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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Mit dem 3" Revolver 800 km durch Deutschland


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was würdet Ihr mir empfehlen, wo ich meinen 3" Revolver hinpacken soll, wenn ich damit 800 Kilometer quer durch Deutschland fahren muss?

Ich pendle öfters zwischen meinem Erst- und Zweitwohnsitz, und da ich die eine Waffe die ich momentan hier am Zweitwohnsitz habe nicht "allein" lassen will, werde ich sie wohl auf der Autofahrt mitnehmen. Nun mache ich sicherlich auch mal eine Pause, bei der ich das Auto verlasse, um in ein Restaurant zu gehen: Ist es da besser den Revolver unbeaufsichtigt im Auto liegen zu lassen, oder ist es besser, diesen in einer unauffälligen Ledertasche mit ins Restaurant zu nehmen?

IMI

p.s.: Eine KW ist ja noch handlich, aber was mache in der selben Situation, wenn ich meinen Repetierer dabei habe....

Geschrieben

In Antwort auf:

diesen in einer unauffälligen Ledertasche mit ins Restaurant zu nehmen?


Wenn wir uns nach dem schiessen "eine Halbe kaufen" nehmen wir die Waffe IMMER mit in´s Restaurant. Selbstverständlich keine Munition in der Tasche. Aber im Auto.... NIE UND NIMMER!!

Was meinst Du was los ist wenn die Knarre weg ist.

Anererseits ist es ja erlaubt die ungeladene Waffe im Futteral (Tasche, Koffer) mit in´s Gasthaus zu TRANSPORTIEREN.

Geschrieben

Ich würde die 2. Möglichkeit wählen! die Gefahr, dass das Auto aufgebrochen wird und das Ding (neben den anderen Wertgegenständen, evtl. mit Auto) verschwindet wäre mir zu gross. Ne geklaute Kanone möchte ich meiner SB nicht beichten müssen. Sieh aber zu, dass der Revolver nicht irgendwie zugriffsbereit ausschauen könnte, kann auch Mecker geben crazy.gif

Gruss

Hilli

Edit: Mist, wieder nur Zweiter....

Geschrieben

In Antwort auf:

Anererseits ist es ja erlaubt die ungeladene Waffe im Futteral (Tasche, Koffer) mit ins Gasthaus zu TRANSPORTIEREN.


Ach ja?

Ich dachte, das sei nicht Transportieren, sondern erlaubnisfreies Führen (nicht zugriffsbereit und so weiter natürlich vorausgesetzt).

Hierzu ist meines Wissens die Zustimmung des Eigentüners erforderlich.

Also erst in der Kneipe anrufen und nachfragen, oder wie?

confused.gif

MP

Geschrieben

Immer schön mitnehmen! Wenn Du Jäger bist, so sollte selbst das Führen im Holster (aber leider nicht mehr geladen - das dumme neue Waffengesetz!) kein Problem darstellen. Du mußt ihn ja nicht "sichtbar" führen - wenn ich mit dem Revolver ins Revier fahre und tanken muß etc. so habe ich stets einen Pulli so drüber, daß man(n) das Spielzeug normalerweise nicht gleich entdecken tut...

Aber ansonsten im daypack oder ähnliches, nochmals eingeschlagen in Futteral, damit niemand drauf kommen könnte, daß Du sie gleich ziehst (etwa um den Bezahlvorgang an der Kasse zu beschleunigen), und dann sollte das OK sein! Blos nie im Auto lassen!!!

WH

Pigeon

Geschrieben

Ich kann vom "imAutolassen" auch nur abraten. Mein Vater hat mir von seinem Verein erzällt da ham unbekannte nach dem Training als alle brav in Vereinslokal saßen 4 Autos aufgebrochen und die Apparate mitgehen lassen... eek2.gif also immer am Mann oder zumindest in der Nähe lassen.

Gruß Christian

Geschrieben

Moin Leute,

ich denke mal mal sollte, da flexibel sein:

Wenn man den Wagen vor dem Tisch abstellen kann, lasse ich die Klamotten drin, vielleicht kann man den Wagen ja vor der Tanksäule stehen lassen : VIDEOÜBERWACHUNG der Tankstellen! Wenns nicht lange dauert, habe ich schon öfter gemacht.

Wenn Du mit einer weiteren Person durch Deutschland fährst, darf halt nur einer zum Essen. ;-)

Solange die Waffe Transportiert wird, kannst Du die Waffe auch zum Mittag mitnehmen, nur für das Führen im Restaurant bräuchtest Du eine Genehmigung vom Betreiber. Bei mehreren Langwaffen wird es sicherlich schwierig, aber Kurzwaffe wäre einfach.

Geschrieben

In Antwort auf:

Ach ja?

