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IGNORED

Dürfen Bundeswehrsoldaten eigene Kurzwaffen führen?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich kenne einen Reservisten, der mir erzählt hat, dass er seine Sig Sauer 226, die er sonst als Sportschütze schießt, auch dienstlich bei Wehrübungen führen darf. Mit der Sig trifft er natürlich besser als mit der alten P 38. Dürfen alle Soldaten der Bundeswehr eigene Kurzwaffen führen oder ist das nur Offizieren erlaubt?

mfg

Werwolf

Geschrieben

Kenne den Fall nur von einem Fernspäher!Ebenfalls Sig Sauer226!

Der ist allerdings aktiver Berufssoldat!

Wie er das gemacht hat, weiß ich nicht, auf jedenfall hat er die 226 anstelle der P8 geführt!

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Keiner ist vollkommen

FWR?Ich bin auch drin !

Geschrieben

Wir hatten das Thema auch mal vor Jahren.

Fazit:

Es ist Sache des Disziplinarvorgesetzten zu entscheiden, ob jemand eine private Waffe führen darf oder nicht. Wobei ggf. auch die Meinung seines Vorgesetzten und möglicherweise dessen Vorgesetzten eine Rolle spielt. Es soll Standorte geben, wo so was eher möglich ist und wieder andere, wo nichts geht. Ich kenne auch Unteroffiziere denen es erlaubt wurde und wieder andere, wo nichts ging.

Ich würde aber auch bedenken, dass es schon Fälle gegeben hat, wo Soldaten überfallen wurden. Das dabei Waffen gestohlen wurden ist schon schlimm genug, wenn es dann noch die Eigene wäre, das würde mir dann keinen Spaß mehr machen. Die Wahrscheinlichkeit ist aber ja zum Glück nicht so hoch.

Makalu

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Makalu:

...wo Soldaten überfallen wurden. Das dabei Waffen gestohlen wurden ist schon schlimm genug, wenn es dann noch die Eigene wäre, das würde mir dann keinen Spaß mehr machen.../B]

Wen dass passiert selber schuld. Wird glaube ich allerdings von der Hausrat getragen.

Zum meiner Zeit (bis '90) wurde bei uns das bei Jedem von kommonadierenden Offz einzelnen entschieden. Ich habe damals dann auch meine eigene mitgenommen. In der Kaserne ist das Teil dann aber in die Waffenkammer gegangen.

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ARMED MEN ARE CITIZENS

UNARMED MEN ARE SUBJECTS

Geschrieben

Hallo,

es gibt bei der BW eine klare Reglung durch einen Erlass zum Führen von privaten Waffen im Dienst sowie das Führen von Dienstwaffen Außerdienst!

Natürlich entscheidet das nicht die „untere“ Ebene, sonder das geht bis ins Ministerium und wird durch einen Dienstwaffenschein bestätigt.

Andere Behauptungen dürften unzutreffend sein oder man hat seine Kompetenzen überschritten! Dann sind wird schnell in dem Bereich des unerlaubten Führens, denn die entsprechenden Gesetzte gelten natürlich auch für Reservisten und Aktive!

Gruss Spa

Geschrieben

Hi Leute,

den "Dienstwaffenschein" hat ja jeder Soldat schon,brauch er nur mal in den Truppenausweis sehen.

Ich selber halte es für eher unwahrscheinlich,eine private Waffe bei der Bundeswehr zu führen.

Stellt euch mal einen Unfall vor,der durch eine defekte private Waffe passiert.

Dann möchte ich nicht der Vorgesetzte sein,der das genehmigt hat.

Gruß Stephan

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Brösel:

Hi Leute,

den "Dienstwaffenschein" hat ja jeder Soldat schon,brauch er nur mal in den Truppenausweis sehen.

also ich würde nicht so weit gehen, und diese klausel für alle denkbaren (hier: auch privaten) waffen anzuwenden ... könnte mir vorstellen, dass man da auf die nase fällt.

das mit der ausnahmegenehmigung halte ich für plausibel, denn schließlich haftet die BW für unfälle mit (dienstlich gelieferten) waffen.

da muss schon was geregelt werden, wenn jeder sein eigenens gerät mitbringen will ...

