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IGNORED

alte Gelbe trotzdem Bedürfnis für neue Gelbe?


Gast Harlekin

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Gelbe WBK -einige Behörden verhalten sich rechtswidrig :gaga::016:

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Kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb allerdings einige Länder und Kreise ( z.B. Kreis WESEL in NRW )verhalten sich rechtswidrig !

Siehe bitte unten :

Die neue gelbe Waffenbesitzkarte

kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb!

Das bis 31.03.2003 geltende Waffengesetz kannte zwei verschiedene Formen der waffenrechtlichen Erlaubnisse, die für Sportschützen in Betracht kamen, nämlich die Waffenbesitzkarte nach § 28 I WaffG (alt) und die Waffenbesitzkarte nach § 28 II WaffG (alt). Diese Erlaubnisse wurden - nach der Farbe der für sie verwandten amtlichen Vordrucke - gemeinhin "grüne Waffenbesitzkarte" (§ 28 I WaffG a.F.) und "gelbe Waffenbesitzkarte" (§ 28 II WaffG a.F) genannt.

Während die grüne WBK für Repetiergewehre, halbautomatische Gewehre und Kurzwaffen Verwendung fand, dokumentierte die gelbe WBK die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von einzellader- Langwaffen mit einer Gesamtlänge von mehr als 60 cm.

Die Besonderheit der gelben WBK nach altem Recht bestand darin, dass nach ihrer Erteilung keine Prüfung des Bedürfnisses, der Sachkunde und der Übereinstimmung der Waffe mit einer Sportordnung bei jedem einzelnen Erwerb mehr stattfand (Steindorf, "Waffenrecht", § 28, Rdn. 13). Vielmehr wurde nach dem Erwerb seitens der Behörde in Spalte 8 des alten Formulars das Dienstsiegel eingestempelt.

Die Frage nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes am 01.04.2003 war nun, ob die Waffenbesitzkarte in § 14 IV WaffG (neu) der alten gelben WBK entspricht. Das würde heissen, dass auch bei der "neuen gelben WBK" nicht bei jedem einzelnen Erwerb Bedürfnis, Sachkunde oder Übereinstimmung der Waffe mit einer Sportordnung erneut nachgewiesen werden müssen. In einigen Bundesländern macht man den Versuch, dem Inhaber der gelben WBK, der bereits eine Waffe auf die "neue gelbe WBK" erworben hat, die entsprechenden Nachweise abzufordern, andernfalls müsse er den Erwerb, der eigentlich legal ist, wieder rückgängig machen. Bekannt ist eine solche Behördenpraxis aus Thüringen, die auf entsprechende Weisungen des Thüringer Landesverwaltungsamts beruhen soll. Dieses Amt stellt in Thüringen die behördliche "Mittelstufe" dar, also die Stellung zwischen der unteren Verwaltungsbehörde und dem zuständigen Ministerium.

Entgegen dieser Praxis ist festzustellen, dass die "neue gelbe WBK" in ihrer Wirkungsweise und Systematik der "alten gelben WBK" entspricht (vgl. Apel/Bushart, Waffenrecht, Band 2: Waffengesetz, 3. Aufl. 2004, § 14 Rdn 25). Auch weiterhin soll es somit dabei bleiben, dass Sportschützen Waffen mit der "gelben WBK" nach neuem Recht ohne gesonderten Nachweis von Bedürfnis oder Sachkunde in unbegrenzter Zahl erwerben dürfen. ".... Abs. 4 verlangt nicht einmal, dass die zu erwerbenden Waffen nach irgendeiner Disziplin der Schießsportordnung zugelassen sind. ...." (Apel/Bushart aaO).

