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IGNORED

WBK vs. Alkohol am Steuer?


Obiwan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Zugegeben, ein Hauptgrund für mein Dasein in WO sind die Aussagen und das Mitwirken von "Sachbearbeiter". Diese Informationen sind doch immer sehr interessant.

Hier auch mal eine Frage.

Gibt es einen konkreten Alkohol-Grenzwert, der die WBK gefährden lässt?

Mit anderen Worten: Ab wie viel Promille bei einer Alkoholüberprüfung muss man mit Konsequenzen, die WBK betreffend rechnen?

Welche Faktoren spielen eine Rolle? Wiederholungstäter? Unfall? Alter?

Danke schon mal vorab!

Geschrieben
Zugegeben, ein Hauptgrund für mein Dasein in WO sind die Aussagen und das Mitwirken von "Sachbearbeiter". Diese Informationen sind doch immer sehr interessant.

Hier auch mal eine Frage.

Gibt es einen konkreten Alkohol-Grenzwert, der die WBK gefährden lässt?

Mit anderen Worten: Ab wie viel Promille bei einer Alkoholüberprüfung muss man mit Konsequenzen, die WBK betreffend rechnen?

Welche Faktoren spielen eine Rolle? Wiederholungstäter? Unfall? Alter?

Danke schon mal vorab!

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Wer sich nicht soweit im Griff hat, auf Alkohol (egal welcher Grenzwert) am Steuer zu verzichten, der ist m.E. auch nicht geeignet Waffen zu besitzen!

Geschrieben

Mit anderen Worten: Ab wie viel Promille bei einer Alkoholüberprüfung muss man mit Konsequenzen, die WBK betreffend rechnen?

Welche Faktoren spielen eine Rolle? Wiederholungstäter? Unfall? Alter?

Bei Auffälligkeiten (Schlangenlinienfahren o. ä.) bzw. Unfall: 0,3 Promille

Ansonsten: 1,1 Promille

Geschrieben
Zugegeben, ein Hauptgrund für mein Dasein in WO sind die Aussagen und das Mitwirken von "Sachbearbeiter". Diese Informationen sind doch immer sehr interessant.

Danke. :wub:

Ich bemühe mich nach Kräften und möchte mich an dieser Stelle auch mal bei allen anderen bedanken, die ebenfalls eine Fülle von interessanten Informationen liefern und auf humorvolle Art und Weise hier beitragen. 

Hier auch mal eine Frage.

Gibt es einen konkreten Alkohol-Grenzwert, der die WBK gefährden lässt?

Mit anderen Worten: Ab wie viel Promille bei einer Alkoholüberprüfung muss man mit Konsequenzen, die WBK betreffend rechnen?

Eine sehr interessante Frage. Zur Beurteilung, ob eine Alkoholabhängigkeit vorliegt, werden hilfsweise die aktuellen Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung herangezogen. Wer drei oder mehr von den dort sechs genannten Kriterien erfüllt, gilt als abhängig.

Bei Werten ab 1,5 Promille kann davon ausgegangen werden, dass chronischer Alkoholkonsum mit besonderer Gewöhnung und Verlust der kritischen Einschätzung des Verkehrsrisikos gegeben ist. Die persönliche Eignung des Waffenbesitzer kann damit betroffen sein. In diesen Fällen fordert die Waffenbehörde auf Kosten des Betroffenen die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens über die Eignung zum Umgang mit Waffen.

Aus diesen Gutachten kann dann z.B. Konkretes über angegangene Entwöhnungsbehandlungen, Charakter und Psyche des Betroffenen, Einschätzung des künftigen Umgangs mit Alkohol etc. entnommen werden. Zum Teil bestellt der Sachbearbeiter den Betroffenen zu einem persönlichen Gespräch ein, was ebenfalls sehr aufschlussreich sein kann.

Wer an diesem Thema Interesse hat, sollte sich mal dieses

Buch

besorgen.

Welche Faktoren spielen eine Rolle? Wiederholungstäter? Unfall? Alter?

Danke schon mal vorab!

Bei alkoholbedingten Verurteilungen (gemeingefährliche Straftat nach dem 28. Abschnitt des Strafgesetzbuches) ab 60 Tagessätzen (oder zwei solcher Verurteilungen zu unter 60 TS) ist Schluss mit lustig, denn dann liegt die Regelunzuverlässigkeit vor. Nach höchstrichterlicher Auffassung liegen in diesen Fällen generell keine besonderen Umstände vor, die den Schluss zulassen, dass der Betroffene noch als zuverlässig angesehen werden kann.

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Geschrieben
Wer sich nicht soweit im Griff hat, auf Alkohol (egal welcher Grenzwert) am Steuer zu verzichten, der ist m.E. auch nicht geeignet Waffen zu besitzen!

