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IGNORED

Umzug USA-D, Kann mein "Baby" mitreisen?


gunny_2

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Sportsfreunde!

Ich hab ein (wahrscheinlich etwas exotisches) Problem. Die Ausführung ist wahrscheinlich etwas lang, aber ich versuchs in so wenig wie möglich Worte zu Fassen.

Ich bin Dt Staatsbürger, und war in den 90ern für einige Zeit in einem Dt Schützenverein. Hier hab ich den ursprünglichen Waffensicherheitskurs (oder so) abgelegt, wofür auch eine Urkunde existiert. Durch Umzug und andere Gegebenheiten bin ich aber nie dazu vorgedrungen eine WBK zu beantragen bzw. eine Waffe zu kaufen.

Seit ein paar Jahren lebe ich nun in den USA. Alle meine Bekannten sind total Pro 2nd Amendment, und so kam ich wieder zu meinem ursprünglichen Hobby zurück. Für einige Zeit bin ich nun stolzer Besitzer einer RRA AR-15 :00000733: . Da nun mittelfristig der Umzug zurück nach Deutschland ansteht bin ich etwas ratlos ob meine Waffe in D erlaubt ist. Auch hab ich keine Ahnung was ich tun muss, um hier nun eine WBK zu beantragen. Ich gehe jede Woche schießen und kann dafür auch Belege vorweissen (Bedürfnis???).

Kann mir hier jemand weiterhelfen? :confused:

Thanks and keep it right on target,

gunny_2.

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Hallo Gunny,

als deutscher Staatsbürger gelten für Dich die gleichen Regeln wie für einen hier ansässigen Schützen.

Damit du die Waffe hierher mitnehmen kannst must die die Waffe in eine WBK eingetragen bekommen. Dafür sind zwei Rahmenbedingungen zu erfüllen:

1. Die Waffe muss hier zulässig sein - es dard also nur ein halbautomatischere Einzellader sein - der auch nicht einfach umgebaut werden kann und einen anerkanntes Beschusszeichen hat.

2. Du musst ein Bedürfniss für DEINE Waffe haben, das Dir ein Verein/Verband bestätigt.

Ich sehe das Problem eher in 2. - wenn DU dort keine alten Kontakte hast, dann halte ich es für fast unmöglich.

Falls Du Kontakte hast, dann must Du diese noch davon überzeugen, das der Verein/Verband dein Training als regelmässige Teilnahme anerkennt

Und dann muss auch der Sachbearbeiter dieses genauso sehen.

Alles in allen halte ich es für SEHR schwer, das du deine Waffe aus den USA einfach mitnehmen kannst.

Vieleicht kann aber hier einer im Forum einen Weg aufzeigen.

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Ich bin zwar nicht so der Experte aber vielleicht solltest Du bereits jetzt eine Mitgliedschaft beim BDS o. BDMP beantragen (Auslandsmitgliedschaft).

Dann kannst Du leichter an das erforderliche Bedürfnis gelangen.

Voraussetzung dafür ist nämlich eine einjährige Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband.

Wann ist denn Dein Umzug geplant?

Gruß

Leusel

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Ich bin zwar nicht so der Experte aber vielleicht solltest Du bereits jetzt eine Mitgliedschaft beim BDS o. BDMP beantragen (Auslandsmitgliedschaft).

Dann kannst Du leichter an das erforderliche Bedürfnis gelangen.

Voraussetzung dafür ist nämlich eine einjährige Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband.

Wann ist denn Dein Umzug geplant?

Gruß

Leusel

393225[/snapback]

Eine Möglichkeit wäre die Waffe ber einen FFL-Händler in den USA zu einem Händler in D zu senden, der die Waffe " verwahrt" bis du deine D-Wbk und Bedürfnis hast.

Mitgliedschaft in einem Verband , z.b BDS ist ratsam. Nach 12 monatiger Mitgliedschaft und regelmäßigem,nachgewiesenen Training ( kann ja auch in den USA sein, oder??) kannst du ein Bedürfnis nachweisen.