Dies ergibt sich daraus, dass man im Gesetzgebungsverfahren anfangs vorhatte, den Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb auf gelbe WBK einzuführen. Die entsprechenden Formulierungen befanden sich in einem Entwurf für ein neues Waffengesetz, der dem Deutschen Bundestag im Jahre 2002 vorlag. Der 14. Innenausschuss des Deutschen Bundestages empfahl aber, die Formulierungen, die einen Bedürfnisnachweis und einen Nachweis der Übereinstimmung der Waffe mit der Sportordnung bei jedem einzelnen Erwerb auch auf gelbe WBK festlegten, zu streichen. Dem hat sich der 14. Deutsche Bundestag angeschlossen und sich für die heute geltende Formulierung entschieden. Die Gründe dafür sind in der Bundestags-Drucksache 14/8886 nachzulesen:

"... Die Streichung der Wörter unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2 und 3" sowie der Wörter unter Vorlage einer Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2" enthebt die Waffenbehörde beim Vorgang der Eintragung der (bereits auf Gelber WBK" erworbenen) Waffen der Prüfung der in Absatz 1 Satz 2 und 3 statuierten spezifischen Bedürfnis Voraussetzungen für Schießsportler; ..." (Bundestags-Drucksache 14/8886, Seite 112, Ziffer 11 am Ende).

Damit steht fest, dass beim Erwerb auf "gelbe WBK" weder im Nachhinein ein Bedürfnisnachweis, noch der Nachweis der Übereinstimmung der erworbenen Waffe mit der Sportordnung verlangt werden kann. Behörden, die dies dennoch tun, ignorieren den Willen des Gesetzgebers und verhalten sich rechtswidrig.

Aktuelle Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu der oben behandelten Thematik sind derzeit nicht bekannt.

Reinhard Becker

Rechtsanwalt

Uferstrasse 8

99817 Eisenach

__________________

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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin,

dass er nicht tun muss, was er nicht will.

(Jean-Jacques Rousseau)

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Damit steht fest, dass beim Erwerb auf "gelbe WBK" weder im Nachhinein ein Bedürfnisnachweis, noch der Nachweis der Übereinstimmung der erworbenen Waffe mit der Sportordnung verlangt werden kann. Behörden, die dies dennoch tun, ignorieren den Willen des Gesetzgebers und verhalten sich rechtswidrig.

Die alte gelbe WBK nach § 28 Abs. 2 WaffG1972 bzw. 1976 gilt gemäß § 58 Abs. 1 WaffG2002 unbefristet im genehmigten Umfang fort und berechtigt deshalb ohne weitere Nachweise allgemein zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen und der dazugehörigen Munition.

Reinhard Becker

Anmerkung von SB: Konkretisierung in Fettschrift oben eingefügt. :glare:

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Leute,

das wird nicht nur von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt, sondern auch von Ordungsbehörde zu Ordungsbehörde  :gaga:  :crying:

335351[/snapback]

Ich glaube auch das es kein Bundesgesetz ist. ich denke es gibt min. 323 verschiedene vorgehensweisen (323 Kreise nach Wikki).

Mich erreichte gestern auch wieder ein Brief bezg. meines Antrages zu gelb(neu).

Man könne aus der Sportordnung der DSU nicht ersehen ob es eine Diziplin für Einzelladerkurzwaffen gibt und ich solle eine Bestätigung des Verbandes beibringen aus der hervorgeht wie lange ich den Schießsport schon ausübe.

:pissed::pissed:

Andere aus Nachbarkreisen haben da keine oder ganz andere Probleme. Hier macht jeder was er will.

Tschüß

Oli

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Hallo,

liebe® Sachbearbeiter,

mir ist schon klar wie das so läuft, eine Rechtschutzversicherung habe ich natürlich über das FWR.

Aber warum komplizieren ? Bei Gericht dauert es noch länger als hier.

Mal sehen ich habe einen netten Brief verfasst ;) der vielleicht etwas hilft.

Ansonsten wenns so weiter geht bleibt mir wohl nix anderes übrig.

