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IGNORED

EWB verlängern?


Mike Brauer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi!

Ich habe noch einen offenen Eintrag für einen .223Rem Selbstlader. Da ich im Moment andere Prioritäten habe, fehlen die nötigen €, um den Voreintrag zu nutzen. Es ist zwar noch etwas Zeit, aber ich frage mich, ob man den Voreintrag ggf. verlängern lassen kann?

Hat jemand dazu Erfahrungen gemacht?

Vorgehensweise?

Kosten?

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 4, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Geschrieben

Ob man sie verlängern kann, kann ich dir nicht sagen. Du kannst sie aber sicherlich auf mich umschreiben lassen. Ich werde sie dann entsprechend nutzen. Wir wollen doch nichts verfallen lassen, oder?

Gruß

Makalu

Geschrieben

Ich habe es zwar noch nie selbst gemacht, aber nach Aussage von anderen Schützen ist bei uns eine Verlängerung kein Problem. Die Kosten waren dabei relativ moderat. Ruf doch einfach Deine Behörde an und frag nach, Mike!

Und nächstes mal mache es wie ich Mike! In dem Moment, wo der Stempel die WBK berührt, sieht mein Amtsmann nur noch einen vagen Kondensstreifen sein Büro verlassen und Bruchteile von Sekunden später halte ich meinem Waffenhändler die noch feuchte WBK unter die Nase. wink.gifgrin.gif

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Sharps !

Der Sharps schießt listig, der Sharps schießt leise. Doch BEVOR er schießt überlegt er weise !!!

Mitglied im FWR Nr. 9600

[Dieser Beitrag wurde von Sharps am 13. März 2002 editiert.]

Geschrieben

Wir hatten mal einen Fall vor ca. 8 Jahren, da hat der Kollege auch zu lange gewartet, dann die Waffe beim Händler bestellt. Dieser konnte nicht sofort liefern. Dadurch zeichnete sich ab, das die 12 Monate wohl überschritten werden.

Die NRW-Behörde erklärte sich einverstanden, die Sache um 2 Monate zu verlängern, wenn er eine schriftl. Bestätigung vom Händler vorlegen kann, das die Waffe bereits vor Ablauf der 12 Monate bestellt wurde u. es nun ein "unverschuldetes" Lieferproblem gibt.

Geschrieben

Hi Mike,

ich habe aus dem gleichen Grund auch einmal einen Vor-Eintrag verlängern lassen.

Es hängt, wie immer, vom "Amtmann" ab, ob Du ihm begreiflich machen kannst dass Du auch nach einem verstrichenen Jahr noch immer ein "Bedürfnis" hast wink.gif

Gruss

Axel

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Hugo Schröder:

Bei mir wurde zweimal verlängert

P.S. Das ganze war gratis!

...jetzt ist er so lang, daß man ihn 4x falten muß! wink.gif

Im Ernst: mußte wegen schlechter Marktlage auch mal verlängern lassen. Nach mündlicher, kurzer Erklärung sofort erledigt und kostenlos.

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Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

Geschrieben

ich habe dedn fall auch aktuell. daher die infos vom amt:

es gibt rein rechtlich keine verlängerung. kein paragraph sieht dies vor. jedoch ist es möglich den eintrag zu verlängern, wenn der mann oder die dame vom amt mitspielt.

mein eintrag wurde um 12monate verlängert. und da es das offiziell nicht gibt, hats nichtmal was gekostet

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Magnum

Wahltag ist Zahltag!

Rot/Grün auf Wiedersehn!

Geschrieben

Moin,

ja, wenn der Amtmann mitspielt geht´s. Ein formloses Schreiben vom Verein, daß die Angaben der Sportschützenbescheinigung nach wie vor ihre Richtigkeit haben (sprich nach wie vor Vereinsmitglied und regelmäßige Teilnahme) und schon hat der Amtmann bei einem Kameraden verlängert (glaube sogar um ein ganzes Jahr.) Und teuer was auch nicht (frage mal nach).

Gruß

Bounty

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"Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden

Geschrieben

Hallo,

hat auch jemand Erfahrung damit einen bestehenden Voreintrag ändern zu lassen?

Ich wollte mir einen Repetierer in 8*57 leisten, doch nun... bin ich mir nicht mehr so sicher ob ein Schwede oder Schweizer nicht die bessere Wahl ist (eigentlich bin ich mir sicher.. smile.gif ).

Vermutlich schließt dieser Gedankengang das "komplette Genehmigungs-Programm" mit ein, oder?

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Glaube an das, was noch nicht ist, damit es werde.

*********

FWR 14329

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Fazzo:

Hallo,

hat auch jemand Erfahrung damit einen bestehenden Voreintrag ändern zu lassen?

Rein rechtlich ist dies ein neuer Verwaltungsakt und somit: neue Gedanken, erneuter Papierkram, weitere Kosten.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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