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KW ohne eigene WBK kaufen...


IMI

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Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich für jemand anders eine KW kaufen gehen will/soll.

Kann ich da mit dessen WBK, am besten noch Personalausweis und Vollmacht, losziehen und einfach die per Voreintrag genehmigte KW kaufen, oder gibt es da Probleme?!

Hat das schon mal jemand von Euch so gemacht?

Ich selbst habe natürlich auch eine WBK und schon genau so eine KW eingetragen, wie ich für jemand anders nun auch besorgen soll.

Danke

IMI

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Der Kauf einer Waffe ist ein sehr persönlicher Vorgang, was hält den eigentlichen Käufer davon ab, sich seine waffe selbst zu kaufen ?

Anders herum: Ich "finde" eine WBK und den dazugehörigen Personalausweis - bin gut am PC und kann prima "unterschreiben".

Welcher Händler erkennt hier wohl eine Vollmacht an ?

Ich halte die ganze Frage für ziemlich weit hergeholt.

Ordonanz

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Die Erlaubnis über den Erwerb hat ausschliesslich der Berechtigte und nicht ein Dritter. Die Frage wäre demnach, ob ein Händler sich darauf einlässt.

Posted

Moin,

rein rechtlich - BGB und WaffG - sollte das kein Problem sein.

Wenn Du eine Vollmacht hast, bist Du berechtigt im Auftrage - natürlich nur im Rahmen der Beauftragung - Geschäfte zu tätigen. Im Einzelfall gibt es auch Formvorschriften für Vollmachten, z.B. notarielle Vollmachten.

Da Du eine eigene WBK hast, darfst Du auch Waffen von einem Berechtigten leihen bzw. diese aufbewahren.

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In Antwort auf:

Ich halte die ganze Frage für ziemlich weit hergeholt.


Wieso ?

Mein Dad ist relativ oft beim Frankonia in München. Ich komm da eigentlich nie hin ( brauch ich auch nicht, da ich einen Waffenladen quasi vor der Haustüre habe ).

Aber angenommen ich wüßte schon welches Eisen ich haben wollen würde, und die nur der Frankonia hat, dann wäre der Gedanke sehr naheliegend, daß ich ihm meine WBK in die Hand drücke und er mir das Eisen mitbringt.

Also meiner Meinung nach eine interessante Frage.

Gruß

Sentenced7

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im prinzip ist das doch "kauf per versand", nur dass die waffe nicht der postbote bringt sondern ein bekannter...

also zumindest wenn der eigentliche käufer den deal vorher mit dem verkäufer klarmacht... (zb telefonisch)... sollte gehen, eigentlich auch ohne vollmacht. denn man muss für einen waffenkauf nicht selber anwesend sein.

oder?

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Aber ... warum dann nicht einfach bestellen, liefern lassen und bei nichtgefallen zurück ... oder ist es taktisch klüger jemand anderem das Bezahlen zu überlassen? smirk.gif

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