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IGNORED

Egun - Ärger mit Käufer


PeterHinsberg

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Geschrieben

Hallo!

Mein Wissen über das HGB ist leider schon etwas verblichen...

Ich habe am 27.10. bei egun einen Wechsellauf verkauft, mit dem Hinweis "Kein internationaler Versand".

Ebenso mit dem Zusatz: Sobald ich das Geld und die EWB habe schicke ich die Ware los.

Gekauft hat's jemand aus Belgien. :angry2:

Nichts gegen Belgier, aber ich hatte mir eigentlich etwas dabei gedacht als ich den Versand ins Ausland ausgeschlossen habe.

Nun gut, ich habe mit meiner Behörde telefoniert und dem Käufer mitgeteilt, dass ich doch ins Ausland versenden könnte, er jedoch die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen hätte.

Bis heute habe ich vom Käufer keine Rückmeldung erhalten.

Er hat 2 bisherige Bewertungen:

ein mal neutral -Zahlung musste mehrmals angemahnt werden.

ein mal negativ -langwierig und zu wenig überwiesen.

Inzwischen habe ich egun verständigt, der Käufer wurde am Dienstag abend von egun angeschrieben.

Für mich steht fest: Ich rühre keinen Finger bis ich nicht seine Einfuhrgenehmigung UND die ganze Kohle habe.

Da ich aber nun irgendwie das Gefühl habe nichts vom Käufer mehr zu hören meine Frage:

Was kann ich alles tun?

Soweit ich weiss muss ich ihn ausdrücklich in Verzug setzen, aber ab wann kann ich das, und welche Mittel habe ich noch?

Mein bisheriger "Schlachtplan" sieht so aus:

Am nächsten Montag bekommt er einen Brief nach Belgien in dem ich ihn in Verzug setze.

Wenn ich danach 7 Tage nichts von Ihm gehört habe kriegt er einen neuen Brief in dem ich den Kaufvertrag für ungültig erkläre und die angefallenen egun-Gebühren von Ihm fordere, da ich ansonsten egun verständigen werde damit er vom weiteren Handeln ausgeschlossen wird.

Den Lauf verkaufe ich dann anderweitig. -Interessenten gab's genug.

Oder wäre es schlauer gar nichts mehr zu machen, 2 oder 3 Wochen zu warten und dann nur mit Egun zu reden?

Dazu hat doch sicher jemand was beizutragen?

Danke in vorraus!

Geschrieben

Hallo,

ich würde den Lauf einfach erneut bei Egun einsetzen. Alles andere ist den Aufwand gar nicht wert.

Es sieht wohl so aus, als ob der Käufer nur aus Spaß bietet. :angry2:

Geht nicht so einfach, soviel weiss ich.

Kaufvertrag...

Kann ich mich auf den ursprünglichen Auktionstext beziehen und den internationalen Versand wiederufen? ("canceln"?)

Damit wäre er dann raus, und ich aus dem Schneider, denn soweit ich weiss besteht ein Kaufgeschäft aus mehreren Verträgen, unter anderem dem ANGEBOT und der ANNAHME.

Angenommen hat er den geänderten Kaufvertrag (internationaler Versand) ja nun nicht, denn dazu hätte er sich melden müssen.

Bitte möglichst schnelle Meldung, ansonsten meldet sich der Mensch noch vorher, und ich hab keinen Bock mehr darauf mit dem Mann Geschäfte zu machen.

Geschrieben

Warum so kompliziert? Der Käufer muss reagieren, ansonsten kommt kein abschliessender Kaufvertrag zustande. Kein Geld innerhalb eines von Dir zu bestimmenden Zeitraumes, keine Ware an den Käufer. Setz ihm eine Frist mit der klaren Aussage, dass Du ansonsten den Kauf als nichtig ansiehst.

Geschrieben

Warum so kompliziert? Der Käufer muss reagieren, ansonsten kommt kein abschliessender Kaufvertrag zustande. Kein Geld innerhalb eines von Dir zu bestimmenden Zeitraumes, keine Ware an den Käufer. Setz ihm eine Frist mit der klaren Aussage, dass Du ansonsten den Kauf als nichtig ansiehst.

Wie wäre es damit:

Sehr geehrter Herr ...!

Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich von meinem Angebot, den Lauf auch per Post zu verschicken, zurücktrete und der zwischen uns -nach deutschem Recht- geschlossene Vertrag seine ursprüngliche Form wiedererlangt:

Kein internationaler Versand!

