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IGNORED

WBK-Verbands-Antrag als Sportschütze


ripper

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Hallo an alle,

die deutschen Schützenverbände (zumindest ist mir dies von DSB und BDS bekannt) fordern zusammen mit dem WBK-Antrag Kopien sämtlicher WBKs an - wie sieht dieses Gebaren von der rechtlichen/datenschutzrechtlichen Seite her aus?

Bin ich in jedem Falle dazu verpflichtet?

Man kann ja durchaus die Ansicht vertreten, was den Verband eigentlich mein jetziger Waffenbestand angeht (außer diese sind eh schon über diesen Verband bewilligt worden) und schon gar nicht die Waffen, für die eh keine Disziplin geboten wird (z. B. DSB und Halbautomaten).

Für kompetente Erleuchtung wäre ich sehr dankbar.

Grüsse, RIP

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Man kann ja durchaus die Ansicht vertreten, was den Verband eigentlich mein jetziger Waffenbestand angeht (außer diese sind eh schon über diesen Verband bewilligt worden) und schon gar nicht die Waffen, für die eh keine Disziplin geboten wird (z. B. DSB und Halbautomaten).

Für kompetente Erleuchtung wäre ich sehr dankbar.

Grüsse, RIP

364074[/snapback]

Das ist mal ´ne gute Frage!

Stimmt eigentlich: Was geht denn den DSB meine Halbautomaten aus dem BDS an???

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In deinem Antrag, welcher ja wohl ebenfalls über den Vereinsvrstand an den Verband weitergericht wird, musst du ja auch schon all deine Waffen aufführen und kennzeichnen ob schießsportl. geeignet oder nicht.

364079[/snapback]

Ich weiß nicht, warum DU das "mußt", ICH jedenfalls muß es nicht.

Grüsse, RIP

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Du "mußt" selbstverständlich keine Kopien Deiner WBK vorlegen :rolleyes: -

der Verband, der diese Regelung nun mal beschlossen hat - der stellt Dir dann eben keine Bedürfnisbescheinigung aus :D -

Der "muß" das nämlich auch nicht :heuldoch: .

Da haben wir hier im WO schon viel und hin und her drüber diskutiert -

die Verbände haben ihre beschlossenen Regeln - und wer was von denen will,der muß deren Regeln akzeptieren.Da kann man jetzt endlos über Sinn und Zweck und was-weis-ich-nicht-alles streiten aber SO ist das nun mal.

Kann man selbstverständlich auch ändern - die Wege dazu zeigt das Vereinsrecht auf :bb1:

Mouche

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Und wie es sich tatsächlich verhält, haben frosch und ich schon erklärt.

364156[/snapback]

Hallo

gib mir mal nen link, wo ihr das schon erklärt habt.

Ich sehe nämlich auch nicht ein, daß ich dem DSB (BSSB) meine sämtlichen auf zwei roten WBK's und Jagdschein erworbenen Waffen angeben soll. :contra:

Worher soll ich wissen, ob diese Daten beim DSB sicher aufgehoben sind ? :confused:

Und was gehen dem DSB meine Waffen an, die nicht für DSB-Disziplinen geeignet sind ? :angry2:

Thomas

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Dein Argument ist durchaus nachvollziehbar, Thomas. Auch der BSSB beschäftigt sich gerade mit Datenschutzfragen.

Manche Verbände fragen nach "einschlägigen" oder "relevanten" Waffen. Ein ähnlicher Ansatz findet sich im vorigen Entwurf der WaffVwV. Solche Waffen muß der Verband bei der ihm übertragenen Bedürfnisprüfung natürlich berücksichtigen. Um sie berücksichtigen zu können, muß er sie aber erst einmal kennen.

Carcano

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Ich hatte den Punkt mit dem WSB auch, bei der Beantragung der neuen Gelben über ein Ordonnanzgewehr (Mehrlader).

Die wollten auch eine Auflistung sämtlicher - auch nicht sportlicher - Waffen haben inkl. einer Kopie aller WBK`s und einer schriftlichen Erklärung, daß das alles so vollständig und richtig ist. Ferner sollte ich der Datenspeicherung zustimmen.

Bekommen haben Sie von mir nur eine Kopie meiner grünen WBK`s plus einer Erklärung, daß dies alle meine grünen WBK`s sind. Dort habe ich mit dem Edding alles unkenntlich gemacht, was nicht nach einem schon vorhandenen Ordonanzgewehr (Mehrlader) aussah. Kurzwaffen usw. hat die in meinem Fall überhaupt nichts zu interessieren.

Alte Gelbe oder die Rote habe ich nicht kopiert. Warum auch?

Den Passus mit der Datenspeicherung habe ich im Antragsformular gestrichen und auf den Kopien vermerkt, daß diese nicht zur Speicherung bestimmt sind.

