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IGNORED

Waffen erben in anderen Ländern...


Sachbearbeiter

Empfohlene Beiträge

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Für Frankreich kann ich es dir rüber bringen.

Langwaffen der 5. Kategorie (Repetierer oder Einzellader mit nicht mehr als 10 Schuss, über 80 cm Gesamtlänge und ganz wichtig in einem zivilen Kaliber - als nicht 308, 223 Rem usw.) könne ohne Problem geerbt werden. Man muss sie danach nur auf sich anmelden.

Bei Waffen der ersten und vierten Kategorie (Halbautomaten, Kurzwaffen, Pumpguns, Waffen in Militärkaliber und ggf. Vollautomaten) wird es mit dem Erben schwierig. Eigentlich setzt es voraus, dass der Erbende Sportschütze oder sonst wie Berechtiger ist. Na ja, das Land ist groß und Paris ist weit, also wird man auch hier, je nach Sachbearbeiter, Ausnahmen vorfinden.

Anmelden, sowie ggf. eine WBK sind gebührenfrei.

Ansonsten pflegt man hier die Auffassung, dass man am wenigsten Problem mit Waffen hat, die nie angemeldet wurden. Das Resultat kann sich ja jeder vorstellen.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Hallo SB,

meiner Ansicht nach macht das Erbrecht nicht an der "Grenze" halt.

Probleme gibt es nur bei KWKG-Sachen (z.B. beim PE90 von Onkel Horst aus Zürich :chrisgrinst:  :021: ).

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Äh, ich meinte jetzt eigentlich nicht, dass ein Deutscher Waffen aus einem anderen Land erbt.

Mich interessiert, wie das Waffenrecht in anderen Ländern in Bezug auf das Erben von Waffen Regelungen trifft.

Weiß dazu wirklich niemand was ? Schade...

Geschrieben
hab mal in einem italienischen forum nachgefragt, mal schauen, was die so sagen.

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In der CH kannst du alles erben was du willst ohne Bewilligung, Es gibt nämlich keine Besitzregulierung sondern nur eine Erwerbsregulierung. Bei der D Grenze sieht das natürlich schon ein bisschen anders aus.

Joker

Geschrieben
In der CH kannst du alles erben was du willst ohne Bewilligung, Es gibt nämlich keine Besitzregulierung sondern nur eine Erwerbsregulierung.  Bei der D Grenze sieht das natürlich schon ein bisschen anders aus.

Joker

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Hi Joker, sind diesbezüglich in der Schweiz keine Verschärfungen geplant ?

Geschrieben
Hi Joker, sind diesbezüglich in der Schweiz keine Verschärfungen geplant ?

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Wenn wir dem Schengen Vertrag beitreten, wird der Besitz reguliert und damit muss der Erbe auch die Voraussetzungen für den Besitzt erfüllen.

Das heisst für vollautomatische Waffen eine kantonale Sondererlaubniss. Für die restlichen Waffen muss bei dem Erben kein Verhinderungsgrund vorliegen.

Die Praxis wird wohl ein bisschen anders ausehen als die Theorie. Es gibt in der CH massenweise Waffen die nirgends mehr registriert sind, von den Kurzwaffen über die Vollautomaten zu den Langwaffen. Viele von diesen Waffen haben schon oft den Besitzer gewechselt, wurden vererbt, wurden vor langer Zeit in ein Register geschrieben das jetzt irgendwo vergilbt, wurden in einem Kanton gekauft wo es keine richtige Registrierungspflicht gab bis 1999, wurden als Einzelteile importiert usw. Diese Waffen haben im Moment einen legalen Besitzer. Wenn Schengen kommt, müssten diese ganzen Waffen registriert werden. Da glaubt niemand im Ernst das wirklich die Bevölkerung, dies brav tun wird. Um ein Beispiel zu nennen, bis vor ein paar Jahren sind mehrere 100'000 Stgw 57 abgegeben worden ohne ein Register zu führen, das gleiche gilt auch für die pistole 210-A. Das eine solche Registrierung zum scheitern verurteilt ist wissen auch die kantonalen Polizeidirektoren, die seinerzeit als es darum ging alle Waffen (Metzler) zu registrieren sich dagegen ausgesprochen haben.

Somit wird es wie zb in F, den offizielen Erbgang geben und den inoffiziellen.

Ob damit dem Sinn des Gesetztes entsprochen wird, steht auf einem anderen Stern.

Joker

Geschrieben

Kann hier nur zu zwei süd-ost asiatischen Ländern Stellung nehmen, wo "Waffen", wie jeder evtl. gefährlich werdender Gegenstand, für jeden freien, mündigen und unbescholtenen Bürger erwerbbar sind. Und somit wie jeder normale Gegenstand vererbt werden kann. :)

( Mir sind zwar keine genauen Statistiken bekannt, aber es gibt augenscheinlich nicht wesentlich mehr Delikte und Unfälle als in überbürokratisierten Ländern mit restiktiven Gesetzgebungen)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

wenn man in italien eine erlaubnispflichtige waffe erbt, dann muss man wohl eine lizenz beantragen. bei bedürfnisfreien waffen wohl kein problem, bei bedürfnispflichtigen waffen muss aber ein bedürfnis bestehen.

