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IGNORED

Modellzwang?


Trooper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Komische Auffassung des Gebührenverzeichnisses


021.gif021.gif Äh.... wohl doch nicht so klar shocked.gif

PS: Nachdem der Sachbearbeiter auf diese Weise 10 Jahre den Rechnungsprüfer überstanden hat wird er es wohl das nächste mal auch überstehen laugh.gif

Geschrieben

Nein, nein. Nix da komische Auslegung. Aber zugegebenermaßen ein netter Versuch smile.gif

Es heißt doch: ... oder bei der Eintragung einer weiteren Erwerbsberechtigung. Das bedeutet, dass Gebührenfreiheit nur dann besteht, wenn im Zuge der Erteilung einer Erwerbserlaubnis eine weitere Waffe in die WBK eingetragen wird. Dafür gibt es meines Erachtens nur zwei Fälle:

1. Sportschütze hat bereits Erwerbserlaubnis und meldet jetzt Waffenerwerb an. Im gleichen Zug beantragt er eine weitere Erwerbserlaubnis für eine andere Waffe. Eintrag auf bestehende Erwerbserlaubnis ist dann frei.

2. Jäger beantragt Erwerbserlaubnis für Fangschusswaffe und meldet im gleichen Zuge Erwerb einer Langwaffe auf Jagdschein an. Die Eintragung für die Langwaffe ist dann frei.

Abgesehen davon kann die Erwerbsanzeige ja (rein rechtlich gesehen) erst nach erfolgtem Erwerb stattfinden. Schon darum ist die Kompletteintragung (Erwerbserlaubnis + Eintragung des Erwerbs) gar nicht möglich, sondern ist innerhalb von zwei Wochen nach erfolgtem Erwerb anzuzeigen. Selbst bei "Kulanz" des SB bei (streng genommen unzulässigem wink.gif) Kompletteintrag wäre das Erlassen der Gebühr also zu viel Entgegenkommen.

Mein Rechnungsprüfer hat mir im übrigen zu diesem Fall bestätigt, dass ich richtig gehandelt habe. So falsch kanns also nicht sein smirk.gif

2. Zu dem Urteil, dass nicht pro Waffeneintrag eine separate Gebühr erhoben werden darf, gibt es zwischenzeitlich ein weiteres Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes vom 22.05.2003 (AZ: 4 LB 74/02), das den vom Gesetzgeber gewollten Urzustand durch Nichtzulassung der Revision wieder hergestellt hat. Zur Begründung wird (einleuchtend) ausgeführt, dass der Gesetzgeber den Buchstaben 11b des Gebührenverzeichnisses erst durch die ÄnderungsVO vom März 1997 eingeführt hat und dadurch seinen Willen klar verkündet hat, dass für jede Waffe eine einzelne Gebühr anfällt. Dies stehe sowohl mit einfachgesetzlichen Regelungen als auch mit dem Grundgesetz im Einklang.

Geschrieben

In Antwort auf:

Abgesehen davon kann die Erwerbsanzeige ja (rein rechtlich gesehen) erst nach erfolgtem Erwerb stattfinden.


Nochmal mein Fall. Die Waffe liegt beim Händler und ist bezahlt. Die Seriennummer bekomme ich durch den Händler mitgeteilt. Ist die Waffe denn nicht schon "erworben"

In meiner WBK steht über den Spalten 8 bis 10 "erworben oder angemeldet.

Selbst wenn ich sie nach Deinem Rechtsverständnis nicht erworben hätte hätte ich sie zumindest angemeldet. und das in EINEM Verwaltungsakt mit dem Voreintrag.

Geschrieben

Ich bleibe bei meiner Auslegung wie oben beschrieben. Nach Wortlaut, Logik und Grammatik der deutschen Sprache denke ich, daß dies absolut legitim ist. Zudem ist es durchaus möglich, sich zu jeder Waffe eine eigene WBK ausstellen zu lassen (frühere Beiträge bestätigen dies). Dort fällt demnach ohnehin die zusätzliche Stempelgebühr weg, was soll also eine Stempelgebühr bei Eintrag in eine einzige WBK? Was sagen Kommentare und Urteile in diesem Fall? M. E. ist die von Sachbearbeiter genannte These praxisfremd, unrealistisch und nicht haltbar (genau genommen an den Haaren herbeigezogen, um der Vernunft entgegenzuwirken). Ich sag´s mal ganz deutlich: würde mir nach meinem heutigen Wissensstand eine derartige Gebühr ohne hieb- und stichfeste Begründung erhoben, ginge ich höchstwahrscheinlich rechtlich dagegen vor.

