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Schießstand Lärm Krach Schall


wcs

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hallo leute, wir suchen experten, die sich mit dem KNALL auf schießständen in theorie und praxis auskennen. grund: wir wollen und haben die möglichkeit einen ehemaligen 300meter bw stand wieder in betrieb zu nehmen, vorausetzung der komune das die anwohner in ca. 500meter luftlinie nicht zu sehr beeinträchtigt werden.

so, und nun könnt ihr loslegen.

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hallo leute, wir suchen experten, die sich mit dem KNALL auf schießständen in theorie und praxis auskennen. grund: wir wollen und haben die möglichkeit einen ehemaligen 300meter bw stand wieder in betrieb zu nehmen, vorausetzung der komune das die anwohner in ca. 500meter luftlinie nicht zu sehr beeinträchtigt werden.

so, und nun könnt ihr loslegen.

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Also, da wären Softair, Bogen, Armbrust, C02 und Druckluft - willkommen im Jahre 2005 in der Bananenrepublik D :pissed:

Vortac

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Na ja was heißt Sch.....,

man sollte doch nicht nur supersachlich antworten müssen.

Ein bisschen Witz und manchmal auch ein etwas überspannter Bogen gehören doch auch zum Leben.

Natürlich wären nur solche Antworten auch nicht hilfreich.

PS:

Zum eigentlichen Thema kann ich leider nichts sagen.

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hallo leute, wir suchen experten, die sich mit dem KNALL auf schießständen in theorie und praxis auskennen. grund: wir wollen und haben die möglichkeit einen ehemaligen 300meter bw stand wieder in betrieb zu nehmen, vorausetzung der komune das die anwohner in ca. 500meter luftlinie nicht zu sehr beeinträchtigt werden.

so, und nun könnt ihr loslegen.

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Den "Lärm" ansich werdet ihr nie völlig ausschalten können ! Vermindern und zeitlich verteilen -ja!

Wichtig wäre hier m.E. bereits im Vorfeld Kompromißbereitschaft i.S. Zeiten, zusätzliche Schallbaumaßnahmen etc. vorzutragen, so nach dem Motto "es wird auf jeden Fall weit weniger als früher" - und ggf. - je nach "Strukturschwäche" der Gemeinde, etwas zu überlegen , was auch einen Genehmigungsanreiz bieten könnte :cool3: .

Den örtlichen Sportverein mit ins Boot holen (über Nutzungsentgeldbeteiligung z.B.), die örtliche oder regionale Jägerschaft - das alles macht sich je nach Struktur der Gegend nicht allzu schlecht !

Mouche

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Moin!

Also das waren schonmal gute Tipps .

Zusätzlich würde ich mal beim Forum Waffenrecht nachfragen. Stichwort Interessengemeinschaft Schießstätten oder so ähnlich. Die sollten an und für sich auch weiterhelfen können.

Aber macht euch lieber keine allzu großen Hoffnungen. Der Einwand mit der Tropenfrucht und dem Flitzebogen ist zwar nicht sehr hilfreich, aber leider auch nicht ganz von der Hand zu weisen.

Trotzdem! Wenn man schon im Vorfeld kapituliert wird garantiert nix draus.

Mit sämtlicheDaumendrückgrüßen

Toitoitoitops

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Erstmal würde ich nachprüfen, ob der Stand über eine immissionsschutz- und baurechtliche sowie eine waffenrechtliche Genehmigung verfügt. Ein privater Schützenverein, der einen Schießstand (nicht eingehaust) betreiben will, braucht nämlich (neben der waffenrechtlichen Zulassung als Schießstätte) eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung dafür.

Liegt eine Genehmigung für die Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vor, dann findet ihr darin mit Sicherheit festgelegte Lärmeinwirkungs-Richtwerte (bezogen auf bestimmte Einwirkungs-/Immissionsorte in der Umgebung), die durch die von der Anlage ausgehenden Schießgeräusche nicht überschritten werden dürfen. Solange für den Stand noch eine gültige immissionsschutzrechtl. Genehmigung vorliegt und im genehmigten Umfang (Waffen, Kaliber/Joulezahlen wie genehmigt) geschossen wird, dürfte die Immissionsschutzbehörde des zuständigen Landkreises eigentlich keine neuen Schallimmissionsmessungen verlangen, es sei denn anlassbezogen (d.h. bei Lärmbeschwerden; und dann wird i.d.Regel die Fachbehörde selbst nachmessen und auf die Einhaltung der Lärmrichtwerte prüfen). Bauliche Schallschutzmaßnahmen müssen an der Anlage vorgenommen werden, wenn die Lärmrichtwerte nicht eingehalten werden.