Probleme könnte es nur geben, wenn es nicht das " Standart-Modell" ( 20" Ausführung, enweder das A2 oder A4 bei RRA) ist, sondern ein "kurzes".

Bei Lauflänge unter 16,75" ist es sehr schwer bis unmöglich die Waffe als " Sportwaffe" genehmigt zu bekommen.

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Probleme könnte es nur geben, wenn es nicht das " Standart-Modell" (  20" Ausführung, enweder das A2 oder A4 bei RRA) ist, sondern ein "kurzes".

Bei Lauflänge unter 16,75" ist es sehr schwer  bis unmöglich die Waffe als " Sportwaffe" genehmigt zu bekommen.

393230[/snapback]

Was kürzeres wird er wohl kaum haben, da die Amerikaner selbst nur Gewehre mit mindestens 16"-Lauf haben dürfen. Sieht man mal von alt-Besitz und Händlern ab. Und die 16"er mit MFD sind ja lang genug um in Deutschland als Sportwaffe durchzugehen.

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Eine Möglichkeit wäre die Waffe ber einen FFL-Händler in den USA zu einem Händler in D zu senden, der die Waffe " verwahrt" bis du deine D-Wbk und Bedürfnis hast.

Mitgliedschaft in einem Verband , z.b BDS ist ratsam. Nach 12 monatiger Mitgliedschaft und regelmäßigem,nachgewiesenen Training ( kann ja auch in den USA sein, oder??) kannst du ein Bedürfnis nachweisen.

Probleme könnte es nur geben, wenn es nicht das " Standart-Modell" (  20" Ausführung, enweder das A2 oder A4 bei RRA) ist, sondern ein "kurzes".

Bei Lauflänge unter 16,75" ist es sehr schwer  bis unmöglich die Waffe als " Sportwaffe" genehmigt zu bekommen.

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Wenn er jetzt schon Mitglied in einem deutschen Verband wird und den USA regelmäßig trainiert (12 Monate lang), müßte das Thema eigentlich vom Tisch sein!

Es steht ja nirgends wo er trainieren muß! Wichtig sind nur die Nachweise der Trainingseinheiten (am besten mit Stempeln etc.).

Was passieren kann, ist das er die Sachkunde neu nachweisen muß aber das is ja das kleinste Übel!

Mit der Waffe muß man wirklich gucken ob sie den deutschen Gesetzen entspricht.

Gruß

Leusel

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Mit der Waffe muß man wirklich gucken ob sie den deutschen Gesetzen entspricht.

Gruß

Leusel

393233[/snapback]

Wenn es ein RRA ist und die Lauflänge passt, sollte es kein Problem sein!

Aber eine andere Überlegung wäre, ob es nicht billiger kommt "seines" in den USA zu verkaufen und nachdem er in D ist hier ein neues zu erwerben.

Der ganze Aufwand mit

-Ausfuhr

-Einfuhr

-ggf. prüfung von Zoll mit weitergabe an das BKA

-Beschuss

-Aufbewagrung bis eigenes "Bedürfnis" vorhanden ist

würde alles wegfallen.

Also wenn du nicht "eine besondere" Beziehung zu GENAU DIESER Waffe hast, würd ich mirs überlegen!

AR 15 gibt es auch in D!

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Hallo allezusammen!

Danke erstmal für die Hinweise. Wg. AR - "besondere Beziehung" ist das schon irgendwie, da es halt meine "erste" ist :wub: . Und außerdem ist die Lady auch wirklich ziehmlich scharf - guck mal hier: RRA AR-15 (das 30er Mag muß ich wohl gegen ein 10er eintauschen :gaga:)

Wg. BDMP Mitgliedschaft - hab schonmal die Web-site durchforstet und werde da wohl die Mitgliedschaft beantragen. Muss nur noch schnell ein Führungszeugniss beantragen :o ... immer diese kleinen Stolpersteine.