Geschrieben

Jesus Maria und Josef, da habe ich ja wieder mal was angestellt... gaga.gif

Ich war heute morgen bei dem netten Fräulein vom Amt (bzw. bei ihrer auch sehr netten Urlaubsvertretung) und habe meinen Papierkram abgegeben. Besagte Vertretung sagte mir, daß ich in der Tat die Gebühr für das Eintragen der Waffe sparen könnte, wenn ich mit allen Daten inkl. Seriennummer etc. ankäme. Allerdings bekam ich auch zu hören, daß die Eintragung bei uns um die 11 T€ kostet. Und die habe ich wohl noch gerade übrig...

mfg

Trooper

(der die Tage zählt... smile.gif)

Geschrieben

In Antwort auf:

Allerdings bekam ich auch zu hören, daß die Eintragung bei uns um die 11 T€ kostet. Und die habe ich wohl noch gerade übrig...

mfg

Trooper

(der die Tage zählt...
smile.gif
)


Dann überweise die 11 Teuro halt mir, Trooper!

(Kaufe ich mir Mun von chrisgrinst.gif)

Wolli

Geschrieben

In Antwort auf:

M. E. ist die von Sachbearbeiter genannte These praxisfremd, unrealistisch und nicht haltbar (genau genommen an den Haaren herbeigezogen, um der Vernunft entgegenzuwirken).


Stimmt icon14.gif es sind Wortspielereien um den eigenen Standpunmkt als einzige Wahrheit darzustellen.

Deshalb möchte ich (es gelingt nicht immer wink.gif) solche Diskussionen ja gerne vermeiden.

Da werden einfach nur Begründungen herangezogen (immer wieder ANDERE) um auf das Ergebnis zu kommen das "schon immer so war und wir schon immer so hatten".

Ich hätte ja an sich nichts dagegen dass das unterschiedlich gehandhabt wird. Ist doch immer so wink.gif.

Nur dann allen anderen rechtswidriges, falsches Handeln zu unterstellen ist halt nicht die "Feine Art".

Das ganze funktioniert eh nur wenn man Otto-Normalbürger als Kundschaft hat. So wie Trooper sagt "es sind ja nur 11 Euro" (es ist in Ordnung, um das geht´s nicht)und sich wegen der 11 Euro keinen Stress macht so geht es beim Thema Waffen den Meisten. Wenn ich mir für 2500 Euro eine Waffe kaufe kommts mir auf die 11 Euro auch nicht mehr an. Und dann hab ich wieder Jahre Ruhe.

Deshalb nur funktioniert das ganze Spielchen.

Wenn Du als "Parteiverkehr" Unternehmer hast wo die geringste Gebühr 1300 Euro beträgt und wo die Kostenrechnung vom Steuerberater selbst abgeholt wird ist´s schon schwieriger mit dem "doppelt" abkassieren AZZANGEL.gif

Geschrieben

Das sind hier keine Wortspielereien, sondern geltendes Gebührenrecht ! pissed.gif

Smithy, wie schon gesagt kannst Du bei Beantragung der Erwerbserlaubnis noch nicht erworben haben, weil Du noch nicht "die tatsächliche Gewalt" über die Waffe ausübst. Als Sachkundeinhaber solltest Du das eigentlich wissen. confused.gif

Das "oder angemeldet" in der WBK ist doch nur für die Altbesitzfälle nach § 59 WaffG1976 gedacht, wo erlaubnispflichtige Waffen zur Eintragung angemeldet worden sind.

Und wie schon gepostet, hat mir der gute Mann vom Rechnungsprüfungsamt (selbst Jäger und Sportschütze) vor ein paar Jahren ganz klar bestätigt, dass meine "Auffassung" absolut zutreffend ist... AZZANGEL.gif

Geschrieben

Ach Sachbearbeiter,

jetzt haben wir schon Bayern, Hessen und Niedersachsen wo das so gehandhabt wird. (Wo Trooper herkommt weis ich nicht; das wäre der Vierte). Und da seid Ihr immer noch die einzigen die es richtig machen confused.gif

In Antwort auf:

Und wie schon gepostet, hat mir der gute Mann vom Rechnungsprüfungsamt


Und deswegen ist es richtig? chrisgrinst.gif

3 Ärzte 3 Meinungen

5 Schützen 7 Ausreden

4 Rechnungsprüfer .......

(Du willst nur testen wie lange ich mitmache, stimmt´s wink.gif)

Geschrieben

Trooper kommt, wie das Profil hergibt, auch aus dem schönen Niedersachsen. Und er guckt sich jetzt lieber verträumt ein paar Kataloge an, anstatt sich einen Kopf über den Gegenwert von zwei Cocktails zu machen...

mfg

Trooper

Geschrieben

Trooper, aus Deiner Sicht geht es ja nur um 12,78, das kann man notfalls verschmerzen. Aber wie oben beschrieben gibt es auch Leute, die gleich einen ganzen Haufen Waffen gleichzeitig anmelden - und da wird´s dann richtig teuer, wenn man so hanebüchene Wege einschlägt wie Sachbearbeiter.