Geschrieben

Hi @ll

Der genaue Wortlaut aus dem Truppenausweis:

"Der Inhaber ist befugt,Schusswaffen zu führen, soweit er dienstlich tätig wird."

Aber mal ehrlich, mir wäre die eigene Waffe viel zu schade um sie dienstlich zu verwenden. Oder wer will seine eigene Waffe freiwillig duch den Dreck ziehen? grin.gif

Die von Herrn Spalholz erwähnte klare Regelung werde ich die Tage mal nachlesen.. poste dann wieder, danke aber für den Hinweis!

Gruß HUGO ... der lieber die dienstliche P8 schindet grin.gif

[Dieser Beitrag wurde von Hugo Schröder am 03. März 2002 editiert.]

Geschrieben

Hi folks!

Um diese nicht besonders sachkompetente Diskussion abzukürzen:

DAS F Ü H R E N PRIVATER SCHUSSWAFFEN IM DIENST IST BEI DER BW GRUNDSÄTZLICH VERBOTEN!

Das Verbringen privater Schusswaffen in den militärischen Sicherheitsbereich bedarf der Genehmigung des zuständigen Kasernenkommandanten. Private Schusswaffen von Soldaten sind in der jeweiligen Waffenkammer der Einheit zu lagern, sie werden in den Bestand der Waffenkammer aufgenommen und in die Vollzähligkeitsprüfungen einbezogen. Sie können dann bei Bedarf vom Eigentümer gegen Unterschrift empfangen werden (vergl. ZDv 10/5 Nr. 611-614).

MfG, Maître C.

Geschrieben

Letztens habe ich im Radio gehört, das der Scharping möchte, dass Bundeswehrsoldaten, insbesondere Wehrpflichtige, ihre Einsatzbekleidung und Ausrüstung selber bezahlen sollen, dadurch soll Bundeswehr mehr einsparen können und die Soldaten haben einen größeren Anreiz, die Sachen gut zu behandeln, da es ja ihre Sachen sind.

Von der Logik her sollte es dann begrüßt werden, wenn jemand seine eigene Kurzwaffe dienstlich führen möchte, da er ja mit dieser dann auch besser umgeht, als mit einer Bundeswehrwaffe.

Eine Sportschützenwaffe würde ich auch nicht mit ins Feld nehmen, da sie ja sehr enge Toleranzen hat und nicht für einen solchen Einsatz konstruiert wurde. Die Bundeswehr könnte ja für Soldaten, die eine eigene Waffe führen möchten, ein Bedürfnis dafür ausstellen, damit sie seich eine eigene Dienstpistole kaufen können.

mfg

Werwolf

Geschrieben

Leute,

bitte haltet Euch doch ein wenig mit Mutmaßungen zurück. Besonders, wenn Ihr Eure Mutmaßungen als sakrosankte Weisheiten auszeichnet.

Ich warte gespannt auf den Bericht von der "klaren Regelung", denn ich habe sie trotz intensiver Suche nicht gefunden. Das einzige, was ich finden konnte, ist die ZDv 10/5, die die Genehmigung des Disziplinarvorgesetzten (gelle Meister Patrone) voraussetzt. Aber die Ziffern könnten schon stimmen. Aufbewahrung wie gesagt in der Waka.

Der Rest (der Vorschriftenlage) ist (meines Wissens) Schweigen. In diversen Suchprogrammen habe ich in sämtlichen Vorschriften nur diesen Eintrag in der 10/5 gefunden. Ein ominöses VM-Blatt, das der Fama nach regelt, dass nur Kommandeure erlauben dürfen, ließ sich mit allen meiner Phantasie möglichen Suchwörtern nicht aus der Reserve kitzeln.