Wg. Import - hat evtl. jemand eine Größenordung für die anfallenden Gebühren?

Leusel - der Umzug ist irgendwann zwischen Juni und August nächsten Jahres geplant. Falls gar nichts hilft kann ich alles schon beim FFL in den USA regeln (Schießanlage wo ich jede Woche hingehe = FFL und die sind total nett) und dann mein AR bei einem guten Freund zum Verbleib lassen. Damit kann ich zumindest um die Aufbewahrung drum rum kommen.

Noch kurz - meines Wissens ist die Schießanlage nicht in irgendeinem Verband (außer NRA natürlich). Zählt das Schießen dort auch als Training für die 12 Monate, oder muß das Training vom BDMP "geleitet" sein.

Danke nochmal für Eure Hilfe. :s75:

Gunny

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ist es denn notwendig um die Waffe nach D zu bringen Sportschütze in einem anerkannten Verband zu sein? Gibt es da nicht "einfach" eine WBK auf Antrag, wenn man mit seinen Waffen nach D zieht? (nach Zuverlässigkeitsprüfung, klar)

Aber 1 Jahr Mitglied etc. ist doch nicht nötig oder?

Hier war doch letztens ein Thread mit 2/6 bei Zuzug nach D mit eben mehr als 2 Waffen, der hatte doch nur versäumt die Waffen aufgrund des Umzugs anzumelden (oder?) und hätte dann doch sicher (oder nicht?) alle nach D bringen können.

Naja, ich glaube ich blicke da nicht durch.

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Voraussetzung dafür ist nämlich eine einjährige Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband.

Gruß

Leusel

393225[/snapback]

nach §8 WaffG kann er auch ohne vereins-/verbandsmitgliedschaft ein bedürfnis bekommen (kein vereinszwang in D!). es reicht wenn er selbst seine sportschützeneigenschaft nachweist. ist allerdings deutlich steiniger :bud: als wenn er eine bedürfnisbescheinigung eines anerkannten verbandes vorlegt.

sachkundeprüfung (ich denke seine alte wird u. u. nicht mehr anerkanntwerden) und zuverlässigkeit vorausgesetzt.

weiterhin braucht er einen stand auf dem er seine waffe schießen kann (gastschütze; am besten passenden verein bei seinem neuen wohnsitz ums eck suchen) und natürlich die entsprechende aufbewahrungsmöglichkeit.

ob seine knarre dann noch die hiesigen rahmenbedingungen erfüllt steht aber wieder auf einem anderen blatt ... :confused:

lg

ralf

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Zu beachten ist übrigens §4 Absatz 2 WaffG:

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Wenn der Sachbearbeiter nicht will, dann geht garnix.

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Zu beachten ist übrigens §4 Absatz 2 WaffG:

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Wenn der Sachbearbeiter nicht will, dann geht garnix.

393275[/snapback]

spielverderber! :contra:

nein, im ernst ... sowas überliest man immer, weil man ja eh schon immer in D ist, war und vermutlich auch sein wird ... aber für ihn kann das in der tat interessant werden.

so langsam versteh ich warum viele ausländer ihre buffn zuhause lassen wenn sie zu uns kommen.

vielleicht sollte er sich seinen zukünftigen wohnsitz nach der "genehmigungsfreude" der ämter aussuchen ...

nrw sollte er demzufolge schon mal meiden ...

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Hallo liebe Sportsfreunde!

Ich hab ein (wahrscheinlich etwas exotisches) Problem. Die Ausführung ist wahrscheinlich etwas lang, aber ich versuchs in so wenig wie möglich Worte zu Fassen.