Wenn keine immissionsschutzrechtl. Genehmigung vorliegt (oder eine vorliegt, ihr aber wesentliches an der Anlage bzw. dem Schießbetrieb ändern wollt), muss ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Dazu sind Gesuchsunterlagen vorzulegen. Die Immissionsschutzbehörde (Landratsamt) wird verlangen, dass ein Schallimmissionsgutachten erstellt und den Gesuchsunterlagen beigefügt wird. D.h., ihr als (künftiger) Betreiber der Schießanlage müsst von vornherein den Nachweis führen, dass die Schallimmissions-Richtwerte aus der Technischen Anleitung (TA) Lärm vom 26.08.1998 (hier insbesondere Ziff. 6.1) eingehalten werden. Der immissionsschutzrechtliche Antrag hat dann Chancen auf Genehmigung, wenn dieser Nachweis geführt ist (Anm.: das immissionsschutzrechtl. Verfahren - und ein entsprechender Genehmigungsbescheid - beinhaltet viele Genehmigungen/Rechtsgebiete, auch das Baurecht, Wasserrecht usw.; diese werden im Verfahren mitgeprüft, und wenn´s "passt" auch mitgenehmigt; ausgenommen ist allerdings häufig die waffenrechtliche Schieas aber hom).

Wie gesagt, erstmal die (besonders immissionssschutzrechtliche) Genehmigungssituation der Anlage anschauen. Daraus ergeben sich dann die rechtlichen Schallschutzanforderungen (Auflagen/TA Lärm) und daraus wiederum (evtl., wenn Handlungsbedarf) Anforderungen an eine Verbesserung des baulichen Schallschutzes oder sonstige Lärmminderungsmaßnahmen.

Gruß,

karlyman

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WCS: dem Vortrag von karlyman ist wenig hinzuzufügen, nur sollte man

sich nicht vergaloppieren und bei den Behörden schlafende Hunde

wecken.

Um die Sache mit der BIMSCH richtig anzugehen rate ich im Vorwege

die Konsultation (nicht nur hierzu) eines qualifizierten Schießstand-Sach-

verständigen.

Da ich nicht mich empfehlen will, schlage ich einen Anruf bei meinem

Kollegen Dipl.-Ing. (TU) Wolfgang Hinrichs Büro: 05826-8573 vor.

Gut Schuß und halt die Gruppen klein

BSE

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Erstmal würde ich nachprüfen, ob der Stand über eine immissionsschutz- und baurechtliche sowie eine waffenrechtliche Genehmigung verfügt. Ein privater Schützenverein, der einen Schießstand (nicht eingehaust) betreiben will, braucht nämlich (neben der waffenrechtlichen Zulassung als Schießstätte) eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung dafür.

........

Wie gesagt, erstmal die (besonders immissionssschutzrechtliche) Genehmigungssituation der Anlage anschauen. Daraus ergeben sich dann die rechtlichen Schallschutzanforderungen (Auflagen/TA Lärm) und daraus wiederum (evtl., wenn Handlungsbedarf) Anforderungen an eine Verbesserung des baulichen Schallschutzes oder sonstige Lärmminderungsmaßnahmen.

Gruß,

karlyman

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Da es sich ja wohl um einen ehemaligen Bundeswehrschießstand handelt, denke ich, dass dort mit Sicherheit beim Bau der Anlage das BImSchG in der heutigen Form noch gar nicht existierte, also auch kein Immissionsschutzrechtl. Verfahren durchlaufen worden ist. Es handelt sich in der Regel um "Sondergebiete Landesverteidigung", da haben die Gemeinde und auch das Land nichts zu planen gehabt. Sprichwörtlich weiße Flecken auf der Karte.

Ist der Standort denn bereits aufgegeben? Ist das Gelände schon umgewidmet? Existiert überhaupt ein Flächennutzungsplan? und und und....

Positiv ist tatsächlich, dass eine Erlaubnis nach BImSchG, wie Karlyman es bereits geschrieben hat, alle anderen Erlaubnisse mit beinhaltet.

Ein Schießstandsachverständiger ist hier sicher eine gute Wahl.

