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IGNORED

Brauche mal Eure Hilfe!


Hobby-Cop

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Moin!

Habe mir einen MP5-Clon mit einsch. Schulterstütze zugelegt. Mein Eintrag in der WBK war "Pistole in 9x19". Kein Sportschützenbedürfnis. Waffe soll in einem Sicherheitsdienst (Personenschutz, Objektschutz und Werttransport) eingesetzt werden.

SB hat sie eingetragen. Auf Widerruf! Hat angekündigt, dass er zwei Gutachten in Auftrag gibt!

1. Ist es eine Kurzwaffe?

2. Ist die Waffe für einen Sicherheitsdienst geeignet?

Nun, lasst mal hören! Was denkt Ihr? Habt Ihr ein paar Tipps?

Danke!

Und bitte nur zum Thema antworten!

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1. na sicher, eine langwaffe ist sie jedenfalls nicht... also bleibt nur kurzwaffe übrig.

2. das musst du eigentlich selber besser wissen... aber warum nicht... schliesslich geht es auch um abschreckung.

sag deinem sachbearbeiter, dass du jetzt technisch gesehen auch nichts anderes hast als z.b. eine glock mit einem zusätzlichen anschlagschaft. nur teurer. ;)

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Klar ist das eine Kurzwaffe !

Und ob das Ding geeignet ist musst du ja wissen für was du die in deiner Firma brauchst.....

Kommt halt auf deinen SB an, denn im Waffenrecht ist vieles Auslegungssache.

Wenn man jemanden beim BKA oder so kennen würde konnte man ja mal Fragen wie die das so sehen oder ist da das LKA zuständig.

Nun ich hoffe dein SB legt dir keine Steine in den Weg....

Grüsse ein Wilddieb

:bud::bud::bud:

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Moin!

Habe mir einen MP5-Clon mit einsch. Schulterstütze zugelegt. Mein Eintrag in der WBK war "Pistole in 9x19". Kein Sportschützenbedürfnis. Waffe soll in einem Sicherheitsdienst (Personenschutz, Objektschutz und Werttransport) eingesetzt werden.

SB hat sie eingetragen. Auf Widerruf! Hat angekündigt, dass er zwei Gutachten in Auftrag gibt!

1. Ist es eine Kurzwaffe? hat er kein Maßband, oder wieso braucht er dafür ein Gutachten?

2. Ist die Waffe für einen Sicherheitsdienst geeignet? eine s-e-f mp5 wäre besser

Nun, lasst mal hören! Was denkt Ihr? Habt Ihr ein paar Tipps?

Danke!

Und bitte nur zum Thema antworten!

392642[/snapback]

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Halt!

Es handelt sich hier angeblich um einen MP5-Klon mit EINSCHIEBBARER Schulterstütze, d.h. es ist eine Langwaffe (welche sich einfach auf unter 60cm verkürzen lässt). Länge: 70cm, eingeschoben 55cm. Sowas meinem SB als Kurzwaffe zu verkaufen, dazu bräuchte ich Nerven.

Wenn du eine geklonte MP5k meinst, sieht die Sache schon besser aus. Die ist mit umme 35cm wohl wirklich eine KW. Mit KLAPPSTÜTZE ist sie knapp 60cm, is aber dann egal.

Meiner Meinung nach geht die Standart MP5 nicht als KW durch, auch wenn mir ein Händler daß auch schon weismachen wollte,

Also vorsorglich nochmal schnell streicheln :00000733: Sorry!

Gruß

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Halt!

Es handelt sich hier angeblich um einen MP5-Klon mit EINSCHIEBBARER Schulterstütze, d.h. es ist eine Langwaffe (welche sich einfach auf unter 60cm verkürzen lässt). Länge: 70cm, eingeschoben 55cm. Sowas meinem SB als Kurzwaffe zu verkaufen, dazu bräuchte ich Nerven.

Wenn du eine geklonte MP5k meinst, sieht die Sache schon besser aus. Die ist mit umme 35cm wohl wirklich eine KW. Mit KLAPPSTÜTZE ist sie knapp 60cm, is aber dann egal.

Meiner Meinung nach geht die Standart MP5 nicht als KW durch, auch wenn mir ein Händler daß auch schon weismachen wollte,

Also vorsorglich nochmal schnell streicheln :00000733:  Sorry!

Gruß

392834[/snapback]

Das sehe ich nicht so.

Wenn der MP5-Klon ohne Schulterstütze kürzer als 60cm ist, dann sollte man die Waffe auch als KW eintragen können. Die Schulterstütze ist nichts anderes als ein Anschlagschaft, den man ja auch für andere KWs (z.B. Glock) problemlos erwerben darf.

@Hobby-Cop

Mal rein interessehalber: Kennt sich dein SB so gut mit Waffen aus, dass er beim Eintragen gleich erkannt hat, worum es sich handelt?

