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IGNORED

Vorladung bei Beantragung von WBK


wjohnjoe

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Geschrieben

Moin alle miteinander,

gestern fand ich eine Vorladung der Polizei im Briefkasten. Aber mal langsam:

Vor 2 Monaten hab ich einen Antrag auf Pistole .45ACP gestellt und auch vom Verband abgesegnet bekommen. Hab auch vorher den psycho. Test gemacht, weil ich unter 25 Jahre bin:

(siehe: Bericht. fachpsy. Untersuchung)

Vor einem Monat hab ich das alles dann an die Polizei geschickt (komme aus Brandenburg, Kreis:CB/SPN)

Und wie gesagt, gestern lag die Vorladung drin.

Hat vielleicht jemand eine Ahnung was die wollen bzw. was da auf mich zu kommt?

Viele Grüsse

Johnjoe

Geschrieben
jemand eine Ahnung was die wollen

... nein, keinen Dunst. Zumindest kann ich Dir sagen, dass das sehr unüblich ist... da steht wirklich Vorladung drauf? Keine Begründung? Keine Rechtsbelehrung?

Gruß Gromit

Geschrieben

... nein, keinen Dunst. Zumindest kann ich Dir sagen, dass das sehr unüblich ist... da steht wirklich Vorladung drauf? Keine Begründung? Keine Rechtsbelehrung?

Hi,

na das ist so ein Formularblatt, ich werd auch nicht als Beschuldigter sondern als Betroffener behandelt, und angekreuzt ist noch "Erscheinen".

Betreff war: "Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnis".

Viele Grüsse

Geschrieben

Hallo,

hatte ein Kollege vom mir auch mal im Raum H.

Er hatte seine erste WBK beantragt und sollte mal vorbeikommen - um die WBK abzuholen, wie ihm dann am Telefon mitgeteilt wurde.

Auf die Frage, warum das nicht per Post ginge, sagte man ihm, dass man die Antragsteller vor Erteilung der ersten WBK mal kurz persönlich sehen wollte.

Die "Vorladung" wurde dann noch mal mündlich wiederholt.

Er ging hin, wurde sehr höflich begrüsst und bekam die WBK ohne weitere Fragen oder Probleme von der SB ausgehändigt.

Sie sagte ihm, man wolle eben verhindern, dass z.B. ein offensichtlich Alkoholkranker o.ä. eine WBK bekommt...

Mein Kollege äußerte tiefstes Verständnis und fragte nach dem Vordruck.

Die SB war überascht und fragte, was für einen Vordruck er denn meint.

Antwort: Na den für die Fahrtkostenerstattung, ich bin doch vorgeladen worden!

Dann wurde es hektisch denn das hatte wohl noch keiner gemacht, es gab div. lustige Erklärungsversuche des Vorgesetzten.

Mein Kollege sagte dann aber nur, dass er ja eh in der Gegend war und daher nun auch keinen weiteren Ärger machen wollte.

Er hatte nie wieder Schwierigkeiten mit der Behörde... :rotfl2:

Frag doch einfach mal telefonisch nach, um was es den geht!

Geschrieben

...Mein Kollege äußerte tiefstes Verständnis und fragte nach dem Vordruck.

Die SB war überascht und fragte, was für einen Vordruck er denn meint.

Antwort: Na den für die Fahrtkostenerstattung, ich bin doch vorgeladen worden!

Dann wurde es hektisch denn das hatte wohl noch keiner gemacht, es gab div. lustige Erklärungsversuche des Vorgesetzten.

...

:gutidee::rotfl2::bud:

Geschrieben
ich werd auch nicht als Beschuldigter sondern als Betroffener behandelt

DAS ist natürlich schon sehr beruhigend für - dann scheidet zumindest der Verdacht einer Straftat aus - immerhin scheint aber ein Bußgeldverfahren gegen Dich anhängig zu sein :rotfl2::rotfl2::rotfl2: .

Komische Art , seine unbescholtenen und auch noch fachpsychologisch überprüften Bürger zu behandeln - das klingt nicht nach Recht und Ordnung - das klingt nach Generalverdacht : "Was - DER will eine Waffe ? Da ist doch garantiert was faul ".

Kann ich nur :peinlich: sagen

Mouche

Geschrieben

Komische Art , seine unbescholtenen und auch noch fachpsychologisch überprüften Bürger zu behandeln - das klingt nicht nach Recht und Ordnung - das klingt nach Generalverdacht : "Was - DER will eine Waffe ? Da ist doch garantiert was faul ".

Kann ich nur :peinlich: sagen

Mouche

Ob er wirklich unbescholten ist können wir aber auch nicht sicher sagen.

Karl

Geschrieben

DAS ist natürlich schon sehr beruhigend für - dann scheidet zumindest der Verdacht einer Straftat aus - immerhin scheint aber ein Bußgeldverfahren gegen Dich anhängig zu sein :rotfl2::rotfl2::rotfl2: .