Geschrieben

wenn ich in deutschland eine bedürfnispflichtige waffe erbe, dann bekomme ich ja eine erben-wbk (oder so), brauche also kein eigentliches bedürfnis (im sinne von "sportschütze" o.ä.) um die waffe besitzen zu dürfen.

wer in italien eine bedürfnispflichtige waffe erbt, braucht ein bestehendes bedürfnis um sie behalten zu dürfen (d.h. er muss selbst sportschütze o.ä. sein).

Geschrieben
wenn ich in deutschland eine bedürfnispflichtige waffe erbe, dann bekomme ich ja eine erben-wbk (oder so), brauche also kein eigentliches bedürfnis (im sinne von "sportschütze" o.ä.) um die waffe besitzen zu dürfen.

wer in italien eine bedürfnispflichtige waffe erbt, braucht ein bestehendes bedürfnis um sie behalten zu dürfen (d.h. er muss selbst sportschütze o.ä. sein).

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Ah ja. Verstehe. Danke !

Geschrieben
wenn ich in deutschland eine bedürfnispflichtige waffe erbe, dann bekomme ich ja eine erben-wbk (oder so), brauche also kein eigentliches bedürfnis (im sinne von "sportschütze" o.ä.) um die waffe besitzen zu dürfen.#

328740[/snapback]

noch.

  • 4 Monate später...
Geschrieben
Keine anderen Länderregelungen mehr ? Schade...  :traurig_16:

386397[/snapback]

U.S.A./Illinois: Illinois verlangt eine Waffenbesitzkarte (keine Einträge pro Waffe, nur eine Bestätigung daß man keine Straftäter oder Verrückter ist) und die muß der Erbe genauso beantragen wie jeder andere, also keine Sonderregelung für Erben.

Geschrieben
Da glaubt niemand im Ernst das wirklich die Bevölkerung, dies brav tun wird. Um ein Beispiel zu nennen, bis vor ein paar Jahren sind mehrere 100'000 Stgw 57 abgegeben worden ohne ein Register zu führen, das gleiche gilt auch für die pistole 210-A.

In der schweizer Tradition hängt doch der private Waffenbesitz wie in den USA nicht nur mit Selbstschutz gegen Kriminelle und Invasion sondern auch mit dem Erhalt der eidgenössischen Freiheit gegen Angriffe einer möglichen tyrannischen Regierung zusammen. Das läßt sich mit registrierten Waffen schlecht machen, denn eine tyrannische Regierung wird erst die Waffen einsammeln und dann jeden verfolgen der die falsche Rasse, Religion, Muttersprache, politische Überzeugung, oder auch Unlust, den Hut zu grüßen, hat. Insofern wird zumindest Tell von seiner Wolke mit einem Lächeln auf eine größere Anzahl unregistrierter Waffen in den Händen von ehrlichen Bürgern blicken.

Ob damit dem Sinn des Gesetztes entsprochen wird, steht auf einem anderen Stern.

Joker

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Na ja, Gesetz hin oder her, ein paar hundert Jahre Tradition eines Landes, das eine lange freiheitliche Tradition hat, niemanden angreift, eine sehr geringe Kriminalitätsrate hat und in der ganzen Welt angesehen ist sind doch auch etwas wert.

Geschrieben
In der schweizer Tradition hängt doch der private Waffenbesitz wie in den USA nicht nur mit Selbstschutz gegen Kriminelle und Invasion sondern auch mit dem Erhalt der eidgenössischen Freiheit gegen Angriffe einer möglichen tyrannischen Regierung zusammen. Das läßt sich mit registrierten Waffen schlecht machen, denn eine tyrannische Regierung wird erst die Waffen einsammeln und dann jeden verfolgen der die falsche Rasse, Religion, Muttersprache, politische Überzeugung, oder auch Unlust, den Hut zu grüßen, hat. Insofern wird zumindest Tell von seiner Wolke mit einem Lächeln auf eine größere Anzahl unregistrierter Waffen in den Händen von ehrlichen Bürgern blicken.

Na ja, Gesetz hin oder her, ein paar hundert Jahre Tradition eines Landes, das eine lange freiheitliche Tradition hat, niemanden angreift, eine sehr geringe Kriminalitätsrate hat und in der ganzen Welt angesehen ist sind doch auch etwas wert.

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So wie ich es beobachten kann, hat jeder etwas "für den Fall" übrig. Da aber man sowieso nur über 2 Hände verfügt ist in diesem Bereich der Verlust nicht so gross.

Übrigens in F gibt es auch riesige Bestände vom 2 Weltkrieg, die niergends registiert sind. Vor nicht so langer Zeit war eine Sten im Jura ein paar Flaschen Wein wert.

Ein Freund, dessen belgischer Onkel eine 9mm Pistole "geerbt hat" fragte mich vor kurzem ob ich sie kaufen wollte, da ich Waffen sammle <_< . Tja Gestetz und Wirklichkeit reiben sich an der Tatsache, das wo ein potentieller Käufer auch ein Verkäufer vorhanden ist.

Glücklicherweise wird die Welt sicherer durch die Verbote. Bomben bauen ist übrigens strengstens verboten.

Joker

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