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WBK gelb alt/neu "voll" - was nun?


Bubblegun

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Hallo!

Auch wenn´s langsam langweilig wird - Problem mit WBK gelb alt/neu:

Ich habe meine alte gelbe WBK (ohne Probleme) in eine neue gelbe WBK "verwandeln" lassen können. Zu diesem Zeitpunkt waren 5 Spalten belegt bzw. wieder gestrichen worden. Nachdem ich nun fleissig ge- und verkauft habe, sind keine weiteren Spalten für weitere Einträge in meiner gelben WBK neu/alt mehr vorhanden.

Ein Anruf bei meinem Sachbearbeiter führte zu folgender Auskunft:

Wenn ich einen weiteren Vordruck (sozusagen Seite 2) zu meiner gelben WBK haben möchte, muss ich eine weitere gelbe WBK beantragen - mit Bedürfnisnachweis durch den Verband und Bescheinigung meines Vereins, dass ich in den letzten zwölf Monaten regelmäßig geschossen habe.

Mein LRA befindet sich in Bayern und nach Auskunft des SB stammt seine Rechtsauffassung aus einer "Fortbildungsveranstaltung" des Ministerialbeamten Ranninger.

Kann das sein? Macht es Bayern jetzt NRW nach und schert sich einen Dreck um Gesetze?

Was ist eigentlich mit Schily und Beckstein? Bevor die beiden Herren sich in Wahlveranstaltungen sebstbeweihräuchern sollten sie lieber dafür sorgen, dass sich die Beamten und Angestellten in ihrem Verantwortungsbereich an die Gesetze halten, die sie selbst mit beschlossen haben.

bubblegun

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Hallo!

Auch wenn´s langsam langweilig wird - Problem mit WBK gelb alt/neu:

Ich habe meine alte gelbe WBK (ohne Probleme) in eine neue gelbe WBK "verwandeln" lassen können. Zu diesem Zeitpunkt waren 5 Spalten belegt bzw. wieder gestrichen worden. Nachdem ich nun fleissig ge- und verkauft habe, sind keine weiteren Spalten für weitere Einträge in meiner gelben WBK neu/alt mehr vorhanden.

Ein Anruf bei meinem Sachbearbeiter führte zu folgender Auskunft:

Wenn ich einen weiteren Vordruck (sozusagen Seite 2) zu meiner gelben WBK haben möchte, muss ich eine weitere gelbe WBK beantragen - mit Bedürfnisnachweis durch den Verband und Bescheinigung meines Vereins, dass ich in den letzten zwölf Monaten regelmäßig geschossen habe.

Mein LRA befindet sich in Bayern und nach Auskunft des SB stammt seine Rechtsauffassung aus einer "Fortbildungsveranstaltung" des Ministerialbeamten Ranninger.

Kann das sein? Macht es Bayern jetzt NRW nach und schert sich einen Dreck um Gesetze?

Was ist eigentlich mit Schily und Beckstein? Bevor die beiden Herren sich in Wahlveranstaltungen sebstbeweihräuchern sollten sie lieber dafür sorgen, dass sich die Beamten und Angestellten in ihrem Verantwortungsbereich an die Gesetze halten, die sie selbst mit beschlossen haben.

bubblegun

395313[/snapback]

Einen Neuantrag zu fordern, ist eindeutig unzulässig, da die gelbe WBK (ob alt oder neu) nicht auf ein 8-zeiliges Dokument beschränkt ist, sondern unbefristet zum Erwerb der dort aufgeführten Waffen berechtigt. :icon13:

Wenn die alte gelbe WBK zur neuen gelben WBK "umgeschrieben" worden ist (hätte ich übrigens nicht gemacht, da z.B. 2/6 für die alte gelbe WBK nicht gelten kann), gilt sie auch als solche fort. Ab Waffe 9, 17, 25 :D etc. sind dann jeweils Folgedokumente auszustellen...

Sollte das wirklich von Herrn Ranninger stammen, wäre ich sehr enttäuscht, weil gerade dieser immer Bürgerfreundlichkeit und eine liberale Auslegung des WaffG (z.B. Eintragung erlaubnisfreier Waffen in die WBK) propagiert. :angry2:

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Liebe Sachbearbeiterin,

Da Du gerade die 2/6 Regelung ( die übrigens für München nicht gilt ) ansprichst:

Wenn ich mir jetzt in den nächsten Tagen meine erste Gelbe WBK ausstellen lasse, auf welche Formulierungen sollte ich achten/welche Phrasen sollten keinesfalls hinten auf meiner WBK vermerkt sein?

