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IGNORED

Frage zur Magazinbegrenzung


Bender

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mal angenommen:

ein sehr guter Mensch, der zugleich Jäger und Sportschütze ist, kauft sich als Jäger ein OA-5. (Meinetwegen zur Fallenjagd) :rolleyes:

Das BKA schließt ja das OA-5 bekannter Weise vom sportlichen Schießen aus.

Nun geht unser Sportschützen-Jäger auf den Schießstand seines Vertauens. Darf er da nun ein 10ner oder nur ein 3er Magazin verwenden? Ich meine er muß ja nicht unbedingt eine sportliche Disziplin schießen. Er kann ja auch sein Glas einstellen wollen, oder irgendwas anderes. :awm:

Grüße

Bender

Geschrieben

Er darf, muss aber vorher eine Lokalrunde ausgeben und darf dabei natürlich keinen übersehen, sonst ärger.

Damit sich das auch rentiert, müsste es aber wenigstens eine Woche vorher im Verein bekannt gegeben werden.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Mal angenommen:

ein sehr guter Mensch, der zugleich Jäger und Sportschütze ist, kauft sich als Jäger ein OA-5. (Meinetwegen zur Fallenjagd)  :rolleyes:

Das BKA schließt ja das OA-5 bekannter Weise vom sportlichen Schießen aus.

Nun geht unser Sportschützen-Jäger auf den Schießstand seines Vertauens. Darf er da nun ein 10ner oder nur ein 3er Magazin verwenden? Ich meine er muß ja nicht unbedingt eine sportliche Disziplin  schießen. Er kann ja auch sein Glas einstellen wollen, oder irgendwas anderes.  :awm:

Grüße

Bender

373913[/snapback]

Das ist ein Thema über das es garantiert unterschiedliche Meinungen gibt :rolleyes: .

Wenn ich die Ausführungen bei meinem Lehrgang als Standaufsicht richtig kapiert habe dann ist es nicht die Frage welches Magazin - er darf dann überhaupt nicht :) .Die rechtliche Seite ist wohl wie folgt zu sehen :

Die Waffe wurde auf JJ erworben und ist für Sportschützen nicht zugelassen !

Da es sich um eine Waffe handelt, die vom sportlichen Schießen somit explizit ausgeschlossen ist , ist das Schießen einer solchen Waffe während eines stattfindenden , sportlichen Trainings auf einem Schießstand nicht zulässig - unabhängig von der Doppel Eigenschaft des Schützen, Jäger und Sportschptze zu sein..

Visier einschießen und Üben mit dieser Waffe kann dann auf diesem Stand nur erfolgen, wenn der Stand zu bestimmten Zeiten offiziell vom Jagdverband / Kreisjägerschaft o.ä. angemietet ist - oder eben auf eigenen Jägerständen.

Nebeneinander üben geht auch - setzt aber offizielle "Teilung (z.B. Stand 1 - 4 Sportschützen / Stand 5 - 8 Jäger)" und getrennte Aufsichten voraus .

Im " Gemischtbetrieb " Sportschütze / Jäger geht gleichzeitiges Training problemlos nur mit allen auch für das sportliche Schießen zugelassenen Waffen.

So ist mein Wissensstand . Ob es auf den Ständen immer so eng praktiziert wird-ist wohl eine andere Frage - die aber spätestens bei einer Standkontrolle oder einem Unfall natürlich brennend aktuell würde :ninja:

Mouche

Geschrieben

Bei Privatstand, von einer Einzelperson angemietet, entfällt das wohl!

Außerdem dürfte der Jäger dann ja auch nicht

mit seiner Kurzwaffe(unter 3"Lauf) dort schiessen.

Unser Stand ist privat, basiert eh auf Einzelanmietung, da entfällt so ein Mumpitz!

Kann es denn sein, dass da ein klein Wenig der Neid aus den Leuten spricht????

Die Jäger haben dieses Gesetz, dass auch mir, trotz Jagdschein aufstößt,

schließlich nicht gemacht, sondern nutzen es jetzt nur!