Viel Erfolg.

Gruß Stefan

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Bei einem ehemaligen Bw- (oder US- oder britischen) Schießstand ist übrigens noch etwas anderes zu beachten, und das betrifft jetzt nicht den Immissionsschutz, sondern die waffen-(also schießstättenrechtliche) Seite. Die Sicherheitsbestimmungen (und dem entsprechend die vorhandene bauliche Ausführung) von militärisch genutzten Ständen kann nämlich von den Anforderungen, wie sie an eine zivile Schießstätte gestellt werden, abweichen (z.B. Anforderungen an Anzahl und Lage der Hochblenden können im zivilen Schießstättenrecht höher sein als dies bei den hoheitlich/militärisch genutzten Anlagen der Fall war). Also ist in diesem Bereich ein Vergleich von SOLL (rechtl. Schießstättenanforderungen) und IST (tatsächliche Ausstattung der Anlage) angesagt.

WCS, du hast zwar jetzt vorrangig die Akustik (somit den Immissionsschutz) angesprochen, aber auch dieser Aspekt ist wichtig. Bist du im BdMP oder kommt ihr sonstwie an die Verbandszeitschrift VO ? In der aktuellen Ausgabe 1/2005 kommt nämlich auf S. 24 - 27 ein sehr guter Artikel über eine Situation wie eure: "Von einem, der auszog, einen Schießstand zu kaufen. Die Konsequenzen ziviler Nutzung vormals militärischer Anlagen". Unbedingt lesen.

Trotz aller Hürden, die sich stellen: ich finde, der Erwerb ehemaliger Militärschießanlagen ist eine super Gelegenheit zur Schaffung solcher Anlagen für den zivilen Schießsport, die man (sprich Vereine/Verbände) sich auf keinen Fall entgehen lassen sollte ! Denn solche Angebote gibt es nicht unbegrenzt, und die Schaffung völlig neuer Stände auf der "grünen Wiese" dürfte (wegen Bauplanungs- und Umweltvorgaben, political correctness, etc.) noch wesentlich schwieriger sein. Es ist also trotz aller Schwierigkeiten angesagt, bei solchen Angeboten zuzuschlagen. Die Verbände haben dies wiederholt gemacht, siehe zum Beispiel der schöne ehem. Bw-Stand in Philippsburg/Baden, der vom BDS erworben wurde.

Gruß,

karlyman

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Bei einem ehemaligen Bw- (oder US- oder britischen) Schießstand ist übrigens noch etwas anderes zu beachten, und das betrifft jetzt nicht den Immissionsschutz, sondern die waffen-(also schießstättenrechtliche) Seite. Die Sicherheitsbestimmungen (und dem entsprechend die vorhandene bauliche Ausführung) von militärisch genutzten Ständen kann nämlich von  den Anforderungen, wie sie an eine zivile Schießstätte gestellt werden, abweichen (z.B. Anforderungen an Anzahl und Lage der Hochblenden können im zivilen Schießstättenrecht höher sein als dies bei den hoheitlich/militärisch genutzten Anlagen der Fall war).

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Anforderungen, die an nichtmilitärische Anlagen gestellt werden, sind in der Regel

viel höher als bei den militärischen.

Also ist in diesem Bereich ein Vergleich von SOLL (rechtl. Schießstättenanforderungen) und IST (tatsächliche Ausstattung der Anlage) angesagt.

329245[/snapback]

Daher FRÜHZEITIGST einen Schießstand-Sachverständigen hinzuziehen.

Trotz aller Hürden, die sich stellen: ich finde, der Erwerb ehemaliger Militärschießanlagen ist eine super Gelegenheit zur Schaffung solcher Anlagen für den zivilen Schießsport, die man (sprich Vereine/Verbände) sich auf keinen Fall entgehen lassen sollte ! Denn solche Angebote gibt es nicht unbegrenzt, und die Schaffung völlig neuer Stände auf der "grünen Wiese" dürfte (wegen Bauplanungs- und Umweltvorgaben, political correctness, etc.) noch wesentlich schwieriger sein. Es ist also trotz aller Schwierigkeiten angesagt, bei solchen Angeboten zuzuschlagen. Die Verbände haben dies wiederholt gemacht, siehe zum Beispiel der schöne ehem. Bw-Stand in Philippsburg/Baden, der vom BDS erworben wurde.

