Majortom Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Hallo Liebe User, Wir können das Forum auch gut als Informationsplattform verwenden, was wir ich hiermit versuche. Ich habe schon einiges hier zu Neugelb vorgetragen unter anderem meinen eigenen langen Weg zu Neugelb, der jedoch aufgrund der Einsichtigkeit meiner zuständigen KPB gegenüber Kölner Leidensgenossen noch recht kurz war. Status Quo in NRW scheint folgender zu sein: Der Steegmann erlaß existiert nach wie vor und versucht den Sachbearbeitern klar zu machen, das die neue Gelbe ganz anders zu händeln sei als die alte. Weder werden ohne weiteres die drei Waffenarten des §14 Abs4 anerkannt, noch wird anerkannt, das es innerhalb der Waffenart, für die vom Verband die erste befürwortet wurde keine Mengenbegrenzung gibt. Das äußert sich in den unterschiedlichsten Vorgehensweisen der einzelnen NRW KPB´s z.b. Meine stellt die Neugelbe aus (Alte mit Stempel gültig als Sportschützenwbk nach§14 Abs4) ohne jegliche eingetragene Beschränkung. Sie trägt jedoch jedem mündlich vor, er dürfe nur die befürwortete Waffenart erwerben und nach jeweils drei Stück sei eine neue Bedürfnisbescheinigung fällig. (Hat nichts mit dem Gesetz zu tun, wirkt aber bei jedem, der nicht unbedingt auf Konfrontation aus ist als Erwerbsbremse) - andere KPB´s in NRW versteigen sich gar dazu schriftliche Beschränkungen sowohl zur Waffenart, als auch zur Menge in die neue WBK aufzunehmen. -wieder andere tragen zwar keine Beschränkung direkt in die WBK ein, nehmen aber eine Belehrung zu den eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten vor, die sie sich schriftlich bestätigen lassen. -Den Vogel schießt wohl die KPB in Köln ab, die einfach keine neue Gelbe ausstellt, da es noch keine Formulare gäbe, so ist mir zumindest berichtet worden. Die KPB Köln scheint insgesamt das Reglement sehr zu Ungunsten der Sportschützen auszulegen. Nun meine Frage an Euch welche Erfahrungen habt Ihr bei eurer KPB gemacht und hat sich vielleicht auch schon jemand über die mündlichen Beschränkungen hinweggesetzt, in dem er z.B. einen SP-Revolver kauft,nachdem er drei Büchsen gekauft hatte, von denen die erste befürwortet war. Was geschah dann? Solche Erfahrungen sollte man dann auch dem FWR übermitteln, die teilweise Kenntnis von der unterschiedlichen Vorgehensweise haben und mit Sicherheit an einer Bundeseinheitlichen Regelung bezüglich der neuen gelben arbeiten. Mein Vorschlag ist unter dieser Nachricht immer wieder den neuesten stand anzuhängen und werde dies meinerseits tun und lade möglichst viele user ein, dies auch zu tun. Nur so können wir uns umfassend informieren. Sollte sich zwischenzeitlich der große Durchbruch auftun (Selbst im Steegmann geht in seinem Erlass davon aus, das er wahrscheinlich nicht dauerhaft rechtsgültig sein wird, weißt jedoch trotzdem die nachgeordneten Behörden an bis auf weiteres dannach zu verfahren) Major Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Hallo, also meine KPB (NRW) vermerkt schriftlich die befürwortete Waffenart in der neuen gelben. Möchte ich eine andere Waffenart nach §14 Abs.4 WaffG erwerben, benötige ich eine neue Befürwortung vom Verband :-( Überlege ernsthaft ob ich noch warte bis eine einheitliche Regelung getroffen wurde. Schlimmer kann es ja eigentlich nimmer werden! Was meint ihr, warten oder beantragen? MfG Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Die Vorgehensweise in NRW sollte so aussehen: 1. passende Rechtschutzversicherung abschliessen (Z.B. ueber FWR) 2. Sobald die wirksam wird, aufs Amt, gelbe WBK beantragen. 