wahrsager Posted August 5, 2004 Posted August 5, 2004 auf der seite eines händlers steht, dass der taser ohne eingesetzte kartusche als elektroschocker gilt und demnach geführt werden darf. mit eingesetzter kartusche gilt er als druckluftwaffe und bedarf eines waffenscheins zum führen. und was ist mit: rechte tasche "leerer" taser, linke tasche kartusche... ist doch dann erlaubnisfrei ab 18? fiel mir nur mal so theoretisch ein, da ich es für einmalig halte, dass man mit einem handgriff aus einer bestimmten waffenart eine völlig andere machen kann.
Gromit Posted August 5, 2004 Posted August 5, 2004 Mmhh... Intressante Frage. Wieviel Joule hat die "Druckluft-Waffe" denn? Wenn 0,08 J, ist es intressantes Spielzeug. Gruß
Schwarzwälder Posted August 5, 2004 Posted August 5, 2004 Von der Firma Rheinmetall wird derzeit eine neueTaserversion entwickelt, die ein Aerosol versprüht, das dann als Leitmedium für die elektrischen Schockimpulse dient. Damit wäre dasFühren dann auch unproblematischer, weil keine Druckluftwaffe mehr Beispiel siehe im Anhang in diesem Thread. Grüsse, Schwarzwälder
chief wiggum Posted August 5, 2004 Posted August 5, 2004 Klingt ganz nett. Wobei ich zur Selbstverteidigung gegen gefährliche Angreifer lieber auf andere Produkte von Rheinmetall zurückgreifen würde
honigbär Posted August 5, 2004 Posted August 5, 2004 Das erinnert mich sehr an die Kombination BW Wintersocke und Billardkugel...jedes für sich aber zusammen
Guest ksail Posted August 20, 2004 Posted August 20, 2004 In Antwort auf: rechte tasche "leerer" taser, linke tasche kartusche... ist doch dann erlaubnisfrei ab 18? Hallo, wir waren bei der IWA am Stand des Importeurs (Lipke, glaube ich). Die haben dort jedem, der gefragt hat, genau das empfohlen, da das nicht gegen das WaffG verstoßen würde. Die Kartusche allein ist weder verbotener Gegenstand, noch ein Waffenbestandteil nach WaffG.
Guest Posted August 20, 2004 Posted August 20, 2004 Ja, aber fällt "mit wenigen Handgriffen schußbereit machen" nicht auch unter Führen ?
Jennerwein Posted August 21, 2004 Posted August 21, 2004 In Antwort auf: Ja, aber fällt "mit wenigen Handgriffen schußbereit machen" nicht auch unter Führen ? Hier wird keine Waffe schußbereit gemacht, sie entsteht erst durch den Zusammenbau. Rechtlich liegt hier das Herstellen einer Schußwaffe vor. Da dieses ja genehmigungspflichtig ist sollte der Zusammenbau (Herstellung) erst erfolgen, wenn die Notwehrsituation gegeben ist.
Tabs Posted August 21, 2004 Posted August 21, 2004 Wirklich praktikabel wäre aber nur der Weg über die Energie. Irgendjemand muss die Dinger doch mal ge"F"t haben. Und derjenige sollte doch wissen welche Energie die Pfeile haben. Läge die unter 0.5 Joule .... )
BansheeOne Posted August 22, 2004 Posted August 22, 2004 Der Feststellungsbescheid des BKA zur Heraufsetzung der Energiegrenze auf 0,5 Joule bezieht sich allerdings nur auf Spielzeugwaffen. Natürlich müßte diese Grenze gesetzessystematisch dann auch für andere Waffen gelten, aber mit der Logik ist das beim Waffengesetz ja immer so eine Sache ... vielleicht nach der angedrohten "Angleichung des Waffenrechts", vielleicht kommt da aber auch nur neuer Schwachsinn bei raus ...
Tabs Posted August 22, 2004 Posted August 22, 2004 Der BKA- Bescheid sagt aus, dass Energien unter 0.5J, nach der EU- Spielzeugregelung, eben Spielzeug ist - und keine Waffe. Es gibt keine Regelung die eine Unterscheidung zwischen <0.5J Spielzeug und 0.5J Nicht- Spielzeug macht. 0.5J ist eben die Grenze. Auserdem ersetzt der Bescheid ja gerade die "0.08" im WaffG durch die "0.5". Alles darunter fällt aus den waffenrechtlichen Regelungen heraus. Besitzt der Taser also keine anderen Eigenschaften, die ihn dem WaffG unterstellen, wäre er somit frei. Ohne jegliche Einschränkung in Erwerb, Besitz, Führen. Der Taser ist allerdings noch immer Elektroschocker. Als solcher unterläge er wohl selbst, weniger die Kartusche, dem Waffenrecht. Sollte er also hier kein Prüfzeichen erhalten ( zumindest ab 01.04.05) wäre er selber verboten. Ich persönlich denke dass genau das geschehen wird. Der Taser wird ohne Kartusche eine Zulassung erhalten, aber die Kartusche wird - wegen der verwendeten Pfeile - und der daraus resultierenden Verletzungsmöglichkeiten, das Prüfzeichen nicht in Kombination mit dem Elektroschocker erhalten können. Bzw. der Elektroschocker wird seine Zulassung, durch Aufsetzen der Kartusche, verlieren. Also alles wird alles bleiben wie es ist.....
Guest Posted August 23, 2004 Posted August 23, 2004 In Antwort auf: Ich persönlich denke dass genau das geschehen wird. Der Taser wird ohne Kartusche eine Zulassung erhalten, aber die Kartusche wird - wegen der verwendeten Pfeile - und der daraus resultierenden Verletzungsmöglichkeiten, das Prüfzeichen nicht in Kombination mit dem Elektroschocker erhalten können. Bzw. der Elektroschocker wird seine Zulassung, durch Aufsetzen der Kartusche, verlieren. Naja im Notwehrfalle wäre dies ja dann zu vernachlässigen...
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