Schleswig-Holstein kann man also bei der zuständigen Behörde problemlos einen Antrag auf Einsicht in alle vorliegenden Verwaltungsanweisungen erhalten, die sich mit dem Vollzug des Sprengstoff- und Waffenrechtes befassen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Hallo ruebe,

das würd ich mir ganz einfach nicht gefallen lassen. Notfalls klagen. Zur Abschreckung.

Heinrich

Ist immer schnell gesagt.

Nur, die Behördenvertreter beschäftigen sich während der Arbeitszeit damit; der Privatmann hat den Ärger und die Zeit am Hacken. ;)

Und, wie häufig schaut sich die RS Versicherung unter dem heutigen Kostendruck das an?

Die zählen übrigens die geführten und nicht die verlorenen Verfahren!

Geschrieben

Wofür hat man denn eine RSV? B)

Eine in der Tat interessante Frage, mit der sich das Bundesamt f. Finanzdienstleistungen auch in letzter Zeit häufiger befasst hat.

Viele RS Versicherungen kündigen fristgerecht, wenn man nicht mehr in das Beuteschema (nur Einzahler) passt.

Geschrieben

Hi

Das wird in Berlin nicht so gehandhabt, :icon14: bis jetzt habe ich mir 4 Waffen eintragen lassen auf die neue Gelbe, ohne einen Nachweis von Verband.

Gruß Norbert

Geschrieben

Wofür hat man denn eine RSV?

selbst wenn nicht... einfach eine formlose Beschwerde mit Sachverhalt an:

Thüringer Landtag

Petitionsausschuss

Jürgen-Fuchs-Str.1

99096 Erfurt

LINK

Viel besser als Klagen...

:sla: Gromit

Geschrieben

Hallo!

Zu Frosch: In meiner WBK sind keinerlei Einschränkungen oder Zusätze eingetragen.

Ansonsten, mit Klage ist das bei mir so eine Sache, da ich beruflich viel unterwegs bin und Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

Aber mit diesem Petitionsausschuß ist vielleicht ne prima Idee. Mal sehen was bei rauskommt, ich werd´s auf jedenfall hier posten.

Danke

Gruß Rübe

Geschrieben
Hallo!

Zu Frosch: In meiner WBK sind keinerlei Einschränkungen oder Zusätze eingetragen.

Gruß Rübe

Kann eigendlich nicht, denn dann wäre es die alte, nicht mehr gültige WBK.

Auf meiner ist auf der ersten Seite der Text durchgestrichen und auf der letzten Seite der neue, maschienen geschriebene Text abgesiegelt.

Geschrieben

Hallo ruebe,

es ist nur in Thüringen so. Guckst Du mal hier etwa so vor einem knappen Jahr um dieselbe Zeit.

Da hatte ich bei nem thüringer Händler einen FR8 erworben. Der wollte mir den ohne Voreintrag nicht überlassen, obwohl ich aus Sachsen bin. Wir haben dan beide das WaffG genommen und gelesen, es steht eindeutig drin, das die thüringer "Rechtspraxis" nicht gesetzlich gedeckt ist.

FWR-Top-RS, WBK und Voreintrag abholen und dagegen klagen. :bud:

Das mit dem Petitionsausschuß ist bei einigen schon nach hinten losgegangen.

Geschrieben

Das mit dem Petitionsausschuß ist bei einigen schon nach hinten losgegangen.

Deswegen kann man es doch trotzdem hier noch mal nach dem Prinzip Herdplatte empfehlen.

;)

Geschrieben

Hallo zusammen,

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...=leidiges+thema

wie man hier nachlesen kann, hab ich einiges durchgemacht in ähnlich beschriebener Sache....

Ich kann nur eins sagen: FWR - hilft nicht die Bohne, den Beitrag kann man sich sparen.... lest selbst nach.

Das Thüringer Innenministerium hat die Vorgabe für die SB`s gegeben, sollen Sie gegen Ihren Lehnsherren

handeln? Nein, werden Sie nicht tun.

Für Alle hier die nach mit "Willen des Gesetzgebers" argumentieren sei eins gesagt: Recht haben und bekommen sind 2 Paar Schuhe!

Bei mir hat jedenfalls eins geholfen, mehrere DA-Beschwerden und fast täglicher Telefon-Kontakt. Denn Wer am lautesten brüllt, wird als Erster bedient....Irgend wann hats wohl genervt....

Geschrieben

Hallo!

Zu Frosch: In meiner WBK sind keinerlei Einschränkungen oder Zusätze eingetragen.

Ansonsten, mit Klage ist das bei mir so eine Sache, da ich beruflich viel unterwegs bin und Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

Aber mit diesem Petitionsausschuß ist vielleicht ne prima Idee. Mal sehen was bei rauskommt, ich werd´s auf jedenfall hier posten.

Danke

Gruß Rübe

Auch wenns ärgerlich ist und Du in der Rechtsfrage sicherlich RECHT bekommst.

Wo ist das Problem, Dir vom Verband das Bedürfnis kurzfristig bestätigen zu lassen und dann is gut so und Du kannst Deine Waffe erwerben.

Ich will damit nicht sagen das man sich einfach alles gefallen lassen muß, aber der damit entstehende Aufwand und die Zeit stehen in keinem Verhältnis zu dem zu beschaffenden Bedürfnis.

Gruß KF :bud:

Geschrieben

Wo ist das Problem, Dir vom Verband das Bedürfnis kurzfristig bestätigen zu lassen und dann is gut so und Du kannst Deine Waffe erwerben.

Ganz einfach: Dann braucht man keine Gelbe WBK.

Der Vorteil der Gelben ist doch, dass man "nichtdeliktrelevante Waffen" unbürokratisch kaufen kann, wenn man gerade ein günstiges Angebot bekommt. :rtfm:

Wenn es nun zur Pflicht wird, dass man sich dann für jede Waffe ein extra Bedürfnis bescheinigen lassen muss (was ja auch abgelehhnt werden kann!) - ja, was soll das denn?

Und nicht zu vergessen: Auch der Verband :s2: verlangt für jede Befürwortung Geld.

Die Gelbe WBK ist im Waffengesetz genau beschrieben. Was die thüriger Behörden hier veranstalten, ist einfach Rechtsbeugung. :icon13:

Geschrieben

Die Gelbe WBK ist im Waffengesetz genau beschrieben. Was die thüriger Behörden hier veranstalten, ist einfach Rechtsbeugung. :icon13:

Da stimme ich Dir vom Grunde her vollständig zu.

Ist halt eine Entscheidung, Überlegung die jeder für sich treffen muß, denn, was nützt es Dir wenn Du Recht hast es aber deswegen noch lange nicht bekommst :huh:

Geschrieben
was nützt es Dir wenn Du Recht hast es aber deswegen noch lange nicht bekommst :huh:

FWR + Örag => KLAGE

Bei solche Dingen hilft nichts anderes! Irgendjemand bei Euch wird doch hoffentlich im FWR sein und eine Verwaltungsrechtsschutzversicherung für Waffenbesitzer abgeschlossen haben? :gutidee:

Wenn nicht: Selbst Schuld. Langsam sollte es jeder verstanden haben. :icon13:

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