3. Falls da Unsinn der genannten Art drin stehen sollte, mit FWR/RSV in Verbindung treten und nach Deckungszusage Anwalt einschalten. 4. Nach einer Weile eine dem WaffG entsprechende gelbe bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MrWhite Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 In Wuppertal wird es wie oben von .45 ACP erwähnt gehandhabt, allerdings mit der Ausnahme, daß nichts schriftlich vermerkt wird. Es wird einem mündlich mitgeteilt. Habe diesbzgl. auch schon mit dem Forum Waffenrecht gesprochen. Man könnte zwar klagen, da diese Praxis rechtswidrig ist, aber das würde sich länger hinausziehen als das Abwarten auf die bundeseinheitliche VO zum WaffG, welche im 1. oder 2. Quartal 2005 kommen soll. Gruß, Felix Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Muendliche Einschraenkungen kannst Du getrost ignorieren. Ich bin nur mal gespannt, ob NRW sich an die kommende Verwaltungsvorschrift (Die meintest Du wohl) mehr halten wird, als an die schon bestehende Verordnung zum WaffG und dem WaffG selber. Link to comment Share on other sites More sharing options...
AWO425 Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 So und nun bedauern wir mal alle die Nordrheinvandalen Sach ma is bei Euch der Sozialismus ausgrbrochen????? Mein herzliches Beileid zu so einer tollen Landesregierung, die sich wohl der Rechtsbeugung schuldig macht. Ich werde wohl nacher noch in der Kirche ne Kerze für unseren SB hier stiften, dass er noch laaaaaaaaange für uns Schützen da ist und uns hilft!!!! Grüße aus den sonnigen Sachsen! AWO425 Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Hallo .45ACP ich komme auch aus NRW und habe solche Probleme nicht. Mein SB kennt mich und wir kommen einigermassen aus. Eine mündliche Erklärung ist ein Versuch der Einschüchterung. Würde ich vollkommen ignorieren. Wenn du dir eine andere Waffenart zulegst und dein SB eine neue Bedürfnisbescheinigung verlangt, wird er dir das nach dem WaffG erklären müssen und das kann er nicht. Also lass dir die Einschränkung schriftlich geben mit Rechtsmittelbelehrung und dem ganzen Gedöhns oder kauf dir was die neue Gelbe hergibt. Dein SB wird dir garantiert nichts ablehnen. Das ist für ihn viel zu viel arbeit und er wird verlieren. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Majortom Posted November 10, 2004 Author Share Posted November 10, 2004 Antwort auf:Hallo, also meine KPB (NRW) vermerkt schriftlich die befürwortete Waffenart in der neuen gelben. Möchte ich eine andere Waffenart nach §14 Abs.4 WaffG erwerben, benötige ich eine neue Befürwortung vom Verband :-( Überlege ernsthaft ob ich noch warte bis eine einheitliche Regelung getroffen wurde. Schlimmer kann es ja eigentlich nimmer werden! Was meint ihr, warten oder beantragen? ____________________________________________________________ Ich verstehe nicht ganz, Du weißt, das deine KPB die Beschränkungen einträgt, hast aber noch keine? Hast Du eine WBK aus diesem Bereich schon gesehen, die die Beschränkungen eingetragen hat? Ob warten oder beantragen ? Du mußt Dir drüber klar werden wie Du damit umgehst, wenn sie dir die Beschränkungen tatsächlich eintragen. Bei uns gibts die Beschränkungen wie gesagt nur im mündlichen Vortrag ohne Bestätigung der Belehrung. Damit ist sie nichts wert, aber in beiden Richtungen. Es ist unklar ob man sich dran halten muß und es reicht aber auch nicht zur Klage im Vorfeld. Ich würde beantragen und durch ein Gespräch versuchen den Beschränkungseintrag zu verhindern. Es gibt auch in NRW genug Gegenbeispiele und vor dem Recht sollten wir alle gleich sein. Major Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Majortom Posted November 10, 2004 Author Share Posted November 10, 2004 Antwort auf: Die Vorgehensweise in NRW sollte so aussehen: 1. passende Rechtschutzversicherung abschliessen (Z.B. ueber FWR) 2. Sobald die wirksam wird, aufs Amt, gelbe WBK beantragen. 