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IGNORED

Schießen außerh. der Sportordnung: z. B. Rollhase


JM

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Geschrieben

Hallo,

wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn ein Sportschütze außerhalb der Sportordnung schießen möchte, z. B. Rollhase, Kipphase ?

Inwieweit ist das zulässig ?

Im §9 Absatz 1 der Allg. Verordnung sind hierzu mehrere Punkte aufgeführt. So wie es aussieht, sind dabei die Sätze 1,2,3 des Abs.1 ,sowie die Unterpunkte a,b,c,d des Satzes 2 jeweils mit einem "oder" verbunden, so dass die Erfüllung einer Bedingung ausreichen sollte, um legal zu schießen.

Dank §9, Absatz 1, Satz 3 sollte bei den Beispielen oben bei Verwendung "üblicher" Flinten kein Konflikt mit § 9 vorliegen ?

Probleme könnte es aber noch durch den § 7 der allg. Verordnung, Absatz 1, Nr 4. geben, wenn man Rollhase und Kipphase nicht unter 4 a einordnet ?

Für Jäger gibt's ja durch § 7, Absatz 3 keine Probleme.

JM

P.S. Die Quelle:

http://www.co2air.de/wbb2/wom/AWaffV.html

Geschrieben

Mach dir da mal keine Sorgen. Die Kipp- oder Rollhasen tauchen weder "plötzlich" noch "überraschend" auf, sondern werden vom Schützen abgerufen. Der Umstand, daß sich die Ziele bewegen ist nicht von Bedeutung. Sonst müßte man ja auch olympische Disziplinen wie Trap und Skeet sofort verbieten.

Geschrieben

Verboten ist nur-was auch verboten ist rolleyes.gif.

Du bist doch nicht gezwungen nach der Sportordnung Deines Verbands zu schießen.

Und das Schießen auf diese rollenden und kippenden Hasen ist kein unzulässiges Schießen wie z.B. auf "Mannscheiben".

Wenn Du mir sagst, wo es gemacht werden kann - geh ich mit grin.gifgrin.gif

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

Auf jedem Hergering-Schießstand.


Ja - das ist mir schon bekannt. Aber soweit ich das mitbekommen habe,wollen oder dürfen(?) die Jägersleut keine Sportschützen dabei haben confused.gif.

Bei uns auf dem Taubenstand z.B. machen die Jungjäger ihre Ausbildung - laut Aushang DARF da sonst niemand mehr mitschießen.

Hab mich aber nach dem "Warum" nicht weiter erkundigt......

Woran ich eigentlich dachte war die Idee, ob es für solche Sachen auch irgendwo gewerbliche Anbieter gibt, wo man ohne großes Bitten und Fragen mal hingehen, seine Gebühren zahlen und eine Stunde Spaß mit der Sache haben kann wink.gif

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

Solange es sich nicht um folgende Häschen handelt->
sollte es ok sein...


....darauf schießt man(n) zumindest nicht mit der Flinte chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif.......

Geschrieben

Antwort auf:


Woran ich eigentlich dachte war die Idee, ob es für solche Sachen auch irgendwo gewerbliche Anbieter gibt, wo man ohne großes Bitten und Fragen mal hingehen, seine Gebühren zahlen und eine Stunde Spaß mit der Sache haben kann
wink.gif


Mouche,

wenn Du die weite Anreise nicht scheust, dann fahr doch zum Jagdparcours Springe

Den können Jäger und Sportschützen gleichermaßen nutzen.

Gruß

Michael

Geschrieben

Antwort auf:

Aber soweit ich das mitbekommen habe,wollen oder dürfen(?) die Jägersleut keine Sportschützen dabei haben .

Bei uns auf dem Taubenstand z.B. machen die Jungjäger ihre Ausbildung - laut Aushang DARF da sonst niemand mehr mitschießen.


Das hat nur was mit nicht wollen zu tun.

Ich habe zwei DJV Schiessstände in der Nähe, bei beiden ist die Nutzung des Standes nicht generell untersagt.

Bei dem einen Stand bekommt man allerdings - speziell vom Leiter des Standes - deutlich zu spüren dass man als Sportschütze dort nicht gerne gesehen wird.