Wenn Sportschützen so was kaufen und schiessen könnten, täten sie es auch!!!!!!

Soweit ich weiss darf der Jäger, sofern nicht bei der Jagdausübung,

sogar ein Magazin über 10 Schuß Kapazität benutzen!!!!

Geschrieben
Kann es denn sein, dass da ein klein Wenig der Neid aus den Leuten spricht????

373975[/snapback]

Was hat das mit Neid zu tun - wenns nunmal die rein rechtliche Seite der Angelegenheit darstellt?

Und wenn sich manche Vereine/Schießstandbetreiber rechtlich einwandfrei verhalten wollen, gibts dafür auch gute Gründe.

Solange nix Ernstes passiert, interessierts die meisten nicht, aber wenn der Staatsanwalt mal ermittelt, wirds eng...

Im übrigen ist Neid ein uraltes Attribut (bei Tier wie Mensch) - sogar im alten Testament schon erwähnt - und grundsätzlich braucht sich dessen niemand zu schämen.

Solange es deshalb nicht zu ernsten Bosheiten kommt... :heuldoch:

Grüsse, RIP

Geschrieben
Bei Privatstand, von einer Einzelperson angemietet, entfällt das wohl!

Das war nicht Thema, oder ?

Außerdem dürfte der Jäger dann ja auch nicht

mit seiner Kurzwaffe(unter 3"Lauf) dort schiessen.

Ist das nicht bezüglich einer BDMP Regelung aufgehoben ? Ansonsten : Richtig erkannt.

Unser Stand ist privat, basiert eh auf Einzelanmietung, da entfällt so ein Mumpitz!

Ein Privatstand ist kein Vereinsstand - also nicht vergleichbar miteinander.

Was DU Mumpitz nennst - ist ggf. entscheidend dafür, ob ein Verband seine Anerkennung verliert bzw. gefährdet ,wenn sich seine angeschlossenen Vereine nicht an die Regeln halten die nun mal gelten B)

Kann es denn sein, dass da ein klein Wenig der Neid aus den Leuten spricht????

Aus welchen Leuten ? Den Veranstaltern des BDS Lehrgangs ? Das Argument ist schlicht abgedroschen :rolleyes:

Die Jäger haben dieses Gesetz, dass auch mir, trotz Jagdschein aufstößt,

schließlich nicht gemacht, sondern nutzen es jetzt nur!

Die Sportschützen haben es auch nicht gemacht - aber ALLE haben sich daran zu halten, richtig ?

Wenn Sportschützen so was kaufen und schiessen könnten, täten sie es auch!!!!!!

Ja klar doch - das bestreitet doch kein Mensch - und jeder darf Sportschütze und Jäger werden - und ALLE haben sich an die Gesetze zu halten - ist doch net schwer zu kapieren :rolleyes:

Soweit ich weiss darf der Jäger, sofern nicht bei der Jagdausübung,

sogar ein Magazin über 10 Schuß Kapazität benutzen!!!!

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ja klar darf er das - nur eben nicht beim sportlichen Training - denn da sind Magaziner mit mehr als 10 Schuß ebenso unzulässig wie die hier in Rede stehende Waffe :D .

Zugegeben - das Gesetz ist weder gut noch logisch - aber durch wiederholte "Kreisargumentation" wird es auch nicht besser :heuldoch:

Mouche

Geschrieben
Soweit ich weiss darf der Jäger, sofern nicht bei der Jagdausübung, sogar ein Magazin über 10 Schuß Kapazität benutzen!!!!

Er darf sogar bei der Jagdausübung beliebig große Magazine verwenden - er darf nur nicht auf Wild schießen wenn das Magazin mehr als 2 Schuß aufnehmen kann.

"Jagdausübung" und "auf Wild schießen" sind nicht das gleiche.

Geschrieben

Sorry, hatte das mal kurz gleichgestellt!

Aber es ist doch dafür auch entscheident,

um was für einen Stand es sich handelt,

wer ihn angemietet hat und für was!

Zu der Ursprungsfrage hätte man nämlich durchaus auch sagen können:

ja, auch mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen.

