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IGNORED

Waffenbehörde ?


MilDot

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Ja. Du musst mindestens 2x im Monat schießen. Das darf er überprüfen.

Ich habe ja die Trainingsnachweise - aber ich dachte die sind für den Verband um mein Bedürfniss zu bescheinigen ...

Ich will mich auch nicht mit denen rumstreiten - ich möchte aber natürlich auch nicht mehr als notwendig vorlegen. Morgen fällt denen vielleicht ein ich muss einmal im Monat dort meine Trainingsnachweise vorzeigen. :gaga:

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Wie, wer, ich ? Was muss ich dazu machen ?

der SB. der kann dann nochmal prüfen, ob du noch regelmässig schiesst. aber eben nur das eine mal, drei jahre nach erteilung der ersten wbk.

meine behörde hat's leider nicht gemacht... ich hätte ihnen dann einfach meinen bds-pass gezeigt: 18 WETTKAMPFtage in 12 monaten :021:

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wie sieht das denn bei einer neuen WBK aus. Z.B. ich habe vor einigen Jahren meine Grüne bekommen und auch was darauf gekauft.

Jetzt habe ich vor etwa einem Jahr eine gelbe WBK bekommen und vor kurzem eine Waffe auf Gelb erworben. Wollen die dann noch was sehen oder gilt das nur beim ersten Mal ??

Auch bei der grünen WBK hatte ich keine Überprüfung. Ablauf der (ersten) 3 Jahre war kurz nach dem neuen Waffengesetz.

Gruß

.357mag

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In der Praxis wird der Fortbestand des Bedürfnisses durch die Mitgliedschaft in einem Schützenverein impliziert. Weitergehende Prüfungen sollten eigentlich nicht stattfinden. :)

Glückliches Hessen! Hier (NRW) wird nichts unversucht gelassen. Sogar die Verbände werden nochmals angefragt ob die das mit der Bedürfnisbescheinigung auch wirklich so gemeint haben...

:gaga:

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ist nicht mit dem neuen Waffengesetz auch eine erneute Bedürfnisprüfung nach 3 Jahren dazugekommen ?

Oder wird die intern geprüft ohne vom Schützen selbst irgendwelche Schiessnachweise zu verlangen (vielleicht durch Anfrage beim Verband bzw. Verein ?)

Gruß

.357mag

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ist nicht mit dem neuen Waffengesetz auch eine erneute Bedürfnisprüfung nach 3 Jahren dazugekommen ?

Oder wird die intern geprüft ohne vom Schützen selbst irgendwelche Schiessnachweise zu verlangen (vielleicht durch Anfrage beim Verband bzw. Verein ?)

Dazugekommen ist nichts, nach dem alten Waffengesetz war eine Überprüfung nach spätestens 5 Jahren vorgeschrieben. Dieser Zeitraum wurde lediglich auf 3 Jahre reduziert. Muß nicht unbedingt ein Nachteil sein.

Da die Vereine Austritte melden müssen führen die Behörden (zumindest hier) keine aktive Prüfung durch. Die fortbestehende Mitgliedschaft im Verein reicht. Im Einzelfall könnte die Behörde aber wohl von dieser Praxis abweichen. Dazu muß man sagen, daß die 18 Termine ja auch nirgends im Gesetz stehen.

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Dazugekommen ist nichts, nach dem alten Waffengesetz war eine Überprüfung nach spätestens 5 Jahren vorgeschrieben. Dieser Zeitraum wurde lediglich auf 3 Jahre reduziert. Muß nicht unbedingt ein Nachteil sein.

stimmt, oder glaub ich Dir einfach mal. Hab auch noch so etwas im Ohr. Als Nachteil sehe ich das auch nicht unbedingt allerdings sollte man das meiner bescheidenen Meinung nach nicht an 12, 18 oder was auch immer für Zahlen festmachen.

Ich habe mich zum Beispiel nie um Wettkämpfe gekuemmert, schiesse mehr so zum Hobby und hatte in diesem Jahr viel zu tun (selbständig), war längere Zeit krank und habe auch nicht gerade eine kurze Anreise zum Verein. So werde ich dieses Jahr mit Sicherheit keine 12 Termine vollkriegen. Das Jahr davor aber eher 50. Falls es also sehr streng gemessen würde, dann hätte ich Erklärungsnöte.

Genauso hat es ein anderer Kollege, der zum Beispiel eine Familie gegründet und ein Haus gebaut hat. Von seinem Arbeitsplatz zum Verein sind es etwa 100 km, sein Haus liegt dazwischen.

Auch er wird jetzt gerade wieder mit mir aktiv.

Wobei "Angst" mache ich mir keine. Unsere Sachbearbeiterin ist sehr fair und hat bis jetzt noch nirgendwo Probleme bereitet.

schöne Grüße

.357mag

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Vor einigen Jahren habe ich eine Signalpistole Kaliber 4 beantragt. Das Bedürfnis begründete sich auf dem Besitz eines seegehenden Schiffes (hochgestapeltes Wort für ein Segelboot :) ). Es wurde mir ein Munitionserwerbsschein auf 5 Jahre ausgestellt. Spätestens dann war ja die Bedürfnisüberprüfung fällig.

Etwa 3 Jahre später frage ich beim Eintragen einer Jagdwaffe die Sachbearbeiterin ob sie mir nicht statt des Munitionserwerbsscheins den Munitionserwerb in die WBK stempeln könnte. Das hat mich 25 Euro gekostet und das Thema war ein für alle Mal durch.

Es ist nicht alles so schlimm wie viele befürchten. :D

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... Dazu muß man sagen, daß die 18 Termine ja auch nirgends im Gesetz stehen...

Ich frage mich schon seit langen, wo DER Blödsinn herkommt. Regelmäßige Ausübung des Schießsports wird verlangt für das Bedürfnis und das Fortbestehen, sonst nichts! Zumindest laut Gesetz.

Da ist auch nirgendwo die Rede von, daß ich sämtliche mir gehörenden Waffen 18 oder 24 oder wer weiß wie viele Male pro Jahr schießen muß.

mfg

Ralf

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