Ich bin Dt Staatsbürger, und war in den 90ern für einige Zeit in einem Dt Schützenverein. Hier hab ich den ursprünglichen Waffensicherheitskurs (oder so) abgelegt, wofür auch eine Urkunde existiert. Durch Umzug und andere Gegebenheiten bin ich aber nie dazu vorgedrungen eine WBK zu beantragen bzw. eine Waffe zu kaufen.

Seit ein paar Jahren lebe ich nun in den USA. Alle meine Bekannten sind total Pro 2nd Amendment, und so kam ich wieder zu meinem ursprünglichen Hobby zurück. Für einige Zeit bin ich nun stolzer Besitzer einer RRA AR-15  :00000733:  . Da nun mittelfristig der Umzug zurück nach Deutschland ansteht bin ich etwas ratlos ob meine Waffe in D erlaubt ist. Auch hab ich keine Ahnung was ich tun muss, um hier nun eine WBK zu beantragen. Ich gehe jede Woche schießen und kann dafür auch Belege vorweissen (Bedürfnis???).

Kann mir hier jemand weiterhelfen?  :confused:

Thanks and keep it right on target,

gunny_2.

393206[/snapback]

ich würde mal bei den Behörden klären, ob nicht die amerikanische Staatsbürgerschaft die Sache einfacher macht, wenn ein US Bürger eine Zeitlang oder wie lang auch immer in D lebt ?

Ein US Bürger geht hier in D in ein Waffengeschäft , sucht sich z.B. eine Jagdwaffe aus, legt seinen Paß vor, zahlt und geht.

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Ein US Bürger geht hier in D in ein Waffengeschäft , sucht  sich z.B. eine Jagdwaffe aus, legt seinen Paß vor, zahlt und geht.

393344[/snapback]

Erzähl, das will ich aber ganz genau wissen, mit §§ und so.

Stelle mich dann bereitwillig als US-Bürger für diesen Test zur Verfügung,

denn der Pass ist viel kleiner und handlicher als meine rote Pappe.

radio, spiel mir diesen Song.

Gut Schuß,

BSE1911

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Ich bin Dt Staatsbürger,

393206[/snapback]

gunny ist aber deutscher staatsbürger der nur über´m teich lebt und wohl auch arbeitet.

so leicht wird man übrigens nicht amerikanischer staatsbürger - es sei denn man investiert unmengen von geld bei denen ...

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ich würde mal bei den Behörden klären, ob nicht die amerikanische Staatsbürgerschaft die Sache einfacher macht, wenn ein US Bürger eine Zeitlang oder wie lang auch immer in D lebt ?

Ein US Bürger geht hier in D in ein Waffengeschäft , sucht  sich z.B. eine Jagdwaffe aus, legt seinen Paß vor, zahlt und geht.

393344[/snapback]

Radio,

Da haste wohl was übersehen :D .

gunny_2 ist Deutscher Staatsbürger.

Ja, Radio, wer lesen kann ist klar im Vorteil :D .

IMI

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ich würde mal bei den Behörden klären, ob nicht die amerikanische Staatsbürgerschaft die Sache einfacher macht, wenn ein US Bürger eine Zeitlang oder wie lang auch immer in D lebt ?

Ein US Bürger geht hier in D in ein Waffengeschäft , sucht  sich z.B. eine Jagdwaffe aus, legt seinen Paß vor, zahlt und geht.

393344[/snapback]

Den Laden möchte ich sehen, wo das geht!

Auch ein US Bürger braucht hier in D eine EWB. Zumindest, wenn er in einem deutschen Geschäft einkaufen will.

Wie es US Miltär intern geregelt ist steht auf einem anderen Blatt. In Ramstein oder Baumholder(?) gibt es ein Waffengeschäft für Amerikaner. Allerdings dürfen sie die Waffen nur mit von der Base nehmen (werden da zentral gelagert), wenn sie in D eine EWB haben (Jagdschein, WBK für Sportschützen etc.) und sie unterliegen dann ganz normal deutschem Gesetz was Aufbewahrung etc. betrifft.