Sie hätten die Vertragsänderung bzw. mein Angebot annehmen müssen um mich auf dieses zu verpflichten.

Zum Beispiel durch eine Rückmeldung Ihrerseits ODER durch Überweisung des fälligen Gebotsbetrages.

Beides haben Sie nicht getan.

Ich fordere Sie hiermit auf, den fälligen Gebotsbetrag von ... Euro laut Auktion innerhalb von 7 Tagen auf mein Konto zu überweisen.

Die Kontodaten habe ich Ihnen bereits übermittelt.

Die Abholung des Laufes erwarte ich in den daraufolgenden 30 Tagen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit mir und bringen Sie die erforderlichen Genehmigungen Ihrer Behörde zu diesem Termin mit.

Um bei meiner Behörde die entsprechenden Anträge stellen zu können brauche ich vorab folgende Ihrer persöhnlichen Daten:

Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort.

Des weiteren stelle es ihnen alternativ frei von dem Geschäft zurückzutreten.

Hierfür kontaktieren Sie bitte egun.

Die mir durch Ihr Gebot entstandenen Kosten werde ich Ihnen mitteilen und in Rechnung stellen.

Ich erwarte deren begleichung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang.

Für Fragen stehe ich Ihnen nach wie vor unter den bereits übermittelten Rufnummern und per email gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

...

Geschrieben

Ich sehe das ganz anders.

Wenn sich der Käufer nicht meldet, und kein Verkauf zustande kommt, dann soll auch egun bei der Provision durch die Finger schauen.

Wer bin ich denn, das ich mich von egun erpressen lasse, und für die den Provisionseintreiber spiele.

Egun soll sich selbst um seine Provision beim Käufer kümmern.

Sonst, wird bei egun auch immer alles so gedreht solange der eigene größte Vorteil an der Sache dabei herausschaut.

Geschrieben
Wenn sich der Käufer nicht meldet, und kein Verkauf zustande kommt, dann soll auch egun bei der Provision durch die Finger schauen.

...so sehe ich das auch,

wenn Dir das ein besseres Gefühl gibt, schreibe dem Käufer einen Zweizeiler das Du den Geldeingang innerhalb der nächsten 7 Tage erwartest

und bei Nichtbezahlung den Artikel wieder zum Verkauf anbietest.

Dann ein kurzes Schreiben an Egun das Du um eine Gutschrift der Gebühren bittest da der Verkauf nicht zustande gekommen ist,

dann gibts für den Verkäufer eine Abmahnung von Egun und Du kannst wieder neu einstellen.

Denk dran den Käufer bei Egun zu sperren das er nicht nochmal bei Dir bieten kann.

Gruss

Cooper

Geschrieben

hallo,

kannst du sein gebot nicht einfach streichen lassen und verkaufst dann an der unterlegenden bieter analog ebay??

das mit der rückforderung der provision kannst du dir dann sparen.

ich hat sowas auch mal, meine provision hab ich zwar zurückbekommen von egun, netterweise schrieben sie mir gleich, dass sie auf weitere geschäfte mit mir verzichten und haben gleich mal meinen account mit gelöscht :gaga: war ihnen wohl zu kompliziert, ist aber auch schon locker 2 jahre her. jetzt verkauft meine freundin dort :D

gruß VA

Geschrieben
ich hat sowas auch mal, meine provision hab ich zwar zurückbekommen von egun, netterweise schrieben sie mir gleich, dass sie auf weitere geschäfte mit mir verzichten und haben gleich mal meinen account mit gelöscht :gaga:

...das ist ja wohl ein Skandal. :icon13:

Geschrieben

Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich von meinem Angebot, den Lauf auch per Post zu verschicken, zurücktrete und der zwischen uns -nach deutschem Recht- geschlossene Vertrag seine ursprüngliche Form wiedererlangt:

Kein internationaler Versand!

Sie hätten die Vertragsänderung bzw. mein Angebot annehmen müssen um mich auf dieses zu verpflichten.

Zum Beispiel durch eine Rückmeldung Ihrerseits ODER durch Überweisung des fälligen Gebotsbetrages.

Erkennst Du den Widerspruch zwischen den beiden Absätzen?

Im ersten willst du von einem Vertrag zurücktreten, im zweiten erklärst Du dann, warum eben dieser Vertrag nie zustande kam. Nur eines von beidem kann richtig sein.