IMI

(Freut sich auf Einzellader-Kurzwaffen!!!)

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Liebe Sachbearbeiterin,

Da Du gerade die 2/6 Regelung ( die übrigens für München nicht gilt ) ansprichst:

Wenn ich mir jetzt in den nächsten Tagen meine erste Gelbe WBK ausstellen lasse, auf welche Formulierungen sollte ich achten/welche Phrasen sollten keinesfalls hinten auf meiner WBK vermerkt sein?

IMI

(Freut sich auf Einzellader-Kurzwaffen!!!)

395332[/snapback]

Hintendrauf darf nichts vermerkt sein, was § 14 WaffG widerspricht (z.B. Folgeanträge für weitere Waffen, erneute Bedürfnisprüfung und solche Scherze...). Austritt Schützenverein muss auch nicht von Dir gemeldet werden, weils automatisch nach § 15 Abs. 5 WaffG stattfindet. Wenn 2/6 nicht draufsteht, umso besser für Dich - falls Du die Kohle dafür hast, mehr als vier Waffen pro Jahr zu kaufen. :eclipsee_gold_cup:

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...

Einen Neuantrag zu fordern, ist eindeutig unzulässig, da die gelbe WBK (ob alt oder neu) nicht auf ein 8-zeiliges Dokument beschränkt ist, sondern unbefristet zum Erwerb der dort aufgeführten Waffen berechtigt. 

Wenn die alte gelbe WBK zur neuen gelben WBK "umgeschrieben" worden ist (hätte ich übrigens nicht gemacht, da z.B. 2/6 für die alte gelbe WBK nicht gelten kann), gilt sie auch als solche fort. Ab Waffe 9, 17, 25  :D  etc. sind dann jeweils Folgedokumente auszustellen...

...

:rolleyes: Könntest Du das nicht mal dem PP Köln mitteilen? :D Dort geht man eigene Wege bezüglich 2/6, Folgedokumente und "gelb/neu" :o ...

(war ein Scherz, jedenfalls der Teil, mit der Bitte um Mitteilung :D

Gruß

Klaus

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Wenn 2/6 nicht draufsteht, umso besser für Dich

@ Sachbearbeiter

Auf meiner "neuen Gelben" steht nichts bezüglich 2/6 Regelung drauf. Nur - nützen tut's mir (und dem Rest der Frankfurter Sportschützen) nix. Die Sachbearbeiter auf unserem Amt verweigern einfach den "Anmeldestempel" und beharren darauf das die erworbene Waffe zurückgegeben wird. Mir wurde schon angedeutet, das ich als Sportschütze die gängige (Frankfurter) Verwaltungspraxis kenne sollte und bei einem wissentlichen Verstoß dagegen diese meine Zuverlässigkeit in Frage gestellt würde. Das hier 2/6 selbstverständlich auch für die "alte Gelbe" gilt brauche ich wohl nicht zu betonen.

Gruß

Manfred (der mittlerweile bei X BÜMAS bereits bezahlte Waffen "geparkt" hat)

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Liebe Sachbearbeiterin,

Da Du gerade die 2/6 Regelung ( die übrigens für München nicht gilt ) ...

Wenn ich in der Schule aufgepasst habe, liegt doch München auch in Bayern - oder?

Wie kann es sein, dass in einem angeblichen Rechtsstaat das selbe Gesetz in jeder Stadt (!!!) anders ausgelegt wird?

Hat in Bayern jetzt die Banane die Weißwurst als Nationalgericht verdrängt?

Wo genau verläuft der Bananen-Äquator?

Und will Stoiber die Aufnahme der Türkei in die EU verhindern, weil er fürchtet, seine Untertanen könnten bemerken, dass die Türkei in Sachen Rechtsstaat Bayern mittlerweile hinter sich gelassen hat?

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2/6 auf Neue Gelbe wird auch bei uns angewandt; auf die Alte Gelbe nicht.

Seltsam, dass das Thema "neues Antragsverfahren wenn Neue Gelbe voll" jetzt

auch in Bayern kommt; ich habe das gleiche Problem mitten in Hessen.

Widerspruch gegen den schriftl. Bescheid einschliesslich ausführlichster Begründung ist raus.

Schaumermal

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Hallo!

Ein Anruf bei meinem Sachbearbeiter führte zu folgender Auskunft:

Wenn ich einen weiteren Vordruck (sozusagen Seite 2) zu meiner gelben WBK haben möchte, muss ich eine weitere gelbe WBK beantragen - mit Bedürfnisnachweis durch den Verband und Bescheinigung meines Vereins, dass ich in den letzten zwölf Monaten regelmäßig geschossen habe.