Da stand ja nicht um was für einen Stand es sich handelt

und was es für ein Training das ist!

Kann das wahrscheinlich nicht verallgemeinern,

aber wie gesagt sind bei uns in der Gegend die Schießstände von Privat

oder vom DJV!!!!!

Da passt das alles nicht so richtig!!!!

Geschrieben
Sorry, hatte das mal kurz gleichgestellt!

Aber es ist doch dafür auch entscheident,

um was für einen Stand es sich handelt,

wer ihn angemietet hat und für was!

Zu der Ursprungsfrage hätte man nämlich durchaus auch sagen können:

ja, auch mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen.

Da stand ja nicht um was für einen Stand es sich handelt

und was es für ein Training das ist!

Kann das wahrscheinlich nicht verallgemeinern,

aber wie gesagt sind bei uns in der Gegend die Schießstände von Privat

oder vom DJV!!!!!

Da passt das alles nicht so richtig!!!!

374025[/snapback]

Da ist auch was Wahres dran :icon14:

Sieht man mal wieder, WIE wichtig präzise Formulierungen bei Fragen und Antworten sind - lassen sie nämlich Raum für Interpretation unterstellt jeder automatisch SEINE gegebenen Verhältnisse :rolleyes:

Einigkeit hergestellt - Frage geklärt :s75:

Geschrieben
...er darf nur nicht auf Wild schießen wenn das Magazin mehr als 2 Schuß aufnehmen kann....

374009[/snapback]

Hier gibt es Ausnahmen. Beispielsweise darfst Du den wütenden Keiler, der aus der Dickung bricht, notfalls mit einem 30 Schuss-Magazin erlegen. B)

MP

Geschrieben

Ähm Mark,

ich denke, selbst ich würde hier lieber schießen, als mit einem 30er Mag. auf das Schweindel einzuhauen. ;)

von einem, der als Kind in den Zaubertrank gefallen ist.

Geschrieben
Ähm Mark,

ich denke, selbst ich würde hier lieber schießen, als mit einem 30er Mag. auf das Schweindel einzuhauen. ;)

von einem, der als Kind in den Zaubertrank gefallen ist.

374274[/snapback]

Mist!

Ich habe so aufgepasst, dass auch wirklich "wütender Keiler" und "notfalls" drinsteht, damit klar wird, was gemeint ist. Und jetzt ist der Fehler, der zu Interpretationen verführt, an einer anderen Stelle.

:redface1:

MP

Geschrieben

Ist das nicht einfach so zu sehen ?:

Selbstlader jagdlich genutzt dann 3 Patronen.

Selbstlader sportlich genutzt dann 10 Patronen.

Selbstlader nur jagdlich zugelassen - dann nix sportlich und nix mehr als 3 Patronen.

Geschrieben

Mit welcher Argumentation "mehr als 10 Patronen" ?

Würde mich interessieren, da ein SL8 100er Magazin den Zeitverlust für das Nachladen beim Training doch wesentlich minimiert. :s82:

Geschrieben
Selbstlader jagdlich genutzt dann 3 Patronen.
2 im Magazin (+1 im Patronenlager)
Selbstlader sportlich genutzt dann 10 Patronen.
10 im Magazin (+1 im Patronenlager)

siehe:

AWaffV § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von  mehr als zehn Patronen hat.

(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der  Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten  Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden  Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

Geschrieben
Ist das nicht einfach so zu sehen ?:

Selbstlader jagdlich genutzt dann 3 Patronen.

Selbstlader sportlich genutzt dann 10 Patronen.

Selbstlader nur jagdlich zugelassen - dann nix sportlich und nix mehr als 3 Patronen.

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Sehr vereinfacht und daher missverstaendlich.

2+1 ist eingeschraenkt aufs Schiessen auf Wild.

Jagdlich schiessen darf man auch mit 90-er Trommel. Z. B. auf dem Stand (Training zur Verbesserung der jagdl. Schiessfertigkeit), z.B. beim Einschiessen, z.B. beim Jagdschutz.

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