Das HGB brauchst Du übrigens nicht, bei Geschäften zwischen Privatleuten gelten ausschließlich die Regeln des BGB.

Ob ein Vertrag geschlossen wurde ist zumindest zweifelhaft, das könnte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang führen. Mein Vorschlag wäre, die Mahnfunktionen von Egun zu nutzen. Hat das keinen Erfolg solltest Du das Geschäft abschreiben und den Lauf neu einstellen. Das der "Käufer" anschließend versucht auf dem Rechtsweg den Kauf durchzusetzen ist extrem unwahrscheinlich und hätte auch keine Aussicht auf Erfolg.

Geschrieben

Erkennst Du den Widerspruch zwischen den beiden Absätzen?

Im ersten willst du von einem Vertrag zurücktreten, im zweiten erklärst Du dann, warum eben dieser Vertrag nie zustande kam. Nur eines von beidem kann richtig sein.

Nein, nicht so ganz...

Meiner Ansicht nach wurde der erste Vertrag durch mein Angebot und sein Gebot (Sofort-Kauf) erwirkt.

Der zweite durch die änderung auf internationalen Versand.

Die Änderung hat er nicht angnommen, also trete ich von dem Angebot der Änderung zurück.

Geschrieben

...

Die Änderung hat er nicht angnommen, also trete ich von dem Angebot der Änderung zurück.

:00000733:

Geschrieben

Du musst dem Käufer eine realistische Frist benennen, innerhalb der Du die Zahlung erwartest. Sollte der Käufer die Frist ungenutzt verstreichen lassen, erkläre per Mail den Rücktritt vom Kaufvertrag, drucke alle Unterlagen aus und bewahre sie gut auf.

Und erst nach dieser Abfolge ist der rechtsgültige Kaufvertrag gelöst und Du könntest ohne weiteres den Artikel erneut zum Verkauf anbieten.

Jeder weitere Aufwand bei einem Belgier ist doch nur für die Katz.

Geschrieben

Du musst dem Käufer eine realistische Frist benennen, innerhalb der Du die Zahlung erwartest.

Ich denke das habe ich mit dem oben aufgeführten Schreiben getan, oder ist die Frist zu kurz?

Sollte der Käufer die Frist ungenutzt verstreichen lassen, erkläre per Mail den Rücktritt vom Kaufvertrag, drucke alle Unterlagen aus und bewahre sie gut auf.

Und erst nach dieser Abfolge ist der rechtsgültige Kaufvertrag gelöst und Du könntest ohne weiteres den Artikel erneut zum Verkauf anbieten.

Genau das habe ich vor.

Das Schreiben von oben habe ich an egun weitergeleitet.

Mal sehen was das gibt...

Geschrieben

Ich denke das habe ich mit dem oben aufgeführten Schreiben getan, oder ist die Frist zu kurz?

-schnipp-

Mit z. B. 14 Tagen wärst du immer auf der sicheren, korrekten Seite.

Da der Belgier aber hier wahrscheinlich sowieso kein Interesse hat, sollten die Form auch mit 7 Tagen ausreichend sein.

Geschrieben

Warum so kompliziert? Der Käufer muss reagieren, ansonsten kommt kein abschliessender Kaufvertrag zustande. Kein Geld innerhalb eines von Dir zu bestimmenden Zeitraumes, keine Ware an den Käufer. Setz ihm eine Frist mit der klaren Aussage, dass Du ansonsten den Kauf als nichtig ansiehst.

Hab eben mit einem Rechtsverdreher gesprochen: Es ist tatsächlich kein Kaufvertrag zustande gekommen, weil sich der "Käufer" nicht gemeldet hat.

Das zurückziehen meines Angebotes bzgl. des Internationalen Versandes war korrekt.

Nach der im Schreiben gesetzten Frist bin ich aus dem Schneider.

Egun hat dadurch übrigens auch kein Anrecht auf eine Provision, da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Ich werd' euch auf dem laufendem halten...

Geschrieben

...Egun hat dadurch übrigens auch kein Anrecht auf eine Provision, da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Ich werd' euch auf dem laufendem halten...

Na, ob das egun genauso sieht/sehen will...?

Geschrieben

Na, ob das egun genauso sieht/sehen will...?

Auszug von egun:

"Gebühren

Kommt es durch die Nutzung des eGun-Marktplatzes zum Vertragsabschluss mit einem anderen Nutzer, so ist eine Provision fällig, die vom Anbieter zu begleichen ist.