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Naja, gegen ein Glas Wein zum Mittagstisch oder eine Praline zum Dessert und dann 0,05 - 0,1 Promille am Steuer hätte nichts einzuwenden.

Noch ein Nachsatz zu meiner Frage:

Bei Fahren trotz Übermüdung ist der Führerschein ebenso in Gefahr, wie bei Alkohol am Steuer.

Ist dann auch die WBK in Gefahr?

Wie sieht es bei Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad aus?

Geschrieben
Naja, gegen ein Glas Wein zum Mittagstisch oder eine Praline zum Dessert und dann 0,05 - 0,1 Promille am Steuer hätte nichts einzuwenden.

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Würde ich auch gerne machen, mache ich aber nicht mehr. Genau aus dem Grund der Zuverlässigkeit. Muss doch nicht sein. Wenn ich es nich lassen kann, muss ich mir halt´n anderes Hobby suchen.

Schiessen ist ein schönes Hobby/Sport, man kann ihn aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen ausüben. Warum muss man immer alles bis ans Limit ausreizen?

Geschrieben
Naja, gegen ein Glas Wein zum Mittagstisch oder eine Praline zum Dessert und dann 0,05 - 0,1 Promille am Steuer hätte nichts einzuwenden.

Noch ein Nachsatz zu meiner Frage:

Bei Fahren trotz Übermüdung ist der Führerschein ebenso in Gefahr, wie bei Alkohol am Steuer.

Ist dann auch die WBK in Gefahr?

Wie sieht es bei Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad aus?

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Vorsicht ! Nach einem Glas Wein hat man definitiv mehr als 0,1 Promille ! Meine persönliche Einstellung: 0,0 Promille beim Fahren (seit ich mal im Fernsehen einen Bericht über Reaktionstest bei 0,3 Promille gesehen habe). Fast jeder sagt, dass das ja gar nix und total harmlos wäre. Ich war sehr überrascht, wie die Probanden schon bei diesen geringen Werten enorm nachgelassen haben. :o

Die WBK ist auf jeden Fall immer dann in Gefahr, wenn eine Verurteilung zu 60 TS erfolgt ist oder Promillewert ab 1,5 (auch Fahrradfahrer oder Bootsfahrer sind Verkehrsteilnehmer ! ) festgestellt wurde.

Geschrieben
Na, dann danke ich mal schön für ausführlichen Antworten    :appl: 

und wünsche ein schönes, pralinenfreies Wochenende! :gutidee:

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Dito - Pralinen (auch die ohne Alk) sind eh nicht gut für die Figur. :o

Geschrieben
Wer sich nicht soweit im Griff hat, auf Alkohol (egal welcher Grenzwert) am Steuer zu verzichten, der ist m.E. auch nicht geeignet Waffen zu besitzen!

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Genau diese extremistische schwarz-weiss-gut-böse Malerei ist unser Hauptproblem...

Geschrieben

Im Mini eines Sportskameraden hatte die Werkstatt den Motor nicht richtig befestigt.

Als er ihn des Nachts verloren hat und fast nüchtern als Fahrer festgestellt wurde, bekam er gleich 4 Wochen Fahrverbot, obwohl kein "richtige" Unfall stattfand.

Geschrieben
Das kommt darauf an: Manchen Modells wünsche ich ein paar große Schachteln Pralinen... :D

Rolf

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Du meinst vermutlich diese "Hungerhaken" bei denen man(n) nichts anderes als Mitleid und das Bedürfnis verspürt, dem Mädchen mal was zum Essen zu spendieren und sich irgendwie nicht an "Frau" sondern nur an Biafra erinnert fühlt :rolleyes: -

hast vollkommen Recht :icon14:

Mouche

Geschrieben

...fast nüchtern als Fahrer festgestellt wurde, bekam er gleich 4 Wochen Fahrverbot, obwohl kein "richtige" Unfall stattfand...

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Was heisst denn fast nüchtern, 1,5 Promille ?

Geschrieben
Genau diese extremistische schwarz-weiss-gut-böse Malerei ist unser Hauptproblem...

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Nee, ich finde das Hauptproblem ist, daß manche es immer bis an die Grenze auszureizen wollen - oft zum nachteil anderer.

Ich habe keine Lust, den News-Thread rauszukramen, wo das besoffene Ehepaar, die Nachbarn besucht hatten, weil die zu laut waren ...

Alkohol beeinträchtig in jedem Falle die Wahrnehmung und es ist ein schmaler Grad!

Aber was solls, jeder ist seines eigenen Glückes schmied :bb1:

Geschrieben

Ich kenne einen Fall aus Bayern, da wurde eine WBK eingezogen weil der Besitzer mit 0,0 Promille bei Rot über eine Ampel gefahren war.

Und in Thüringen werden WBK eingezogen wenn der Behörde bekannt wird das der Besitzer Alkohol Probleme hat. Also z.B. wegen Alkohol den Arbeitsplatz verlor.

