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egun, wohl längste Ausschlusserklärung


zippo

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Hallo Gemeinde,

in Bezug auf Gewährleistungen, habe ich kürzlich gehört, daß auch Privatpersonen, bei Privatverkäufen, in der Haftung stehen. Es gibt eine Möglichkeit des Haftungsausschlusses, wenn der juristisch korrekte Wortlaut gewählt wird. Der sollte lauten " unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Besonders wichtig auch bei E-BAY Auktionen. Ich lasse mich gerne berichtigen.

Grüße

Ulli.F

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@Ulli.F

Das was du hier schreibst, ist ein Auszug aus dem Artikel der Verbraucherzentrale NRW den @bullpup

in seinem Link zur Verfügung gestellt hat.

Ich selbst bin froh über die ausführliche Erklärung der Verbraucherzentrale. Verkaufe selbst ab und an bei ebay und hatte das mit dieser Gewährleistung so nie geschrieben. :peinlich:

Aber für die Zukunft weis ich jetzt ja wie der Spruch heißen soll :D

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in Bezug auf Gewährleistungen, habe ich kürzlich gehört, daß auch Privatpersonen, bei Privatverkäufen, in der Haftung stehen. Es gibt eine Möglichkeit des Haftungsausschlusses, wenn der juristisch korrekte Wortlaut gewählt wird. Der sollte lauten " unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Besonders wichtig auch bei E-BAY Auktionen. Ich lasse mich gerne berichtigen.

Gemau so habe ich das auch mal irgendwo im Fernsehen gehört.

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Und so übersichtlich alles! Und wie lustig der Kerle ist:"Die Lieferung: • Blitzartig nach Zahlungseingang • In der Regel an jedem Werktag! Etwaige versteckte Rechtschreib- und Grammatikfehler sind gewollt und beabsichtigt. Wer sie findet, der darf sie behalten !!!!! Ein richtiger Witzbold :icon13:

Auch gut wie im letzten Satz wieder mit dem Anwalt gedroht wird. Damit man auch ja nicht vergisst, dass man in Deutschland ist.

Bei dem würde ich schon aus Prinzip nicht bieten.

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Von Absätzen hat dieser Mensch anscheinend noch nie was gehört. Wenn ich so meine Briefe schreiben würde, hätte ich eine Lesequote von maximal 2%. <_< (momentan liegt sie immerhin bei 5 % ! - nein, war nur Spaß).

Am besten gefällt mir aber dieser Satz:" VERKAUF NUR INNERHALB DEUTSCHLANDS! Ansonsten: Internationaler Versand."

Was sollen uns diese Worte sagen ? :confused:

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Bitte? Wenn ich falsch liege, dann bitte ich um etwas ausführlichere Antwort.

Bandit_911

Das Ganze hat nichts mit dem EU-Recht zu tun.

Gewährleistung galt schon immer (egal ob privat oder gewerblich), ausser wenn sie ausgeschlossen wurde. Das "neue Gesetz", das viele meinen, ist § 437 BGB, in dem seit 1.1.2002 (Schuldrechtsreform) den gewerblichen Händlern die Möglichkeit genommen wird, eine Gewährleistung auszuschliessen.

Deshalb:

"Wegen des neuen EU-Rechts..." = Unsinn

"...müssen Privatverkäufer eine Garantie..." = Unsinn

"Achtung, Privatverkauf" = Na und? Kein wirksamer Ausschluss.

"Keine Garantie!" = dito.

usw.

*heul* weil das alles eigentlich Grundwissen eines jeden Verbrauchers sein sollte und hier und überall sonst im Netz schon x-mal nachzulesen ist. :)

z.B hier: http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

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in Bezug auf Gewährleistungen, habe ich kürzlich gehört, daß auch Privatpersonen, bei Privatverkäufen, in der Haftung stehen.

Na klar, Varmi hat letztens sogar einem dieser Heinis seinen Rechtsanwalt auf den Hals gehetzt. Der Typ mußte anschließend sogar Varmis Rechtsanwalt blechen.

Also von wegen "keine Rücknahme" und so. Wenn die Ware nicht dem entsprecht als für das sie erscheint gibts Probleme mit dem Rechtsanwalt.

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Auch das hat nichts mit Gewährleistung zu tun.

Stimmt, aber ich habe die Erfahrung gemacht das viele Verkäufer nach dem Prinzip "aus den Augen aus dem Sinn handeln".

Frei nach dem Motto, "also bei mir ist die Ware einwandfrei weggeschickt worden, und alles andere müssen sie mir einmal beweisen!"

Das ist es was die meisten Privatverkäufer nämlich unter ihren Ausschlüssen festhalten wollen.

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