Zustande kommen eines Vertrages

Nutzer die unter Nutzung der eGun-Website einen Artikel zwecks Online-Auktion einstellen, geben ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter bestimmt beim Einstellvorgang eine Frist, innerhalb derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Auktionslaufzeit). Das Angebot wird durch Abgabe eines Gebotes durch den Bieter angenommen. Das Gebot erlischt wenn ein anderer Bieter ein höheres Gebot abgibt. Am Ende der Auktionslaufzeit kommt zwischen dem Anbieter und dem Bieter mit dem höchsten Gebot ein Vertrag über den Kauf des vom Anbieter bei eGun eingestellten Artikels zustande. Der zustande gekommene Preis versteht sich als Bruttopreis (d.h. inklusive Mehrwertsteuer). Es besteht weiterhin die Möglichkeit Angebote auf der eGun-Website mit der Option "Sofort-Kaufen" (Festpreis) anzubieten. Ein Vertrag kommt in diesem Falle durch den sofortigen Kauf des Artikels zustande. Dieser Kauf ist unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit. Diese Möglichkeit besteht nur so lange wie der Artikel noch nicht beboten wurde. **Falls eine Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und Bieter nicht gelingt, kann eGun dem Anbieter die E-Mail Adresse des zweithöchsten Bieters mitteilen, damit der Vertrag doch noch zu einem erfolgreichen Abschluss kommt.**"

Da es hier zu keinem Abschluss kommt, steht egun keine Provision zu!

Geschrieben
Da es hier zu keinem Abschluss kommt, steht egun keine Provision zu!

...ist doch auch logisch, eine Provision ist ein prozentualer Gewinn-Anteil.

Wenn kein Geld fliesst dann gibt es eben 4% von 0,- Euro.

Die Verkaufsprovision ist ja schliesslich dazu gedacht das Egun an dem Verkaufserlös anteilig mitverdient.

Kein Verkaufserlös - kein Anteiliger Verdienst.

Ich denke die Rechtslage ist hier völlig klar, die Frage ist wie Egun sich dazu stellt.

Wenn die Ware nach der Beschwerde bei Egun wieder eingestellt wird, ist für Egun dann auch erkennbar das es hier nicht zum Verkauf kam.

Gruss

Cooper

Geschrieben

Ich hatte bisher kein Problem damit, die Provision zurückzubekommen: Ich hatte auch "Kein internationaler Versand" angegeben, Käufer war Italiener - nach 10 Tagen noch keine Reaktion - Provision zurückgefordert und auch erhalten - nach 14 Tagen meldet sich der Käufer (war im Krankenhaus), dt. Lieferanschrift (Büchsenmacher) angeben, Egun informiert und Provision wieder gezahlt - zwischenzeitlich hatte ich das Gewehr schon dem unterlegenen Bieter angeboten, wollte es aber nicht, nachdem ich es an den Büchsenmacher verschickt hatte, wollte er es dann doch ...

P.S.: Ich bin immer noch bei Egun.

Geschrieben

Hab egun informiert, hier die Antwort:

--------------------

Hallo,

der Käufer hat gerade über unseren Treuhand-Service eine Waffe gekauft. Wir

gehen davon aus, dass sich der Käufer melden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr eGun-Team

--------------------

Ich nehme an im selben Kaliber wie der Wechsellauf...

Geschrieben
Wir

gehen davon aus, dass sich der Käufer melden wird.

Wow, was ist denn das für ein seichter Käse ?

Ich habe mich zwar auch schon oft über Ebay geärgert,

aber so einen Mist bekommt man von den Jungs nicht zu hören.

Da muss Egun wohl noch etwas an Professionalität gewinnen.

Normalerweise gehört von Egun nach einer solchen Nachricht wortlos eine Aufforderung mit Frist an den Käufer gesendet,

nach Ablauf der Frist Gutschrift für den Verkäufer und Abmahnung für den Käufer.

3 Abmahnungen - Rausschmiss - und gut is.

Gruss

Cooper

Geschrieben

Hi Peter,

habe bei eGun die Erfahrung gemacht,

dass wenn sich der Käufer nicht mehr bei dir meldet,

dass die dir denn die Provision zurückbuchen

und den Artikel, wenn du willst, kostenlos wiedereingesetzen!!!

Kann dir nur sagen, dass es mir bei eGun schon ein paarmal so ergangen ist,

kann mich also über die Egun-Leute nicht beklagen,

haben sich immer äußerst kulant gezeigt!!!

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