Zum Inhalt springen
IGNORED

Garantie bei Waffen""" Wichtig"""


Garandschütze

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe höchstwahrscheinlich einen Garantiefall an einer erst wenige Tage alten Waffe.

Wie in der Rubrik SELBSTLADER beschrieben, ist wahrscheinlich der Kornhalter bei meinem XR 15 schief montiert so das ich mit der Kimmeneistellung nicht mehr hin komme. ( Steht links am Anschlag)

Wie muß ich vorgehen um die Garantie in Anspruch zu nehmen. Was muß ich mir gefallen lassen wenn es zu lange dauert. Oder muß ich eine Frist setzen wie lange die Reparatur dauern darf? Wer trägt die Portokosten? Entschädigung für entgangene Nutzung?Und so weiter

Was ist wenn die nur den Kornhalter verbiegen wollen , was ja nicht so das richtige ist, muß ich mir das gefallen lassen. Was ist wenn ich die Waffe zurück gebe falls die das nicht so richtig hinbekommen wer trägt die Kosten für den Ein und Austrag in der WBK?

Gruß Garandschütze

Geschrieben
Hallo,

ich habe höchstwahrscheinlich einen Garantiefall an einer erst wenige Tage alten Waffe.

Wie in der Rubrik  SELBSTLADER  beschrieben, ist wahrscheinlich der Kornhalter bei meinem XR 15 schief montiert so das ich mit der Kimmeneistellung nicht mehr hin komme. ( Steht links am Anschlag)

Wie muß ich vorgehen um die Garantie in Anspruch zu nehmen. Was muß ich mir gefallen lassen wenn es zu lange dauert. Oder muß ich eine Frist setzen wie lange die Reparatur dauern darf? Wer trägt die Portokosten? Entschädigung für entgangene Nutzung?Und so weiter

Was ist wenn die nur den Kornhalter verbiegen wollen , was ja nicht so das richtige ist, muß ich mir das gefallen lassen. Was ist wenn ich die Waffe zurück gebe falls die das nicht so richtig hinbekommen wer trägt die Kosten für den Ein und Austrag in der WBK?

Gruß Garandschütze

366171[/snapback]

zurükgeben kannst Du sie nur auf kulanz, dann trägt niemand deine kosten. Auch eine Frist kannst Du nicht setzen.

Schick sie an Schumacher, und fordere die Verandkosten ein. Wenn Du mit dem Kundenservice nicht zufrieden bist, dann schreib das hier ins forum.

Geschrieben
zurükgeben kannst Du sie nur auf kulanz, dann trägt niemand deine kosten. Auch eine Frist kannst Du nicht setzen.

Schick sie an Schumacher, und fordere die Verandkosten ein. Wenn Du mit dem Kundenservice nicht zufrieden bist, dann schreib das hier ins forum.

366182[/snapback]

Die ist nicht von Schumacher, die ist von einem Händler aus Erding

Geschrieben
Die ist nicht von Schumacher,  die ist von einem Händler aus Erding

366201[/snapback]

ist zwar blöd, bei ner neuen Waffe,

ABER kannst du das nicht selber " richten"?

Wie ist der Kornträger bei SABRE montiert?

Bei meinen OA ist er von unten mit 2 Schräubchen geklemmt, wenn es beim SABRE auch so ist, einfach lösen, neu ausrichten und gut ist.

KLAR ist, das es NATÜRLICH dem Händler/Importeur sein Problem ist, aber das kann dauern!

Also abwägen, und ggf. in den sauren Apfel beissen und selber machen!

Geschrieben
Hä??? :confused:

366184[/snapback]

oh stimmt, davon war ja gar nicht die rede :peinlich:

und noch was eine Entschädigung für entgangenes schießen gibts nicht.

ich würde mich direkt an Schumacher wenden.

Geschrieben

Garantiefälle sind im BGB geregelt. Gilt für alles was man kauft. Also 2 Jahre Garantie!

Man muss dem Händler das Recht zur Nachbesserung einräumen. Würde sagen max. vier Wochen. Gelingt die Nachbesserung nicht, dann kann man Ware zurückgeben!

Geschrieben
Garantiefälle sind im BGB geregelt. Gilt für alles was man kauft. Also 2 Jahre Garantie!

Man muss dem Händler das Recht zur Nachbesserung einräumen. Würde sagen max. vier Wochen. Gelingt die Nachbesserung nicht, dann kann man Ware zurückgeben!

