Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Brainstorming -Was missfaellt am meisten am WaffG?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wir sollten uns jetzt hüten utopische Forderungen hier hinzustellen, mit denen  uns jeder sofort als Spinner-Verein abtut und gar nicht ernst nimmt.

Dann wird das Ergebnis Null sein.

352887[/snapback]

:appl:

Morpheus

Geschrieben

Was ich am neuen WaffG gut finde:

-Die neue Gelbe ( erwerb von Mehrladern )

-Der fast Wegfall des alten § 37

Was ich schlecht finde:

-Die Wiedereinführung des alten § 37 durch die Hintertür und die absolut bescheuerte Aufteilung in Jäger, Sportschützen und Sammler ( wobei ich mal schätze das sich manche Leute dabei doch was gedacht haben :icon13: )

-Die Mengenbegrenzung bei Kurzwaffen ( für die es ohnehin Ausnahmen gibt. )

Der Vorteil beim Bedürfniss ist imho der, dass die Leute wenigstens ab und zu mit den Waffen schießen ( müssen ) und somit fit bleiben. Die Fälle in denen die Plempe 5 Jahre unbenutz im Schrank liegt und dann mit ihr herumgepfuscht wird werden auf die Weise zumindest theoretisch begrenzt.

Gegen ein CCW hätte ich persönlich nichts einzuwenden, dann aber natürlich unter sehr strengen Auflagen: "Waffenführerschein" mit Rechts-, Sachkunde- und praktischer Prüfung, der alle paar Jahre wiederholt werden muss. Das ganze frühestens ab 21. Und sobald die Zuverlässigkeit auch nur ansatzweise angezweifelt werden muss ( Trunkenheit oder agressives Verhalten am Steuer, agressives Verhalten überhaupt ) ist die Erlaubnis wieder weg.

Aber das ist ohnehin nur Spekulation. Eher wird der Papst evangelisch, bevor wir in Deutschland ein CCW haben.

Geschrieben
(wahrsager @ 23.05.2005 - 20:02)

warum leute privat waffen führen KÖNNEN sollen?

weil leute privat überfallen, ausgeraubt, vergewaltigt und ermordet werden. jeden tag.

also gegenfrage: warum nicht?

(zitat ende)

Ich ziehe mich hier mal zurück, weil eine solche Disskussion für mich unsinnig ist.

Nur ein Recht der Freiheit wegen besitzen zu müssen ist in meinen Augen - naja.

352856[/snapback]

was ist denn das für eine völlig bescheuerte antwort auf mein klares und deutliches posting?

wer hat denn hier was von "nur ein recht der freiheit wegen" gesagt?

:peinlich:

Ich weiss natürlich das es fast unmöglich ist einen Waffenschein zu bekommen und ich finde das gut - weil ich denke das hier in Deutschland niemand in der öffentlichkeit eine Waffe braucht.

wo lebst du denn? in einem dorf mit 30 einwohnern, ohne gewaltkriminalität?

liest du zeitung?

abgesehen davon möchte ich mich der hier bereits geäusserten meinung anschliessen, dass dieser thread zur ideenfindung dienen soll und nicht zur diskussion jeder einzelner idee.

ps: und bitte schick mir keine albernen PNs mehr... ich hab da keine lust drauf. schönen abend noch. :)

Geschrieben

Lustig die Disskussion von der CH aus gesehen.

Das Bedurfniss könnt ihr überhaupt nicht abschaffen siehe Artikel 83 vom Schengen acquis

Eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Feuerwaffe nach Artikel

80 darf einer Person nur erteilt werden,

a) wenn sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, von Ausnahmen

für Jagd- oder Sportzwecke abgesehen;

B.) wenn sie nicht wegen einer Geisteskrankheit oder anderer geistiger

oder körperlicher Mängel unfähig ist, eine Feuerwaffe zu erwerben

oder zu besitzen;

c) wenn sie nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde oder wenn

nicht andere Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie eine Gefahr

für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt;

d) wenn der für den Erwerb oder Besitz einer Feuerwaffe angeführte

Grund als triftig anzusehen ist.