Und war der Kauf dieser Waffe mit dem Chef des Sicherheitsunternehmens abgesprochen? Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass der nicht will, dass seine Leute mit MP5s durch die Gegend laufen. Wenn er diese Info dann auf Anfrage noch deinem SB mitteilen würde, könntest du echte Probleme bekommen.

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Waffe soll in einem Sicherheitsdienst (Personenschutz, Objektschutz und Werttransport) eingesetzt werden.

2. Ist die Waffe für einen Sicherheitsdienst geeignet?

392642[/snapback]

Nein... ich halte diese Waffe für diesen Einsatzzweck ungeeignet.

Wäre es eine echte MP5, dann sähe die Sache schon wieder anders aus, aber die

Dauerfeueroption braucht man wirklich nur in ganz seltenen Fällen.

Schwer bewaffnete Schwerstverbrecher, welche im Rudel angreifen, könnten da eventuell auf Distanz gehalten werden. :D

Aber als reiner Halbautomat hat man bloß ne zu große Kanone umhängen, was u.U. etwas lächerlich aussieht (Personenschutz) und die in den meisten Fällen einfach zu sperrig ist. Schon mal versucht, damit einhändig sicher und schnell zu treffen, während du eine Schutzperson zum Wagen führst????

Und, darfst du das Ding jetzt in der Öffentl. führen???

Hast du schon einen WS????

Du schreibst nämlich nur, daß das Ding auf der WBK eingetragen wurde...

Irgendwie ist diese Anfrage seltsam.... <_<

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verstehe ich nun auch nicht ?

du nimmst einne privat waffe mit zur arbeit ?

werden da die waffen nicht vom arbeitgeber gestellt ?

zu dem denke ich auch, das du diese waffe nicht wirklich in der öffentlichkeit

tragen darfst !

und ich kann mich nur anschliessen :

diese "kastrierte" version einer MP5 hat auf dem personenschutz-sektor eigentlich gar nichts verloren, denn da sollte es eigentlich auch um das "verdeckte" tragen gehen.

da bist du mit einer glock allemale besser bedient

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so was gibt es waffenrechtlich nicht.

Doch, sowas gibt es. Und zwar als "verbotener Gegenstand".

"II. Verbotene Waffen

Mit welchen Waffen ist der Umgang verboten?

...

5. Waffen, die über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können (z.B. Langwaffen, die durch einen Klappschaft zur Kurzwaffe - Länge unter 60cm - verändert werden können).

..."

Quelle: Waffenhandel: Rechtsgrundlagen für die Fachkundeprüfung, DIHK, S.13

Eine BT-96/OA-5/BWT-5 ist als Langwaffe eingestuft. Daran ändert sich auch durch Absägen des Schaftes oder Anbringen eines Einschubschaftes nichts. Nur wird das Teil dadurch kürzer als 60cm. Und damit wird es nicht zur Kurzwaffe, sondern leider zu einem verbotenen Gegenstand.

Sorry.

Schrombo

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Eine BT-96/OA-5/BWT-5 ist als Langwaffe eingestuft. Daran ändert sich auch durch Absägen des Schaftes oder Anbringen eines Einschubschaftes nichts. Nur wird das Teil dadurch kürzer als 60cm. Und damit wird es nicht zur Kurzwaffe, sondern leider zu einem verbotenen Gegenstand.

Sorry.

Schrombo

392877[/snapback]

Der Haken ist aber, dass die Waffe nicht als Langwaffe eingetragen wird, sondern als Kurzwaffe, was aufgrund der Gesamtlänge <60cm auch möglich ist. Eine eingetragene Kurzwaffe darfst du dann auch beliebig per Anschlagschaft verlängern (siehe Glock- oder 1911-Carbines).

Der andere Weg, eine eingetragene Langwaffe auf unter 60cm zu verkürzen, geht wie du schon geschrieben hast, natürlich nicht.

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Eine BT-96/OA-5/BWT-5 ist als Langwaffe eingestuft. Daran ändert sich auch durch Absägen des Schaftes oder Anbringen eines Einschubschaftes nichts. Nur wird das Teil dadurch kürzer als 60cm. Und damit wird es nicht zur Kurzwaffe, sondern leider zu einem verbotenen Gegenstand.

392877[/snapback]

das waffenrecht besteht aus gesetzen und vorschriften, nicht aus meinungen in lehrbüchern hinter "z.b." und in klammern.

hier mal ein zitat aus dem waffengesetz, anlage 1:

"2.6

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen. "

die zivilen ableger sowohl der MP5 (225mm lauflänge) als auch der MP5k sind damit IMMER kurzwaffen, unabhängig von der gesamtlänge, ausser man verlängert den lauf z.B. mit einem MFD, so dass die 30cm von lauf & verschluss errreicht werden UND montiert einen festschaft.