Mein Vorgesetzter erlaubt es mir zwar, aber ich habe ihn nicht gefragt, wieso er glaubt, dazu berechtigt zu sein.

Aufforderung also an alle echten Profis: Gibt es diesen berüchtigten Erlass oder ein einschlägiges VM-Blatt? Wenn ja, was sagt er/es aus? Wenn nein, wo sind die Grenzen von "dienstlich tätig"? Wann dürfen Heimschläfer - auf dem Weg zum Dienst ja, auf dem Heimweg nein? Gibt es irgendwelche Ausführungsbestimmungen zum Text auf dem Dienstausweis? Steht das auch noch irgendwo in einem Paragraphen?

Ach ja, das WaffG gilt nicht für Soldaten im Dienst - das sagt §6 (2).

Wäre echt toll, wenn die Vermutungen unterbleiben könnten, davon habe ich zu diesem Thema schon zu viele gehört. Es ist mir auch egal, wer von Euch seine eigene Waffe im Dienst führen will und wer nicht. Danke schön.

Fury

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Mit wem ich nicht diskutiere: Dem Duden und meinem GPS. Alle anderen sind herzlich eingeladen.

[Dieser Beitrag wurde von Fury am 03. März 2002 editiert.]

Geschrieben

Sachlich kann ich dazu natürlich nichts beitragen, wie auch, wenn es nicht mal die Profis verbindlich wissen. Der Beitrag passt auch nicht 100% zum Thema, aber...

Ich habe einmal auf einem Lehrgang einen Zugführer gefragt ob ich was mitbringen darf und er war damit voll einverstanden, hat auch keinerlei Probleme gegeben, wir haben viel geschossen. Nur auf dem Truppenübungsplatz war die Waffe (M14) dann unerwünscht.

Ein andres mal hat ein Zugführer gefragt wer was mitbringen will und auch dort haben wir viel geschossen. Am letzten Tag hat aber der Kompaniechef etwas blöde geschaut wie er die professionellen Waffen gesehen hat, er war wahrscheinlich etwas eingeschnappt, weil er nicht beim Schießen dabei war. Probleme hat es aber auch hier nicht gegeben.

Ich hatte auch mal einen Chef, der wollte das ich einen offiziellen Wettkampf der BW mit meiner privat Waffe schieße, das wurde aber vom Veranstalter abgelehnt.

Wir haben es immer so gehandhabt (ist natürlich in der heutigen Zeit unbefriedigend): wer viel fragt, der viel irrt

Gruß

Makalu

Geschrieben

Habe mal auf Wunsch meines Zugführers Kurzwaffen zum Schießen mitgebracht und damit ein bißchen Unterricht gegeben, da in meiner Kompanie ausser mir und dem Kompaniechef keiner schiessen konnte (Pistole zumindest).

Ich bin dabei vor der Kaserne (BMVG) aufgesammelt worden, damit man den Kommandeur nicht um Erlaubnis fragen musste.

Geschrieben

Guten Tag zusammen.

Nachdem hier ja nun beträchtliche Mutmaßungen im Raum stehen, kann ich sagen, dass "Fury" bisher die Lage am treffensten erfasst hat. Es gibt bis zum heutigen Tage definitiv kein VM-Blatt, dass das Tragen privater Waffen im Dienst reguliert.Die Dienstvorschriften geben hierzu auch keinerlei Auskunft. Der von "Spahlholz" angeführte Dienstwaffenschein gilt nach Erlasslage eindeutig nur für zivile Bedienstete in besonders gefährdeter Position. Somit gibt es kaum Anlass, sich auf theoretische Überlegungen zu möglichen Unfällen zu stützen, um die Gültigkeit der Genehmigung gemäß Truppenausweis in Zweifel zu ziehen. Es gibt wohl kaum sachlich oder rechtlich haltbare Argumente, die ohne Vorschriften- bzw Rechtsgrundlage ein Verbot des Tragens einer 9mm Para-Pistole ermöglichen. Es ist natürlich vorstellbar und wohl auch verbnünftig, dass der genehmigende Disziplinarvorgesetzte gewisse Anforderungen an die Waffe stellt, wie z.B. deren Zertifizierung als Polizeidienstwaffe nach TL oder die Einführung als Dienstwaffe in eine NATO-Armee. Bei Erfüllung solcher Vorgaben gibt es keine dienstlich haltbaren Gründe, das Tragen zu untersagen.