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Nur bitte nicht die Altlasten vergessen, ignorieren. Dabei hilft einem später mal

das Bundesvermögensamt mit keinem Pfennig - dafür könnten Umweltbehörden

für den Dann-Besitzer mit ruinösesten Sanierungsforderungen aufwarten.

Es gibt SSV-ler die ehemalige Militäranlagen in eine zivile Nutzung überführt

haben. An diese sollte man sich halten - oder aber auch mal mit Leuten reden,

die sich diesen Schuh bereits erfolgreich angezogen haben, wie der Besitzer

der Anlage in Philippsburg Fritz Geppert.

Gut Schuß

BSE

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hallo leute, wir suchen experten, die sich mit dem KNALL auf schießständen in theorie und praxis auskennen. grund: wir wollen und haben die möglichkeit einen ehemaligen 300meter bw stand wieder in betrieb zu nehmen, vorausetzung der komune das die anwohner in ca. 500meter luftlinie nicht zu sehr beeinträchtigt werden.

so, und nun könnt ihr loslegen.

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Um mal auch auf den Punkt der Anfrage zu kommen:

Wir haben hier eine Punktlärmquelle im Freien sowie eine vorgabe, nämlich

500 Meter bis zu den Anwohnern. Zudem gehe ich von Gewehrschüssen aus,

was ca. 130 dB(A) bedeutet. Bei Punktlärmquellen im Freien können wir

von einer Abnahme des Lärmpegels von ca. 6dB(A) je Abstandsverdopplung

ausgehen:

1m - 2m - 4m - 8m - 16m - 32m - 64m - 128m - 256m - 512m

130 - 124 - 118 - 112 - 106 - 100 - 94 - 88 - 82 - 76 dB(A)

Und nun sehen wir ein Problem: bei den lieben Nachbarn schlagen ca.

76 dB(A) auf. Ohne zu sehr in die Tiefe zu gehen, wir liegen dann um die

12 dB(A) zu hoch. Vorschlag: Nachbarn auf 2048 Meter Entfernung umsiedeln.

Oder Lärm an der Quelle wegnehmen, schallabsorbierende Massnahmen,

keine schallharten Flächen, auch den Schützen abgewandte Seiten der

Höhenblenden dabei nicht vergessen.

Gut Schuß

BSE

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Oder Lärm an der Quelle wegnehmen, schallabsorbierende Massnahmen,

keine schallharten Flächen, auch den Schützen abgewandte Seiten der

Höhenblenden dabei nicht vergessen.

329397[/snapback]

Genau. Bei einer in D befindlichen Schießanlage, auch wenn sie ehemals militärisch war, ist doch meist davon auszugehen, dass der Schuss nicht völlig im freien Gelände abgegeben wird, sondern in irgendeiner Form bereits Seitenwälle, Blenden, evtl. bauliche Schallabsorptionsflächen vorhanden sind. Und dann ist die Situation bezüglich Abschußknall gleich besser, als wenn - wie hier bei deinem theoretischen Ansatz - einzig und allein die Entfernung schallmindernd in Bezug auf die Einwirkungsstelle (sprich näheste/ungünstigst gelegene Wohnbebauung, also der sog. Immissionsort) wirkt.

Schallimmissions-Ermittlungen (prognostisch bzw., soweit möglich, durch tatsächliche Messung) haben nach der Methodik der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm / TA Lärm vom 26.08.1998 zu erfolgen; das ist eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Methodik ist in der TA beschrieben im dortigen Anhang "Ermittlung der Geräuschimmissionen". Bitte beim Aussuchen eines Schallsachverständigen/Geräuschgutachters darauf achten, dass dieser ein zugelassenes Messinstitut im Sinne des § 26 BImSchG darstellt. Zwar kann ein Institut auch fachlich gut sein, wenn es nicht i.S.v. § 26 BImSchG zugelassen ist; eine Genehmigungsbehörde (Immissionsschutzbehörde) kann evtl. aber Probleme machen, wenn ein nicht zugelassenes Institut das Schallgutachten im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren liefert.

Gruß,

karlyman

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Genau. Bei einer in D befindlichen Schießanlage, auch wenn sie ehemals militärisch war, ist doch meist davon auszugehen, dass der Schuss nicht völlig im freien Gelände abgegeben wird, sondern in irgendeiner Form bereits Seitenwälle, Blenden, evtl. bauliche Schallabsorptionsflächen vorhanden sind. Und dann ist die Situation bezüglich Abschußknall gleich besser, als wenn - wie hier bei deinem theoretischen Ansatz - einzig und allein die Entfernung schallmindernd in Bezug auf die Einwirkungsstelle (sprich näheste/ungünstigst gelegene Wohnbebauung, also der sog. Immissionsort) wirkt.

