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IGNORED

Taser führen?


wahrsager

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auf der seite eines händlers steht, dass der taser ohne eingesetzte kartusche als elektroschocker gilt und demnach geführt werden darf.

mit eingesetzter kartusche gilt er als druckluftwaffe und bedarf eines waffenscheins zum führen.

und was ist mit:

rechte tasche "leerer" taser, linke tasche kartusche... confused.gif

ist doch dann erlaubnisfrei ab 18?

fiel mir nur mal so theoretisch ein, da ich es für einmalig halte, dass man mit einem handgriff aus einer bestimmten waffenart eine völlig andere machen kann.

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Von der Firma Rheinmetall wird derzeit eine neueTaserversion entwickelt, die ein Aerosol versprüht, das dann als Leitmedium für die elektrischen Schockimpulse dient. Damit wäre dasFühren dann auch unproblematischer, weil keine Druckluftwaffe mehr smile.gif

Beispiel siehe im Anhang in diesem Thread.

Grüsse,

Schwarzwälder

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  • 2 Wochen später...

In Antwort auf:

rechte tasche "leerer" taser, linke tasche kartusche...

ist doch dann erlaubnisfrei ab 18?


Hallo,

wir waren bei der IWA am Stand des Importeurs (Lipke, glaube ich). Die haben dort jedem, der gefragt hat, genau das empfohlen, da das nicht gegen das WaffG verstoßen würde. Die Kartusche allein ist weder verbotener Gegenstand, noch ein Waffenbestandteil nach WaffG.

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In Antwort auf:

Ja, aber fällt "mit wenigen Handgriffen schußbereit machen" nicht auch unter Führen ?


Hier wird keine Waffe schußbereit gemacht, sie entsteht erst durch den Zusammenbau. Rechtlich liegt hier das Herstellen einer Schußwaffe vor. Da dieses ja genehmigungspflichtig ist sollte der Zusammenbau (Herstellung) erst erfolgen, wenn die Notwehrsituation gegeben ist.

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Der Feststellungsbescheid des BKA zur Heraufsetzung der Energiegrenze auf 0,5 Joule bezieht sich allerdings nur auf Spielzeugwaffen. Natürlich müßte diese Grenze gesetzessystematisch dann auch für andere Waffen gelten, aber mit der Logik ist das beim Waffengesetz ja immer so eine Sache ... vielleicht nach der angedrohten "Angleichung des Waffenrechts", vielleicht kommt da aber auch nur neuer Schwachsinn bei raus ...

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Der BKA- Bescheid sagt aus, dass Energien unter 0.5J, nach der EU- Spielzeugregelung, eben Spielzeug ist - und keine Waffe. Es gibt keine Regelung die eine Unterscheidung zwischen <0.5J Spielzeug und 0.5J Nicht- Spielzeug macht. 0.5J ist eben die Grenze.

Auserdem ersetzt der Bescheid ja gerade die "0.08" im WaffG durch die "0.5". Alles darunter fällt aus den waffenrechtlichen Regelungen heraus.

Besitzt der Taser also keine anderen Eigenschaften, die ihn dem WaffG unterstellen, wäre er somit frei. Ohne jegliche Einschränkung in Erwerb, Besitz, Führen.

Der Taser ist allerdings noch immer Elektroschocker. Als solcher unterläge er wohl selbst, weniger die Kartusche, dem Waffenrecht. Sollte er also hier kein Prüfzeichen erhalten ( zumindest ab 01.04.05) wäre er selber verboten.

Ich persönlich denke dass genau das geschehen wird. Der Taser wird ohne Kartusche eine Zulassung erhalten, aber die Kartusche wird - wegen der verwendeten Pfeile - und der daraus resultierenden Verletzungsmöglichkeiten, das Prüfzeichen nicht in Kombination mit dem Elektroschocker erhalten können. Bzw. der Elektroschocker wird seine Zulassung, durch Aufsetzen der Kartusche, verlieren.

Also alles wird alles bleiben wie es ist.....

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In Antwort auf:

Ich persönlich denke dass genau das geschehen wird. Der Taser wird ohne Kartusche eine Zulassung erhalten, aber die Kartusche wird - wegen der verwendeten Pfeile - und der daraus resultierenden Verletzungsmöglichkeiten, das Prüfzeichen nicht in Kombination mit dem Elektroschocker erhalten können. Bzw. der Elektroschocker wird seine Zulassung, durch Aufsetzen der Kartusche, verlieren.


Naja im Notwehrfalle wäre dies ja dann zu vernachlässigen...

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