366246[/snapback]

Ja, aber wer trägt die anfallenden kosten?? Oder muß man die einklagen?? was natürlich nicht so schön wäre

Gruß

Geschrieben
Ja, aber wer trägt die anfallenden kosten?? Oder muß man die einklagen?? was natürlich nicht so schön wäre

Gruß

366252[/snapback]

Bei Fernabsatzverträgen (wo man das Bestellte nicht vorher in Augenschein nehmen konnte) gibts auch 14 Tage Rückgaberecht nach *grübel* ich glaube §§ 312 BGB. Aber bitte nicht hauen, wenns nicht stimmt, bin gerade zu faul zum selbst nachschauen. In dem Fall musst du aber einen gewissen Wertverlust ersetzen.

Geschrieben
Bei Fernabsatzverträgen (wo man das Bestellte nicht vorher in Augenschein nehmen konnte) gibts auch 14 Tage Rückgaberecht nach *grübel* ich glaube §§ 312 BGB. Aber bitte nicht hauen, wenns nicht stimmt, bin gerade zu faul zum selbst nachschauen. In dem Fall musst du aber einen gewissen Wertverlust ersetzen.

366255[/snapback]

selbst wenn ers über das Internet gekauft hätte (was er nicht hat), greift das Fernabsatzgesetz nicht, da er die Waffe bereits geschossen hat.

Wir haben hier also einen ganz normalen Garantiefall.

Es gibt eigendlich nicht viel dazu zu sagen. Eine andere Wahl als bei Schumacher oder beim Händler zu reklamieren und die Waffe ein zu schicken hat Garandschütze nicht. Ist halt dumm gelaufen.

Geschrieben
Die ist nicht von Schumacher,  die ist von einem Händler aus Erding

366201[/snapback]

Gewährleistungsansprüche muessen über diesen Händler abgewickelt werden.

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob das bei Waffen auch so richtig ist, ABER:

Bei technischen Produkten (TK/IT Branche) greift bei uns die Schuldrechtsreform von 2001 (?):

Dabei gibt es folgende Reglen zu beachten:

1. Der Hersteller, wenn er über Großhändler (GH) verkauft, kann seine Gewährleistung (Garantie gibt es hier nicht mehr) gegenüber dem GH extrem einschränken z.B. 3 Monate Gewährleistung.

2. Das gilt auch vom GH zum FH (Fachhändler)

3. Der Fachhändler muß aber dem Endkunden eine 2 Jährige Gewährleistung erbringen.

4. Bei den Endkunden gibt es 2 Unterschiede:

4a. Gewerbliche Endkunden: hier hat der Hersteller ein 2 maliges Nachbesserungsrecht. Läßt er das durch den FH machen, hat der FH event. Ersatzansprüche.

4b. Private Endkunden: hier hat der Endkunde alle Rechte. Ist das Produkt technisch nicht in Ordnung, hat der Endkunde das sofortige Recht auf Wandlung!!!

Entstandener Schaden kann über den FH der über den GH und der zum Hersteller geltend gemacht werden.

Ich denke Punkt 4a kommt hier zum tragen (zumindest als Drohung) wenn in diesem besonderen Bereich (Waffen) das Gesetz genauso ist. Wie gesagt, mit IT/TK habe ich jeden Tag zu tun und so ist die Praxis.

Event. ist das mal ein Thema für eine unserer Beliebten Waffenzeitschriften?

Gruß

Thomas

Geschrieben
Holme?

IMI

366360[/snapback]

Wie ich aus vergangenen Threads schließe ja.

Der richtet es Dir wieder, da bin ich mir sicher.

Ich habe mit dem bis jetzt nur gute Erfahrungen gesammelt.

Der Lauf muß wahrscheilich aus und wieder eingebaut werden, um die Flucht der Gasöffnung von Lauf und Kornträger zu gewähleisten, also nur was für einen Büchsenmacher. Der vom Holme ist der Fähigen einer.

MfG willo

Geschrieben

Vielleicht habe ich ja überlesen, dass der Händler sich weigert die Sache zu richten - wenn nicht, hätte ich einen ausgefallenen Tip:

Einfach den Verkäufer anrufen, das Problem schildern und die Reaktion abwarten.

Wenn er sich stur stellt, kann man sich immer noch aufregen und zum Anwalt rennen.

Gruß

357Mag

Geschrieben
Vielleicht habe ich ja überlesen, dass der Händler sich weigert die Sache zu richten - wenn nicht, hätte ich einen ausgefallenen Tip:

Einfach den Verkäufer anrufen, das Problem schildern und die Reaktion abwarten.

Wenn er sich stur stellt, kann man sich immer noch aufregen und zum Anwalt rennen.

