Zum Inhalt springen
IGNORED

egun, wohl längste Ausschlusserklärung


zippo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

und er schreibt wie fast alle den Quatsch mit dem EU recht:

"das neue EU - Recht sieht seit dem 01.01.2002 eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren auch für Privatverkäufe vor. "

Völliger Blödsinn, wird aber trotzdem von jedem geschrieben....

Geschrieben

Hi

Das nenne ich ausführlich. :good:

Gruß Norbert

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

in Bezug auf Gewährleistungen, habe ich kürzlich gehört, daß auch Privatpersonen, bei Privatverkäufen, in der Haftung stehen. Es gibt eine Möglichkeit des Haftungsausschlusses, wenn der juristisch korrekte Wortlaut gewählt wird. Der sollte lauten " unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Besonders wichtig auch bei E-BAY Auktionen. Ich lasse mich gerne berichtigen.

Grüße

Ulli.F

Geschrieben

Wenn es Kompliziert sein soll rangiert der Artikel an :eclipsee_gold_cup: Stelle. :rotfl2:

Gruß Norbert

Geschrieben

@Ulli.F

Das was du hier schreibst, ist ein Auszug aus dem Artikel der Verbraucherzentrale NRW den @bullpup

in seinem Link zur Verfügung gestellt hat.

Ich selbst bin froh über die ausführliche Erklärung der Verbraucherzentrale. Verkaufe selbst ab und an bei ebay und hatte das mit dieser Gewährleistung so nie geschrieben. :peinlich:

Aber für die Zukunft weis ich jetzt ja wie der Spruch heißen soll :D

Geschrieben

in Bezug auf Gewährleistungen, habe ich kürzlich gehört, daß auch Privatpersonen, bei Privatverkäufen, in der Haftung stehen. Es gibt eine Möglichkeit des Haftungsausschlusses, wenn der juristisch korrekte Wortlaut gewählt wird. Der sollte lauten " unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Besonders wichtig auch bei E-BAY Auktionen. Ich lasse mich gerne berichtigen.

Gemau so habe ich das auch mal irgendwo im Fernsehen gehört.

Geschrieben

Und so übersichtlich alles! Und wie lustig der Kerle ist:"Die Lieferung: • Blitzartig nach Zahlungseingang • In der Regel an jedem Werktag! Etwaige versteckte Rechtschreib- und Grammatikfehler sind gewollt und beabsichtigt. Wer sie findet, der darf sie behalten !!!!! Ein richtiger Witzbold :icon13:

Auch gut wie im letzten Satz wieder mit dem Anwalt gedroht wird. Damit man auch ja nicht vergisst, dass man in Deutschland ist.

Bei dem würde ich schon aus Prinzip nicht bieten.

Geschrieben

Von Absätzen hat dieser Mensch anscheinend noch nie was gehört. Wenn ich so meine Briefe schreiben würde, hätte ich eine Lesequote von maximal 2%. <_< (momentan liegt sie immerhin bei 5 % ! - nein, war nur Spaß).

Am besten gefällt mir aber dieser Satz:" VERKAUF NUR INNERHALB DEUTSCHLANDS! Ansonsten: Internationaler Versand."

Was sollen uns diese Worte sagen ? :confused:

Geschrieben

Bitte? Wenn ich falsch liege, dann bitte ich um etwas ausführlichere Antwort.

Bandit_911

Das Ganze hat nichts mit dem EU-Recht zu tun.

Gewährleistung galt schon immer (egal ob privat oder gewerblich), ausser wenn sie ausgeschlossen wurde. Das "neue Gesetz", das viele meinen, ist § 437 BGB, in dem seit 1.1.2002 (Schuldrechtsreform) den gewerblichen Händlern die Möglichkeit genommen wird, eine Gewährleistung auszuschliessen.

Deshalb:

"Wegen des neuen EU-Rechts..." = Unsinn

"...müssen Privatverkäufer eine Garantie..." = Unsinn

"Achtung, Privatverkauf" = Na und? Kein wirksamer Ausschluss.

"Keine Garantie!" = dito.

usw.

*heul* weil das alles eigentlich Grundwissen eines jeden Verbrauchers sein sollte und hier und überall sonst im Netz schon x-mal nachzulesen ist. :)

z.B hier: http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Geschrieben
in Bezug auf Gewährleistungen, habe ich kürzlich gehört, daß auch Privatpersonen, bei Privatverkäufen, in der Haftung stehen.

Na klar, Varmi hat letztens sogar einem dieser Heinis seinen Rechtsanwalt auf den Hals gehetzt. Der Typ mußte anschließend sogar Varmis Rechtsanwalt blechen.

Also von wegen "keine Rücknahme" und so. Wenn die Ware nicht dem entsprecht als für das sie erscheint gibts Probleme mit dem Rechtsanwalt.

Geschrieben
Auch das hat nichts mit Gewährleistung zu tun.

Stimmt, aber ich habe die Erfahrung gemacht das viele Verkäufer nach dem Prinzip "aus den Augen aus dem Sinn handeln".

Frei nach dem Motto, "also bei mir ist die Ware einwandfrei weggeschickt worden, und alles andere müssen sie mir einmal beweisen!"

Das ist es was die meisten Privatverkäufer nämlich unter ihren Ausschlüssen festhalten wollen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.