3. Falls da Unsinn der genannten Art drin stehen sollte, mit FWR/RSV in Verbindung treten und nach Deckungszusage Anwalt einschalten. 4. Nach einer Weile eine dem WaffG entsprechende gelbe bekommen. Hallo Promillo, Du meinst wahrscheinlich den nicht ganz klaren Fall von .45ACP, ich habe eine rechtlich korrekt ausgefüllte neue Gelbe und die mündlich vorgetragene Gültigkeitsbeschränkung. Dagegen kann man nicht klagen, man kann sich dran halten oder nicht. Was dann geschiet, dagegen kann man dann ggf. sich juristisch zur Wehr setzen. Außerdem krieg ich vom Allheilmittel FWR gehen, Örag abschließen, Glücklich sein immer so Sotbrennen, denn das Glück stellt sich auch oft mit Örag nicht ein. Major Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Majortom Posted November 10, 2004 Author Share Posted November 10, 2004 Antwort auf: So und nun bedauern wir mal alle die Nordrheinvandalen Sach ma is bei Euch der Sozialismus ausgrbrochen????? Mein herzliches Beileid zu so einer tollen Landesregierung, die sich wohl der Rechtsbeugung schuldig macht. Ich werde wohl nacher noch in der Kirche ne Kerze für unseren SB hier stiften, dass er noch laaaaaaaaange für uns Schützen da ist und uns hilft!!!! Grüße aus den sonnigen Sachsen! AWO425 Hallo AWO425, Sei froh, das es bei Euch in Sachsen jetzt anders läuft, ich glaube, das die ganze Auslegungskacke mit der Gelben bei uns Nachwirkungen auf ein sicherlich schlimmes aber singuläres Ereignis in Eurem Nachbarland Thüringen war. Ich glaube in Thüringen sind die bezüglich waffenrecht daher auch recht restriktiv, so das es mich fast wundert, das man bei euch in der Beziehung so liberal ist. In Bayern wunderts mich nicht, die haben eh mehr Durchblick. Wie gesagt, ich gönne es jedem, bei dem es besser läuft, nur sollte das WG Bundeseinheitlich liberal gehandhabt werden.PS gestern was im rheinland auch sonnig. Heute Morgen 7cm Neuschnee. Major Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Das hat nichts mit liberal zu tun. Es gibt ein BUNDESWEIT gueltiges WaffG und daran haben sich auch die Buettel und Politruks in der Volksrepublik NRW zu halten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Antwort auf: Außerdem krieg ich vom Allheilmittel FWR gehen, Örag abschließen, Glücklich sein immer so Sotbrennen, denn das Glück stellt sich auch oft mit Örag nicht ein. Genau! Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 1. Man hat recht, dann braucht man weder FWR noch Versicherung um den Prozess zu gewinnen. 2. Man hat unrecht, dann können einem weder FWR noch Versicherung helfen. Wer glaubt, daß ein Urteil irgendwie davon beeinflußt würde, daß man Mitglied im FWR oder rechtschutzversichert ist, der ist ein Narr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 @Majortom Genau, habe noch keine, aber möchte halt die Tage eine beantragen. Telefonisch habe ich dann die Aussage bekommen, dass es zum jetztigen Zeitpunkt nur mit diesen besagten zusätzlichen Eintragungen laufen kann, da ihm durch eine aktuelle Verordnung kein anderer Spielraum gegeben wäre?! Werde nächste Woche mal persönlich bei meinem SB vorbeigehen. Würded ihr denn diese Beschränkung, bezüglich der Einschränkung der Waffenart, hinnehmen? Bin für jeden Tip dankbar, da ich in diesem ganzen §-Dschungel