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IGNORED

Jäger: mehr als 2 KW, da Altbestand...?!


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da gabs´ doch mal einen Passus im Gesetz, dass man auf Jagdschein mehr als 2 KW haben kann, wenn z.B. eine KW vor 1976(?) erworben wurde, oder war der Stichtag so um 1984?

Und zwar wenn eine der bereits in Besitz befindlichen KWen nicht für den Fangschuss geeignet ist.

Wer kann mir bitte weiter helfen?

Im konkreten Fall gehr es darum, dass eine FN Browning Baby Pistole (6,35mm) schon zu Zeiten gekauft wurde, als man diese noch nicht einmal in eine WBK eintragen musste(?!) Diese wurde aber dann wohl irgendwann doch noch eingetragen.

Dann kam so gegen 1983 noch ein 38er Revolver dazu.

Somit wäre dann doch eigentlich das Kontingent von 2 KW für den Jäger ausgeschöpft; ich meine mich aber speziell in solch einem Fall an eine Möglichkeit zu erinnern, noch eine dritte, für den Fangschuss geeignete KW kaufen zu dürfen.

Es soll ein 357 Mag Revolver werden...

Geht das, oder nicht?

Gruss

IMI

Geschrieben

Antwort auf:


Geht das, oder nicht?


IMI,

das kommt auf Deine Behörde an.

Meine Behörde hat mir eine zweite KW verweigert, weil ich bereits einen Perkussionsrevolver aus Altbesitz (bis 1976 WBK-frei) auf grüner WBK besaß.

Der Widerspruch wurde kostenpflichtig abgelehnt, obwohl ich vergleichbare Fälle namentlich benannt hatte und die Waffe nicht jagdtauglich war. Letzteres spielt keine Rolle, da im Gesetz nirgendwo steht, dass die Waffen des Jägers auch jagdtauglich sein müssen.

Da hilft nur eines: Vorher ÖRAG RS abschliessen, Antrag stellen und bei Ablehnung klagen.

Gruß

Michael

Geschrieben

Antwort auf:

das kommt auf Deine Behörde an.


Das kann mal wohl sagen! Bei meinem letzten Telefonat mit meiner freundlichen Sachbearbeiterin nach meinem ersten KW-Antrag auf Jagdschein passierte folgendes: Wegen eines EDV-Eingabefehlers wurde mir auf dem Amt ein Waffenkontingent incl. diverser Kurzwaffen eines anderen Besitzers "zugeschlagen", deswegen dachte sie natürlich, mein Kontingent sei schon ausgeschöpft, und rief mich an.

Nach kurzem hin-und-her war der Irrtum geklärt, und sie sah, das ich tatsächlich noch 2 KW aufs Jagdkontingent "frei hatte". Mein Perkussionsrevolver falle ja unters Sportschützenkontingent (obwohl er auch auf grüner WBK ist) und ist jagdlich untauglich...

Habe ich ihr auch so bestätigt und ist ja auch so richtig...!

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Antwort auf:

Da gabs´ doch mal einen Passus im Gesetz, dass man auf Jagdschein mehr als 2 KW haben kann, wenn z.B. eine KW vor 1976(?) erworben wurde, oder war der Stichtag so um 1984?

Und zwar wenn eine der bereits in Besitz befindlichen KWen nicht für den Fangschuss geeignet ist.

Wer kann mir bitte weiter helfen?

Gruss

IMI


Hi IMI, dat jeht ! laugh.gif

Du sprichst auf Ziff. 32.1 WaffVwV an. Dort steht unter anderem:"Besaß der Jagdscheininhaber am 01.04.1977 bereits zwei Kurzwaffen, die nicht für die Abgabe des Fangschusses geeignet sind, so ist ein Bedürfnis für den Erwerb einer zusätzlichen für den Fangschuss geeigneten Kurzwaffe anzunehmnen." (wenn den Geschossen an der Laufmündung weniger als 200 Joule erteilt wird, ist eine Waffe nicht zum Fangschuss geeignet, z.B. 6,35mm Browning).

Meintest Du das ? smile.gif

Viel Spaß beim Magnum kaufen. icon14.gif

Grüssle

SB

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

...Du sprichst auf Ziff. 32.1 WaffVwV an. ...[/img]

Grüssle

SB

Da die Lage nun sehr aktuell geworden ist: Wo finde ich die WaffVwV?

Geht das nun wirklich, dass man eine dritte KW auf Jagdschein kauft, wenn die 6,35 mm Pistole ca. 1972, der 38 Spezial Revolver um 1983 gekauft wurde?

Kann man dann jetzt noch einen 357 Mag Revolver kaufen?

IMI

Geschrieben

Gure,

rede mal mit dem SB. Erkläre ihm, daß bei dem heutigen Sauenaufkommen auch der 38er nicht mehr ausreicht.

Frage ihn, ob er (sie) sich mit einer unzureichenden Waffe, einer rasenden Wutz gegenüberstellen wollen würde.

Das sollte man eigentlich einsehen können... :unsure:

Geschrieben

Gure,

rede mal mit dem SB. Erkläre ihm, daß bei dem heutigen Sauenaufkommen auch der 38er nicht mehr ausreicht.

Frage ihn, ob er (sie) sich mit einer unzureichenden Waffe, einer rasenden Wutz gegenüberstellen wollen würde.

