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IGNORED

Selbstlader zum sportlichen Schiessen


Reservist1975

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo zusammen,

bin ganz neu in diesem Forum und finde unter der "SUCHE"

leider nicht die passende ANtwort.

Ich interessiere mich seit frühester Jugend für den Schiesssport habe mein erstes KK Gewehr noch aus dem Versandhaus (waren das noch Zeiten)

Ich schiesse hauptsächlich einfach aus Spass und bin nicht der grosse Pokaljäger.

ich besitze 5 Kurzwaffen .22 - 357.mag

und 10 Langwaffen.

Ich schiesse im Schützenverein und bei den Reservisten.

Mir steht ein Inhouse Grosskaliberstand zur Verfügung, ein KK Pistolenstand in einem Schützenverein bei dem ich der einzige KK Pistolenschütze bin und ich kann einen BW Stand bis 300 m einmal im Monat kostenlos nutzen.

hier schiesse ich mit dem 98k einmal mit Glas und einmal ohne.

Nun habe ich gelesen, dass es inzwischen möglich ist auch Selbstlader zu kaufen, da der sogenannte Anscheinsparagraph weggefallen ist.

Nun meine Frage, gibt es eine Liste von SL Waffen, die nun erlaubt sind und für die es keine Sondergenehmigungen mehr bedarf.

Als alter Reservist würde mich natürlich meine alte Braut, das G3 interessieren.

Wer kann helfen.

Gruss

Reservist

Geschrieben

Hallo Reservist 1975.

Mit einer solchen Liste kann ich auf die Schnelle leider nicht dienen, aber das mit dem G3 dürfte kein Problem sein smile.gif

Allerdings kein Original von HK sondern ein Nachbau.

Ansonsten ist es wohl so das es da eine Regelung gibt die etwas mit der Patronenlänge zu tun hat.

Ist die Patrone kürzer als 40mm, also z.B. die 7,62 x 39 oder 9mm Para darf die Waffe nicht den Anschein einer Kriegswaffe haben.

Ist die Patrone länger ( 7,62 x 51 ) ist das ok. Es dürfen aber keine Originalteile verbaut sein, also z. B. kein G3 Originallauf.

Auch Bullpupwaffen die einer Kriegsw. nachempfunden sind ( Steyr AUG ) sind vom Schießsport ausgeschlossen.

MAN MÖGE MICH BITTE KORIGIEREN WENN ICH HIER WAS FALSCHES SCHREIBE! so ganz Sattelfest bin ich da auch nicht.

Aber wie gesagt. G 3 Nachbau dürfte kein Problem sein.

Gruss

chief wiggum

PS: Willkommen im Forum!

Geschrieben

Ja, so ungefaehr stimmts.

1. Das Aussehen einer Waffe ist seit 1.4.2003 egal.

2. Es sei denn, es ist eine Ausnahme wie im §6 der AWaffVO (Kleiner Anscheinsparagraph). http://www.co2air.de/wbb2/wom/AWaffV.html#P6

Zitat:

§ 6

Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

B) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

Zitat Ende

3. Vollauto ist weiterhin verboten.

4. Waffen deren wesentliche Teile aus Kriegswaffenproduktion kommen, sind auch verboten.

D.h. fuer Dich speziell:

Ja, Du kannst ein halbautomatisches Gewehr im Kaliber 7,62 mm x 51, das aussieht wie ein G3 aber keine wesentlichen Teile des G3 enthaelt, besitzen, sofern Du das Beduerfnis dazu von Deinem anerkannten Schiessportverband bestaetigt bekommst. Wie das geht, ist je nach Verband unterschiedlich, daher sag ich mal nix zu, das musst Du dann persoenlich mit Deinen Leuten klaeren.

HTH und viel Spass damit.

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

es ist die HÜLSENlänge, nicht die patronenlänge.


Ach komm wahrsager,..... Schwamm drüber
021.gif

Gruß Markus
wink.gif


Das hast'e jetzt davon. grlaugh.gif

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