Ausserdem die feuchten Träume über voll-auto dürften auch ziemlich erschwert sein siehe Artikel 79

(1) In die Liste der verbotenen Feuerwaffen und Munition sind die

folgenden Gegenstände aufzunehmen:

a) Feuerwaffen, die üblicherweise als Kriegsschusswaffen verwendet

werden;

B.) vollautomatische Feuerwaffen, auch wenn sie keine Kriegsschusswaffen

sind;c) Feuerwaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen;

d) panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen

sowie Geschosse für diese Munition;

e) Pistolen- und Revolvermunition mit Dumdum-Geschossen oder

Hohlspitzgeschossen sowie Geschosse für diese Munition.

(2) Die zuständigen Behörden können in Einzelfällen für die in

Absatz 1 aufgeführten Feuerwaffen und Munition eine Erlaubnis

erteilen, wenn Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dem

nicht entgegenstehen.

Dieser Regelung ist das deutsche Gesetz unterworfen.

Darüber hinaus ist mehr als einmal bewiesen worden das Waffengesetze keine Wirkung auf die öffentliche Sicherheit haben, das ist aber nicht sehr beliebt als Statement bei Politikern, die doch gerne möchten das ihr tun etwas bewirkt.

Joker

Geschrieben
Darüber hinaus ist mehr als einmal bewiesen worden das Waffengesetze keine Wirkung auf die öffentliche Sicherheit haben, das ist aber nicht sehr beliebt als Statement bei Politikern, die doch gerne möchten das ihr tun etwas bewirkt.

Joker

352919[/snapback]

UND GENAU DAS SOLLTE AUF EINER WEBSEITE AUSFÜHRLICH DARGESTELLT WERDEN. LEICHT VERSTÄNDLICH FÜR DEN NICHT FACHKUNDIGEN LESER.

Leider gibt es in Deutschland keine Webseite, die waffenrechtliche und -technische

Grundbegriffe für Nichtwaffenbesitzer erleutert. Einschliesslich dem Fakt, dass nicht der Legalwaffenbesitz sondern der unkontrollierbare illegle Waffenbesitz für Verbrechen massgeblich ist. So habe unsere Gegnewr leichtes Spiel in allen Gebieten.

Geschrieben
UND GENAU DAS SOLLTE AUF EINER WEBSEITE AUSFÜHRLICH DARGESTELLT WERDEN.  LEICHT VERSTÄNDLICH FÜR DEN NICHT FACHKUNDIGEN LESER.

Leider gibt es in Deutschland keine Webseite, die waffenrechtliche und -technische

Grundbegriffe für Nichtwaffenbesitzer erleutert.  Einschliesslich dem Fakt, dass nicht der Legalwaffenbesitz sondern der unkontrollierbare illegle Waffenbesitz für Verbrechen massgeblich ist.  So habe unsere Gegnewr leichtes Spiel in allen Gebieten.

352925[/snapback]

Ich will ersteinmal nicht unbedingt meine Finger wundschreiben aber hier mal zwei gut und aussführlich geschriebenen Studien über das Thema:

http://www.hardylaw.net/FailedExperiment.pdf

diese hier ist eine Studie die vom CDC in Auftrag gegeben wurde um zu beweisen das Waffenkontrole wirksam sind, leider ging die Studie in die Hose sehr zum Unmut dieser Behörde:

http://www.cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/rr5214a2.htm

Joker

Geschrieben

Kann denn mal jemand diesen Schwallmann-Troll zurueck in den Kindergarten bringen?

Geschrieben

ich habe diesen quatsch noch nie verstanden, 2 tonnen stahlblech mit 300 ps auf 250 km/h beschleunigt haben garantiert mehr als 7,5 joule leistung bei auftreffen, wird aber kein bedürfnis für benötigt, ist genau so unsinnig wie alkohol und zigarretten zu legalisieren aber z.b. opiate, die keinerlei körperschädigende wirkung besitzen zu verbieten. und darum die frage, warum überhaupt ein waffengesetz ?

Geschrieben

Die Beduerfnisschikane werden wir NUR auf Eu-Ebene bekaempfen koennen. Die steht so leider nicht mehr in unserer nationalen Reichweite.

Was aber ein Ansatzpunkt waere, ist die Eu-Waffenrichtlinie als Vorbild zu nehmen und damit einige moegliche Erleichterungen z.B. bei Flinten und Repetierern zu begruenden. Denn so scharf wie unser Gesetz muss das nicht unbedingt sein, wenn es nach der Eu geht.

