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IGNORED

Kalibereintrag in die WBK


Tommily

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Sieht sich da etwa ein künftiger OSM übergangen?

Karl

Das ist so ziemlich das unqualifizierteste, das jemand sagen kann! :peinlich:

Genau wegen den Leuten, die solch dumme Äußerungen und / oder Provokationen zum Besten geben, tun sich viele geeignete Spitzleute schwer, Ämter in verantwortungsvoller Position zu übernehmen.

Die Folge davon ist, dass viele Posten mit geistigen Tiefflieger besetzt sind, die einfach im falschen Moment den Arm in die Luft hoben.

Wenn du zu dem Thema OSM etwas beitragen kannst, dann bitte an der geeigneten Stelle.

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Und zur Sache: Dass ein Sachbearbeiter einen Antrag den der Antragsteller, SM, Bezirkssachbearbeiter und Landessachbearbeiter unterschrieben haben einfach so frei Schnautze abändert weil er lesen kann glaubt bisher ausser DIR auch keiner.

:heuldoch:

Dass der Sachbearbeiter es auch anders hätte machen können, noch mal das volle Programm von vorne ist mir schon klar, die sicher falsche unter Umständen sogar rechtswidrig erteilte Lösung wurde von dem Betroffenen positiv bürgernah gesehen.

Vermutlich hat dieser Sachbearbeiter, wie andere auch keinen Grund erkennen können, der einen Wechsel im Kaliber nicht erlaubt hätte. Ich spreche hier von GK im DSB. Oder welche Gründe würden eurer Meinung nach einen Kaliberwechsel unmöglich machen?

Sicher haben auf dem Antrag verschiedene Mitarbeiter unterschrieben, das müssen sie vertreten aber nicht nachträgliche Änderungen, nachträgliche Änderungen von Anträgen ist in anderen Bereichen der Verwaltung (Bau, Gewerbe) schon der Regelfall.

Möglicherweise wurde die geänderte WBK ja auch dann nach § 8 Abs. 1 WaffG erteilt, die erforderlichen Unterlagen waren ja erbracht.

Funktionär bin ich weder im DSB noch in anderen Schützenvereinen oder -Verbänden.

Karl

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Ach lass mal: Zusätzlich zu dem oben gesagten (das mit den 4 Unterschriften) sagt doch die Aussage dass ein KÜNFTIGER SM von einem VORLIEGENDEN Antrag übergangen werden könnte alles über die Qualität des Beitrags.

Er wollte nur sagen "ich weiss was, ich weiss was".

Dabei wollte ich (wegen solcher Leute woanders) mich einfach mal mit ein paar SM unterhalten. Dass mir das Amt schon mehrmals angetragen wurde ist auch kein Geheimnis.

Und um weiteren Spekulationen vorzubeugen: NEIN, ich werde zum xten male NEIN sagen

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Das neue Waffengesetz geht von dem Bedürfnisprinzip aus. Da spielt es keine Rolle, wie viele Einträge du schon in Deiner WBK hast.

Das stimmt so nicht.

§ 14 WaffG sagt:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Also gibt es das Grundkontingent schon, denn für die erste und zweite Kurzwaffe ist eine solche erweiterte Bedürfnisprüfung nicht erforderlich. Es ist nur nachzuweisen "das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt" und sei es indem er Luftgewehr schießt, und das "die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist" Da wird ja prinzipiell nur bestätigt der der Verband eine Disziplin für 9mm hat.

Das Bedürfnis ist also nicht Kaliberabhänig bescheinigt, nur die Eignung des Kalibers bestätigt. Das umzuändern sehe ich weit weniger Dramatisch als das einige hier zu empfinden scheinen.

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... Es ist nur nachzuweisen "das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt" und sei es indem er Luftgewehr schießt, und das "die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist" Da wird ja prinzipiell nur bestätigt der der Verband eine Disziplin für 9mm hat.

...

Das stimmt SOOO wiederum auch nicht.

Denn das Training "...muss mit einer erlaubnispflichtigen Waffe der Art erbracht werden, die erworben werden will."

IMI

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@Tommily, zieh den Kopf ein, hier fliegen ab-und-an die Fetzen. Macht doch nichts, beim nächsten Thema sind die zwei (oder mehrere) Streithähne wieder einer Meinung.

…….Sieht sich da etwa ein künftiger OSM übergangen?......
diese Aussage ist einen Impertinenz ohne Gleichen. :heuldoch:

Dieser SB (respektive, dass es ihn tatsächlich gibt) hat einen Mist gebaut der, wenn ihm der Verband oder auch nur der Verein an den Karren fährt sicherlich nicht Kariere förderlich ist.

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§ 14 WaffG sagt:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Sag ich doch.

Es spielt keine Rolle, wie viele Einträge man schon hat.

Es geht einzig nach dem Bedürfnisprinzip: Bedürfnis: ja – Erlaubnis: ja!

Das Waffengesetz ist soooo super, man muss es nur kennen!

