Pasche Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Moin Gemeinde! Hat sich schon mal jemand mit dem Wegfall des Erbenprivilegs beschäftigt? Demnach muss danach innerhalb eines viertel Jahres die geerbte(n) Waffe(n) veräußert oder ein Bedürfnis in üblicher Form nachgewiesen werden. Meines Wissens kann man pro 1/2 Jahr beim DSB nur eine Waffe beantragen - also ein Bedürfnis nachweisen. Was ist denn nach Wegfall des Erbenprivilegs, wenn man mehrere Waffen erbt oder sogar eine ganze historische Sammlung? Müssen dann hochwertige Stücke für einen Schleuderpreis unters berechtigte Volk gebracht werden? Kennt sich da jemand aus? Gibts eine anders lautende Durchführungsverordnung? Schönen Gruß ausm Sauerland Pasche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest ksail Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Der entsprechende §20 im WaffG fällt zwar ab 31.3.2008 weg, aber es ist klar, daß es eine Nachfolgeregelung geben muß. Dem Bund würden sonst Verfassungsklagen der Betroffenen drohen, da es sich faktisch um eine Enteignung handelt. In den Ausführungen zum Gesetz steht daher, daß möglicherweise zu diesem Zeitpunkt auf dem Markt befindliche Sicherungen, etc. eingesetzt werden könnten. Es wird allgemein davon ausgegangen, daß eine entsprechende Regelung in das WaffG eingefügt wird, wenn die technischen Möglichkeiten klar sind. Grüße, ksail Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Eben. Der Wegfall des Erbenprivilegs bedeutet ja nicht, dass man später nicht mehr Waffen erben kann. Wenn es die Industrie schafft, bis zu diesem Zeitpunkt die Sicherungsbügel zu konstruieren, geht der Besitz der Erbwaffen nur mit dieser Auflage auf den Erben über, wenn er nicht schon Jäger, Sportschütze oder ähnliches ist. Ansonsten wird die Frist wohl verlängert werden wie z.B. bei der Sache mit der Kennzeichnung der Reizstoffsprays. Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Muss man dann nach und nach für jede Waffe ein Bedürfnis nachweisen oder gehen die Waffen, sollte der Erbe Sportschützen oder Jäger sein, einfach funktionsfähig in seinen Besitz über? Für den Fall sie gehen komplett funktionsfähig ohne Bedürfnisprüfung in den Besitz eines Sportschützen über: Zählen die Waffen dann zum Kontingent oder werden die nicht angerechnet? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Oje, um diese Fragen zu beantworten, werden wir alle erst noch ein paar Jährchen warten müssen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Ist doch einfach zu lösen. Schnell mal eben per Gesetz den Waffenbesitzern das Sterben untersagen und voila - kein Problem mehr mit dem Erbenprivileg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest ksail Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Antwort auf: Ist doch einfach zu lösen. Schnell mal eben per Gesetz den Waffenbesitzern das Sterben untersagen und voila - kein Problem mehr mit dem Erbenprivileg. Kontraproduktiv. Wir wollen doch alle , daß es endlich weniger Waffen im Volk gibt. Wenn jetzt die Waffenbesitzer nicht mehr sterben, alle anderen dagegen schon, dann wird nach 3,4 Generationen ganz schön Gedränge auf dem Schießstand herrschen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Majortom Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Das ist die großte Kinderkacke des Jahrhunderts. Die Zerstörungs und überlistungsfreie Blockierfix (Mit der Möglichkeit der Reversion) wird es meiner Meinung nach technisch nicht geben. Daher werden die immer wieder verlängern müssen, oder sie müßten irgentwann doch zur Maßnahme Enteignung schreiten.Worauf es hoffentlich gewaltige Reaktionen geben würde. Major Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Moin, selbst jene Blockiersysteme, welche nur durch Funkenerosion beseitigt werden können, kann der ambitionierte Blockiersystemknacker erodieren. Mit einigem Aufwand läßt sich die hierfür erforderliche Apperatur fertigen. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Gewaltige Reaktionen ? Wer ? Wir ? Hier in Deutschland ? Wir haben unseren Hintern ja schon bei den aktuellen Änderungen nicht aus dem Bett bekommen als es alle Waffenbesitzer anging. Was sollte sich daran ändern. Die Betroffenen sind in diesem Fall ja erstmal nur eine kleine Untermenge aller Waffenbesitzer. Und ich habe beschlossen nun einfach nicht mehr zu sterben... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Ich vermute auch, dass man davon abkommen wird und für ahnungslose Erben ohne Vorkenntnisse vielleicht sogar einen Sachkundenachweis "light" oder was in der Art verlangt. Vor einiger Zeit hab ich hier schon mal irgendwo gefragt, aber keine Antwort darauf erhalten. Wie wird das in anderen Ländern gehandhabt mit dem vererben von Waffen ? Kennt sich da jemand aus, z.B. Varminter für Österreich, Adriaan für Holland etc. ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Antwort auf: Mit einigem Aufwand läßt sich die hierfür erforderliche Apperatur fertigen. Gruß, frogger Lieber Frosch - mit "einigem Aufwand" ist auch jeder Safe zu knacken in dem Waffenbesitzer laut Gesetz und VO ihre Waffen aufzubewahren haben Also - was soll`s - es wird irgend ein Standard per gesetzlicher Definition als "hinlänglich" oder "ausreichend" festgelegt werden Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Braunbär Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Antwort auf: Gewaltige Reaktionen ? Wer ? Wir ? Hier in Deutschland ? Wir haben unseren Hintern ja schon bei den aktuellen Änderungen nicht aus dem Bett bekommen als es alle Waffenbesitzer anging. Was sollte sich daran ändern. Die Betroffenen sind in diesem Fall ja erstmal nur eine kleine Untermenge aller Waffenbesitzer. Und ich habe beschlossen nun einfach nicht mehr zu sterben... Nur mal so am Rande: es wird sich ja keiner betroffen fühlen. Die, die gestorben sind, können sich nicht mehr bewegen und die, die erben, wissen erst hinterher, was ihnen durch die Lappen geht. Mich als Sportschützen im Kindesalter (31) betrifft das ja nicht, weil ich nicht vorhabe, demnächst den Löffel abzugeben. Warum sollte ich also aktiv werden? Wir sind doch alle Ignoranten, nur eine Minderheit wird wissen, was das bedeutet. Nicht, das das ich so fühle oder handeln werde. Ich fürchte, falls es so ein Gesetz geben sollte, wird es ohne Geschrei durchgehen. Mistverdammter! Viele Grüße Ingo Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted November 9, 2004 Share Posted November 9, 2004 Antwort auf: Das ist die großte Kinderkacke des Jahrhunderts. Full ACK! Mir muss mal jemand erklären, weshalb der Erbe mit seiner Waffe nicht mehr schießen darf? Es ist völlig legal und auch völlig ok, wenn der Erbe die Waffe einpackt, auf den Schießstand fährt, dort die Munition erwirbt, und mit seiner Waffe ein paar Schuss auf die Scheibe macht. Ein Blockiersystem versagt dem Erben diese Möglichkeit und ist daher schon eine Enteignung "light", die man besser anfechten sollte. Es ist völlig ausreichend, wenn der Erbe keine Munitionserwerbsberechtigung bekommt. Oder will etwa ein Politiker argumentieren, die Reglementierung des Munitionserwerbes im WaffG sei nutzlos? bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Ich sehe das auch so. Vielleicht dürfen dann auf den Schießstätten stets anwesende Antiblockiersystemexperten die Verriegelungen fachgerecht lösen, solange sich der Erbe auf der Schießstätte befindet. Da tut sich ja direkt eine Marktlücke auf... Na ja, hoffentlich werden die Blockiersysteme wenigstens keine scharfen Kanten haben, an denen man sich verletzen könnte. Sonst braucht man am Ende für die blockierten Waffen noch eine WBBK (Waffenblockierbesitzkarte). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Gut - alle sind empört - darf ich dann trotzdem für eine gewisse Regelung/ Beschränkung sein ? Völlig zurecht muß ich den Umgang mit Waffen als Jäger und Sportschütze "üben und erlernen", meine Sachkunde unter Beweis stellen, bevor mir ein "Bedürfnis" zuerkannt wird. Bitte bringe jetzt niemand das Beispiel eines "Jedermann-Schießens" am 1. Mai oder so - das ist ausdrücklich etwas anderes und nicht vergleichbar mit dem Erscheinen mit einer geerbten Waffe zu beliebigem Zeitpunkt auf dem Stand So sollte es m.E. auch bleiben. Wer Umgang mit Waffen pflegen will, der soll sich kümmern und diesen erlernen.Wer das nicht will, soll die Teile als Andenken aufbewahren dürfen oder an Berechtigte verkaufen können . Oder ist die Tatsache, daß die führerscheinlose Oma mit dem geerbten Mercedes nicht mal kurz auf die Autobahn darf auch schon "Enterbung light" ? Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Hm, mit einem Mercedes wäre sie ja noch relativ sicher. Bei VW Polo oder Smart hätte ich schon mehr Bedenken... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 10, 2004 Share Posted November 10, 2004 Na ja - SIE vielleicht schon - aber möglicherweise kommst DU ihr mit dem Polo o.ä. in die Quere Und so ähnlich fühle ich mich bei dem Gedanken, jeder Erbe könne mit Opas 08 auf dem Stand neben mir stehen . Ja, ja ich weis, die Standaufsicht .......ist ja gut,will das Thema nicht weiter vertiefen, meine halt nur,das "Erbenprivileg" hat auch ZWEI Seiten - und sollte zumindest nicht ZU weit ausgedehnt werden . Hätte mit dem derzeitigen Zustand -kein MEB und sichere Aufbewahrung keinerlei Problem. ABER : Die sichere Aufbewahrung würde ich auch bei den Erben konsequent wünschen - denn eine Straftat oder ein Unglück mit solchen Waffen würde wieder auf die Sportschützen zurückfallen und in der Gesellschaft vorhandene Vorurteile durch mangelnde Differenzierung verstärken - wir ALLE hätten darunter wieder zu leiden Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
rolex-gmt-master Posted November 11, 2004 Share Posted November 11, 2004 Das kann so nicht klappen, da der Staat den Erben somit enteignen würde. Ich möchte dann mal die Gemeinde sehen, die dem Erben die "Holland & Holland" erstattet. Vor allem weil das FA das Ding mit im Nachlass versteuern würde! Also abwarten und Tee trinken. - Das ist wohl eher ein Fall für unsere Juristen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted November 11, 2004 Share Posted November 11, 2004 Antwort auf: Sonst braucht man am Ende für die blockierten Waffen noch eine WBBK (Waffenblockierbesitzkarte). Und eine Waffenblockiersystemunbedenklichkeitsbescheinigung WbSUB Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fritzchen Posted November 12, 2004 Share Posted November 12, 2004 Hallo, Sachbearbeiter! Ich habe irgendwo noch ´ne Patentzeichnung einer Waffenfirma für ein solches Sperrstück rumfliegen. Das ist ein langer Bolzen, der in den Lauf geschoben wird und durch einen Stift verkeilt wird. Angeblich bringt ihn nur der Büchsenmacher mittels Funkenerosion heraus. Nachteile: 1. Es gibt nur wenig Büchsenmacher mit Funkenerosion. 2. Jeder Lauf braucht einen eigenen Stift - blöd bei der Gattling ... 3. Das Zeug ist teuer. Damals war von ca. 300 Märker pro Stift die Rede. 4. Das Rausmachen ist bestimmt auch nicht billig (gut, ich habe schon Zugang zum Erodieren). Gruß Fritzchen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nitro Posted November 13, 2004 Share Posted November 13, 2004 Ich weiß gar nicht, warum hier dauernd über Enteignung und eine mögliche Verlängerung des Erbenprivileg diskutiert wird. Hat hier schon einmal einer gehört, dass man mit einem geerbten Lastwagen fahren darf, wenn man keinen passenden Führerschein hat? Entweder man erfüllt die Anforderungen die das WaffG stellt oder man verkauft den ganzen Bestand. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andrè1 Posted November 13, 2004 Share Posted November 13, 2004 Antwort auf: Hat hier schon einmal einer gehört, dass man mit einem geerbten Lastwagen fahren darf, wenn man keinen passenden Führerschein hat? Deswegen muß ich die Karre weder fahruntüchtig machen,noch einem Führerscheininhaber überlassen... Gruß André Link to comment Share on other sites More sharing options...
Howie Posted November 13, 2004 Share Posted November 13, 2004 Antwort auf: Hat hier schon einmal einer gehört, dass man mit einem geerbten Lastwagen fahren darf, wenn man keinen passenden Führerschein hat? 1. Ja, auf Privatgelände! 2. In der Garage aufheben darfst du den LKW solange du willst. Gegenfrage: Hast du schoneinmal gehört, das jemand einen Wagen abgeben oder Verkaufen muß? (Auser wenn er damit mehrmals unberechtigt auf der Straße war!) Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted November 14, 2004 Share Posted November 14, 2004 Antwort auf: Hat hier schon einmal einer gehört, dass man mit einem geerbten Lastwagen fahren darf, wenn man keinen passenden Führerschein hat? Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich. Haste schon mal was davon gehört, dass du in einem geerbten Haus nicht wohnen darfst? bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
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