Mouche

Auf dem Zettel ist aber "gegen Sie" durchgestrichen, also glaube ich kaum das die mir ein Bußgeldverfahren anhänigen. Ausserdem frage ich mich was das sein soll: "Beantragung einer WBK", 35 Euro dann bitte?

Gruss

Johnjoe

Ob er wirklich unbescholten ist können wir aber auch nicht sicher sagen.

Karl

Darauf hab ich ja bloss noch gewartet. Deshalb quäl ich mich auch auf diese Weise mit dem ganzen Problem ab.

Gruss

Geschrieben

Auf dem Zettel ist aber "gegen Sie" durchgestrichen, also glaube ich kaum das die mir ein Bußgeldverfahren anhänigen. Ausserdem frage ich mich was das sein soll: "Beantragung einer WBK", 35 Euro dann bitte?

Gruss

Johnjoe

Darauf hab ich ja bloss noch gewartet. Deshalb quäl ich mich auch auf diese Weise mit dem ganzen Problem ab.

Gruss

Wenn es nicht gegen Dich geht, scheint auch nichts vorzuliegen, ist also keine weitere Qual erforderlich.

Karl

Geschrieben

Wenn es nicht gegen Dich geht, scheint auch nichts vorzuliegen, ist also keine weitere Qual erforderlich.

Karl

Ich hoffe es inständig. Ich verstehe ja auch, dass es viele Sicherheitsmechanismen geben muss, wenn es um den legalen Waffenbesitz geht. Aber immer diese kleinen Schikanen, muss das denn wirklich sein? Aber man macht es ja für sein Hobby gern.

Gruss und Euch ein schönes WE

P.S.: Werde dann natürlich Mittwoch schreiben, was raus kam.

Geschrieben

Zur Aufklärung - hatte wohl etwas zuviel Fachterminologie vorausgesetzt :D :

Beschuldigter ==> Strafverfahren

Betroffener ==> Bußgeldverfahren

Was hier gemeint ist , daß es wohl eine einfache Aufforderung/ Benachrichtigung ist , wegen der WBK zum Zwecke der Abholung vorbeizukommen :rolleyes: .

Jokes die man erklären muß verfehlen natürlich ihren Sinn :huh:

Mouche

Geschrieben

Was hier gemeint ist , daß es wohl eine einfache Aufforderung/ Benachrichtigung ist , wegen der WBK zum Zwecke der Abholung vorbeizukommen :rolleyes: .

Sorry, tut mir leid. War halt etwas aufgebracht. Nach längerem durchlesen, hab ich es verstanden. :rotfl2:

Gruss

Geschrieben

Sorry, tut mir leid. War halt etwas aufgebracht. Nach längerem durchlesen, hab ich es verstanden. :rotfl2:

Gruss

Dann erwarten wir nun ab sofort Freude von Dir!!!

Los! Freu Dich über Deine vielleicht bereits ausgestellte WBK!

IMI

Geschrieben

Vielleicht beruhigt es Dich, dass ich die Geburtsurkunde meiner Tochter auch persönlich (gegen Entrichtung einer Gebühr natürlich) abholen musste. Evtl. liegts daran, dass die öffentlichen Kassen inzwischen so leer sind, dass sie es sich nicht leisten können, dass das Geld auf dem Konto der Stadtkasse landet :D

Geschrieben

Hallo,

teilweise versenden die Ordnungsbehörden WBK nur noch ungern per Post, da wohl bereits etliche nicht ankamen.

Und ein Einschreiben kostet ja viel zu viel...

Ich hatte vor Jahren auch schon mal das Glück, da hat sich dann wohl wer über eine WBK mit Voreintrag für ein SL in .223 gefreut.

Geschrieben

Beschuldigter ==> Strafverfahren

Betroffener ==> Bußgeldverfahren

Mouche

Als Betroffener giltst Du immer noch, wenn Dir keine geringfügige Ordnungswidrigkeit zu Last gelegt wird. Die ist dann schon nah am Strafverfahren anzusiedeln.

Einfacher wäre dieser Sonderfall der Vorladung formlos gewesen. Aber für sowas existieren anscheinend keine vorgefertigten Formulare im System der Polizei.

Geschrieben

Hallo,

teilweise versenden die Ordnungsbehörden WBK nur noch ungern per Post, da wohl bereits etliche nicht ankamen.

Und ein Einschreiben kostet ja viel zu viel...

Ich hatte vor Jahren auch schon mal das Glück, da hat sich dann wohl wer über eine WBK mit Voreintrag für ein SL in .223 gefreut.

gerade heute kamen bei mir eine rot und eine grüne WBK per Post (nicht der gelbe Verein, sondern so ein Konkurrenzunternehmen) an.

Geschrieben

Hmm,

evtl. wollen sie nur fragen, ob Du nicht doch lieber eine 9mm Luger haben willst, weil sie gerade günstig gebrauchte P228 aus eigenen Beständen abzugeben haben.