leider nicht allzu firm bin! MfG Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Antwort auf: ... Würded ihr denn diese Beschränkung, bezüglich der Einschränkung der Waffenart, hinnehmen? Bin für jeden Tip dankbar, da ich in diesem ganzen §-Dschungel leider nicht allzu firm bin! MfG Meine Guete, also nochmal: Wens MUENDLICH "beschraenkt" wird, einfach ignorieren. Wenns SCHRIFTLICH in der WBK steht, unbedingt (bei wem auch immer) anwaltlichen Rat einholen und diese gesetzeswidrige Beschraenkung wieder rausnehmen lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 @ Jennerwein. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. Da kann eine Lobby, ein Fachanwalt und eine Versicherung, die eventuell faellige Vorauszahlungen uebernimmt, einfach beruhigend sein. Aber schon klar, warum sollte ein deutscher Untertan so etwas brauchen? Man klagt doch nicht gegen den allwissenden Vater Staat. Amen . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 @ MajorTom: Eine muendlich vorgetragene Gueltigkeitsbeschraenkung ist so relevant wie der Furz eines Eichhoernchens im verschneiten Nadelwald. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Mit dem Begriff "gesetzeswidrig" wäre ich doch vorsichtig. Immerhin gibt es den schönen §9 im Waffengesetz, der da sagt: (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um Leben und Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder Munition entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen. (2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden. Vor Gericht könnte die Behörde damit argumentieren, daß von Waffen grundsätzlich "Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung" ausgehen und Auflagen und Beschränkungen deshalb rechtmäßig sind. Die Chancen einen Prozess gegen die Behörde wegen solcher Auflagen zu gewinnen schätze ich als schlecht ein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Antwort auf: Eine muendlich vorgetragene Gueltigkeitsbeschraenkung ist so relevant wie der Furz eines Eichhoernchens im verschneiten Nadelwald. Nix gegen Eichhörnchen, ja ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 @Jennerwein: Wenn Du die Aussichten als so schlecht einstufst, dann solltest Du doch um so mehr die moeglichkeiten einer RSV schaetzen?!? @SB: Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Hallo Jennerwein zwischen Recht und Unrecht gibt es noch die verschiedenen Graustufen. Dunkelgrau, Hellgrau, ein fröhliches Mausgrau usw. Ein Fachanwalt für Waffenrecht hilft da mit einem Entfärber. Ich rate jeden, sich die Möglichkeit zu verschaffen, im Falle eines Falles einen guten Anwalt eizuschalten, um sein Recht zu bekommen. Und diese Anwälte sind teuer. Auf jeden Fall teurer als eine Rechtsschutzversicherung bei der Örag. Wir haben eine kostspieliges Hobby, wollen wir denn an den paar Kröten im Jahr sparen? Das ist falscher Geiz. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Antwort auf: Wer glaubt, daß ein Urteil irgendwie davon beeinflußt würde, daß man Mitglied im FWR oder rechtschutzversichert ist, der ist ein Narr. Die Versicherung soll einem ja auch im Wesentlichen die Scheu vor dem Klageweg nehmen, die durch das finanzielle Risiko entsteht. Das führt nämlich sonst dazu, dass viele Leute nicht klagen, obwohl sie im Recht sind. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Antwort auf: Die Versicherung soll einem ja auch im Wesentlichen die Scheu vor dem Klageweg nehmen, die durch das finanzielle Risiko entsteht. Das führt nämlich sonst dazu, dass viele Leute nicht klagen, obwohl sie im Recht sind. Da hast Du meine volle Zustimmung! Was mich ärgert ist dieses gebetsmühlenartig vorgetragene "Mitglied im FWR werden, Rechtsschutzversicherung abschließen und es dem Amt dann mal so richtig zeigen". Das geht fast immer daneben, zahlen dürfen es dann (über die Versicherungsprämie) die Vernünftigen. Der Spruch "Ein Anwalt ist teuerer als eine Rechtsschutzversicherung" stimmt nämlich leider nicht. Die Versicherung muß jeden Euro den sie leistet - plus Verwaltungskosten - als Beitrag kassieren. Die Prozeßhanseln greifen also ihren Mitmenschen in die Tasche. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Also amtlichen Rechtsbruch hinnehmen, weil sonst "die Gemeinschaft" zahlt??? Haben wir einen Rechtsstaat oder einen feudalen Obrigkeitsstaat? Wenn wie im Fall NRW und gelbe WBK geltendes Recht gebeugt und gebrochen werden soll, dann MUSS man sich wehren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Antwort auf: Also amtlichen Rechtsbruch hinnehmen, weil sonst "die Gemeinschaft" zahlt??? Haben wir einen Rechtsstaat oder einen feudalen Obrigkeitsstaat? Wenn wie im Fall NRW und gelbe WBK geltendes Recht gebeugt und gebrochen werden soll, dann MUSS man sich wehren. 1. Da §9 WaffG Auflagen und Einschränkungen ausdrücklich ermöglicht kann ich den "Rechtsbruch" nicht erkennen. Es wird gegen den Willen des Gesetzgebers gehandelt, aber im Rahmen des rechtlich zulässigen. 2. Wenn man Recht hat, wird man den Prozeß gewinnen. Wozu braucht man dann eigentlich die Rechtsschutzversicherung? 3. Zwischen "Rechtsbruch hinnehmen" und der Bereitschaft das Risiko selbst zu tragen besteht ein großer Unterschied. Verwaltungsgerichtsprozesse sind ausgesprochen preiswert und ein guter Anwalt kostet exakt genausoviel wie ein schlechter. Auch hier stellt sich wieder die Frage nach dem Sinn (oder Unsinn) der Rechtsschutzversicherung. Die erfüllt eigentlich nur den Zweck, es in nahezu hoffnungslosen Fällen doch zu probieren - kostet mich ja nichts. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Majortom Posted November 11, 2004 Author Share Posted November 11, 2004 Antwort auf: @Majortom Genau, habe noch keine, aber möchte halt die Tage eine beantragen. Telefonisch habe ich dann die Aussage bekommen, dass es zum jetztigen Zeitpunkt nur mit diesen besagten zusätzlichen Eintragungen laufen kann, da ihm durch eine aktuelle Verordnung kein anderer Spielraum gegeben wäre?! Werde nächste Woche mal persönlich bei meinem SB vorbeigehen. Würded ihr denn diese Beschränkung, bezüglich der Einschränkung der Waffenart, hinnehmen? Bin für jeden Tip dankbar, da ich in diesem ganzen §-Dschungel leider nicht allzu firm bin! MfG Die Beschränkung einzutragen ist rechtswidrig (nicht nur meine Auffassung, sondern auch die von Fachanwälten wie z.B. denen vom FWR). Gegen die schriftliche Aufnahme der Beschränkung sollte man Widerspruch einlegen und ggf. tatsächlich klagen.Das muß man natürlich immer selbst einschätzen, nur ich hätte sie nicht hingenommen. Bei mündlichem kann ich´s ignorieren und habe keinen rechten Angriffspunkt, es sei denn das Amt gewährt mir bei einer Anmeldung den stempel nicht und formuliert ggf. eine aufforderung zur Überlassung an einen Berechtigten, wenn man der Auffassung ist die neue Gelbe gäbe den Kauf nicht her. Dagegen könnte man dann klagen. Vielleicht hat ja schonmal jemand in NrW dieses ausprobiert. Ich bin noch nicht so weit (Geräte kosten leider viel Geld) sollte ich an den Punkt kommen werde ich hier berichten. Major Tom Gruß Major Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
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