Ich werde das verhalten natürlich gebührend berücksichtigen bei der nächten Wahl. Mal sehen ob die SPD noch über 20% kommt :chrisgrinst:

Tschüß

Oli

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Was hat denn die SPD mit Deinem SB zu tun ?  :gaga:

336134[/snapback]

Hi,

die SPD ist eine der Regierungsparteien in NRW. Nur hier scheint es diese Probleme zu geben. Der Innenminmister der diesem ganzen Quatsch mit seinem Runderlass vom 19.11.2003 verursacht ist auch in der SPD. Nur deshalb ist der SB hier so komisch.

Also die kleine Hoffnung :021: ist, das wenn die SPD nach den Landtagswahlen keine Regierungspartei mehr ist das dieser Quatsch rückgängig gemacht wird.

Obwohl, die CDU ja auch nicht besser als die SPD und die Grünen sind und die FDP Ihr Fähnchen immer nach dem Wind dreht.

Beim Ausstellen der Quittung mittels eines Kreuzes werde ich lächeln.

Tschüß

Oli

P.S. OK, vermutlich wird mein Kreuz nicht wirken, aber was soll ich sonst machen ?

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Umziehen nach BW ?  ;)

336222[/snapback]

....wo dann 2/6 auf alte Gelbe WBK angewandt wird :P - natürlich nicht überall - aber genau das ist ja das Problem :AZZANGEL: ......

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Umziehen nach BW ?  ;)

336222[/snapback]

Hi,

ne das ist mir zu weit zur Arbeit. Ansonsten ist es in BW ja ganz nett.

Umziehen in den Nachbarkreis währe sicher auch eine Lösung :gaga:

Tschüß

Oli

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....wo dann 2/6 auf alte Gelbe WBK angewandt wird  :P - natürlich nicht überall - aber genau das ist ja das Problem  :AZZANGEL: ......

336226[/snapback]

Ähem, Mouchilein. Damit kommt allerdings wohl kein SB durch, wenns hart auf hart kommt... Das Studium von § 58 Abs. 1 WaffG soll hier schon wahre Wunder bewirkt haben... :lol:

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Ähem, Mouchilein. Damit kommt allerdings wohl kein SB durch, wenns hart auf hart kommt... Das Studium von § 58 Abs. 1 WaffG soll hier schon wahre Wunder bewirkt haben...  :lol:

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DEN kennt er auch SB - hatten wir doch schon öfter :AZZANGEL: !

Aber weder er noch ich sind an "hart auf hart" interessiert :P . Er beruft sich auf seine Anweisungen - mir ist das die Mühe eines wirklichen Streits nicht wert .........

Zur Verdeutlichung aber, daß es auch in BW durchaus sehr unterschiedliche Auslegungen und Anwendungen des Gesetzes gibt , ist es allemal geeignet.

Soll niemand den Eindruck erwecken oder haben, hier wäre - waffenrechtlich gesehen ALLES bestens, super,einheitlich,großzügig .

Hier ist nicht NRW - aber auch nicht Paradies :P .

Wenn Du dafür eine Bestätigung brauchst - dann einfach mal als Bürger mit einer waffenrechtlichen Frage loslegen :

BMI ==> verweist an Land ==> verweist an LRA ==> verweist auf Anweisung von "Oben" . Ergebnis :confused: . Hab ich schriftlich belegbar - ist als Gag bei jedem Stammtisch immer wieder für ungeheures Gelächter gut - wenn man`s schafft, die traurige Komponente der Sache auszublenden.........

Mouche

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Umziehen nach BW ?  ;)

336222[/snapback]

Hallo Sachbearbeiter,

ob das mal ne gute Idee ist?

Ich kenne zu mindest einen Sachbearbeiter eines LRA, nähe Grenze Freistaat, welcher sich das Waffengesetz so hin biegt wie er´s gern haben möchte.

Habe mich mit besagtem Herrn in zwischen mehrfach vor dem VG wiedergesehen.