Na, das mit der angeblich besseren Situation und meinem theoretischen Ansatz

möchte ich dann doch anzweifeln:

Der Seitenwall ist kaum als Lärmschutzwand zu bezeichnen, dann liegt man

auf den Zwischenentfernungen mitten auf der Wiese rum: 100 und 200 Meter,

kein überdachter Schützenstand. Wenn sich die Ansiedlung hinter dem Schützen

befindet, dann haben wir diesbezüglich ein völlig freies Gelände, bei den BW-

üblichen Seitenwällen auch, lediglich vor der Mündung hinter dem Kugelfang

liegt eine Ansiedlung im >>Lärmschatten<<.

Schallimmissions-Ermittlungen (prognostisch bzw., soweit möglich, durch tatsächliche Messung) haben nach der Methodik der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm / TA Lärm vom 26.08.1998 zu erfolgen;[..... ] Bitte beim Aussuchen eines Schallsachverständigen/Geräuschgutachters darauf achten, dass dieser ein zugelassenes Messinstitut im Sinne des § 26 BImSchG darstellt.

329413[/snapback]

Und es gibt Institute, die über eine ausreichende Erfahrung mit unserer Art von Lärm

und örtlicher Gegebenheiten verfügen. Die geben sogar bei ihren prognostischen

Messungen Garantien für die Resultate einer späteren (wenn bautechnisch die

Änderungen vollzogen sind) tatsächlichen Messung.

Gut Schuß

BSE

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Der Seitenwall ist kaum als Lärmschutzwand zu bezeichnen, dann liegt man

auf den Zwischenentfernungen mitten auf der Wiese rum: 100 und 200 Meter,

kein überdachter Schützenstand. Wenn sich die Ansiedlung hinter dem Schützen

befindet, dann haben wir diesbezüglich ein völlig freies Gelände, bei den BW-

üblichen Seitenwällen auch, lediglich vor der Mündung hinter dem Kugelfang

liegt eine Ansiedlung im >>Lärmschatten<<.

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Genau deshalb braucht man zur Beurteilung aller örtlichen Gegebenheiten auch einen Akustik-Sachverständigen; Einfachstmodelle kann man zwar anwenden, aber ob die zu einem verwertbaren Ergebnis führen, ist fraglich. Ich hatte mich gegen das Einfachst-Rechenmodell Schußabgabe im freien Raum und dann Einbeziehung der Entfernung als einziger Variable gewandt und die ANNAHME gemacht, dass irgendwelche Seitenwälle auch in Schützennähe da sind.

Aber, wie gesagt, die Schallausbreitung muss nach der örtlichen Situation individuell beurteilt werden. Und letztlich ist entscheidend, was am Einwirkungsort ANKOMMT, hier handelt es sich nämlich um eine Immissionsbetrachtung.

Gruß,

karlyman

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Nicht direkt. Der Überschallknall des Geschosses ist ja nicht auf die Mündung beschränkt.

1. Mündungsknall

2. Systemgeräusche

3. Mach'scher Kegel

4. Auftreffgeräusch

Das tut mir aber leid, für alle die, die dachten, sie könnten als

Schallschutzmassnahme ein Bedürfnis für einen Schalldämpfer

geltend machen, dass der Herr Pitt mehr als den Mündungsknall

entdeckt hat. Pech für die, die sich schon eines SD-Bedürfnisses

sicher waren.

Gut Schuß

BSE1911

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Also bevor es zu kompliziert wird:

Die Frage ob theoretisch oder nicht lässt sich doch ganz einfach beantworten.

Schiessen und am Ortsrand messen.

Dann Gemeinde Fragen wass sie darunter verstehen

vorausetzung der komune das die anwohner in ca. 500meter luftlinie nicht zu sehr beeinträchtigt werden.

.

DANN weiss man ob überhaupt und ggf. welche Lärmschutzmassnahmen erforderlich werden.

"Nicht zu sehr" ist ein Begriff mit dem KEINER was anfangen kann. Kommt wohl darauf an ob grad einer Vogelstimmen aufnehmen will oder ob einer selber grad sein Gartenhäuschen zimmert.

