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IGNORED

Beschußpflicht?


AutoMag

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Geschrieben

Hallo Gemeinde,

habe ja nun meinen 500er da, Sachbearbeiter will die Waffe beschossen vorgeführt haben, da US-Import. Habe auch schon Beschussamt kontaktiert und Sache läuft. Jetzt tauchen Meinungen auf, das ich als Privatperson und alleiniger Nutzer NICHT der Beschußpflicht unterliegen würde, da ich die Waffe ja nicht in Verkehr bringen würde, dieses wäre erst beim Weiterverkauf notwendig! Ja oder Nein? confused.gif

Geschrieben

§ 3 BeschG:

Wer Feuerwaffen, Böller sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen.

§ 12 Überlassen und Verwenden beschuss oder zulassungspflichtiger Gegenstände

(1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Gemeinde,

habe ja nun meinen 500er da, Sachbearbeiter will die Waffe beschossen vorgeführt haben, da US-Import. Habe auch schon Beschussamt kontaktiert und Sache läuft. Jetzt tauchen Meinungen auf, das ich als Privatperson und alleiniger Nutzer NICHT der Beschußpflicht unterliegen würde, da ich die Waffe ja nicht in Verkehr bringen würde, dieses wäre erst beim Weiterverkauf notwendig! Ja oder Nein?
confused.gif


Vielleicht sollten sich Deine schlauen Ratgeber mal §12 Abs.1 (der spezielle für die "private" Klientel gilt) des Artikels 2 (Beschuss-Gesetz)durchlesen, und nicht beim § 3 Abs.1 (der für gewerbliche Hersteller gilt) beim Lesen aufhören.

Dort ist ausdrückliche u.a. erwähnt....:"oder zum Schiessen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen"

Abs.2 des §12 bezieht sich nicht auf "Schusswaffen" im hier vorliegenden Sinne und gilt nur für den gewerblichen Bereich.

Im übrigen ist "in Verkehr bringen" nicht ausschließlich auf Verkauf bezogen.Auch eine "öffentliche" Nutzung ist in Verkehr bringen, weil ich eben dabei Unbeteiligte "gefährden" kann. Etwas anderes könnte lediglich eine "Sammlung" von Waffen ohne "Nutzung" derselben, sein. Obwohl auch hier die Beschussämter unisono widersprechen. Ich persönlich würde dazu neigen, Waffen die lediglich UND AUSSCHLIESSLICH zum Sammeln bestimmt sind, und mit denen nachweislich nicht geschossen wird, von der Beschusspflicht auszunehmen; da man dies durchaus aus §12 Abs.1 herauslesen könnte.Da man allerdings die Einhaltung dieser Kriterie nicht überwachen könnte, gehen die Beschussämter von einer allgemeinen Beschusspflicht auch für diese Waffen (zur Gefahrenabwehr für die öffentliche sicherheit) aus.

In Deinem Falle aber -da Du ja damit schiessen willst- siehe oben...

GF

Muni

Geschrieben

Zunächst erst einmal Dank für die prompten Antworten,

In Antwort auf:

Beschuss müsste eigentlich vorgeschrieben sein. Andere Frage, wie ging das mit dem US-Import? Einige sind der Meinung, das dies schwierig wäre.


Es ist eben NICHT schwierig, ich war auch erst ewas skeptisch, man weiß ja nicht, was die beim Zoll denken usw...

Beste Erfahrung mit www.etssusa.net gemacht, Herr Behmke spricht/mailt deutsch, Waffe ausgesucht, Rechnung erhalten,

Herr Behmke kümmert sich um US-Exporterlaubnis (wenn diese nicht erteilt wird ist natürlich Essig, momentan geht wohl einiges!) Knete überwiesen, Mail mit FedEx-Paket-Nr. kommt, mann kann online schön den Paket-Weg verfolgen, Waffe in HAN-Flughafen angekommen, beim Zoll angerufen, zum SB §29-Bescheinigung geholt und auf nach HAN-Aiport, beim Airport-Service Frachtpapiere geholt, ein Stockwerk höher beim Zoll abgegeben (nette Leute!), Paket geholt und aufgemacht, BOAH-EY Jungs kommt mal her!, jeder darf mal anfassen, 20% vom Kaufpreis (Rechnung liegt noch einmal den Frachtpapieren bei) als Zollgebühr und Einfuhrumsatzsteuer bar entrichtet, viel Spass, auf wiedersehen!

Hab ich mir wesentlich schlimmer vorgestellt!

GÜLTIGE EWB natürlch Voraussetzung, muß vorgelegt werden, sonst wird es stressig!

Geschrieben

In Antwort auf:

Jetzt tauchen Meinungen auf, das ich als Privatperson und alleiniger Nutzer NICHT der Beschußpflicht unterliegen würde, da ich die Waffe ja nicht in Verkehr bringen würde, dieses wäre erst beim Weiterverkauf notwendig! Ja oder Nein?