Und von wegen Rechnungsprüfer:

EIN Rechnungsprüfer findet diese Vorgehensweise offenbar richtig. Und was ist mit all den anderen Rechnungsprüfern, die an verschiedenen Orten in verschiedenen Bundesländern die m.E. dem Gesetzeswortlaut entsprechende Verfahrensweise jahrelang absegnen? Das kann doch nicht sein, daß dieser SAchverhalt -so er denn falsch sein sollte- nie irgendwo auffällt und richtiggestellt wird! Zudem gibt´s zumindest in unserer Region dienstliche Treffen/Seminare oder wie auch immer, in denen die verschiedenen Sachbearbeiter ihre Vorgehensweisen besprechen und ggf. abstimmen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Trooper kommt, wie das Profil hergibt, auch aus dem schönen Niedersachsen. Und er guckt sich jetzt lieber verträumt ein paar Kataloge an, anstatt sich einen Kopf über den Gegenwert von zwei Cocktails zu machen...


Uuups ich meinte Thorsten rainbow.gif

Aber jetzt blätter weiter in den Katalogen icon14.gif

PS. Der Frankonia ist wieder dünner geworden. Aber Du hast ja mehrere -oder chrisgrinst.gif

Tip, Kataloge blättern, schwärmen, Visier spezial lesen, dann sich gar nicht mehr auskennen. Zum Schluss doch ne LesBaer kaufen und auf gehts..... icon14.gif

Schwenk zum Thema wink.gif: An Deiner Stelle versteh ich Dich gut. Du freust Dich über den Voreintrag, hast dann ein Jahr Zeit zum blättern ohne Dich festlegen zu müssen und Du freust Dich über das Gefühl ja JEDERZEIT einfach so kaufen zu können....wenn man denn wollte chrisgrinst.gif.

Ich kenn das und gönne es Dir. icon14.gificon14.gif

Aber wie von vielen Seiten schon gesagt, es gibt auch andere Fälle und es gibt halt wieder mal unterschiedliche Vorgehensweisen.

Ausserdem haben wir ja Deine Eingangsfrage beantwortet wink.gif. Mach in den Antrag einfach ein Fragezeichen rein und halt Dir alles offen!!

Geschrieben

In Antwort auf:

Mach in den Antrag einfach ein Fragezeichen rein und halt Dir alles offen!!


Schon geschehen und ebenso abgegeben.

Die Mühlen des Gesetzes haben ja immer schon langsam gemahlen, aber ich hoffe doch sehr, daß die Sache sich nicht über Gebühr hinzieht... smile.gif

Und eine Les Baer wirds wohl erstmal nicht werden, eher schon ein netter recycleter Joghurtbecher aus Oberndorf oder Deutsch-Wagram smile.gif

mfg

Trooper

Geschrieben

In Antwort auf:

Und eine Les Baer wirds wohl erstmal nicht werden, eher schon ein netter recycleter Joghurtbecher aus Oberndorf oder Deutsch-Wagram


Da eine Baer kaum im Katalog zu finden ist und um dir die Zähne etwas lang zu machen anbei ein kleines Bildchen

baer.jpg

(Dafür dürfen andere ja ihre Joghurtbecher, PS, NOWLUN & Co. auch reinstellen) wink.gif

Geschrieben

Wah... John Moses Browning würde im Grabe rotieren!!!

Im Ernst, ich stehe eher auf den wirklichen Dienstpistolenlook (ohne Mikrometervisierung, hochergonomische Spezialgriffschalen, eeeendlos lange Sicherung etc. etc.) Bin halt ein Purist... smile.gif

Aber jedem das Seine; ich bin sicher, für DICH ist das schön cool.gifwink.gif

mfg

Trooper

Geschrieben

In Antwort auf:

Da eine Baer kaum im Katalog zu finden ist und um dir die Zähne etwas lang zu machen anbei ein kleines Bildchen


Gibt's die auch für Linkshänder und mit größerem Abstand Griffrücken-Abug? tongue.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Gibt's die auch für Linkshänder und mit größerem Abstand Griffrücken-Abug?


Also längere Abzugsbügel gibt es schon!

Nur was du für "Linkshänder" meines versteh ich nicht. Die Sicherungen sind Beidseitig, der Griff ist rechts und links gleich ausgearbeitet...

WAS vermisst Du denn?

Geschrieben

So Jungs, ich mach mal einen "Helft-Trooper-seine-Rüstungsausgaben-zu-planen"-Thread auf, falls ihr euren Senf dazugeben wollt... smile.gif

mfg

Trooper

Geschrieben

In Antwort auf:

So Jungs, ich mach mal einen "Helft-Trooper-seine-Rüstungsausgaben-zu-planen"-Thread auf, falls ihr euren Senf dazugeben wollt...
smile.gif

mfg

Trooper


Nimm ne gebrauchte Walther GSP in .32S&W und dazu ein WS in .22lfb, da hast Du alles was Du brauchst...bis zum Lebensende 021.gifwink.gif

Gruß Markus

Geschrieben

Herr im Himmel!!! Kannst du dir einen Trooper mit so einem untaktischen KK-Gebamsel vorstellen? smile.gifsmile.gif

Übrigens ist mein Gebt-euren-Senf-dazu-Thread hier.

mfg

Trooper

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