Mein SB erklärte mir die Sache so:

Wenn die WBK durch Ein- und Austragungen voll ist, dann bekommt man eine weitere mit der Nr. 2.

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Einen Neuantrag zu fordern, ist eindeutig unzulässig, da die gelbe WBK (ob alt oder neu) nicht auf ein 8-zeiliges Dokument beschränkt ist, sondern unbefristet zum Erwerb der dort aufgeführten Waffen berechtigt.  :icon13:

Wenn die alte gelbe WBK zur neuen gelben WBK "umgeschrieben" worden ist (hätte ich übrigens nicht gemacht, da z.B. 2/6 für die alte gelbe WBK nicht gelten kann), gilt sie auch als solche fort. Ab Waffe 9, 17, 25  :D  etc. sind dann jeweils Folgedokumente auszustellen...

Sollte das wirklich von Herrn Ranninger stammen, wäre ich sehr enttäuscht, weil gerade dieser immer Bürgerfreundlichkeit und eine liberale Auslegung des WaffG (z.B. Eintragung erlaubnisfreier Waffen in die WBK) propagiert.  :angry2:

395328[/snapback]

Sehr geehrter "IMI", sehr geehrter "Sachbearbeiter"

Es scheint sich immer noch nicht herumgesprochen zu haben, dass bis zu bundeseinheitlichen Regeln (WaffVwV) der Vollzug der unklaren Vorschriften des Waffengesetzes durch die Länder, nicht durch selbsternannte Waffenrechtsexperten erfolgt. Ich kann Betroffene, die in Bayern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben nur warnen, sich von "Sachbearbeiter" (aus Baden-Württemberg) beraten zu lassen. Im Gegensatz zu Baden-Württemberg hat Bayern seit In-Kraft-Treten des Waffengesetzes in erheblichem Umfang die Waffenbehörden in Bayern Vollzugshinweise zum Waffengesetz übermittelt, damit zumindest in Bayern ein relativ einheitlicher Vollzug des Waffengesetzes bis zum In_Kraft-Treten der WaffVwV gewährleistet ist. Zum Folgeantrag gelbe WBK ist PM an Betroffenen unterwegs.

Mit freundlichen Grüßen

B. Ranninger

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Sehr geehrter "IMI", sehr geehrter "Sachbearbeiter"

...

Zum Folgeantrag gelbe WBK ist PM an Betroffenen unterwegs.

Mit freundlichen Grüßen

B. Ranninger

395361[/snapback]

Na DAS ist doch mal ein Machtwort.

Ich freue mich auf die PM, um mit höchsten Mitteln gewappnet meine WBK ausstellen lassen zu können.

Mit Dank und in freudiger Erwartung

IMI

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naja imi,

ich glaub aber ned, daß du damit gemeint warst....  :D

cu

klaus

395365[/snapback]

Oops...

Jetzt seh´ ichs auch erst... :huh:

Und ich hatte mich schon auf ein paar klärende Worte gefreut :s84:

Aber man kann ja leider nicht alles haben.

IMI

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Sehr geehrter Herr Ranninger,

vielen Dank für die PM.

Ich möchte Ihnen die für mich zuständige Behörde jedoch lieber nicht bekanntgeben, da ich Wert darauf lege, auch in Zukunft einigermaßen "emotionsfrei" mit dem für mich zuständigen Sachbearbeiter auszukommen. Und ein "Rüffel von oben" wäre hierbei wohl eher hinderlich.

Sie könnten mir aber das Datum und das Aktenzeichen der entsprechenden Anweisung / Verfügung Ihres Ministeriums mitteilen. Ich würde meinem Sachbearbeiter dann die Rechtsauffassung, die er zu vertreten hat, gerne noch einmal nachlesen lassen.

bubblegun

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@ Sachbearbeiter

Auf meiner "neuen Gelben" steht nichts bezüglich 2/6 Regelung drauf. Nur - nützen tut's mir (und dem Rest der Frankfurter Sportschützen) nix. Die Sachbearbeiter auf unserem Amt verweigern einfach den "Anmeldestempel" und beharren darauf das die erworbene Waffe zurückgegeben wird. Mir wurde schon angedeutet, das ich als Sportschütze die gängige (Frankfurter) Verwaltungspraxis kenne sollte und bei einem wissentlichen Verstoß dagegen diese meine Zuverlässigkeit in Frage gestellt würde. Das hier 2/6 selbstverständlich auch für die "alte Gelbe" gilt brauche ich wohl nicht zu betonen.

