Guest Harlekin Posted April 2, 2005 Posted April 2, 2005 eine Vereinskamerad aus Hamburg besitzt eine alte gelbe WBK. Nun war er auf dem Amt, um eine neue Gelbe zu beantragen. Ihm wurde gesagt, dass er dafür erst einmal die Bedürfnisbescheinigung seines Verbandes beibringen muss. Ich war bisher immer der Meinung, dass er das Bedürfnis doch schon durch die alte Gelbe nachgewiesen hat - schließlich hat er die ja als Sportschütze bekommen. Meine Meinung wurde durch einen weiteren Vereinskameraden aus Schleswig-Holstein bestärkt, der ohne Weiteres auf Antrag eine neue Gelbe ausgestellt bekam und zwar ohne Bedürfnisnachweis! Jetzt bin ich vollkommen durcheinander. Könnt Ihr mir weiterhelfen? Wie ist es denn nun richtig? Harlekin
Guest Mouche Posted April 2, 2005 Posted April 2, 2005 Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In BW z.B. braucht man für die ERSTE Waffe auf Neu-Gelb auch eine Bescheinigung des Verbandes - in manchen Ländern hat man sogar die komische Vorstellung, man bräuchte für jede Art der dort erfaßten Waffen eine extra Bedürfnisbescheinigung . So geht es halt zu, wenn in D-Land ein Neues WaffG mit dem erklärten Ziel der Vereinfachung und Vereinheitlichung geschaffen wird Mouche
frosch Posted April 3, 2005 Posted April 3, 2005 Moin! Die hamburger Behörde liegt mit dieser Information richtig. Die waffenrechtliche Genehmigung (Sportschützen WBK) nach §14 Abs 4 hat NICHTS mit der alten gelben WBK für Sportschützen zu tun. Ergo sind für eine Neubeantragung folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 1. Zuverlässigkeit / Eignung 2. Sachkunde 3. Mitgliedschaft in einem anerkannten Sportschützenverband 4. Beibringung einer Sportschützenbescheinigung eines anerkannten Verbandes aus dem sich das Bedürfnis zum Erwerb der Genehmigung nach §14 Abs 4 WaffG ergibt. Eine alte gelbe WBK NIEMALS auf neue WBK für Sportschützen nach $14 Abs 4 "umschreiben" lassen! Immer die Neuausstellung einer WBK beantragen. Nach dem Gesetz ist es nicht erforderlich einer bestimmte Waffe für diese WBK zu beantragen. Was sich teilweise die Behörden ausdenken ist reichlich hahnebüchener Unsinn. Gruß, frogger
reinhard Posted April 3, 2005 Posted April 3, 2005 Moin!Eine alte gelbe WBK NIEMALS auf neue WBK für Sportschützen nach $14 Abs 4 "umschreiben" lassen! Immer die Neuausstellung einer WBK beantragen. Nach dem Gesetz ist es nicht erforderlich einer bestimmte Waffe für diese WBK zu beantragen. Was sich teilweise die Behörden ausdenken ist reichlich hahnebüchener Unsinn. Gruß, frogger 334748[/snapback] Moin Moin Stimmt so Frogger, aber einem benachbartem Landkreis geht der Müll noch nicht weit genug. Nicht allein, das für die neue Gelbe eine bestimmte Waffe beantragt werden muss, nein, der Voreintrag wird selbstverständlich auch noch gemacht. Wohl dem, der im FWR und Örag ist. Aber ansonsten Harlekin, es ist so, für die neue Gelbe das ganze Prozedere noch mal.
mangri Posted April 3, 2005 Posted April 3, 2005 Moin MoinStimmt so Frogger, aber einem benachbartem Landkreis geht der Müll noch nicht weit genug. Nicht allein, das für die neue Gelbe eine bestimmte Waffe beantragt werden muss, nein, der Voreintrag wird selbstverständlich auch noch gemacht. Wohl dem, der im FWR und Örag ist. Aber ansonsten Harlekin, es ist so, für die neue Gelbe das ganze Prozedere noch mal. 334759[/snapback] Wo in Niedersachsen bekommt man denn bereits eine "neue Gelbe"? Unser SB hat die angeblich nicht, nimmt ersatzweise die grüne und verlangt einen Nachweis der Sachkunde, Bedürfnis usw. Dazu kommt für jede Waffe ein Voreintrag. Wie gesagt: nach 14.4.
reinhard Posted April 3, 2005 Posted April 3, 2005 Wo in Niedersachsen bekommt man denn bereits eine "neue Gelbe"?Unser SB hat die angeblich nicht, nimmt ersatzweise die grüne und verlangt einen Nachweis der Sachkunde, Bedürfnis usw. Dazu kommt für jede Waffe ein Voreintrag. Wie gesagt: nach 14.4. 334827[/snapback] Die alte gelbe wird zur neuen gelben umgeschrieben, ganz einfach. Darf Dir Dein SB nicht verweigern, wenn Du die Vorraussetzungen erfüllst,(oben unter Frosch's Beitrag nachzulesen). Und die alte Gelbe hat jedes Amt.