Geschrieben

@ Jocker_ch

Danke Jocker,

dass Du hier mal darauf hinweist dass schon (fast) alles auf EU-Ebene verbockt wird. Auch wenn's schon ulkig ist, dass es ein Schweizer macht. ;)

Dein

Mausebaer B)

Geschrieben
(zitat ende)

wo lebst du denn? in einem dorf mit 30 einwohnern, ohne gewaltkriminalität?

liest du zeitung?

abgesehen davon möchte ich mich der hier bereits geäusserten meinung anschliessen, dass dieser thread zur ideenfindung dienen soll und nicht zur diskussion jeder einzelner idee.

352910[/snapback]

Ich werde die Idee nicht los, daß hier einige über das Ziel hinaus schießen.

Manchmal ist bekanntlich weniger immer noch mehr...

Geschrieben

Hallo,

als erstes würde ich mir wünschen das das WaffenGesetz klar formuliert ist, bei Veröffendlichung eine Verordnung und Verwaltungsanweisung bereits fertig sind und das es überall in Deutschland GLEICH angewendet wird.

Aber ich beführchte bereits das ist zuviel :angry2:

Da wir uns wie oben ausgeführt Schengen unterworfen haben (oder besser unsere Politiker das gemacht haben) wird dieses beibehalten werden müssen.

Aber ich denke das man es etwas einfacher machen kann:

Jedermann (über 18 Jahre) kann als Bedürfnis die "Selbstverteidigung", "Jagd" oder eines der unten anführen und erhält dann solange er die Sachkunde nachweist (Einheitlicher Test in ganz DL) und nicht vorbestraft ist eine Waffenbesitzkarte ähnlich der neuen gelben und der roten WBK und kann LANGWAFFEN (Einzel/Mehrlader Flinten/Büchsen) erwerben.

Kurzwaffen und SL-Langwaffen kann derjenige der mindestens 18 Jahre alt ist Erwerben der "Sportschießen", "Selbstverteidigung","Sammeln" oder "Jagd" als Bedürfniss aufführt. Für jedes Bedürfniss gibt es klare Anforderungen die in einem Katalog aufgeführt werden der im Gesetz verankert ist Wobei die Anforderungen so gestellt werden das Jedermann diesem entsprechen kann.

Die Regelung zur Aufbewahrung in A,B, 0 usw. ist gut und sollte so beibehalten werden.

Keine Beschränkung des Alters mehr. Gegen "Amokläufe" oder "erweitere Selbstmorde" nutzt das eh nichts.

Ehemalige Kriegswaffen die zu Halbautomatischen Gewehren usw. umgebaut wurden dürfen von allen WBK Inhabern erworben und benutzt werden.

Der Bau von Schießständen muss erleichtert werden. Den Quatsch mir annerkannten Verbänden, verbotenen Butterflymessern und Wurfsternen gehört auch abgeschafft.

Tschüß

Oli

Geschrieben
Hallo,

als erstes würde ich mir wünschen das das WaffenGesetz klar formuliert ist, bei Veröffendlichung eine Verordnung und Verwaltungsanweisung bereits fertig sind und das es überall in Deutschland GLEICH angewendet wird.

Aber ich beführchte bereits das ist zuviel :angry2:

Da wir uns wie oben ausgeführt Schengen unterworfen haben (oder besser unsere Politiker das gemacht haben)  wird dieses beibehalten werden müssen.

Aber ich denke das man es etwas einfacher machen kann:

Jedermann (über 18 Jahre) kann als Bedürfnis die "Selbstverteidigung", "Jagd" oder eines der unten anführen und erhält dann solange er die Sachkunde nachweist (Einheitlicher Test in ganz DL) und nicht vorbestraft ist eine Waffenbesitzkarte ähnlich der neuen gelben und der roten WBK und kann LANGWAFFEN (Einzel/Mehrlader Flinten/Büchsen) erwerben.

Kurzwaffen und SL-Langwaffen kann derjenige der mindestens 18 Jahre alt ist Erwerben der "Sportschießen", "Selbstverteidigung","Sammeln" oder "Jagd" als Bedürfniss aufführt. Für jedes Bedürfniss gibt es klare Anforderungen die in einem Katalog aufgeführt werden der im Gesetz verankert ist Wobei die Anforderungen so gestellt werden das Jedermann diesem entsprechen kann.