Der andere Stand wird deutlich als Stand für jagdliches und sportliches Schiessen bezeichnet, dort sind Sportschützen gern gesehen.

Kanzler

Geschrieben

@ all : Danke für die Infos und Tips icon14.gif - und Einladungen natürlich wink.gifwink.gif - ich merk mir das mal vor - soll jetzt aber keine Drohung sein grin.gifgrin.gif

Mouche

Geschrieben

Guten abend zusammen!

Die Frage nach der Zulässigkeit von Schiessübungen außerhalb der Sportordnung treibt auch meinen Verein und mich als Vorstandsmitglied um. Die Teheorie vom was nicht verboten ist muß erlaubt favorisiere ich zwar auch, aber nach meinem Verständnis von Gesetz und VO ist das Schiessen ohne Sportordnung nicht zulässig. Wenn ich mir unsere verdammt vielen und immer mehr werdenden Senioren anschaue, die seit Jahren aufgelegte Disziplinen schiessen und dabei z.B. Büffelscheiben lochen, habe ich erst mal Zweifel an der Zulässigkeit.

Wer hat denn über die Aufsichtspflichten und Sportordnungspflicht auf Ständen mit "Laufkundschaft" nachgedacht?

bullseyemg

Geschrieben

diese einschränkung ist doch eh nicht haltbar, sollte es mal zu einem prozess kommen.

denn JEDERMANN darf ja auf einer genehmigten schießstätte schiessen. wenn dieser jedermann nun in keinem verband mitglied ist, welche sportordnung soll denn dann gelten? und es kann ja wohl nicht sein, dass ein sportschütze und wbk-inhaber weniger darf als ein neugieriger anfänger, der sich auf einem kommerziellen stand für ne stunde einmietet.

soweit meine einschätzung als laie.

was meint ihr?

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

Auf jedem Hergering-Schießstand.


Ja - das ist mir schon bekannt. Aber soweit ich das mitbekommen habe,wollen oder dürfen(?) die Jägersleut keine Sportschützen dabei haben
confused.gif
.


In welcher Gegend wohnst Du denn?

Unser Jagdclub gehört übrigens neben dem DJV auch dem DSB an, es ist also gewissermaßen ein kombinierter Jagdclub und Schützenverein.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Also ich kann euch beruhigen, das Schießne außerhalb der Sportordnung ist grundsätzlich möglich und auch erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass keine vom Schießsport ausgeschlossene Waffen verwendet werden und weder Kampfschießen noch Verteidigungsschießen praktiziert wird. Diese Auffassung ist unmißverständlich im WaffG bzw. in der AVO geregelt. In den Begründungen zu beiden Vorschriften wird ausdrücklich darauf hingewiesen.

Geschrieben

Das Schießen mag damit nicht illegal sein, kein Thema. Aber die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Verbands wird nicht unbedingt einsprigen, wenn der Schütze dort nicht Mitglied ist. Beim BDMP kann der Gaststatus nur für einige Trainingsschießen anerkannt werden (im Schadensfalle) ansonsten kann der Schütze über seine Privathaftpflicht oder der Standbetreiber über seine Versicherung abrechen.

Gruß

Geschrieben

Hallo General,

das ist der richtige "Fingerzeig".

Noch schlimmer wird es aber, wenn Du auf Zielmedien schießt, die nicht von deinem Verband sind.

Bsp. BDS-IPSC-Schütze trainiert nur mit Papptellern.

Dann kann evtl. die Haftpflicht, im Schadenfalle, die Regulierung verweigern, da Du dicht nicht innerhalb der gedeckten Sportordnung bewegst.

Also bei der Wahl der Zielmedien darauf achten, daß wenigstens einige verbandskonforme, von verbotenen rede ich hier ausdrückich nicht ( Mannscheiben, etc. ), auf dem Stand montiert sind, so befindet man sich vielleicht auf der sicheren Seite.

Gruß Olav

Geschrieben

Tja Olaf, so ist das halt, leider. Da unser Verein in beiden Verbänden ist, mag es noch gehen. Aber dennoch haben wir eine zusätzliche Haftpflicht für unseren Verein abgeschlossen, die Kosten liegen bei ca. 130 Euro im Jahr.

Gruß

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