Christian 555 Posted April 3, 2005 Posted April 3, 2005 In Paderborn (NRW) wird auch bei der ALTEN GELBEN vom SB eine Verbandsbescheinigung für den VOREINTRAG jeder einzelnen Waffe verlangt. Ich werde die Tage mal schauen, was meine waffenrechtliche Behörde (auch NRW) für Flausen im Kopf hat. Meine Verbandsbescheinigung habe ich erst vor ein paar Tagen erhalten.
mangri Posted April 3, 2005 Posted April 3, 2005 Die alte gelbe wird zur neuen gelben umgeschrieben, ganz einfach.Darf Dir Dein SB nicht verweigern, wenn Du die Vorraussetzungen erfüllst,(oben unter Frosch's Beitrag nachzulesen). Und die alte Gelbe hat jedes Amt. 334834[/snapback] Aus Alt macht Neu! Genau das wird bei uns nicht praktiziert. Es läuft genau so ab, wie ich es oben beschrieben habe. Da sind sich die SB der Stadt (für Stadtschützen) und des Landkreises (zuständig für Schützen außerhalb der Kreisstadt) einig.
Guest Mouche Posted April 3, 2005 Posted April 3, 2005 Nach dem Gesetz ist es nicht erforderlich einer bestimmte Waffe für diese WBK zu beantragen. Was sich teilweise die Behörden ausdenken ist reichlich hahnebüchener Unsinn.Gruß, frogger 334748[/snapback] Ach ja - das klingt alles so logisch . Wenn Du nun aber Sportschütze bist und Dein zuständiger Teilverband genau DIESE Regelung mit den Behörden vereinbart hat - also Sportschützenbestätigung für Neue Gelbe bei erstmaligem Antrag in Verbindung mit einer Waffenangabe für die es eine Disziplin in der SpO gibt - dann machst es halt - tut ja wirklich nicht weh . Wenn es Dich interessiert - dann schau Dir doch einfach mal die Bedürfnisanträge der württ. Verbände auf deren HP an Mouche
Sachbearbeiter Posted April 4, 2005 Posted April 4, 2005 Unser SB hat die angeblich nicht, nimmt ersatzweise die grüne und verlangt einen Nachweis der Sachkunde, Bedürfnis usw. Dazu kommt für jede Waffe ein Voreintrag. Wie gesagt: nach 14.4. 334827[/snapback] Ups, was geht denn da ab ? Vorschlag an diesen SB: mal neue Vordrucke für alte gelbe WBK bestellen. Ja, die gibts immer noch und man braucht sie ja schließlich auch, wenn man für Waffe 9, 17, 25 etc. Folgedokumente ausstellt. Die grüne als WBK nach § 14 Abs. 4 zu deklarieren halte ich für recht unglücklich. Stellt der dann auch den Kleinen Waffenschein auf der roten WBK aus, oder was ? Wenn ich so diesen Thread durchlese, wirds mir ganz schlecht. Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie das Gesetz mancherorts "ausgelegt" wird.