Die Regelung zur Aufbewahrung in A,B, 0 usw. ist gut und sollte so beibehalten werden.

Keine Beschränkung des Alters mehr. Gegen "Amokläufe" oder "erweitere Selbstmorde" nutzt das eh nichts.

Ehemalige Kriegswaffen die zu Halbautomatischen Gewehren usw. umgebaut wurden dürfen von allen WBK Inhabern erworben und benutzt werden.

Der Bau von Schießständen muss erleichtert werden. Den Quatsch mir annerkannten Verbänden, verbotenen Butterflymessern und Wurfsternen gehört auch abgeschafft.

Tschüß

Oli

352952[/snapback]

:confused::confused::confused:

Sollte das wirklich Dein Ernst sein ?

Realistisch, machbar in der der heutigen Zeit ???

Geschrieben
Ich werde die Idee nicht los, daß hier einige über das Ziel hinaus schießen.

Manchmal ist bekanntlich weniger immer noch mehr...

352951[/snapback]

mangri,

bitte lies mal, welche vorschläge ich gemacht habe. da war der "waffenschein für alle" nicht dabei, da ich das für (leider) utopisch halte.

wenn du bessere vorschläge hast, dann her damit.

aber den thread mit vollzitaten zuzumüllen und ein paar fragezeichen drunterzusetzen ist ja auch nicht gerade hilfreich, oder?

Geschrieben

Das soll ja auch nur mal ein Ideensammelthread sein, also ruhig auch unrealistische Forderungen reinstellen...man wird spaeter sehen, was realistisch ist und was nicht. erstmal fliegen die Gedanken frei umher ;-)

Geschrieben
:confused:  :confused:  :confused:

Sollte das wirklich Dein Ernst sein ?

Realistisch, machbar in der der heutigen Zeit ???

352953[/snapback]

Hi,

der erste Absatz sollte schon machbar sein, der Rest sind nur Ideen über

die man nachdenken kann.

Tschüß

oli

Geschrieben

Das übelste sind die ermächtigungparagraphen:

-anscheinwaffen, 10-Schussmagazine

-sportordnungen

Dann kommt die möglichkeit der Behörde bei überschreiten des Kontigents willkürlich

Auflagen zu eerteilen - sogar im nachhinein.

Langfrisig allerdings wird das eingeführte Bedürfnis allein für den BESITZ gefährlich. Damit ist der Temporäre Waffenbesitz, wie in anderen EU-Ländern vorbereitet.

Was ist brainstorming? - alles was einem wichtig erscheint wird gesagt, jegliche Form von Kritik unterbleibt!

@ wellman: stirb, du Troll! :aggressive:

Geschrieben
mangri,

aber den thread mit vollzitaten zuzumüllen und ein paar fragezeichen drunterzusetzen ist ja auch nicht gerade hilfreich, oder?

352961[/snapback]

Sicher könnte ich auch die "Vollzitate" auseinander nehmen.

Ist allerdings mit mehr Arbeit verbunden.

Ich habe einfach keine Lust auf jeden der dort geschrieben Sätze einzugehen.

U.A. hat mich der Spruch " der Quatsch mit anerkannten Verbänden" aus dem Posting von Oli von 22:44 etwas genervt.

Warum einen Tatbestand (nicht der Schlechteste in unserem Interesse) derart in Frage stellen?

Ob es Dir nun gefällt oder nicht, hier kommt schon wieder ein ?

Über Zumüllen sollten wir uns besser nicht unterhalten!!! ;)

Geschrieben
Warum einen Tatbestand (nicht der Schlechteste in unserem Interesse) derart in Frage zu stellen?

Ob es Dir nun gefällt oder nicht, hier kommt schon wieder ein ?

352997[/snapback]

Was hab ich grade übers Brainstorming gesagt? :angry2:

Gast Wanderer
Geschrieben
Was ist brainstorming? - alles was einem wichtig erscheint wird gesagt, jegliche Form von Kritik unterbleibt!

Hinsichtlich Mengenbeschränkung von Kurzwaffen: Warum nicht innerhalb einer vorgegebenen Anzahl von Kurzwaffen mehr Flexibilität schaffen?