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Geraldo hat Recht- der Einsatzzweck der MP5 sind gezielte Feuerstöße. Als Halbautomat würd ich gleich einen .223 nehmen. Das AUG-Z (OA-AUG) ist nicht viel länger, einhändig zumindestens auf Kurzdistanz gut zu schießen und hat wesentlich mehr Punch.

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Geraldo hat Recht- der Einsatzzweck der MP5 sind gezielte Feuerstöße. Als Halbautomat würd ich gleich einen .223 nehmen. Das AUG-Z (OA-AUG) ist nicht viel länger, einhändig zumindestens auf Kurzdistanz gut zu schießen und hat wesentlich mehr Punch.

392923[/snapback]

ja, aber für sowas kriegt er keinen voreintag.

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Moin!

1. Ich bin der Chef des Unternehmens! Ich habe die Waffe gekauft!

2. Ja alle meine Jungs haben einen Waffenschein!

3. Sabre Defence bringt auch einen MP5-Clon raus! Ist so gegen Januar 2006 bei Waffenschumacher zu bekommen! Die Waffe wird nach Vorgaben des BKAs gefertigt! Damit die Zulassung dann Problemloser geht! Und die werden die Variante mit einsch. Schulterstütze auch als Kurzwaffe verkaufen! Also mit genehmigung BKA! Nur so zur Info! Dann musste doch meine Variante von Beitler auch eine KW sein!

4. Hatte die Hoffnung, dass jemand einen Sicherheitsdienst kennt, der auch die MP5 (Clon) einsetzt.

5. Mir bringt die halbautomatische Version schon einiges. Habe keine Langwaffe vom SB befürwortet bekommen. Der MP5-Clon ist somit ein recht guter LW-Ersatz. Durch den langen Lauf kann ich damit weiter entfernte Ziele bekämpfen. Und ja, auch in Notwehrsituationen. Ich habe als Feldjäger lange als Personenschützer gearbeitet. Dort hatten wir immer die MP-5 dabei! Wenn nicht sogar das G3 bzw. G36.

6. Die Waffe wird wohl nicht oft zum Einsatz kommen. Soll aber auch zur "Show of Force" dienen.

Danke!

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die zivilen ableger sowohl der MP5 (225mm lauflänge) als auch der MP5k sind damit IMMER kurzwaffen, unabhängig von der gesamtlänge, ausser man verlängert den lauf z.B. mit einem MFD, so dass die 30cm von lauf & verschluss errreicht werden UND montiert einen festschaft.

Das ist sachlich falsch, denn:

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet;

Nach deiner Auffassung wäre eine übliche Kipplaufbüchse mit 50cm-Lauf (z. B. Blaser K95) ein verbotener Gegenstand, weil sie mit wenigen Handgriffen in Teile zerlegt werden kann, die kürzer als 60 cm sind.

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meinst du mich?

wo hab ICH was über verbotene gegenstände geschrieben?

da lass ich lieber die finger davon, denn da kann man nur spekulieren. das ist nämlich ein gummiparagraph.

ich schrieb über kurz- und langwaffen.

eine zerlegte kipplaufbüchse ist nicht mehr bestimmungsgemäss verwendbar, der lauf ist über 30cm, also ist es definitiv eine langwaffe.

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1. Ich bin der Chef des Unternehmens! Ich habe die Waffe gekauft!

2. Ja  alle meine Jungs haben einen Waffenschein!

3. Die Waffe wird wohl nicht oft zum Einsatz kommen. Soll aber auch zur "Show of Force" dienen.

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1. man sollte sich aber doch erst gedanken machen und dann kaufen

2. hammerhart !

3. sollen deine jungs die dinger repräsentativ vort sich her tragen ?

das schürt dann direkt mal wieder die medien !!!!!

halte ih für keinne gute idee !

sehe dann schon wieder die schlagzeilen :

"Security Unternehmen als Kommandotruppe unterwegs"

oder sowas in der form !

also da ist manchmal ein bisschen mehr feingefühl gefragt,

bei solchen ideen !

und ich bin immer noch der meinung, dass das verdeckte tragen von waffen

immer defensiver ist, als das, was du da vor hast.

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Naja das ist halt doch ein schwieriges Thema !

Ich habe auch eine Waffenschein als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes.

Mit einer ordentlichen Uniform und einer Pistole im Holster wird man (bei dem entsprechenden Auftreten) schon ganz anders wahr genommen...

Das ist eben Sache der Ausbildung,des Auftretens und Einstellung der Mitarbeiter zur Sache !!!

Eine Sicherheitsfirma steht und fällt mit den Leuten. Im allg. kann man sagen dass man für den Mindestlohn nur Schwachmaten bekommt. Die gibt es in der Brache zu Hauf.