Gruß

G.

Geschrieben

Wenn tatsächlich Ahnung, vernüftig gesprochen. Auch ich habe bislang schon von einigen Kameraden gehört, die ihre privaten Kw´s mit Genehmigung ihres Disziplinarvorgesetzten im Dienst geführt haben. Warum auch nicht???

Was es meines Wissens nach für "besonders gefährdete" Soldaten gibt, ist die Genehmigung diese Waffe auch außer Dienst zu führen. Läuft dann nicht über das PP/KVR/Landratsamt, sonder direkt über die Bw. Hab so ein Teil bisher noch nicht in den Fingern gehabt, vielleicht kann diese Aussage (von einem Angestellten des Landratsamtes, der für die Erteilung von Waffenscheinen zuständig ist!) hier im Forum verifiziert werden.

@Gustav: Auch Soldat?

Gruß Glockman

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Gustav:

@ Glockman:

Jawohl!

Deshalb habe ich mich ja auch damit beschäftigt!

Übliche Frage unter Soldaten:

Welche Teilstreitkraft?

Welche Truppengattung?

Welche Einheit?

und

welcher Dienstgrad grin.gifgrin.gifgrin.gifgrin.gif

Da Du (oder Sie Herr OTL grin.gif) keine Mailaddy angegeben hast, mail mich einfach mal an, würde mich freuen nähere Infos zu o.g. Thema zu hören...

Gruß Glockman

Geschrieben

@ Glockman:

Jawohl!

Deshalb habe ich mich ja auch damit beschäftigt!

Geschrieben

Ich habe noch mal etwas herumgefragt und gehört, dass einige Soldaten ihre eigene Kurzwaffe in 9 mm führen dürfen. Das ist aber längst noch nicht alles, ich habe auch von Soldaten gehört, die eine PPK oder eine kleine Beretta als Backup-Waffe in ihrer Jackentasche mit ins Feld nehmen konnten, obwohl sie kein Nato-Kaliber hatten. Ein Soldat hatte auch eine .45 ACP als Dienstwaffe geführt. Ich habe auch erfahren, dass bei einer Gebäudekampfübung ein Feldwebel seine Pumpfline mitnehmen konnte, er hat damit aus kurzer Entfernung auf eine Türe geschossen, diese hat es aus den Angeln gerissen und sie ist durch das Zimmer geflogen. Danach wollten die anderen Soldaten auch lieber mit der Flinte schießen, da sie im Gebäudekampf ja wesendlich effizienter ist, als ein G3.

Es wird also erlaubt, dass Soldaten ihre eigene Kurzwaffe führen, mich interessiert, ob die Bundeswehr auch ein Bedürfnis für eine Dienstpistole in 9 mm ausstellen kann.

mfg

Werwolf

Geschrieben

SoSo,die Tür hat es aus den Angeln gerissen,hast wohl zuviele Filme gschaut grin.gifgrin.gifgrin.gif

Sorry,das ein Bundeswehrsoldat seine private Repetierflinte(Pumpflinte ist so ein böses Wort.. grin.gif )

bei einer Übung benutzen darf,glaube ich eher nicht.

Gruß Stephan

Geschrieben

Glaub es ruhig grin.gifgrin.gifgrin.gif!!! Allerdings könnte ich mir vorstellen das es im Reifenhaus (und nur dort darf scharf geschossen werden) keine Türen gibt (nein, das weiss ich natürlich grin.gif)!!!

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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!! FWR NR.:22474

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Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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