walter Posted April 4, 2005 Posted April 4, 2005 Ach ja - das klingt alles so logisch . Wenn Du nun aber Sportschütze bist und Dein zuständiger Teilverband genau DIESE Regelung mit den Behörden vereinbart hat - also Sportschützenbestätigung für Neue Gelbe bei erstmaligem Antrag in Verbindung mit einer Waffenangabe für die es eine Disziplin in der SpO gibt - dann machst es halt - tut ja wirklich nicht weh . Wenn es Dich interessiert - dann schau Dir doch einfach mal die Bedürfnisanträge der württ. Verbände auf deren HP an Mouche 334840[/snapback] ...und die von Hessen sind auch nicht besser
Guest Harlekin Posted April 4, 2005 Posted April 4, 2005 eigentlich wollte ich ja nur wissen, ob das Bedürfnis nicht schon durch die alte Gelbe nachgewiesen ist und nicht welche Farbe in welchem Landkreis mit welchem Voreintrag herhalten muss. Frogger's posting klingt ganz logisch. Persönlich finde ich die Regelung aber blödsinnig, schließlich war mein Vereinskamerad Sportschütze, ist Sportschütze und wird auch bis auf weiteres Sportschütze sein. Außerdem gehörte er einem anerkannten Verband an, gehört ihm noch immer an und wird ihm auch bis auf weiteres angehören. Also wozu dieser schwachsinnge Aufwand? Aber wie es aussieht, müssen wir uns auch in diesem Punkt mal wieder mit einem nicht bundeseinheitlichem WaffG abfinden. Vielen Dank für die Antworten Harlekin
mangri Posted April 4, 2005 Posted April 4, 2005 eigentlich wollte ich ja nur wissen, ob das Bedürfnis nicht schon durch die alte Gelbe nachgewiesen ist und nicht welche Farbe in welchem Landkreis mit welchem Voreintrag herhalten muss.Frogger's posting klingt ganz logisch. Persönlich finde ich die Regelung aber blödsinnig, schließlich war mein Vereinskamerad Sportschütze, ist Sportschütze und wird auch bis auf weiteres Sportschütze sein. Außerdem gehörte er einem anerkannten Verband an, gehört ihm noch immer an und wird ihm auch bis auf weiteres angehören. Also wozu dieser schwachsinnge Aufwand? Aber wie es aussieht, müssen wir uns auch in diesem Punkt mal wieder mit einem nicht bundeseinheitlichem WaffG abfinden. Vielen Dank für die Antworten Harlekin 335111[/snapback] Bundeseinheitliches Waffengesetz? Zu schön um wahr zu sein. Wir haben 16 Bundesländer und damit auch 16 verschiedene Auslegungen. Leider.
Guest Mouche Posted April 4, 2005 Posted April 4, 2005 Bundeseinheitliches Waffengesetz? Zu schön um wahr zu sein.Wir haben 16 Bundesländer und damit auch 16 verschiedene Auslegungen. Leider. 335200[/snapback] Ach Du liebe Arglosigkeit -wenn es nur 16 Verschiedene wären - das wäre ja schon fast einheitlich . Hier wird sogar in wesentlichen Fragen - nicht nur in Kleinigkeiten und Formalien - von Kreis zu Kreis unterschiedlich verfahren Mouche
Sachbearbeiter Posted April 5, 2005 Posted April 5, 2005 eigentlich wollte ich ja nur wissen, ob das Bedürfnis nicht schon durch die alte Gelbe nachgewiesen ist und nicht welche Farbe in welchem Landkreis mit welchem Voreintrag herhalten muss. Harlekin. Der Unterschied des Bedürfnisses bei altgelb und neugelb besteht darin, dass - für die alte gelbe WBK der Verein die Bescheinigung für Einzellader-Langwaffen ausgestellt hat und - für die neue gelbe WBK der Verband die Bescheinigung für alle in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Waffenarten ausstellt.
6/373 Posted April 5, 2005 Posted April 5, 2005 Leute, das wird nicht nur von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt, sondern auch von Ordungsbehörde zu Ordungsbehörde
reinhard Posted April 5, 2005 Posted April 5, 2005 Leute,das wird nicht nur von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt, sondern auch von Ordungsbehörde zu Ordungsbehörde 335351[/snapback] Da hast Du leider recht.
Guest Harlekin Posted April 5, 2005 Posted April 5, 2005 Harlekin. Der Unterschied des Bedürfnisses bei altgelb und neugelb besteht darin, dass - für die alte gelbe WBK der Verein die Bescheinigung für Einzellader-Langwaffen ausgestellt hat und - für die neue gelbe WBK der Verband die Bescheinigung für alle in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Waffenarten ausstellt. 335342[/snapback] Sachbearbeiter. Ich kann keinen Unterschied erkennen. Mein Freund ist immer noch Sportschütze im selben Verband! Und Sportschütze ist nun mal Sportschütze. Oder gibt es Sportschützen für Einzelladerlangwaffen und Sportschützen für Mehrladerlangwaffen? Harlekin
ballerkalle Posted April 5, 2005 Posted April 5, 2005 Wo in Niedersachsen bekommt man denn bereits eine "neue Gelbe"?Unser SB hat die angeblich nicht, nimmt ersatzweise die grüne und verlangt einen Nachweis der Sachkunde, Bedürfnis usw. Dazu kommt für jede Waffe ein Voreintrag. Wie gesagt: nach 14.4. 334827[/snapback] Ich habe hier in Niedersachsen eine alte gelbe WBK mit Einzellader-Langwaffen und habe für eine Mehrlader-Repetierbüchse innerhalb von 2 Wochen eine neue gelbe WBK (ohne Einschränkungen - DSB-Verein) bekommen. Manchmal ist mein SB offensichtlich schnell und unkompliziert
Guest Mouche Posted April 5, 2005 Posted April 5, 2005 Sachbearbeiter. Ich kann keinen Unterschied erkennen. Mein Freund ist immer noch Sportschütze im selben Verband! Und Sportschütze ist nun mal Sportschütze. Oder gibt es Sportschützen für Einzelladerlangwaffen und Sportschützen für Mehrladerlangwaffen? Harlekin 335495[/snapback] Ey Harlekin - muß man nicht SB sein um das zu erkennen : Die Alte Gelbe gab es auf Vereinsbefürwortung. Kein Amt hat da erfaßt oder geprüft , ob der Verein irgend einem Verband angehörte . Also ist der Besitz einer alten Gelben nicht als Nachweis geeignet, daß der Besitzer einem anerkannten Verband angehört - genau DAS aber ist Voraussetzung für Neue Gelbe ! Alles klar ? Mouche
Guest Mouche Posted April 5, 2005 Posted April 5, 2005 Manchmal ist mein SB offensichtlich schnell und unkompliziert .....immer dann, wenn er so handelt, wie es Dir gefällt - in einem anderen Thread findest Du seine Sicht des WaffG ja überhaupt nicht lustig .....