Zum Glück habe ich mit Alkohol keine Probleme, nur ohne. :s75::)

Grüße

Bender

Geschrieben
Ich kenne einen Fall aus Bayern, da wurde eine WBK eingezogen weil der Besitzer mit 0,0 Promille bei Rot über eine Ampel gefahren war.

Wobei ich nicht glaube, daß die WBK nur wegen dieser einen Ordnungswidrigkeit entzogen wurde. Entweder hat der einen Unfall gebaut und dabei Straftaten wie Körperverletzung begangen, oder die Sache hat eine längere Vorgeschichte.

Erinnert mich an den Jäger, der überall rumerzählt hat, ihm sei der Jagdschein entzogen worden, nur weil der die Flinte unverpackt auf dem Beifahrersitz liegen hatte. Beim Erzählen hat er immer "vergessen" zu erwähnen, daß die Plempe geladen war und er über 2 Promille inne hatte.

Geschrieben

Salut,

ich meine man sollte einfach die Kirche im Dorf lassen. Manch einer fährt mit einem Bier im Bauch auch nicht schlechter als der andere nüchtern. Wir haben Gesetze und Grenzwerte damit nicht jeder seine "Moralvorstellungen" zum Credo erhebt und über andere richtet. Übrigens ich trinke nichts wenn ich fahre.

Möchte nicht wissen wieviel Scheiss nüchtern (auch mit der Waffe) angestellt wird. Oder wieviele Leute ganz unschuldig mit Grippemittelchen o.ä. im Blut auf dem Schiessstand rumhampeln. Und bei manchem agressiven Prediger der einzig seeligmachenden Wahrheit, bin ich mir gar nicht so sicher ob ich den überhaupt mit einer Waffe sehen möchte. :gaga:

Schönes Wochenende mitanand und Grüße aus dem sonnigen (geil) südbadischen

Jörg

Geschrieben

"Wer mit 0,5 Promille nicht Auto fahren kann, kanns auch mit 0,0 Promille nicht!"

(Unbekannter Autor) Neeee, nicht ich... ;)

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben
"Wer mit 0,5 Promille nicht Auto fahren kann, kanns auch mit 0,0 Promille nicht!"

(Unbekannter Autor)  Neeee, nicht ich... ;)

Gruß Habakuk

im FWR

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klar :rolleyes: - das ist z.B. für Leute, die im Rollstuhl sitzen, weil ein unverantwortlicher Autofahrer mit 0,0 Promille hätte halten können, mit 0,5 aber eben reaktionsbedingt NICHT MEHR ein unheimlich einleuchtender Spruch :icon14: ..............

Geschrieben
klar  :rolleyes: - das ist z.B. für Leute, die im Rollstuhl sitzen, weil ein unverantwortlicher Autofahrer mit 0,0 Promille hätte halten können, mit 0,5 aber eben reaktionsbedingt NICHT MEHR ein unheimlich einleuchtender Spruch  :icon14: ..............

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Eben. Umgekehrt trifft der Ausspruch schon eher zu. Nur wäre der Rollstuhlfahrer dann nicht im Rollstuhl, sondern eine Etage tiefer unter der Erde. <_<

Geschrieben

:ninja:

ich würde gerne mal wissen, wie das so bei Rundenkämpfen und Meisterschaften gehandhabt wird. ( Bitte alle vorher zum Alko-Test )

Da wird ja nicht kontrolliert, ob der Schütze schon vorher einen "gezwickt" hat. Standverweisung nur, wenn er durch sein unsicheres Verhalten auffällt.

Ich war vor Jahren mal bei den Ami's auf einen Schießstand, habe sogar noch einen Bekannten mitgebracht.

Ich habe bei denen in der Kneipe erstmal ne Cola getrunken, mein Bekannter ein Bier, dann sind wir in Richtung Schießstand gegangen, kurz davor wurde mein Bekannter höflich aber bestimmt darauf hingewiesen, das er nicht auf dem Schießstand könne, da er ja schon ein Bier getrunken hat.

So sind die Bestimmungen bei den Ami's, wieso nicht auch bei uns???

Wenn man wüsste, wer so alles angeschickert auf dem Schießstand rumläuft, dann hätte man bestimmt keine Lust mehr dort hinzugehen um sich der Gefahr auszusetzten das etwas passiert.

Wie geht ihr mit dem Thema "Alkohol" auf dem Schießstand um???

gruß

Michael

Geschrieben
Im Mini eines Sportskameraden hatte die Werkstatt den Motor nicht richtig befestigt.

Als er ihn des Nachts verloren hat und fast nüchtern als Fahrer festgestellt wurde, bekam er gleich 4 Wochen Fahrverbot, obwohl kein "richtige" Unfall stattfand.

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Es waren dann schon mal mind. 0,5 Promille.

Karl

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