Und es hat alles gefunzt! :D

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Datensicherheit bei Verbandsfunktionären ist so ein Thema:

werden gemeldete Bestände auf vom Internet nicht zugängigen PCs abgespeichert oder wird dieser Rechner auch (zwecks Datenaustausches) online betrieben ?

Personenbezogene Daten wie Anschriften in Kombination mit aufgelistetet Waffenbeständen sind schon fast Beschaffungslisten

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Falsch.

Und wie es sich tatsächlich verhält, haben frosch und ich schon erklärt.

Carcano

Und die Verbände haben es auch schon eingesehen ?

Mouche

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Und wie es sich tatsächlich verhält, haben frosch und ich schon erklärt.

Carcano

364156[/snapback]

Na jetzt bin ich aber mal auf den Link gespannt, ich habe das Problem mit dem Verband nämlich an anderer Stelle

http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=305660

Grüße Jörg

364543[/snapback]

Er meint wohl DEN hier.

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...08entry360208

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Er meint wohl DEN hier.

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...08entry360208

364547[/snapback]

Vielleicht bin ich zu blöde aber ich kapier jetzt nicht den Zusammenhang zu diesem Thread. Mir gings nicht drum, was ich ins Antragsformular schreibe, sondern um die geforderten WBK-Kopien (nämlich alle!).

Also bin ich, waffenrechtlich gesehen, dazu verpflichtet, alle WBKs zu kopieren und dem Antragspapierkrieg beizulegen oder ist das waffenrechtlich unrelevant?

Grüsse an alle, RIP

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Also bin ich, waffenrechtlich gesehen, dazu verpflichtet, alle WBKs zu kopieren und dem Antragspapierkrieg beizulegen

NEIN !

oder ist das waffenrechtlich unrelevant?

JA !

Aber - die Verbände(!) wollen es so !

Du willst eine Bedürfnis-Bescheinigung vom Verband - und dieser sagt in der Praxis " Antrag ohne WBK Kopien ist unvollständig und wird nicht bearbeitet".

Ich hab sogar irgendwo so eine Antwortcheckliste , wo sie diesen Punkt (neben vielen anderen) nur anzukreuzen brauchen :D

Mouche

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Vielleicht bin ich zu blöde aber ich kapier jetzt nicht den Zusammenhang zu diesem Thread. Mir gings nicht drum, was ich ins Antragsformular schreibe, sondern um die geforderten WBK-Kopien (nämlich alle!).

364563[/snapback]

Hast ja recht :D .

Da aber dort carcano und Frosch (alleine) derselben Meinung sind meine ICH dass er den meint. Vielleicht kommt ja noch ein anderer.

Zum Thema:Mouche hat schon alles gesagt. Die Verbände fordern was anderes als das Amt. Und die Verbände unter sich handhaben das auch unterschiedlich.

Hat man jetzt einen Verband der die WBK-Kopien "fordert" kann man sie beigeben und in 10 Tagen eine Bestätigung haben

oder

man kann versuchen sie zu "überzeugen" :rotfl2: dass es auch ohne gehen sollte.

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Also bin ich, waffenrechtlich gesehen, dazu verpflichtet, alle WBKs zu kopieren und dem Antragspapierkrieg beizulegen oder ist das waffenrechtlich unrelevant?

Grüsse an alle, RIP

364563[/snapback]

Nein! Bist Du nicht!!

Den Verband hat überhaupt nicht zu interessieren, welche und wieviel Waffen Du hast, genau so wenig wie Deinen Nachbarn.

Wieviel und welche Waffen Du hast, interessiert nur die Behörde - denn das ist die Stelle, die Deinen Antrag bewilligt oder ablehnt und nicht der Verband!

Der Verband bescheinigt nur Deine Sportschützeneigenschaft und die Tatsache, dass die beantragte Waffe für eine Disziplin laut Sportordnung genutzt werden darf.

Wenn Du über das "Sportschützenkontingent" hinaus eine Waffe benatragen willst, solltest Du in Deinem Antrag darauf hinweisen und eine entsprechende Begründung dazuschreiben. Letztendlich entscheidet aber die Behörde über Deinen Antrag und nicht der Verband - selbst wenn einige VB-Fürsten sich gerne in dieser Position sehen möchten.

Bis jetzt konnte mir noch keiner die Stelle im WaffG zeigen, in dem steht, dass ich dem Verband alle Waffen darlegen muss und alle WBK schicken muss und Bitte Bitte machen muss.

Wenn Du dem Ärger mit dem Verband aus dem Wege gehen willst, such Dir einen Neuen oder beantrage nach § 8.

Harlekin

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Aber - die Verbände(!) wollen es so !