PS: WIR hatten diese Probleme auch. Nach den Messungen hat sich dann ergeben dass der Lärm wesentlich geringer ist als der Umgebungslärm der in der Siedlung sowieso anfällt. SEITDEM ist Ruhe.

Die Probleme hat jetzt ein gegenüberliegendes Gasthaus wenn er den Biergarten betreibt :gaga:

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merci mal an alle die sich hierüber den kopp zerbrechen.

also fangen wir mal an. es sind 2 paralell verlaufende 300 stände und je 21m breit, in längsrichtung natürlich erdwälle so ca. 5-6m hoch. bahn 1 hat insgesamt 17 Blenden (bahn 2 etwas weniger).die blenden sind in den anfangs 90er renoviert worden, ca. 6meter hoch, durchlass ca. 2m hoch, also ca. 24 qm betonfläche.die blendenabstände sind 1.=13,3m 2.=38,5m 3.=14,0m 4.=34,0m 5.=13m 6.=23m dann ca. 100m freiraum, jetzt kommt eine erderhöhung von ca. 1meter, die restlichen 50m kommen blenden alle im 5meter abstand. kugelfang ist kurz vor standortschliessung neu gemacht worden, d.h. der "verseuchte" sand abgetragen und ersetzt worden. auch sonst alles vom feinsten bundes-beton.

jetzt kommt ein gedankenspiel oder "spinnerei". wir drehen die gegebenheit einfach mal um 180grad herum und kugelfang wird jetz teilüberdachter schützenstand, ehemaliger s-stand wird k-fang von blende 1 bis 2 überdacht. bin jetzt auch 300meter mehr von der wohnsiedlung (auch das haus vom bürgermeister). die ersten 50m würde jetzt durch einen blendenwald von abstand je 5m erfolgen.

wer interesse hat kann sich ruhig melden, es gibt sehr gutes bildmaterial darüber.

versuch mal ein pic vom modell einzustellen???????

allllen frohe ostern :wub:

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Morgen!

Und dicke Ostern und frohe Eier Allerseits!

Wenn ihr den Stand umdreht, könnten die Blenden in der Tat den Knall deutlich von der Siedlung wegnehmen. So ein kleines bisschen wie die Beruhigunhgskammern in einem Schalldämpfer. Aaaaaaber!

Die Blenden sind weniger wegen der Schallemmision gemacht, sondern um rickochettierende Geschosse abzufangen. Wenn nämlich jemandem ungewollt ein Schuß in flachem Winkel ( und auf 300 m ist der automatisch relativ flach! ) in den Boden geht, so kann ( relativ häufig macht es das auch!! ) das Geschoß nach kurzer Bodenstrecke in recht steilem Winkel wieder austreten ( ja, auch Geschosse haben mal ein "Bedürfniss" und müssen mal :021: ) und so einfach über den eigendlichen Kugelfang hinwegfliegen. Mit allen möglichen Folgen. Solche "Hochspringer" abzufangen ist die erste und vornehmste Aufgabe der Blenden im Bahnverlauf. Wäre aber trotzdem überlegenswert, da es möglicherweise einfacher und billi9ger sein könnte, ein paar neue Blenden einzubauen als andere Auflagen zu erfüllen.

Gruß

Trice

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Die Blenden sind weniger wegen der Schallemmision gemacht, sondern um rickochettierende Geschosse abzufangen. Wenn nämlich jemandem ungewollt ein Schuß in flachem Winkel ( und auf 300 m ist der automatisch relativ flach! ) in den Boden geht, so kann ( relativ häufig macht es das auch!! ) das Geschoß nach kurzer Bodenstrecke in recht steilem Winkel wieder austreten ( ja, auch Geschosse haben mal ein "Bedürfniss" und müssen mal  :021:  ) und so einfach über den eigendlichen Kugelfang hinwegfliegen. Mit allen möglichen Folgen. Solche "Hochspringer" abzufangen ist die erste und vornehmste Aufgabe der Blenden im Bahnverlauf.

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Nein, die Höhenblenden sollen verhindern, dass böse Menschen Löcher in den

Himmel schießen können. Wenn die Theorie mit den Ricochet stimmen würde,

dürften wir z.B. bei 25 Meter KW-Anlagen auf Höhenblenden verzichten, oder?