Mag jetzt nicht alles so 100% rechtlich korrekt sein. Aber im Großen und ganzen stimmt das so. Einer unserer Mieter ist US Soldat und hat extra den Jagdschein gemacht... Und bei uns im Verein tauchen ab und an auch mal Amis auf und klagen ihr Leid, dass sie ihre Waffen nicht von zu Hause erst gar nicht nach D bzw. die Teile nicht von der Base runter bekommen.

Gruß Stefan

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Einer unserer Mieter ist US Soldat und hat extra den Jagdschein gemacht...  Und bei uns im Verein tauchen ab und an auch mal Amis auf und klagen ihr Leid, dass sie ihre Waffen nicht von zu Hause erst gar nicht nach D bzw. die Teile nicht von der Base runter bekommen.

Gruß Stefan

393391[/snapback]

da spielt mit sicherheit auch eine gewisse vorsicht seitens den streitkräften mit rein ... die gi´s und deren angehörige müssen bei uns ja m. w. auch erst eine fahrprüfung machen, damit sie bei uns ein fahrzeug bewegen dürfen ...

vielleicht gelten ja bzgl. den buffn ähnliche regularien, die wir als aussenstehende erst mal gar ned so leicht durchschauen ...

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Hi Allezusammen!

Vielen Dank für Eure Hilfe. So zusammenfassend sieht es ja nicht so schlecht aus. Mein AR ist hier legal :00000733:, und mit der WBK gibt es auch Möglichkeiten.

Wg. Bedürfniss werde ich wohl den Weg über den Verein gehen, auch wenn ich vielleicht nicht ganz auf 1 Jahr Mitgliedschaft komme. Allerdings sollte es damit einfacher sein die "Sportschützenschaft" nachzuweisen?! (Oder greift dann §8 WaffG - kein Vereinszwang nicht mehr??? :17: )

Das ganze mit §4 Absatz 2 WaffG seh ich nicht ganz so problematisch an, da mein Antrag ja wahrscheinlich eh über das Bundesverwaltungsamt geht. Ich hoffe mal das die nicht so unmenschlich sind. Ich denke das man den Absatz eher eingefügt hat, um im Zweifelsfall einen Einwanderer, den nach 2 Wochen in Dland eine WBK beantragt, u.U. ablehnen kann (in den USA hat man da auch so kleine Stolpersteine ins Gesetz gebaut). Unter'm Strich hoffe ich jedenfalls das dies so ist.

Danke nochmal für die Hilfe, und :bb1:

Gunny

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Moin gunny,

Grundaätzlich ist es richtig, daß Du deine WBK für die Waffe über die Botschaft (Konsulat) beim Bundesverwaltungsamt beantragen kannst.

In deinem Antrag, solltest Du darlegen, seit wie vielen Jahren Du in welchem umfang mit der Waffe in den USA sportlich schießt und daß Du den Schießsport in der BRD zB im BDMP, VdRBw, DSU oder BDS fortführen möchtest.

Das Bundesverwaltungsamt kann dann nach §8 in Verbindung mit §10 WaffG eine WBK für die Waffe erteilen.

Dann brauchst Du noch in den USA (selber exportieren geht wohl nicht) einen lizensierten Waffenhändler für die Ausfuhr (zB etssusa.net), der sich um die Ausfuhrgenehmigung kümmert und dann bleibt nur noch die Einfuhrgenehmigung beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen (oder der neuen Heimatbehörde, wenn Du dann schon in D bist).

Das Bundesverwaltungsamt ist mit der Erteilung solcher WBK´s gelinde gesagt recht zurückhaltend. Daher empfiehlt sich die Mitgliedschaft im www.fwr.de und den Anschluß der Rechtschutzversicherung mit dem "WO-Sonnst" Rabatt -30% (Einfach die Rabattgruppe und Prozente auf dem Antrag mit draufschreiben).

Viel Erfolgt wünscht Dir,

frogger

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