Jemand hat eine 9 Para Norinco und will sie tauschen in eine 9 Para H&K: Wo ist das Problem? Der Staat würde mehr an Gebühren kassieren bei der Umschreibung und der Sportschütze freut sich, wenn er eine Waffe, mit der er nicht zufrieden ist, loswird ohne erneut ein Bedürfnis beantragen zu müssen.

In dem Zusammenhang: Ja für eine elektronische WBK!

Für Jäger: Wiedereinführen der Erlaubnis des Führens einer geladenen Kurzwaffe bis zur Reviergrenze.

Macht keinen Sinn, wenn er an der Reviergrenze (im Winter bei minus 20 Grad) die Murmeln in den Revolver pobeln muß. (Zudem viel gefährlicher!) :)

Geschrieben

Mein Favorisierten Änderungen:

- Wegfall von Anscheinsregelungen bei Sportwaffen. Eine Waffe wird nicht durch das aussehen sportlicher oder unsportlicher.

- Wegfall des lächerlichen Kriegswaffenregelung für <F> - Waffen.

- Wegfall der Altersbegrenzungen über 18 inklusive des Idiotentests. Entweder jemand ist geeignet _jede_ Waffe zu tragen, oder nicht!

- Wegfall der 2/6er Kontingentbegrenzung.

- Das Recht _und_ die Möglichkeit als Normalbürger eine Waffe zu Selbstschutz zu tragen. Selbstverständlich nach absolvieren einer entsprechenden Sachkunde.

Mfg Jogi

Geschrieben
U.A.  hat mich der Spruch  " der Quatsch mit anerkannten Verbänden" aus dem Posting von Oli von 22:44 etwas genervt.

Warum einen Tatbestand (nicht der Schlechteste in unserem Interesse) derart in Frage  stellen?

Hallo,

Warum ich die "anerkannten Verbände" als Quatsch ansehe:

Wenn das "Bedürfniss" wie von mir oben angedacht vereinfacht wird, benötigt man keine "anerkannten" Verbände mehr.

Ich muss dir recht geben, im Moment sind die "anerkannten Verbände" zu unserem Vorteil. Daher kann man meine, nicht ganz präzise, Vormulierung sicherlich falsch verstehen. Ich hoffe das nun etwas klarer geworden ist.

Meine "Hauptforderung" ist aber zunächst das:

... als erstes würde ich mir wünschen das das WaffenGesetz klar formuliert ist, bei Veröffendlichung eine Verordnung und Verwaltungsanweisung bereits fertig sind und das es überall in Deutschland GLEICH angewendet wird. ...

Das würde vielen Leuten, auch mir, das Leben erleichtern. Im Moment macht jedes Bundesland was es will, und die Sachbearbeiter vor Ort manchmal auch.

Tschüß

Oli

Geschrieben

Die Einführung der neuen Gelben WBK find ich gut,

ändern sollte man meiner Ansicht nach:

-den Anscheinsparagraphen

-es sollte die Möglichkeit bestehen sich die gleiche Waffe noch mal kaufen

zu können(als Ersatzwaffe für das IPSC)

-Den Altersnachweis finde ich persönlich gar nicht schlecht,stellt euch nur mal vor,

jeder 14 jähriger hätte ne Grosskalibrige Waffe,na klar sollte es

ausnahmen geben für gute Jungschützen um im Internationalen vergleich

bestehen zu können.

Geschrieben
...

-Den Altersnachweis finde ich persönlich gar nicht schlecht,stellt euch nur mal vor,

jeder 14 jähriger hätte ne Grosskalibrige Waffe,na klar sollte es                 

ausnahmen geben für gute Jungschützen um im Internationalen vergleich 

bestehen zu können.

....

Wenn das auf mich bezogen war:

Ich meinte damit dass es Unsinn ist ab 18 "olympische" Waffen zu genemigen und die bösen GK Waffen erst ab 21 mit MPU zu erlauben. Entweder man ist geeignet oder nicht.

Mfg Jogi

Geschrieben
-es sollte die Möglichkeit bestehen sich die gleiche Waffe noch mal kaufen

zu können(als Ersatzwaffe für das IPSC)

Die Idee finde ich sehr gut :icon14:

Die gleiche Waffe ohne weiteren Voreintrag, ähnlich einem Wechselsystem.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.