Resultat für ihn, Niederlage auf ganzer Linie.

Aber er ist ein richtiges Stehaufmännchen, er probiert´s halt immer wieder.

Er war übrigens der einzigste Sachbearbeiter der an den Bedürfnisbescheinigungen eines Verbandes was auszusetzen hatte.

Auf jeden Fall, der Mann hat keine Ahnung was er eigentlich dort macht, außer sich selbst zu verherrlichen.

Das liegt wohl bei ihm an den ehem. Unteroffiziersrang mit Campingerfahrung.

Eine Frage an dich persönlich, wie lange dürfen Sachbearbeiter diese Position in den Ordnungsämter und LRA´s bekleiden?

Ich habe von verschiedenen gehört das es einen Wechsel nach 5 Jahren gibt, der liebe nette Mensch bei mir ist schon seit 1987 im Amt.

Gruß Colt

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Hallo Sachbearbeiter,

ob das mal ne gute Idee ist?

War ja auch ironisch gemeint mit dem Zwinkermännchen dazu. :)

Ich habe von verschiedenen gehört das es einen Wechsel nach 5 Jahren gibt, der liebe nette Mensch bei mir ist schon seit 1987 im Amt.

Gruß Colt

338023[/snapback]

Überall gibt es solche und solche SB, Handwerker, Ärzte, Sportler. Bei uns in BW sagt man deshalb: "S´menschelt halt".

Diese 5-Jahres-Regelung gibt es tatsächlich in manchen Ämtern, damit immer wieder frischer Wind in die Fachbereiche kommt, ist aber eine rein interne Angelegenheit des Amtes. Bei uns war das vor Jahren auch schon angedacht, stieß dann aber auf großen Widerstand der Allgemeinheit.

Einerseits führt diese Regelung sicherlich dazu, dass eingefahrene und veraltete Denkstrukturen erst gar nicht entstehen können, andererseits ist meines Erachtens auch langjährige Erfahrung in einem Gebiet oftmals von großem Vorteil für alle Beteiligten. :rainbow:

Das große Manko der 5-Jahres-Regelung liegt auf jeden Fall darin, dass sich so mancher SB von vornherein nicht so tief mit der Materie befasst, weil er ja genau weiß, dass er in ein paar Jahren eh wieder was anderes macht... :glare:

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Ich habe von verschiedenen gehört das es einen Wechsel nach 5 Jahren gibt, der liebe nette Mensch bei mir ist schon seit 1987 im Amt.

unserer in Bayern hat es auf über 20 Jahre gebracht, bis zum Ruhestand, er war ab er recht umgänglich und hat seinen Nachfolger gut eingearbeitet.

Karl

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War ja auch ironisch gemeint mit dem Zwinkermännchen dazu.  :)

Überall gibt es solche und solche SB, Handwerker, Ärzte, Sportler. Bei uns in BW sagt man deshalb: "S´menschelt halt".

Diese 5-Jahres-Regelung gibt es tatsächlich in manchen Ämtern, damit immer wieder frischer Wind in die Fachbereiche kommt, ist aber eine rein interne Angelegenheit des Amtes. Bei uns war das vor Jahren auch schon angedacht, stieß dann aber auf großen Widerstand der Allgemeinheit.

Einerseits führt diese Regelung sicherlich dazu, dass eingefahrene und veraltete Denkstrukturen erst gar nicht entstehen können, andererseits ist meines Erachtens auch langjährige Erfahrung in einem Gebiet oftmals von großem Vorteil für alle Beteiligten. :rainbow:

Das große Manko der 5-Jahres-Regelung liegt auf jeden Fall darin, dass sich so mancher SB von vornherein nicht so tief mit der Materie befasst, weil er ja genau weiß, dass er in ein paar Jahren eh wieder was anderes macht...  :glare:

338036[/snapback]

Hallo Sachbearbeiter,

danke für die Auskunft.

Gruß 1911er

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