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IGNORED

Wegfall Erbenprivileg ????


Pasche

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Geschrieben

Moin Gemeinde!

Hat sich schon mal jemand mit dem Wegfall des Erbenprivilegs beschäftigt?

Demnach muss danach innerhalb eines viertel Jahres die geerbte(n) Waffe(n) veräußert oder ein Bedürfnis in üblicher Form nachgewiesen werden. Meines Wissens kann man pro 1/2 Jahr beim DSB nur eine Waffe beantragen - also ein Bedürfnis nachweisen.

Was ist denn nach Wegfall des Erbenprivilegs, wenn man mehrere Waffen erbt oder sogar eine ganze historische Sammlung?

Müssen dann hochwertige Stücke für einen Schleuderpreis unters berechtigte Volk gebracht werden?

Kennt sich da jemand aus?

Gibts eine anders lautende Durchführungsverordnung?

Schönen Gruß ausm Sauerland

Pasche

Geschrieben

Der entsprechende §20 im WaffG fällt zwar ab 31.3.2008 weg, aber es ist klar, daß es eine Nachfolgeregelung geben muß. Dem Bund würden sonst Verfassungsklagen der Betroffenen drohen, da es sich faktisch um eine Enteignung handelt.

In den Ausführungen zum Gesetz steht daher, daß möglicherweise zu diesem Zeitpunkt auf dem Markt befindliche Sicherungen, etc. eingesetzt werden könnten. Es wird allgemein davon ausgegangen, daß eine entsprechende Regelung in das WaffG eingefügt wird, wenn die technischen Möglichkeiten klar sind.

Grüße, ksail

Geschrieben

Eben. Der Wegfall des Erbenprivilegs bedeutet ja nicht, dass man später nicht mehr Waffen erben kann.

Wenn es die Industrie schafft, bis zu diesem Zeitpunkt die Sicherungsbügel zu konstruieren, geht der Besitz der Erbwaffen nur mit dieser Auflage auf den Erben über, wenn er nicht schon Jäger, Sportschütze oder ähnliches ist.

Ansonsten wird die Frist wohl verlängert werden wie z.B. bei der Sache mit der Kennzeichnung der Reizstoffsprays.

Geschrieben

Muss man dann nach und nach für jede Waffe ein Bedürfnis nachweisen oder gehen die Waffen, sollte der Erbe Sportschützen oder Jäger sein, einfach funktionsfähig in seinen Besitz über?

Für den Fall sie gehen komplett funktionsfähig ohne Bedürfnisprüfung in den Besitz eines Sportschützen über: Zählen die Waffen dann zum Kontingent oder werden die nicht angerechnet?

Geschrieben

Antwort auf:

Ist doch einfach zu lösen.

Schnell mal eben per Gesetz den Waffenbesitzern das Sterben untersagen und voila - kein Problem mehr mit dem Erbenprivileg.
AZZANGEL.gif


Kontraproduktiv. Wir wollen doch alle wink.gif, daß es endlich weniger Waffen im Volk gibt.

Wenn jetzt die Waffenbesitzer nicht mehr sterben, alle anderen dagegen schon, dann wird nach 3,4 Generationen ganz schön Gedränge auf dem Schießstand herrschen...

Geschrieben

Das ist die großte Kinderkacke des Jahrhunderts.

Die Zerstörungs und überlistungsfreie Blockierfix (Mit der Möglichkeit der Reversion) wird es meiner Meinung nach technisch nicht geben. Daher werden die immer wieder verlängern müssen, oder sie müßten irgentwann doch zur Maßnahme Enteignung schreiten.Worauf es hoffentlich gewaltige Reaktionen geben würde.

Major Tom

Geschrieben

Moin,

selbst jene Blockiersysteme, welche nur durch Funkenerosion beseitigt werden können, kann der ambitionierte Blockiersystemknacker erodieren.

Mit einigem Aufwand läßt sich die hierfür erforderliche Apperatur fertigen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Gewaltige Reaktionen ?

Wer ? Wir ? Hier in Deutschland ? AZZANGEL.gif

Wir haben unseren Hintern ja schon bei den aktuellen Änderungen nicht aus dem Bett bekommen als es alle Waffenbesitzer anging.

Was sollte sich daran ändern.

Die Betroffenen sind in diesem Fall ja erstmal nur eine kleine Untermenge aller Waffenbesitzer.