Gruß

357Mag

366389[/snapback]

Das nutzt spätestens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nichts. Immer schriftlich, wenn nicht sogar per Einschreiben/Rückschein. Dann nimmt man den Händler die Möglichkeit zu behaupten, er hätte nichts davon gewusst bzw. bekommen.

Sicherlich ist erstmal ein Anruf richtig um die Sachlage freundlich zu klären. Kommt aber keine angemessene Reaktion, muss alles schriftlich erfolgen. Dann aber auch einen Termin setzen. Verstreicht auch das unbeantwortet, Mahnverfahren einleiten oder zum Anwalt.

Geschrieben
Hallo Zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob das bei Waffen auch so richtig ist, ABER:

Bei technischen Produkten (TK/IT Branche) greift bei uns die Schuldrechtsreform von 2001 (?):

Dabei gibt es folgende Reglen zu beachten:

1. Der Hersteller, wenn er über Großhändler (GH) verkauft, kann seine Gewährleistung (Garantie gibt es hier nicht mehr) gegenüber dem GH extrem einschränken z.B. 3 Monate Gewährleistung.

2. Das gilt auch vom GH zum FH (Fachhändler)

3. Der Fachhändler muß aber dem Endkunden eine 2 Jährige Gewährleistung erbringen.

4. Bei den Endkunden gibt es 2 Unterschiede:

4a. Gewerbliche Endkunden: hier hat der Hersteller ein 2 maliges Nachbesserungsrecht. Läßt er das durch den FH machen, hat der FH event. Ersatzansprüche.

4b. Private Endkunden: hier hat der Endkunde alle Rechte. Ist das Produkt technisch nicht in Ordnung, hat der Endkunde das sofortige Recht auf Wandlung!!!

Entstandener Schaden kann über den FH der über den GH und der zum Hersteller geltend gemacht werden.

Ich denke Punkt 4a kommt hier zum tragen (zumindest als Drohung) wenn in diesem besonderen Bereich (Waffen) das Gesetz genauso ist. Wie gesagt, mit IT/TK habe ich jeden Tag zu tun und so ist die Praxis.

Event. ist das mal ein Thema für eine unserer Beliebten Waffenzeitschriften?

Gruß

Thomas

366363[/snapback]

Na da möchte ich teilweise widersprechen:

zu 1) Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. So kann der H. sagen, wir geben außer der gesetztlichen Gewährleistung, eine 10 jährige Garantie (auf bestimmte Eigenschaften). Das kann der H. aber beliebig einschränken, weil es ja eine freiwillige Leistung ist. Beispielsweise die 10 jährige (Anti-) Durchrostungsgaratie bei Autos. Dort wird eine regelmäßige Inspektion vorausgesetzt.

Die ganze Sache hat einen Pfederfuss: Man muss als Endkunde aufpassen, ob die Garantie auch vom Händler weiter gegeben wird. Wenn nicht, muss der Kunde sich direkt an den Hersteller wenden. Wieder Beispiel: Ein Hersteller vergibt eine langjährige Garatie. Ein Händler verkauft dieses Produkt ohne weitere Zusagen. Läuft die gesetztliche Gewährleistung ab, ist der Händler ersteinmal komplett raus. Eine darüber hinaus weiterreichende Garantie seitens der Herstellers muss der Kunde selbst in Anspruch nehmen. Pech, wenn der Hersteller sich nicht mit Endkunden abgibt.

zu 3) DIe 2 jährige Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit Garantie) ist aber nach 6 Monaten eingeschränkt. In den ersten 6 Monaten ist der H. in der Nachweispflicht, nach dieser Zeit muss der Endkunde nachweisen, dass der Mangel schon vor der Auslieferung bestanden hat. Kann er das nicht (z.B. durch Gutachten), belibt der Kunde trotzdem darauf sitzen.

zu 4) Der Kunde muss dem Händler immer angemessene Nachbesserung einräumen. Mit angemessen sind 2 Versuche anerkannt. Schlägt diese Fehl, hat der K. entweder Recht auf Ersatzlieferung oder Wandlungsrecht des Kaufvertrages.

(Siehe u.a. ABL EG Nr. 171. S 12, Verbrauchsgüterrichtline)

Thema Portokosten:

Für Geschäfte nach Fernabsatzgesetz gilt. Der Kunde hat generell (außer Lebensmittel u.ä.) ein 14 tägiges Rückgaberecht. Ist der Warenwert unter 40 Eur trägt der K. die Rücksendekosten. Ist der Wer darüber, muss sie der Händler tragen. Ausnahme Falschlieferung. Da trägt der H. immer die Rücksendekosten.(Siehe §357 Abs.2 BGB) Aber Achtung: Nicht einfach unfrei zurücksenden. Erst mit dem H. das Verfähren klären. Entweder zahlt er die unfreie Sendung oder verschickt vorab einen frei gemachten Retouraufkleber oder lässt die Ware abholen.