Könnte ja sein, jedes Land ist ja pleite... :rotfl2:

Geschrieben

Kann ich nur :peinlich: sagen

:peinlich: würde auch die Presse rumposaunenen wenn es ein Alkoholiker oder ein Drogenabhängiger tatsächlich schaffen würden eine WBK zu erhalten. Ich halte es schon für gerechtfertigt, wenn die Behörde einen Antragsteller persönlich sehen will.

Geschrieben

Hi

Ich habe für meinen Sohn den Antrag abgegeben, er durfte dann seine WBKs auch nur persönlich abholen.

Gruß Norbert

Geschrieben

:peinlich: würde auch die Presse rumposaunenen wenn es ein Alkoholiker oder ein Drogenabhängiger tatsächlich schaffen würden eine WBK zu erhalten. Ich halte es schon für gerechtfertigt, wenn die Behörde einen Antragsteller persönlich sehen will.

Ich möchte den Polizisten kennen lerne, der durch einfache "Inaugenscheinnahme" einen Alkoholkranken sicher kennen kann.

Bei dem einen oder anderen Abhängigen mag das ja gehen, aber es gibt genug, die äußerlich noch nicht als abhängig erkennbar sind.

Ich persönlich habe nix dagegen, die WBK vor Ort zu beantragen oder abzuholen.

Aber ich glaube nicht, dass das Ganze so ablaufen muss.

Auf jeden Fall würde ich eine Fahrtkosten- und ggf. Verdienstausgfallentschädigung ansprechen :D

Gruß

Michael

Geschrieben

Hallo,

hatte ein Kollege vom mir auch mal im Raum H.

Er hatte seine erste WBK beantragt und sollte mal vorbeikommen - um die WBK abzuholen, wie ihm dann am Telefon mitgeteilt wurde.

Auf die Frage, warum das nicht per Post ginge, sagte man ihm, dass man die Antragsteller vor Erteilung der ersten WBK mal kurz persönlich sehen wollte.

Die "Vorladung" wurde dann noch mal mündlich wiederholt.

Er ging hin, wurde sehr höflich begrüsst und bekam die WBK ohne weitere Fragen oder Probleme von der SB ausgehändigt.

Sie sagte ihm, man wolle eben verhindern, dass z.B. ein offensichtlich Alkoholkranker o.ä. eine WBK bekommt...

Mein Kollege äußerte tiefstes Verständnis und fragte nach dem Vordruck.

Die SB war überascht und fragte, was für einen Vordruck er denn meint.

Antwort: Na den für die Fahrtkostenerstattung, ich bin doch vorgeladen worden!

Dann wurde es hektisch denn das hatte wohl noch keiner gemacht, es gab div. lustige Erklärungsversuche des Vorgesetzten.

Mein Kollege sagte dann aber nur, dass er ja eh in der Gegend war und daher nun auch keinen weiteren Ärger machen wollte.

Er hatte nie wieder Schwierigkeiten mit der Behörde... :rotfl2:

Frag doch einfach mal telefonisch nach, um was es den geht!

Nach den vielen interessanten Beiträgen in der Rubrig "Waffebrecht" zu urteilen scheinen mit der Durchführung der Verwaltungsverfahren in den Erlaubnisbehörden "bundesweit" ja nur Profis eingesetzt zu werden.

Gruß Joe

Geschrieben

Bei uns läuft das auch so.

Als meine Frau z.b. ihre "Grüne" bekahm wollte ich sie abholen.

Mein SB sagte mir aber am Telefon:

"Die erste WBK muß man schon persönlich abholen.

Ich möchte meine Kunden zumindest einmal gesehen haben" :gutidee:

Und er kennt jeden beim Namen, wenn man in sein Büro kommt. :s2:

Ich kann ihn aber auch verstehen.

Sonst könnte ja jemand für seinen blinden Bruder ne WBK abholen. B)

Geschrieben
Ich kann ihn aber auch verstehen. Sonst könnte ja jemand für seinen blinden Bruder ne WBK abholen. B)

Damit unterstellst Du aber,

  • dass der Verband dem Blinden 12 Monate regelmäßiges Training und das Bedürfnis bescheinigt hat
  • und dass ein Sachbearbeiter durch bloses Ansehen die persönliche Eignung überprüfen kann.

Das Waffenrecht hat den beteiligten am Erlaubnisprozess bestimmte Aufgaben zugewiesen. Die Überprüfung der persönlichen Eignung sollte durch entsprechende Fachleute geprüft werden, wenn es erforderlich erscheint. Das Abholen der WBK erscheint mir darüber hinaus auch nicht der optimale Zeitpunkt dafür zu sein.

PS: Schießsport für Blinde gibt es tatsächlich, sogar Blindenbiathlon !

Geschrieben

Damit unterstellst Du aber, ...

Der Sachbearbeiter ist keine Maschine, der Antragsteller auch nicht.

Ich kann den SB gut verstehen, dass er den Antragsteller wenigstens flüchtig kennenelernen will, da der SB ja auch eine Verantwortung hat. Ausserdem lassen sich Unklarheiten und nicht korrekt aufgefüllte Anträge so im persönlichen Gespräch am besten und effektivsten ausräumen.

Just my 0,02 €

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