Das sollte man eigentlich einsehen können... :unsure:

Die Idee ist gut. Danke :icon14:

Ausserdem frage ich mich gerade, ob der .38 Spezial Revolver von S&W mit seinen 2" überhaupt die geforderten 200 Joule erreicht?

IMI

Bin momentan auf der Suche nach einer sehr kompetenten Person, die mir aus einem matten, aber nigelnagelneuen Repetiererschaft einen glänzenden Ölschaft macht.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich weiß nicht genau, wie das nach neuem Recht aussieht, aber nach dem alten war es relativ problemlos möglich, als Jäger mehr als 2 Kurzwaffen eingetragen zu bekommen. Ein Bekannter hat z. B. nachdem er eine Pistole in 9x19 und einen Revolver in 44 Mag besaß sich noch eine 3 Waffe (Revolver kal.22) eintragen lassen. Begründung: Ausübung der Fallenjagd (Bescheinigung vom Jagdverband).

Was die Energiegeschichte angeht, ist es tatsächlich so, dass z. B. Revolver in Kal. 22 Mag unter der Grenze liegen, wenn der Lauf nicht extrem lang ist. Auch die Walther PPK liegt mit den meisten Fabrikpatronen knapp unter 200J. Das lässt sich durch Messungen leicht nachweisen. Und wieviele Jäger gibt es wohl, die dieses ehemals sehr populäre Modell besitzen!

Geschrieben

@alle:

Danke für die zahlreichen Tipps!

Es hat geklappt!!!

Es sollte eigentlich nicht auf die Behörde ankommen, sondern sich lediglich mit dem WaffG begründen lassen, dass bei "Altbestand"-Kurzwaffen, die nicht für den Fangschuss geeignet sind, weitere Kurzwaffen beantragt werden dürfen!

Meine SBine verwies hier ebenfalls auf den Passus Ziff. 32.1 WaffVwV, und genehmigte somit die dritte KW auf Jagdschein.

IMI

Geschrieben
Fein, das geht allerdings nur, wenn man bereits vor dem 01.04.1977 zwei KW besessen hat.
Nö.

Es gehen sogar problemlos 3 KW auf jagdliches Bedürfnis.

- 1 für Jagdschutz und Fangschuss (GK),

- 1 für Bau- und Fallenjagd (.22er),

- 1 für jagdliches Kurzwaffenschiessen (alles von .22 lfb. bis .45, Waffe muss eine manuelle Sicherung haben).

CM :)

Geschrieben

Nö.

Es gehen sogar problemlos 3 KW auf jagdliches Bedürfnis.

- 1 für Jagdschutz und Fangschuss (GK),

- 1 für Bau- und Fallenjagd (.22er),

- 1 für jagdliches Kurzwaffenschiessen (alles von .22 lfb. bis .45, Waffe muss eine manuelle Sicherung haben).

CM :)

Man bekommt jede KW genehmigt, für die man ein Bedürfnis geltend machen kann aber mindestens zwei. Fünf KW für den Jäger kommen da schnell zusammen.

Geschrieben

Man bekommt jede KW genehmigt, für die man ein Bedürfnis geltend machen kann aber mindestens zwei. Fünf KW für den Jäger kommen da schnell zusammen.

Aber nur, wenn Deine Genehmigungsbehörde da auch mitmacht.

Sonst wird das [auch vom RP] kostenpflichtig abgelehnt :-(

Gruß

Michael

Geschrieben

Aber nur, wenn Deine Genehmigungsbehörde da auch mitmacht.

Sonst wird das [auch vom RP] kostenpflichtig abgelehnt :-(

Gruß

Michael

Wenn ich wirklich ein Bedürfnis habe, dann kann ich das auch einklagen und ein RP wäre mir wurscht. Persönlich habe ich aber bisher immer ein offenes Ohr bei "meinem" SB gefunden.

Geschrieben

Grundbedürfnis für Jäger sind nunmal zwei KW. Jede weitere bedarf eines besonderen Bedürfnisnachweises, der in der Regel durch den Landesjagdverband relativ einfach erbracht werden kann...

Ich sehe da also wenig bis keine Probleme...

Geschrieben
Ich sehe da also wenig bis keine Probleme...
Ich schon.

Ich kann nicht erkennen, woraus sich ein Bedürfnis oder eine Begründung für den Erwerb einer vierten und fünften KW im Rahmen der regulären Jagdausübung herleiten lässt.

Allenfalls wäre eine KW für die Auslandsjagd (da, wo zulässig) denkbar. Aus der Erfahrung mit der Erlaubnisbehörde muss hier aber konkret die Jagdausübung nachgewiesen werden, die hypothetische Möglichkeit ist für einen Bedürfnisnachweis i.d.R. nicht ausreichend.

Ich habe den ganzen Zinnober über 2 Jahre bis zum Eintrag eines SD durch!

CM :huh:

Geschrieben

......, die hypothetische Möglichkeit ist für einen Bedürfnisnachweis i.d.R. nicht ausreichend.

......

Hat Jemand irgendwo etwas anderes geschrieben? Allerdings fallen mir auf anhieb 5 Möglichkeiten für ein Bedürfnis ein. "Haben will" oder "die würde mir auch noch gefallen" ist allerdings kein Bedürfnis und selbstverständlich ist ein Bedürfnis auch nachzuweisen.

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