Und ich habe beschlossen nun einfach nicht mehr zu sterben...

Geschrieben

Ich vermute auch, dass man davon abkommen wird und für ahnungslose Erben ohne Vorkenntnisse vielleicht sogar einen Sachkundenachweis "light" oder was in der Art verlangt.

Vor einiger Zeit hab ich hier schon mal irgendwo gefragt, aber keine Antwort darauf erhalten.

Wie wird das in anderen Ländern gehandhabt mit dem vererben von Waffen ? Kennt sich da jemand aus, z.B. Varminter für Österreich, Adriaan für Holland etc. ? confused.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Mit einigem Aufwand läßt sich die hierfür erforderliche Apperatur fertigen.

Gruß,

frogger


Lieber Frosch - mit "einigem Aufwand" ist auch jeder Safe zu knacken in dem Waffenbesitzer laut Gesetz und VO ihre Waffen aufzubewahren haben cool.gif

Also - was soll`s - es wird irgend ein Standard per gesetzlicher Definition als "hinlänglich" oder "ausreichend" festgelegt werden tongue.gif

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

Gewaltige Reaktionen ?

Wer ? Wir ? Hier in Deutschland ?
AZZANGEL.gif

Wir haben unseren Hintern ja schon bei den aktuellen Änderungen nicht aus dem Bett bekommen als es alle Waffenbesitzer anging.

Was sollte sich daran ändern.

Die Betroffenen sind in diesem Fall ja erstmal nur eine kleine Untermenge aller Waffenbesitzer.

Und ich habe beschlossen nun einfach nicht mehr zu sterben...


Nur mal so am Rande:

es wird sich ja keiner betroffen fühlen. Die, die gestorben sind, können sich nicht mehr bewegen und die, die erben, wissen erst hinterher, was ihnen durch die Lappen geht.

Mich als Sportschützen im Kindesalter (31) betrifft das ja nicht, weil ich nicht vorhabe, demnächst den Löffel abzugeben.

Warum sollte ich also aktiv werden? Wir sind doch alle Ignoranten, nur eine Minderheit wird wissen, was das bedeutet.

Nicht, das das ich so fühle oder handeln werde. Ich fürchte, falls es so ein Gesetz geben sollte, wird es ohne Geschrei durchgehen.

Mistverdammter!

Viele Grüße

Ingo

Geschrieben

Antwort auf:

Das ist die großte Kinderkacke des Jahrhunderts.


Full ACK! Mir muss mal jemand erklären, weshalb der Erbe mit seiner Waffe nicht mehr schießen darf? Es ist völlig legal und auch völlig ok, wenn der Erbe die Waffe einpackt, auf den Schießstand fährt, dort die Munition erwirbt, und mit seiner Waffe ein paar Schuss auf die Scheibe macht. Ein Blockiersystem versagt dem Erben diese Möglichkeit und ist daher schon eine Enteignung "light", die man besser anfechten sollte.

Es ist völlig ausreichend, wenn der Erbe keine Munitionserwerbsberechtigung bekommt. Oder will etwa ein Politiker argumentieren, die Reglementierung des Munitionserwerbes im WaffG sei nutzlos?

bye knight

Geschrieben

Ich sehe das auch so.

Vielleicht dürfen dann auf den Schießstätten stets anwesende Antiblockiersystemexperten die Verriegelungen fachgerecht lösen, solange sich der Erbe auf der Schießstätte befindet. Da tut sich ja direkt eine Marktlücke auf... smirk.gif

Na ja, hoffentlich werden die Blockiersysteme wenigstens keine scharfen Kanten haben, an denen man sich verletzen könnte. Sonst braucht man am Ende für die blockierten Waffen noch eine WBBK (Waffenblockierbesitzkarte). tongue.gif

Geschrieben

Gut - alle sind empört grin.gif - darf ich dann trotzdem für eine gewisse Regelung/ Beschränkung sein wink.gifwink.gif ?

Völlig zurecht muß ich den Umgang mit Waffen als Jäger und Sportschütze "üben und erlernen", meine Sachkunde unter Beweis stellen, bevor mir ein "Bedürfnis" zuerkannt wird.

Bitte bringe jetzt niemand das Beispiel eines "Jedermann-Schießens" am 1. Mai oder so - das ist ausdrücklich etwas anderes und nicht vergleichbar mit dem Erscheinen mit einer geerbten Waffe zu beliebigem Zeitpunkt auf dem Stand cool.gif

So sollte es m.E. auch bleiben. Wer Umgang mit Waffen pflegen will, der soll sich kümmern und diesen erlernen.Wer das nicht will, soll die Teile als Andenken aufbewahren dürfen oder an Berechtigte verkaufen können icon14.gif.