Gut Schuß

BSE1911

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Hallo,

leider kann ich zu diesem Fachthema kaum was beitragen, aber vielleicht noch folgende Überlegung:

Wenn ihr eueren Stand so ausrichtet, dass ihr in Richtung Ortschaft schießt, mag das euer Lärmproblem tatsächlich reduzieren, aber es gibt ein neues. Leider ist es selbst mit einer relativ hohen Blendenzahl nicht sicher möglich vom Boden aufsteigende Geschosse sicher zu Stoppen. Sollten dann davon ein paar in die Ortschaft vordringen, könnte euer Stand wieder sehr schnell dicht sein.

Da der Schießstand nach hinten sowieso in der Regel dicht sein muss und ihr daher dort ohnehin was hinbauen dürftet, würde ich dies etwas weiter in die Bahn hinein gehen lassen und etwas schallgeschützt auslegen. Sollte doch einige dpa bringen.

So einfach mit kaufen und weiterschießen wird es in D sowieso nichts. Dazu gibt es hier einfach zu viele Beamte, die beschäftigt werden müssen.

Außerdem denke ich mal, dass 500 m Abstand zur Ortschaft sowieso etwas knapp ist und möglicherweise Probleme entstehen lassen könnte. Wichtig ist hier aber auch die überwiegende Windrichtung.

Gruß

Makalu

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und damit du auch den tieferen Hintergrund verstehst, folgendes:

Unsere Kleinstadt steckt grade in einer Krise. Begonnen hatte alles mit

der Damentoilette im Rathaus, die plötzlich und ohne Vorwarnung

verstopft war. Ein Verwaltungsbeamter des mittleren Dienstes wagte es

daraufhin selbstherrlich und in völliger Überschätzung seiner Kompetenz,

einen hiesigen Sanitärbetrieb mit der Schadensbeseitigung zu

beauftragen. Glücklicherweise war ein Beamter des gehobenen Dienstes

zugegen, als die Handwerker eintrafen. Sofort erkannte er die Tragweite

des Skandals. Nicht nur, dass ein Schwippschwager des Untergebenen in

der Firma arbeitete, nein, der Auftrag hätte ordnungsgemäß

ausgeschrieben werden müssen - europaweit natürlich! Der Inspektor

veranlasste sofort die nötigen Schritte: Die Firma wurde des Hauses

verwiesen, das Damenklo versiegelt, der Auftrag ausgeschrieben und gegen

den Hauptsekretär ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Weiter verfügte

der Inspektor, dass das Herrenklo bis zur Reparatur zum Damenklo

umfunktioniert werde und die männlichen Beschäftigten ihre Notdurft an

der in der Nähe stehenden Linde zu verrichten hätten. Die Betroffenen

beschwerten sich daraufhin beim Personalrat, da diese Regelung ja auf

das "große Geschäft" kaum Anwendung finden könne. Der Inspektor

bestellte daraufhin einen ToiToiToi-Container, allerdings ohne

Rücksprache mit seinem Dienstvorgesetzten und ohne Ausschreibung. Ein

zufällig an der Linde urinierender Beamter des höheren Dienstes ließ den

eintreffenden Container sofort wieder abfahren und für das intakte Klo

eine Art Dienstplan erstellen. Der Hausmeister wurde beauftragt, alle

zwei Stunden das Geschlechtspiktogramm an der Toilettentür

auszutauschen. Der Inspektor bekam ein Disziplinarverfahren. In der

Tatsache, dass die Männer während der Damenbenutzungszeit ihr kleines

Geschäft weiterhin an der Linde verrichteten, sahen die weiblichen

Beschäftigten einen illegitimen Vorteil und intervenierten bei der

Gleichstellungsbeauftragten. Der Bürgermeister ließ daraufhin die Linde

fällen, ohne Rücksprache mit dem Umweltministerium und ohne europaweite

Ausschreibung. Inzwischen ist die ganze Führungsetage des Rathauses

suspendiert. Die Wurzel allen Übels hat sich dann vor dem Eintreffen des

maltesischen Klempners und des Toilettencontainers aus dem

nordfinnischen Rovaniemi erledigt. Ein Praktikant hatte von zu Hause

eine Handspirale mitgebracht und die Verstopfung beseitigt. Diese

beispiellose Eigeninitiative stellte die Verwaltung nun allerdings vor

ein Riesenproblem: Vor der Einleitung eines Disziplinarverfahrens muss

der junge Mann ja erst noch verbeamtet werden.

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