Ich dachte, das sei nicht Transportieren, sondern erlaubnisfreies Führen (nicht zugriffsbereit und so weiter natürlich vorausgesetzt).

Hierzu ist meines Wissens die Zustimmung des Eigentüners erforderlich.

Also erst in der Kneipe anrufen und nachfragen, oder wie?


Nein, nix nachfragen und auch nix "Führen". Theoretisch können wir ja drüber streiten ob das nun erlaubnisfreies Führen oder transportieren ist. In der Praxis sieht man jedoch nur dass jemand mit einer Tasche reinkommt und KEINER der Anwesenden oder der Wirt kommt wohl auf die Idee da rein zu schauen.

Hab ich erst letzte Woche auf dem Nebentisch gehört wie einer zum anderen gesagt hat "was machen denn die, verreisen die.." als wir mit unserem Zeugs reingekommen sind.

Geschrieben

In Antwort auf:

Hab ich erst letzte Woche auf dem Nebentisch gehört wie einer zum anderen gesagt hat "was machen denn die, verreisen die.." als wir mit unserem Zeugs reingekommen sind.


hast dann hoffentlich die ahnunglosen Leute gleich aufgeklärt dass das nur der Haufen Waffen ist denn du aus Sicherheitstechnischen Gründen nicht im Wagen lassen willst ... smile.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Hab ich erst letzte Woche auf dem Nebentisch gehört wie einer zum anderen gesagt hat "was machen denn die, verreisen die.." als wir mit unserem Zeugs reingekommen sind.


Bei Range Bags mag es ja so sein, bei mir und einigen meiner Kollegen sind es Holzkoffer. ooo.gif

S&W, Ruger, Nowlin und was weiss ich für Aufkleber zieren den Koffer. smirk.gif

Wenn wir anschliessend noch was essen oder trinken gehen, bleibt der Koffer im Wagen.

Das Auto natürlich in Sichtweite... wink.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

ich gehe mal davon aus das du, wenns denn erforderlich sein sollte, einen nachweis erbringen kannst das du dich auf dem weg vom zweitwohnsitz zum erstwohnsitz zu einer jagdlichen ausübung begibst. wenn ja würde ich das ding entladen unter der jacke am gürtelholster hoch führen. dürfte pc sein.

ansonsten bauchtasche und am körper tragen.

langwaffe: mit futteral in die kneipe,(event eigentümer um erlaubniss bitten) und wenn alleine, auch mit auf die pippibox smirk.gif

dies ist zwar nervig, aber ich würde keinesfalls die plempen im auto lassen.

denn wenn sie weg sind, kannst du deinen jagdschein und alles weitere im regelfalle für 5 jahre vergessen

ich kann hier atock 2 negativbeispiele nennen icon13.gif

keinesfalls die waffe im auto lassen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Was würdet Ihr mir empfehlen, wo ich meinen 3" Revolver hinpacken soll, wenn ich damit 800 Kilometer quer durch Deutschland fahren muss?

Ich pendle öfters zwischen meinem Erst- und Zweitwohnsitz, und da ich die eine Waffe die ich momentan hier am Zweitwohnsitz habe nicht "allein" lassen will, werde ich sie wohl auf der Autofahrt mitnehmen.


In Antwort auf:

Wenn Du Jäger bist, so sollte selbst das Führen im Holster (aber leider nicht mehr geladen - das dumme neue Waffengesetz!) kein Problem darstellen.


In Antwort auf:

ich gehe mal davon aus das du, wenns denn erforderlich sein sollte, einen nachweis erbringen kannst das du dich auf dem weg vom zweitwohnsitz zum erstwohnsitz zu einer jagdlichen ausübung begibst. wenn ja würde ich das ding entladen unter der jacke am gürtelholster hoch führen.


Unter der oben angegebenen Voraussetzung (Weg vom Erst- zum Zweitwohnsitz) würde ich über die hier zitierten Tips nicht nachdenken! Führen ist auf dem Weg zur Jagdausübung und zurück ok, bei 800 km wird es bereits Gerichte geben, die das nicht mehr gutheißen werden, selbst wenn Du in voller Montur dort jagen willst. Wenn Du aber nur von Wohnsitz zu Wohnsitz fährst (ohne jagdlichen Hintergrund) dann wird das sicher mehr als Ärger geben.

Futteral mit kleinem Schloß, das ganze zum leicheren Transport in einer verschlossenen Tasche oder im Rucksack und Du bist auf der sicheren Seite. (WBK nicht vergessen!)

Geschrieben

In Antwort auf:

Hierzu ist meines Wissens die Zustimmung des Eigentüners erforderlich. Also erst in der Kneipe anrufen und nachfragen, oder wie?


Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ich sehe das so, dass man einerseits mit Zustimmung des Eigentümers in dessen Räume erlaubnisfrei führen darf (zum Bedürfnis umfassten Zweck und blah blah blah), andererseits allerdings auch auf der Reise, wenn nicht zugriffs- und nicht schussbereit (zum Bedürfnis umfassten Zweck und blah blah blah). Da Tankstellen, Restaurants, etc. ja für den Publikumsverkehr bestimmt sind, sollte meiner bescheidenen Meinung nach die Zustimmung des Eigentümers nicht notwendig sein.

Wie seht ihr das?

bye knight

Geschrieben

@Alle:

Vielen Dank für die vielen, schnellen Antworten.

Ich weiss, so ein ähnliches Thema gabs schon mal innerhalb des letzten Jahres..."Charakter einer Reise", oder so ähnlich hiess das Thema damals.

Sicherlich könnte ich das IMMER als "auf dem Weg zur Jagd" verkaufen, wenn ich quer durch Deutschland auf den Bundesautobahnen unterwegs bin. Denn an beiden Wohnorten habe ich die Möglichkeit zu jagen.

Aber ich denke, mich für die diplomatischere Variante zu entscheiden, solange es nur eine KW ist, werde ich diese in einer Aktentsche befördern. Sieht dann auch nicht so verdächtig aus, wie wenn man gleich mit einem Pistolenkoffer, oder gar einem Gewehrkoffer auf der Toilette verschwindet.

Auf jeden Fall werde ich mich für eine Transportvariante entscheiden, die unauffällig ist, und die einem nicht leicht entrissen/gestohlen werden kann. Diesbezüglich fand ich auch die Alternative mit dem Rucksack ( icon14.gif Pigeon )sehr interessant.

Geschrieben

Danke :-)

Denk aber daran, den Rucksack so zu verschließen, daß man nicht mit einem halben Handgriff am Inhalt ist - bei meinem "verknote" ich zumindest die RV wenn ich wertvolle Ware (Kamera normalerweise, nicht die S&W)... Hält zwar nur ein Bruchteil länger, aber besser als nichts!

WH

Pigeon

Geschrieben

[Zitat Da Tankstellen, Restaurants, etc. ja für den Publikumsverkehr bestimmt sind, sollte meiner bescheidenen Meinung nach die Zustimmung des Eigentümers nicht notwendig sein.

Wie seht ihr das?

bye knight


wie es bis ins detail in gesetzestexten verankert ist, kann ich auch nicht genau sagen...........

ich sehe dies folgend, ich transportiere meine waffen in den og örtlichkeiten möglicht pc und so unauffällig als möglich.

sollte mich ein eigentümer auf diesen umstand ansprechen, und mir seine missbilligung mitteilen, würde ich vermutlich das "feld" räumen um hier keine emotionen aufkommen zu lassen.

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Nun, nach dem heute in den "BJV-Mitteilungen" zu lesenden letzten stand der dinge darf ich selbst auf dem weg zur jagd, wenn dieser weiter als 12 km ist, die waffen nicht mehr führen, sondern muss diese genauso verschlossen transportieren wie auf dem weg zum schießstand, büchsenmacher, etc....

idiotisch, wenn man bedenkt, dass mein weg zum revier über autobahn führt, ich dafür oft 100 km fahren muss, aber in ca. 40 minuten zurückgelegt habe...

IMI

Geschrieben

Da hast Du ja einen uralte Leiche aus dem Keller geholt.

BTW: Wer hat schon sein Revier vor seiner Haustür. Ich denke mal, die übliche Revierentfernung dürfte durchschnittlich erheblich mehr als 12 Km sein.

Ich kenne keine Entfernungsbegrenzung zum nicht schussbereiten Führen einer Schusswaffe durch Jäger.

Geschrieben

Die zwei Reviere in dennen ich jage sind 23 und 80 km entfernt, eine Entfernungsbegrenzung für das Führen ist mir ebenfalls nicht bekannt.

@IMI: Wo genau hast du das gelesen?

Geschrieben
"BJV-Mitteilungen" zu lesenden letzten stand der dinge

Haben die Herren auch eine Quelle für diesen vorauseilenden Gehorsam (mehr ist es nach meinem Kenntnisstand derzeit nicht) genannt bzw. was sie dagegen zu tun gedenken?

Geschrieben
Haben die Herren auch eine Quelle für diesen vorauseilenden Gehorsam (mehr ist es nach meinem Kenntnisstand derzeit nicht) genannt bzw. was sie dagegen zu tun gedenken?

:icon14::icon14::icon14:

Schmarrn, diese km-Begrenzung!

Michael

Geschrieben

Grundsätzlich ist die Waffe im B-Schrank am sichersten aufgehoben, und ich denke da sollte sie auch bleiben!

Zumal du wohl nicht die Absicht hast, an deinem Zweitwohnsitz schießen zu gehen, oder?

Grüße Bernd

Archiviert

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