Guest Harlekin Posted April 5, 2005 Posted April 5, 2005 Ey Harlekin - muß man nicht SB sein um das zu erkennen : Die Alte Gelbe gab es auf Vereinsbefürwortung. Kein Amt hat da erfaßt oder geprüft , ob der Verein irgend einem Verband angehörte . Also ist der Besitz einer alten Gelben nicht als Nachweis geeignet, daß der Besitzer einem anerkannten Verband angehört - genau DAS aber ist Voraussetzung für Neue Gelbe ! Alles klar ?Mouche 335508[/snapback] Nee, Mouche nix ist klar! In Hamburg wurden nämlich (auch schon vor dem neuen WaffG) nur Bescheinigungen des Verbandes anerkannt! Nix mit Verein. Er ist also anerkannter Sportschütze eines anerkannten Verbandes und soll nun nochmal seine Sportschützeneigenschaft durch den gleichen Verband nochmal bescheinigen lassen. Sorry, aber das ist für mich hochgradig schwachsinnig! Harlekin
Guest Mouche Posted April 5, 2005 Posted April 5, 2005 Nee, Mouche nix ist klar!In Hamburg wurden nämlich (auch schon vor dem neuen WaffG) nur Bescheinigungen des Verbandes anerkannt! Nix mit Verein. Er ist also anerkannter Sportschütze eines anerkannten Verbandes und soll nun nochmal seine Sportschützeneigenschaft durch den gleichen Verband nochmal bescheinigen lassen. Sorry, aber das ist für mich hochgradig schwachsinnig! Harlekin 335526[/snapback] Na denne - so was muß einem ja erst mal gesagt werden . Wenn es SO ist - das höre ich jetzt aber echt zum ersten Mal - dann gebe ich Dir schon Recht und seh das auch nicht mehr so richtig ein ,wofür da nochmals ne Bescheinigung nötig sein soll . Immer wieder erstaunlich, wie EIN WaffG so quer durch die Republik zu unzähligen WaffGen mutiert Mouche
ballerkalle Posted April 5, 2005 Posted April 5, 2005 .....immer dann, wenn er so handelt, wie es Dir gefällt -in einem anderen Thread findest Du seine Sicht des WaffG ja überhaupt nicht lustig ..... 335509[/snapback] Na ja Mouche, das kann man so wie Du jetzt darstellt sehen - aber gibt es da nicht ein Waffengesetz? Da sollte doch die Reaktion des SB vorausberechenbar sein - oder? Ich hoffe ja immer noch daß ich meinen SB dazu kriege, das Waffengesetz zu respektieren Nachtrag: Bitte glaube mir: als ich die neue gelbe WBK innerhalb 2 Wochen im Postkasten hatte habe ich mich wirklich gewundert!
Guest Mouche Posted April 5, 2005 Posted April 5, 2005 Na ja Mouche,das kann man so wie Du jetzt darstellt sehen - aber gibt es da nicht ein Waffengesetz? Da sollte doch die Reaktion des SB vorausberechenbar sein - oder? Ich hoffe ja immer noch daß ich meinen SB dazu kriege, das Waffengesetz zu respektieren Nachtrag: Bitte glaube mir: als ich die neue gelbe WBK innerhalb 2 Wochen im Postkasten hatte habe ich mich wirklich gewundert! 335578[/snapback] Er ist eben - aus seiner Sicht - in BEIDEN Fällen der Ansicht, das WaffG zu respektieren - nüchtern betrachtet liegt er aber vermutlich in beiden(!) Fällen falsch . Es ist menschlich verständlich, daß Du Dich im Falle eines Irrtums zu Deinem Vorteil nur gewundert - aber nicht gewehrt hast - konsequent ist es natürlich nicht ! Mouche
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