Oder ist die Tatsache, daß die führerscheinlose Oma mit dem geerbten Mercedes nicht mal kurz auf die Autobahn darf auch schon "Enterbung light" tongue.gif ?

Mouche

Geschrieben

Na ja - SIE vielleicht schon tongue.gif - aber möglicherweise kommst DU ihr mit dem Polo o.ä. in die Quere chrisgrinst.gif

Und so ähnlich fühle ich mich bei dem Gedanken, jeder Erbe könne mit Opas 08 auf dem Stand neben mir stehen shocked.gif.

Ja, ja ich weis, die Standaufsicht cool.gif.......ist ja gut,will das Thema nicht weiter vertiefen, meine halt nur,das "Erbenprivileg" hat auch ZWEI Seiten - und sollte zumindest nicht ZU weit ausgedehnt werden rolleyes.gif.

Hätte mit dem derzeitigen Zustand -kein MEB und sichere Aufbewahrung keinerlei Problem.

ABER : Die sichere Aufbewahrung würde ich auch bei den Erben konsequent wünschen cool.gif- denn eine Straftat oder ein Unglück mit solchen Waffen würde wieder auf die Sportschützen zurückfallen und in der Gesellschaft vorhandene Vorurteile durch mangelnde Differenzierung verstärken - wir ALLE hätten darunter wieder zu leiden frown.gif

Mouche

Geschrieben

Das kann so nicht klappen, da der Staat den Erben somit enteignen würde. Ich möchte dann mal die Gemeinde sehen, die dem Erben die "Holland & Holland" erstattet. Vor allem weil das FA das Ding mit im Nachlass versteuern würde!

Also abwarten und Tee trinken. - Das ist wohl eher ein Fall für unsere Juristen!

Geschrieben

Hallo, Sachbearbeiter!

Ich habe irgendwo noch ´ne Patentzeichnung einer Waffenfirma für ein solches Sperrstück rumfliegen.

Das ist ein langer Bolzen, der in den Lauf geschoben wird und durch einen Stift verkeilt wird. Angeblich bringt ihn nur der Büchsenmacher mittels Funkenerosion heraus.

Nachteile:

1. Es gibt nur wenig Büchsenmacher mit Funkenerosion.

2. Jeder Lauf braucht einen eigenen Stift - blöd bei der Gattling ...

3. Das Zeug ist teuer. Damals war von ca. 300 Märker pro Stift die Rede.

4. Das Rausmachen ist bestimmt auch nicht billig (gut, ich habe schon Zugang zum Erodieren).

Gruß

Fritzchen

Geschrieben

Ich weiß gar nicht, warum hier dauernd über Enteignung und eine mögliche Verlängerung des Erbenprivileg diskutiert wird. Hat hier schon einmal einer gehört, dass man mit einem geerbten Lastwagen fahren darf, wenn man keinen passenden Führerschein hat?

Entweder man erfüllt die Anforderungen die das WaffG stellt oder man verkauft den ganzen Bestand.

Geschrieben

Antwort auf:

Hat hier schon einmal einer gehört, dass man mit einem geerbten Lastwagen fahren darf, wenn man keinen passenden Führerschein hat?


Deswegen muß ich die Karre weder fahruntüchtig machen,noch einem Führerscheininhaber überlassen... rolleyes.gif

Gruß André

Geschrieben

Antwort auf:

Hat hier schon einmal einer gehört, dass man mit einem geerbten Lastwagen fahren darf, wenn man keinen passenden Führerschein hat?


1. Ja, auf Privatgelände!

2. In der Garage aufheben darfst du den LKW solange du willst.

Gegenfrage:

Hast du schoneinmal gehört, das jemand einen Wagen abgeben oder Verkaufen muß?

(Auser wenn er damit mehrmals unberechtigt auf der Straße war!)

Geschrieben

Antwort auf:

Hat hier schon einmal einer gehört, dass man mit einem geerbten Lastwagen fahren darf, wenn man keinen passenden Führerschein hat?


Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich. Haste schon mal was davon gehört, dass du in einem geerbten Haus nicht wohnen darfst?

bye knight

Archiviert

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