Gruß

Manfred (der mittlerweile bei X BÜMAS bereits bezahlte Waffen "geparkt" hat)

395350[/snapback]

Mein Beileid. Rechtsbeugung in Vollendung. :angry2::icon13::peinlich:

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Sehr geehrter "IMI", sehr geehrter "Sachbearbeiter"

Es scheint sich immer noch nicht herumgesprochen zu haben, dass bis zu bundeseinheitlichen Regeln (WaffVwV) der Vollzug der unklaren Vorschriften des Waffengesetzes durch die Länder, nicht durch selbsternannte Waffenrechtsexperten erfolgt. Ich kann Betroffene, die in Bayern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben nur warnen, sich von "Sachbearbeiter" (aus Baden-Württemberg) beraten zu lassen. Im Gegensatz zu Baden-Württemberg hat Bayern seit In-Kraft-Treten des Waffengesetzes in erheblichem Umfang die Waffenbehörden in Bayern Vollzugshinweise zum Waffengesetz übermittelt, damit zumindest in Bayern ein relativ einheitlicher Vollzug des Waffengesetzes bis zum In_Kraft-Treten der WaffVwV gewährleistet ist. Zum Folgeantrag gelbe WBK ist PM an Betroffenen unterwegs.

Mit freundlichen Grüßen

B. Ranninger

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Sehr geehrter Herr Ranninger,

nach meiner Auffassung trifft dies aber nur - wie Sie auch selbst sagen - für unklare Vorschriften zu (warum sind die überhaupt unklar und erfahren erst durch die VwV und erst nach so langer Zeit eine Klarstellung ?). Und auch in Bayern scheint kein einheitlicher Vollzug stattzufinden, was man hier so liest...

Die Regelung des § 58 Abs. 1 WaffG ist z.B. alles andere als unklar. Wenn nach altem WaffG erteilte Erlaubnisse im genehmigten Umfang fortgelten, gibt es doch nichts mehr auszulegen, oder irre ich mich da ?

Zu Ihrer Information: auch Baden-Württemberg hat Vollzugshinweise zum WaffG herausgegeben, die hier beachtet werden. Im übrigen müssen sich die SB Deutschlands leider immer noch selbst behelfen, weil sie ohne neue WaffKostV und ohne "Bedienungsanleitung" einfach im Regen stehen gelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen

SB (die wie alle anderen hier auch nur ihre Auffassung darlegt und versucht, die in der Praxis auftretenden Probleme gemeinsam zu lösen)

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Guest Mouche
Mein Beileid. Rechtsbeugung in Vollendung.

395379[/snapback]

Du wiederholst denselben Unsinn ständig - dadurch wird er nicht logischer :rolleyes: .

Die Anwendung von 2/6 auf Alt Gelb ist OFFIZIELLE Rechtsauffassung zumindest EINES baden württembergischen Regierungspräsidiums !

Also tu bitte nicht so, als würdest Du hier eine einheitliche und rechtsverbindliche Auffassung für GANZ BW verkünden - dazu bist Du weder befugt noch berechtigt noch kompetent genug :icon13: -

Du kannst hier die Meinung , die auf DEINEM Amt vertreten wird verkünden - sonst gar nichts !

Ich kann Dir nämlich BEWEISEN , daß es Extremfälle gibt , wo die Waffenbehörde der Kreisstadt die 2/6 Regel anderst anwendet als die Waffenbehörde des dazugehörigen Landkreises :gaga:

Das ERBÄRMLICHE an der Sache ist nicht die 2/6 Regel selbst - damit kann man leben :rolleyes: - das Erbärmliche ist die Tatsache , daß die Behörden eines Bundeslandes nicht in der Lage sind , eine einheitliche Regelung einzuführen und auch durchzusetzen .

Das führt dann dazu , daß jeder kleine Sachbearbeiter "Rechtsbeugung" schreit - weil er nicht weis, daß die Verhältnisse drei Landkreise weiter völlig andere sind.

Wie gesagt - ein Armutszeugnis für ein demokratisches Land , seine Bürger vom Rechtsverständnis und der oft amateurhaften Rechtsauslegung eines angelernten Sachbearbeiters vor Ort abhängig zu machen :peinlich:

Mouche

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Die Anwendung von 2/6 auf Alt Gelb ist OFFIZIELLE Rechtsauffassung zumindest EINES baden württembergischen Regierungspräsidiums !