Das ist mir klar, Mouche. Ich will auch viel ... :chrisgrinst:

Du willst eine Bedürfnis-Bescheinigung vom Verband - und dieser sagt in der Praxis " Antrag ohne WBK Kopien ist unvollständig und wird nicht bearbeitet".

Auch klar - ich rede ja nicht davon, überhaupt keine WBK-Kopien mitzuliefern.

Danke und Grüsse an alle, RIP

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Den Verband hat überhaupt nicht zu interessieren, welche und wieviel Waffen Du hast, genau so wenig wie Deinen Nachbarn.

Der Verband bescheinigt nur Deine Sportschützeneigenschaft und die Tatsache, dass die beantragte Waffe für eine Disziplin laut Sportordnung genutzt werden darf.

Harlekin

364583[/snapback]

hallo harlekin !

harlekin, ich glaube da bist du auf dem holzweg : :contra:

der verband sollte schon wissen wieviele (geeignete) waffen du hast!

denn daraus entscheidet es sich obs um das grundbedürfnis von 2 kw oder um 3. / 4./........waffen geht.

und bei diesen waffen muss die bescheinigung schon etwas anders auusehen.

der verband bescheinigt dir dann nämlich, dass die beantragte waffe für die disziplin geeignet ist UND dass du sie dafür benötigst. ( brauchst )

aber du brauchst die beantragte waffe nur, wenn du nicht schon exakt eine oder sogar mehrere gleiche hast. oder ? :peinlich:

wie soll der verband das nun wissen und bestätigen wenn er keine wbk kopien hat ??????????????????? gedankenübertragung, oder was ?

ohne zu wissen, was der antragsteller schon hat, kann nicht beurteilt werden was er bedarf ( noch braucht ) !

bitte einfach mal logisch darüber nachdenken, ja ? es geht hier nicht um bespitzelung oder wildes datensammeln, es geht um vernünftige und zutreffende

bedürfnissbescheinigungen, die nicht reihenweise von den ämtern in den papierkorb geschmissen werden können.

meint handgunner, der zwar die sache nicht auf verbandsebene erledigt, aber weiss von was er spricht.

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Aber - die Verbände(!) wollen es so ! 

Du willst eine Bedürfnis-Bescheinigung vom Verband - und dieser sagt in der Praxis "Antrag ohne WBK Kopien ist unvollständig und wird nicht bearbeitet".

364568[/snapback]

Wieder mal falsch.

Wie es - in der Praxis, nicht in der Phantasie - *richtig* läuft, hat Christian555 in diesem Thread nur wenige Postings vorher leicht verständlich erläutert.

Punkt.

Carcano

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Wieder mal falsch.

Aber ja doch :rolleyes:

Wie es - in der Praxis, nicht in der Phantasie - *richtig* läuft, hat Christian555 in diesem Thread nur wenige Postings vorher leicht verständlich erläutert.

Punkt.

Carcano

Zwei bekanntgewordene Einzelfälle sind für mich nicht "die Praxis" - und wenn ich mir die Postings vieler anderer Leute hier anschaue - auch alles Fantasie ?

Schön für Christian und schön für Frogger, daß es bei denen so geklappt hat .

Derartige Fälle aus BW sind mir nicht bekannt - und immer wieder dieselben Argumente auszutauschen bietet mir auch nichts mehr - also ist hier für mich Ende .

Mouche

BTW : Wieder mal falsch - ich weis schon :ninja:

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Punkt.

Carcano

364671[/snapback]

Jaja, diese ewige Diskutiererei

:016:

noch dazu in einem Forum. :mad:

Wer kommt denn auf sowas :traurig_16:

Wie es - in der Praxis, nicht in der Phantasie - *richtig* läuft, hat Christian555 in diesem Thread nur wenige Postings vorher leicht verständlich erläutert.

Christian555

Den Passus mit der Datenspeicherung habe ich im Antragsformular gestrichen und auf den Kopien vermerkt, daß diese nicht zur Speicherung bestimmt sind.

Der Passus ist auf MEINEM Formblatt gar nicht enthalten. Was soll ich jetzt streichen um es auch *richtig* zu machen?

(Merkt eigentlich keiner dass es "überall" anders ist und deshalb so "Punkt, Schnautzehalt weil ich der beste bin" gar nicht geben kann??)

Nochmal PS: Unser Bezirkssachbearbeiter ist über 70, der Landessachbearbeiter über 80. BEIDE haben gar keinen PC. Im Hinblick auf Datensicherheit müsste man nun was formulieren dass im Falle des Ablebens die Aktenordner (wo die Kopien bestenfalls abgeheftet sind) nicht der Erbmasse zufallen und in die Hände der Erben fallen.

DAS wäre doch eine gute Aufgabe für *gewisse* Leute :)

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