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sorry, aber die Geschichte glaube ich nicht!

Na ja, wenn es sich um einen Kaliberwechsel innerhalb einer Disziplin handelt……..vielleicht.

@SBin, wenn Du wieder online bist: glaubst Du das?

Streng genommen ist bei Entschluss für anderes Kaliber ein neuer Bedürfnisnachweis erforderlich. Gnädige SB ändern den Eintrag aber auf Wunsch im Einzelfall ab, wenns z.B. innerhalb ähnlichem Kaliberbereich bleibt. Eine pauschale Antwort möchte ich deshalb nicht dazu abgeben... B)

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@ Sachbearbeiter: :icon14:

Müßte die WBK in 1-2 Wochen haben.

Frag doch einfach.... mit einer entsprechenden Begründung geht so einiges. Ich habe nur gute Erfahrungen mit meinen SB :wub: gemacht!

Und selbst wenn er/sie eine neue Bescheinigung möchte (die eigentlich erforderlich ist, denn dein Verband bestätigt schließlich [WaffG § 14 Abs. 2 Nr. 2] das es eine entsprechende Waffe zugelassen ist), hast Du folglich 1 - 2 Wochen Zeit diese beizubringen. Bisher hast Du doch nur die WBK beantragt.... Erst wenn die Voreinträge fällig werden, braucht Du den Wisch vom Verband.... DU entscheidest was die Dame (der Herr) vom Amt in deine WBK reinschreiben soll...

Gruß Gromit

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Sag ich doch.

Es spielt keine Rolle, wie viele Einträge man schon hat.

Es geht einzig nach dem Bedürfnisprinzip: Bedürfnis: ja – Erlaubnis: ja!

Wenn Du gelesen hättest was Du Quotest hättest Du gesehen das es eben doch eine Rolle spielt.

3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition

Für die 1. und 2. Kurzwaffe hat JEDER Sportschütze der ein Jahr Mitglied ist und Regelmäßig den Schiesssport betreibt automatisch ein Bedürfnis. Völlig egal ob er Kurzwaffen auch tatsächlich schießt, oder vor- wie nach Beantragung und Erwerb nur 18-Mal im Jahr Luftgewehr trainiert. Grundbedürfnis eben.

Erst ab der 3. Kurzwaffe ist das gequotete nötig, sprich ein spezielles Bedürfnis für Wettkämpfe oder weitere Sportdisziplinen. Sprich, Du musst bei den meisten verbänden nachweisen das Du ALLE vorhandenen Waffen regelmäßig schießt, das Du mit ALLEN vorhandenen Waffen an Wettkämpfen teilnimmst und das Du Trainingsfenster hast noch eine 3. Waffe regelmäßig Trainieren und zu Wettkämpfen ausführen kannst.

Wenn Du meinst das macht keinen Unterschied… ich sehe das halt anders.

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Ob das Huhn oder die Henne, für mich spielt es tatsächlich keine Rolle, wer das Bedürfnis bestätigt. Entweder ich erfülle die Vorgaben und habe ein Bedürfnis oder ich habe es nicht.

Die dabei vorhandenen Waffen spielen nur in der Hinsicht eine Rolle, dass geprüft wird, ob ich für mein Ansinnen eine weitere brauche.

Ob ich mit den vorhandenen Waffen entsprechend der damaligen Bedürfnisbescheinigung umgehe, hat weder meinen Verband, meinen SB noch sonst jemand im Zusammenhang mit einem Bedürfnisantrag für eine neue Waffe jemals interessiert, hat sie nicht zu interessieren und steht auch in keinem Gesetz.

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Für die 1. und 2. Kurzwaffe hat JEDER Sportschütze der ein Jahr Mitglied ist und Regelmäßig den Schiesssport betreibt automatisch ein Bedürfnis. Völlig egal ob er Kurzwaffen auch tatsächlich schießt, oder vor- wie nach Beantragung und Erwerb nur 18-Mal im Jahr Luftgewehr trainiert. Grundbedürfnis eben.

Das kann man so nicht sagen.

Ein Bedürfnis bekommt man nie automatisch, auch nicht beim Grundkontigent. Dazu gehört immer ein Antrag und die dazugehörige Prüfung durch den Verband.

Beim BSSB ist es z.B. so, dass es den Verband eben doch interessiert, ob man tatsächlich Kurzwaffen schießt.

Erst ab der 3. Kurzwaffe ist das gequotete nötig, sprich ein spezielles Bedürfnis für Wettkämpfe oder weitere Sportdisziplinen. Sprich, Du musst bei den meisten verbänden nachweisen das Du ALLE vorhandenen Waffen regelmäßig schießt, das Du mit ALLEN vorhandenen Waffen an Wettkämpfen teilnimmst und das Du Trainingsfenster hast noch eine 3. Waffe regelmäßig Trainieren und zu Wettkämpfen ausführen kannst.

Ich weiss nicht, auf welchen Gesetzestext du deine Behauptung stützen willst.