Geschrieben
selbst wenn ers über das Internet gekauft hätte (was er nicht hat), greift das Fernabsatzgesetz nicht, da er die Waffe bereits geschossen hat.

Wir haben hier also einen ganz normalen Garantiefall.

Es gibt eigendlich nicht viel dazu zu sagen. Eine andere Wahl als bei Schumacher oder beim Händler zu reklamieren und die Waffe ein zu schicken hat Garandschütze nicht. Ist halt dumm gelaufen.

366261[/snapback]

Nenene! Das Schießen gehört (wie auch das Auspacken) zum Probieren dazu - wie sollte man sonst die Gesamt-Funktion testen? In einem guten Waffenladen darf man "seine" Waffe auch vorher probeschießen. Was vom Fernabsatzrecht ausgeschlossen ist, ist im Gesetz festgelegt, wie z.B. Maßanfertigungen, aber die liegen hier wohl nicht vor. Er muss nicht mal begründen, warum er sie zurückschickt, allerdings... ach das hab ich doch schon erzählt. <_<

PS: Ich habe vom Hörensagen gehört, dass einigen Waffen ein "Schussbild" - was auch immer das ist :rolleyes: - beiliegt und die Waffen somit schon beschossen wurden, bevor der Kunde sie erhalten hat.

Geschrieben

Stimmt!

Bei zu viel Ärger würde ich die Waffe auch zurückgeben.

Du hats ja schliesslich eine neue Waffe gekauft.

Hängt davon ab, was alles gemacht werden müsste, aber sobald evtl., wie weiter oben geschrieben, gebohrt wird, würde ICH die Waffe zurückgeben.

Das Ein- und Austragen ist ja auch nicht sooo teuer.

IMI

Geschrieben

sag mal, garandschütze, wie bist Du denn drauf ?

Schon mal daran gedacht , das Differenzen erst einmal durch ein offenes und ehrliches Wort zwischen den Vertragsparteien zu klären sind ?

Also ab damit auf ein freudliches, aber nachdrückliches Wort zu Deinem Händler , würde ich vorschlagen

Geschrieben
Der Lauf muß wahrscheilich aus und wieder eingebaut werden, um die Flucht der Gasöffnung von Lauf und Kornträger zu gewähleisten, also nur was für einen Büchsenmacher.

366388[/snapback]

Sorry aber ich habe Mist erzählt. Der Lauf muß getauscht werden, da die Barrelextension schon drauf ist und die lässt keine Drehung des Laufes mehr zu.

Aber ruf beim Holme an und schildere Dein Problem. Der Laden ist sehr kulant. :icon14:

MfG willo

Geschrieben

Ne, also da sehe ich wirklich kein Problem. Erst mal reden und dann sehen. Die meisten sind wirklich vernünftig. Erst posten und dann fragen ist ohnehin nicht die richtige Reihenfolge. Die meisten Händler oder Hersteller sind nicht an unzufriedenen Kunden interessiert, die tun was.

Ansonsten gibt es noch eine einfache Möglichkeit das Problem zu verschönern. Man kann sich die seitliche Verdrehung über den Strahlensatz ausrechnen, dann den Lauf rausmachen, den Stift der Barrelextension einseitig entsprechen abnehmen und auf der anderen Seite etwas dazwischen legen. Aber auch das wäre Sache des Büchsenmachers.

Man würde nichts sehen, ideal dürfte es aber nicht sein.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Ne, also da sehe ich wirklich kein Problem. Erst mal reden und dann sehen. Die meisten sind wirklich vernünftig. Erst posten und dann fragen ist ohnehin nicht die richtige Reihenfolge.

366896[/snapback]

tja, das denke ich in anbetracht dieses threads schon die ganze zeit... hab aber nichts gesagt, sonst heisst es wieder, ich würde irgendjemanden in schutz nehmen.

erinnert mich ein bisschen an den hege-thread vor kurzem... zuerst viel wind und aufregung, aber dann hat man nie wieder was davon gehört... war wohl doch nicht so gross, der skandal.

das merkt man ja auch bei ebay... die leute kommen immer öfter sofort mit paragraphen oder "ich setze ihnen eine frist" anstatt einfach mal zu fragen "guten tag, ich habe dann und dann überwiesen, leider ist das paket noch nicht da."

:peinlich:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.