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IGNORED

Wechsellauf und neue gelbe WBK


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Hallo zusammen!

Wie sieht das eigentlich bei der neuen gelben WBK mit nem Wechsellauf aus? Angenommen man kauft z.B. ne Contender in .44 Magnum oder was auch immer. Welche zusätzlichen Wechselläufe (größeres Kaliber/kleineres Kaliber) muß oder darf man wie eintragen lassen? Bei der Grünen ist mir das ja relativ klar und logisch, aber bei der Gelben?

danke schon mal, Frank

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Das Problem ist doch eher die MEB oder? :confused:

Mal abgesehn davon! :)

Es geht mir nur grundsätzlich darum, ob und welche Teile denn eintragungspfichtig sind, nachdem ja bei grüner WBK Wechselsysteme kleinerer Kaliber nicht eintragungspflichtig sind.

Da man ja aber bei der Gelben kein weiteres Bedürfnis/Voreintrag benötigt stellt sich mir die Frage, ob Wechselläufe bei der Gelben denn überhaupt eintragungspflichtig sind, sofern die Grundwaffe vorhanden ist. Wenn man Munitionserwerb benötigt erledigt sich die Frage natürlich.

@Wahrsager:

Hat sich überschnitten. :) Aber würde Deine Antwort würde Sinn machen.

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Ob grün o. gelb, das spielt keine Rolle.

Abschnitt 2 - Erlaubnispflichtige Waffen

Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

2.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);....

Quelle

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... für Schusswaffen, die bereits in der WBK des Inhabers einer Erlaubnis (hier: allgemeine Erwerbserlaubnis für die in § 14 Abs. 4 genannten Waffenarten) eingetragen sind.

Dies entspricht sinngemäß der Erwerbserlaubnis in der grünen WBK. Ich kann also bezüglich WS keine Unterscheidung für gelbe und grüne WBK erkennen.

Über die "Kann-Eintragung" nach Gutsherrenart wegen angeblichen Problemen beim Munitionserwerb oder im Ausland lässt sich im übrigen natürlich genau so gut streiten. :)

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Aha, da haben wir Dich jetzt aber erwischt. Du hast die Erbsen rechtzeitig gehortet, da Du keine Erbsenerwerbserlaubnis hast... Wehe, wenn Du nicht die Erbsenbesitzmeldung nach § 58 Abs. 1 Satz 3 EG (Erbsengesetz) gemacht hast. :acute:

:sdb79248:

Kommt da nicht das Erbsenprivileg zum Tragen?? :rotfl2:

Greetinx,

R.L.B.

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Hm, da müsste ich mal in der Kommentierung zum EG nachschauen. Gilt meines Wissens nur in Erbfällen, wenn der Verstorbene berechtigter Erbsenbesitzer war.

Definitiv kann ich aber sagen, dass Wechselerbsen gleichen oder geringeren Kalibers nicht in die EBK - gleich ob gelbe oder grüne EBK - eingetragen werden müssen.

Bezüglich der Aufbewahrung in der Gefriertruhe hätte ich allerdings Bauchschmerzen, sofern diese nicht mindestens der Gefrierstufe B nach VDEGA (Verband Deutscher Erbsengefrieranlagen) entspricht. <_<

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Nein, niemals ! Erbsfälle sind höchst selten und werden ausschließlich vom Kriegserbsenkontrollgesetz erfasst. Sehr komplizierte Materie. :huh:

Wenn, dann natürlich in die GRÜNE! Da steht auch meine Piselli 92 drin.

Piselli, Piselli. Hm. <_< Heißt das Dingens nicht Pirelli oder auf gutsch schwyzerdüütsch: Piseli !? :D

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