NIEMAND verlangt, dass du mit allen vorhandenen Waffen regelmäßig schießt und an Wettkämpfen teilnimmst. NIEMAND.

Und was soll ein ein Trainingsfenster sein und wie soll man so eines nachweisen? :D

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Dazu gehört immer ein Antrag und die dazugehörige Prüfung durch den Verband.

Antrag ja, aber Geprüft wird nur ob man 12 Monate irgendetwas regelmäßig schießt.

Beim BSSB ist es z.B. so, dass es den Verband eben doch interessiert, ob man tatsächlich Kurzwaffen schießt.

Was aber Gesetzlich weder vorgeschrieben noch vorgesehen ist. So hat eben jeder Verband seine Eigenheiten. Der BSSB ist aber sicher nicht die Welt… Bayern gehört ja nicht mal richtig zu Deutschland. :rolleyes:

Ich weiss nicht, auf welchen Gesetzestext du deine Behauptung stützen willst.

Den habe ich ja nun mehrfach Zitiert: § 14 WaffG.

NIEMAND verlangt, dass du mit allen vorhandenen Waffen regelmäßig schießt und an Wettkämpfen teilnimmst. NIEMAND.

Bei der ersten und zweiten nicht. Ab der dritten, bei der erweiterten Bedürfnisprüfung selbstverständlich schon. Wie sollte man sonst Nachweisen das die Waffe, Zitat aus dem Waffengesetz: "zur Ausübung WEITERER Sportdisziplinen benötigt wird oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist".

Wenn man mit den 2 vorhandenen keine Sportdisziplinen ausübt, kann man wohl kaum WEITERE geltend machen. So wird das zumindest hier von unserem Stadtamt gehandhabt. Und Trainingsfenster bedeutet, wenn es keine 3 Pistolentage in deinem Verein gibt, gibt es auch keine 3. Kurzwaffe da Du ja keine ausreichende Möglichkeit hast 3 Disziplinen zu Trainieren.

Das mit dem "oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich" wird im DSB nur für Kaderschützen und ähnlichen bescheinigt, so dass die Ersatzwaffen bekommen können. Die haben dann aber gleiche Bauart und gleiches Kaliber, und das setzt NATÜRLICH vorraus das man uberhaupt an Wettkämpfen teilnimmt.

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...Wenn man mit den 2 vorhandenen keine Sportdisziplinen ausübt, kann man wohl kaum WEITERE geltend machen. So wird das zumindest hier von unserem Stadtamt gehandhabt. Und Trainingsfenster bedeutet, wenn es keine 3 Pistolentage in deinem Verein gibt, gibt es auch keine 3. Kurzwaffe da Du ja keine ausreichende Möglichkeit hast 3 Disziplinen zu Trainieren. ...

Was sind "Pistolentage" bei Euch?

In unserem Verein kann man z.B. nur einmal in der Woch GK schiessen; ist das ein Pistolentag bei Euch?

Aber ich kann doch an diesem einen Tag mit drei, oder vier meiner Waffen schiessen :awm::awm::awm:

IMI

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Im § 14 WaffG steht:

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

...

Wenn du eine weitere Kurzwaffe haben willst, dann reicht als Begründung, dass du eine weitere Sportdisziplin ausüben willst. Es steht nirgendwo geschrieben, dass die Ausübung einer weiteren Sportdisziplin automatisch mit der Teilnahme an Wettkämpfen einher gehen muss.

Deshalb ist es falsch, wenn du behauptest, man müsste bei der Beantragung einer dritten (oder weiteren) Kurzwaffe mit allen vorhandenen Kurzwaffen an Meisterschaften teilgenommen haben.

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…….. Bayern gehört ja nicht mal richtig zu Deutschland……
schön wäre es!

Von wo kommst denn Du? Dort gibt es Pistolentage, bei uns gibt es nur Wochentage.

Da sind wir Bayern Euch wieder mal voraus, wir schaffen es an einem Schießtag verschiedene Waffen zu schießen.

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Da sind wir Bayern Euch wieder mal voraus, wir schaffen es an einem Schießtag verschiedene Waffen zu schießen.

Genau :appl: Noch dazu wo bei uns nicht vorgeschrieben ist WIE ich trainiere.

Streng genommen kann ich mit jeder Waffe nur 5 Schuss machen :P

So, aber das war´s mit Entwicklungshilfe. :rotfl2:

Tommily

wenn Du genug hast von der Theorie und zu Deiner .45er noch eine Para haben kaufen willst (kostet ja auch was?) können wir gerne Telefonnummern austauschen und ich helf Dir.

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Genau :appl: Noch dazu wo bei uns nicht vorgeschrieben ist WIE ich trainiere.

Streng genommen kann ich mit jeder Waffe nur 5 Schuss machen :P

So, aber das war´s mit Entwicklungshilfe. :rotfl2:

Ist leicht der Ablauf des Trainigs woanders vorgeschrieben?! :confused:

IMI

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