Also tu bitte nicht so, als würdest Du hier eine einheitliche und rechtsverbindliche Auffassung für GANZ BW verkünden - dazu bist Du weder befugt noch berechtigt noch kompetent genug  :icon13: -

Diese "Rechtsauffassung" kollidiert aber leider mit dem Gesetzestext, der für ALLE bindend ist !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wo gibts denn hier bitteschön was auszulegen ???? Bei der alten gelben WBK ist es absolut wasserdicht !   :confused:

Ich kann Dir nämlich BEWEISEN , daß es Extremfälle gibt , wo die Waffenbehörde der Kreisstadt die 2/6 Regel anderst anwendet als die Waffenbehörde des dazugehörigen Landkreises  :gaga:

Das interessiert mich nicht, wo und wie Rechtsbeugung begangen wird...

Das ERBÄRMLICHE an der Sache ist nicht die 2/6 Regel selbst - damit kann man leben  :rolleyes:  - das Erbärmliche ist die Tatsache , daß die Behörden eines Bundeslandes nicht in der Lage sind , eine einheitliche Regelung einzuführen und auch durchzusetzen .

Da hast Du (leider) recht.  <_<

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Guest Mouche
Diese "Rechtsauffassung" kollidiert aber leider mit dem Gesetzestext, der für ALLE bindend ist !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wo gibts denn hier bitteschön was auszulegen ???? Bei der alten gelben WBK ist es absolut wasserdicht !   

Das mußt Du DEINE Kollegen vom Regierungspräsidium fragen - nicht mich :rolleyes: .

Und da kannst Du noch so laut und farbig brüllen :D:D:D -

mir hat es jemand schwarz auf weiß gezeigt :heuldoch:

Mouche

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Guest klausp
Sehr geehrter Herr Ranninger,

vielen Dank für die PM.

Ich möchte Ihnen die für mich zuständige Behörde jedoch lieber nicht bekanntgeben, da ich Wert darauf lege, auch in Zukunft einigermaßen "emotionsfrei" mit dem für mich zuständigen Sachbearbeiter auszukommen. Und ein "Rüffel von oben" wäre hierbei wohl eher hinderlich.

Sie könnten mir aber das Datum und das Aktenzeichen der entsprechenden Anweisung / Verfügung Ihres Ministeriums mitteilen. Ich würde meinem Sachbearbeiter dann die Rechtsauffassung, die er zu vertreten hat, gerne noch einmal nachlesen lassen.

bubblegun

395378[/snapback]

hallo bubblegun,

sei mir ned bös, aber diese einstellung finde ich falsch. :icon13:

vielleicht macht dein sb es so, wenn du es ihm unter die nase hältst - vielleicht auch nicht, oder vielleicht nur bei dir.

und die anderen schützen in deinem landkreis? oder wenn ers eben nicht macht?

klagst du dann oder nimmst du das dann auch hin, weil du "emotionsfrei" mit der behörde auskommen willst?

kommt dagegen was "von oben", dann profitieren alle betroffenen gleich.

außerdem seh ich für dich keine nachteile, denn namentlich genannt wirsd du beim "rüffel von oben" sowieso nicht.

überlegs dir nochmal!!

cu

klaus

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.....

Da Du gerade die 2/6 Regelung ( die übrigens für München nicht gilt ) ansprichst:

.....

395332[/snapback]

wenn wir vom gleichen münchen reden, muss ich dich leider enttäuschen. hier wird sehr wohl die 2/6 regelung auch auf die gelbe angewandt und steht auch auf der gelben so drauf.

gruss, ein 2/6 geplagter kik.

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wenn wir vom gleichen münchen reden, muss ich dich leider enttäuschen. hier wird sehr wohl die 2/6 regelung auch auf die gelbe angewandt und steht auch auf der gelben so drauf.

gruss, ein 2/6 geplagter kik.

395703[/snapback]

Es gibt dort meines Wissens zwei große Dienstbezirke, die dann nochmals unterteilt sind: München-Stadt oder München-Land ?

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@sachbearbeiter

du hast natürlich recht.

meine aussage bezog sich auf münchen-stadt.

aber imi sprach von münchen, und da gehört münchen-stadt meines wissens dazu. folglich ist seine feststellung nicht korrekt.

gruss, kik.

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...

aber imi sprach von münchen, und da gehört münchen-stadt meines wissens  dazu. folglich ist seine feststellung nicht korrekt.

gruss, kik.

396348[/snapback]

ok. schon eingesehen.

ich dachte nur, entsprechende urteile hier im forum gefunden zu haben.

IMI

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