Aus meiner Sicht meine ich mit einer offen getragenen Waffe kann man abschreckend wirken oder man kann Sicherheit vermitteln.

Ich kennne ja den SB von Hobby Koch nicht aber ich denke er hat da vielleicht einen schlafenden Bären geweckt. Und wenn der das nicht gut findet kann es kompliziert werden. Da ist nämlich vieles Auslegungssache....

Grüsse ein bewaffneter Wilddieb

:bud::bud::bud:

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4. Hatte die Hoffnung, dass jemand einen Sicherheitsdienst kennt, der auch die MP5 (Clon) einsetzt.

392984[/snapback]

Das genau ist das Problem.

Ein seriöser Sicherheitsdienst zeichnet sich dadurch aus (im Pers.Schu.), daß man die Schützer nicht bemerkt. Dein "Show of force" kommt dem gleich, wenn man im Schwimmbad 26cm aus der Badehose raushängen läßt. Es stört, irritiert oder belustigt, mehr nicht. Es gibt ganz wenige (aber doch) Klienten, die sowas wollen, weil sie sich dann wichtiger vorkommen, wenn die "Universal-Soldiers" neben ihnen hermarschieren, die sind aber eher die Seltenheit im Geschäft.

Unauffällige Typen, denen man ihre Gefährlichkeit nicht ansieht, wo man keine Waffe vermutet und die mit der Menge verschmelzen... das ist die Regel.

Prävention und Vermeidung, Planung und Kalkulation sind die Parameter, welche einen erfolgreichen PS ausmachen. Nicht das offene Tragen von möglichst großen Kanonen. Ich besitze eine recht stark entwickelte (gedankliche) kriminelle Energie... DIE wären meine ersten Ziele. Danach würde ich mich um die schutzlose Person kümmern. Das ist ja, wie wenn du deinen PS eine rote Mütze aufsetzen würdest, mit der Aufschrift: "To shoot first".

Du kannst dir nicht vorstellen, was in kranken Gehirnen vorgehen kann... :)

Die Waffe selbst, ist für den PS und auch für Wertransporte, gänzlich ungeeignet.

Wenn ich es schon unbedingt offensichtlich martialisch möchte, dann kann ich beim Wertransport 1-2 Mann mit halbautomatischen Gewehren und Schutzweste einsetzen. Aber nicht mit einem Gag-Halbautomaten wie dem Beitler.

Es mag ja sein, daß du bei den Feldhasen die MP5 dabei hattest, aber du darfst militärische Geschichten nicht mit zivilen vergleichen. Da sind Welten dazwischen... ganz andere Rahmenbedingungen usw.

Wenn z.B unsere Cobra-Buben einen PS-Auftrag übernehmen, dann sind sie maximal mit Glock 18 und 17, manchmal mit Glock 19 bewaffnet.

Die würden sich nie eine Fast-lang-waffe umhängen.

Aber die treffen auch ein Mannziel auf 50m wenn es sein muß...

Außerdem sind da 3x soviel Leute mit Observation, Planung usw. befasst, als man um die Schutzpersonen sehen kann.

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@ Geraldo!

Wow, du bist so toll! Und was du nicht alles weißt! Danke!

Werde mir gleich alles aufschreiben!

Habe aber nicht viel Zeit, muss gleich wieder los! Der nächste Kommando-Personschutz-Auftrag wartet. => Muss mit meiner Mutter einkaufen fahren! Und die findet es so geil wenn ich die MP5 dabei habe!

Gruß

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@ Geraldo!

Wow, du bist so toll! Und was du nicht alles weißt! Danke!

Werde mir gleich alles aufschreiben!

Habe aber nicht viel Zeit, muss gleich wieder los! Der nächste Kommando-Personschutz-Auftrag wartet. => Muss mit meiner Mutter einkaufen fahren! Und die findet es so geil wenn ich die MP5 dabei habe!

Gruß

393029[/snapback]

Troll ? :huh:

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Troll ?  :huh:

393049[/snapback]

nein.

einfach nur noch jemand, dem es auf den sack geht, dass sich viele hier die postings nicht durchlesen bevor sie ihnen widersprechen.

aber auch jemand der lernen sollte, dass man meinungen zu hören bekommt wenn man nach meinungen fragt.

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meinst du mich?

wo hab ICH was über verbotene gegenstände geschrieben?

Personen verwechselt. :peinlich:

Ein OA5, BT96 und co sind trotzdem Langwaffen. Inklusive Verschluß ist der Lauf länger als 30 cm.

Ein weiteres klares Indiz für die Langwaffeneigenschaft ist der Umstand, daß man die Dinger ohne Voreintrag einfach kaufen kann.

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