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IGNORED

Heckler & Koch unterlegen?


Asgard

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Seht mal hier rein ->OLG Düsseldorf

Kann das mal wer in verständliches Deutsch übersetzen? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist HK mit der Klage gegen die Vergabe des Waffenlieferungsauftrages an Walther gescheitert.

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das vergabeverfahren wurde durch den beschluss des olg düsseldorf aufgehoben und in den stand der ausschreibung zurückversetzt.

sollte weiterhin an der beschaffung von 10.000 dienstpistolen für den zoll festgehalten werden(?), hat die bundesrep.deutschland bewerbern vor einer erneuten angebotsabgabe alle zuschlagskriterien bekanntzugeben.

das verstehe ich so, dass die leistungsbeschreibung und die gesamten vergabekriterien allen bietern bekannt gemacht werden müssen - auch möglichen neuen anbietern.

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Seht mal hier rein ->OLG Düsseldorf

Kann das mal wer in verständliches Deutsch übersetzen? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist HK mit der Klage gegen die Vergabe des Waffenlieferungsauftrages an Walther gescheitert.

319242[/snapback]

Warum gescheitert? Die Karten werden jetzt neu gemischt!

Gruß Joe

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Walther liefert in diesem Halbjahr die ersten Waffen aus.

kam gerade in der Landesschau BW

319489[/snapback]

das sind die 40.000 pistolen für die polizei nrw - das hat nichts mit den 10.000 stück für den zoll zu tun, um die es hier geht.

da war h+k allerdings vor dem olg düsseldorf gescheitert.

s+r

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ist ein alter hut, meistens geht der unterlegene (der zweitbeste Bieter) vor gericht um vielleicht doch noch recht zu bekommen, weil der auftraggeber einen klitzkleinen formfehler begangen hat ...

nix für ungut HK, würde vermutlich jeder versuchen ;)

319556[/snapback]

Tschaaa... die Legal Departments der Firmen müssen schliesslich auch was zu tun haben :gaga::unsure:

Das ganze erinnert mich irgendwie an Schilda :016::huh:

dl

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Das Thema wird in der neuen DWJ auf Seite 6 behandelt.

Da nach soll noch eine Patentverletzung von Walther vorliegen.

Deshalb soll Walther von einer neuen Vergabe ausgeschlossen werden. Aber es istt noch nicht alles geklärt ob das Gericht darüber zu befinden hat usw. usw.

Lest am besten den Artikel.

MfG. Hawkeye D

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Das ganze erinnert mich irgendwie an Schilda  :016:  :huh:

319584[/snapback]

Mich auch. Und es scheint im Konkurrenz-Hickhack jene vornehme Zurückhaltung verloren gegangen zu sein, die in der Branche früher im Umgang miteinander üblich war. Vielleicht wird das den Beteiligten in diesem Fall langsam klar. Wie sagte doch der Walther-Chef Wörz der Stuttgarter Zeitung: "Wenn das ganze Verfahren vorbei ist, werden wir untereinander bereden müssen, wie das in Zukunft weitergehen soll".

Sicher kann von Wettbewerbern am Markt niemand einen Schmusekurs miteinander erwarten; aber eine gewisse noble Fairness schon.

In dem Fall war´s meines Erachtens (obwohl ich sonst viel Sympathie für HK habe) wirklich nur ein "Nachtreten" des bei der Ausschreibung Unterlegenen.

HK ist so gut im Behördengeschäft drin; Walther - dessen Waffe die Auftraggeber ja definitiv wollten - hätte auch mal einen nennenswerten Behördenauftrag gebrauchen können. Aber solche Erwägungen sind heute ja offenbar weltfremd.

Gruß,

karlyman

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Kleines Update zur aktuellen Lage (habe leider keinen Link, sondern nur die kurzgefasste Information aus der Stuttgarter Zeitung von heute morgen, die mir ein Kollege unter die Nase hielt):

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern, am 21.02.05, die Klage von HK wegen Patentverletzung abgewiesen.

Die von HK geltend gemachte Patentverletzung (Gegenstand: Anbringung eines Chips zur Speicherung von Benutzerdaten am Griff) ist laut Gericht keine; HK habe lediglich ein noch älteres Patent hierauf weiterentwickelt, weshalb keine Schutzwürdigkeit des HK-Patents vorliege und dieses (eben auch von Walther an seiner P 99) nachgeahmt werden dürfe.

Weiterhin wurde in der Urteilsbegründung die Behauptung der klagenden Fa. HK zurück gewiesen, mit der Walther P 99 könnten bei abmontiertem Griffstück unbeabsichtigt Schüsse ausgelöst werden; dies sei erst bei erheblicher Manipulation der Fall, was in der Praxis wohl auszuschließen sei.

HK zeigte sich erwartungsgemäß sehr enttäuscht und wollte sich zum Verfahrensausgang nicht äußern; bei Walther war man erwartungsgemäß erleichtert. Nach Einschätzung von Beobachtern hat das Verhältnis der beiden Wettbewerber zueinander nachhahltigen Schaden genommen (wer hätte das gedacht...).

Nochmal meine Auffassung: ich gönne (trotz Sympathien für HK und seine USP-Reihe mit P 2000) Walther den Auftrag von ganzem Herzen. Das "Herumrechteln" von HK empfinde ich als kleinliches Nachtreten nach der verloren gegangenen Ausschreibung.

Allerdings könnte es, trotz der inhaltlichen Entscheidung in den o.g. Punkten, wegen Verletzung vergaberechtlicher Formalien zur Neuauflage der Vergabeverfahren NRW-Polizei und/oder Zoll kommen.

Gruß,

karlyman

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Allerdings könnte es, trotz der inhaltlichen Entscheidung in den o.g. Punkten, wegen Verletzung vergaberechtlicher Formalien zur Neuauflage der Vergabeverfahren NRW-Polizei und/oder Zoll kommen. 

Zoll ja, Dienstpistolen Polizei nein: das Urteil ist soweit ich weiß nicht anfechtbar (wg. Oberlandesgericht).

Es gibt (außer der von gestern abend) eine Menge Online-Meldungen dazu, teilweise auch mit Fritze Behrendts erleichteten Zitaten (das erste Mal, daß der sich über Waffen freut...), etwa

http://www.ksta.de/html/artikel/1108747001189.shtml

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