Und da wundert Ihr euch dass man immer wieder auf Ideen kommtt die Sachkundeprüfung zu verschärfen, in einem bestimmten Zeitraum wiederholen zu lassen oder sonstwas in der Richtung confused.gif

Zumindest DU hast doch die Prüfung (Deine Ratgeber kenn ich ja nicht). Habt Ihr sowas nicht gelernt? Habt Ihr auch vergessen WER hier so alles mitliest?

Edit bevor Ihr mich jetzt zerfleischt: WIR haben nicht nur gelernt DASS die Waffe ein Beschusszeichen haben muss. Wir mussten sogar wissen warum das Beschusszeichen meines Revolvers in Deutschland gilt obwohl es ein belgisches ist crying.gif

Geschrieben

Smithy,

ich habe auch gelernt, daß jede Waffe ein Beschußzeichen haben muß, es gibt aber Ausnahmen. Die Waffen erhalten dann eine Bescheinigung über den Beschuß und werden nicht gestempelt. Das macht ein Sammler so, der seine Sondermodelle (Colt SSA) selbst eingeführt hat. Nach neuem Waffengesetz hat er noch nichts eingeführt.

Karl

Geschrieben

@Smithy

In Belgien werden u.a. S&W-Revolver hergestellt. Deshalb ist er auch dort wohl beschossen worden. Es gibt eine Auflistung aller (nicht nur europäischer) Beschusszeichen, die weltweit annerkannt werden. Müsste jetzt aber selbst erst suchen. Kann also nicht genau sagen wie man daran kommt. Ich würde mal prüfen, ob der Revolver ein Beschusszeichen hat und mal klären ob es anerkannt wird. Die Waffenhersteller müssten erklären können aufgrund welcher Vorschriften ihre Beschußzeichen in welchen Ländern anerkannt werden.

Formal würde ich auch sagen, dass eine Waffe die nicht geschossen wird auch nicht beschossen worden sein muss. Es kann aber niemand "vorab" bestimmen in welche Hände eine Schusswaffe durch Weitergabe gelangt. Deshalb sollte es schon im Interesse aller sein, dass eine schussfähige Waffe auch über einen gültigen staatlichen Beschuss verfügt. Übrigens wird im Zusammenhang mit dem staatlichen Beschuss immer übersehen, dass auch die Handhabungssicherheit mit geprüft. Diesbezüglich meine, dass die früheren Abzugsumbauten der HK PS 9 eigentlich eine neue vorlage beim Beschussamt erforderlich machen. Was wohl niemand gewusst und gemacht hat.

Gruß Joe

Geschrieben

Ist schon klar dass es da Ausnahmen gibt. Aber der .500er ist doch der neue von S&w!?

Das ist ein ganz "normaler" Revolver für ganz "normalen Gebrauch" und nur weil ich den "Alleine für Privat" nutze wird sich da nix finden lassen.

Ich nutze ALLE meine Waffen nur Alleine.

Geschrieben

Smithy,

richtig, alle "neueren" oder "normalen" Waffen müssen beschossen werden auch die Protzdoppelbüchse die Hofer (Ferlach) vor einigen Jahren in München auf der Messe für 2 Mio Deutschmark ausgestellt hat. Nur auf die Stempelung kann verzichtet werden. Aussage am Beschußamt war "alles was schießen kann, muß beschossen werden".

Karl

Geschrieben

In Antwort auf:

Es gibt eine Auflistung aller (nicht nur europäischer) Beschusszeichen, die weltweit annerkannt werden. Müsste jetzt aber selbst erst suchen. Gruß Joe


Hier schon mal die Staaten:

Chile, Deutschland, England, Finnland, Italien, Österreich, Russland, Slowakei, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Quelle

Geschrieben

In Antwort auf:

Smithy,

ich habe auch gelernt, daß jede Waffe ein Beschußzeichen haben muß, es gibt aber Ausnahmen. Die Waffen erhalten dann eine Bescheinigung über den Beschuß und werden nicht gestempelt. Das macht ein Sammler so, der seine Sondermodelle (Colt SSA) selbst eingeführt hat. Nach neuem Waffengesetz hat er noch nichts eingeführt.

Karl


Die Ausnahme machen die Beschussämter jetzt nur noch, wenn die Waffe aus objektiven Gruenden (Fehlen von Beschussmunition und Huelsen, oder wegen des evtl. Alters) nicht beschossen werden KANN. Eine Ausnahme wegen "Sammelns" etc. ist im Gesetz als solches nicht vorgesehen. Siehe:Ausnahmen von der Beschussprüfung (§4 BeschG)Manche BAs führen auf Wunsch die Stempelung an weniger dominanter Stelle durch; aber erzwingen kann man das nicht, da an sich die CIP-Regelungen exact vorschreiben, wo die einzelnen Stempel anzubringen sind. Das BeschG regelt lediglich die nationale Durchführung des Beschusses. Wie und nach welchen Kriterien diese durchzuführen sind, ist aber Sache der CIP, die dies in ihren Richtlinien vorgibt. Deshalb gibts auch desöfteren CIP-Konferenzen, bei der die jeweiligen Standards und ggfls. neue Prüfzeichen festgelegt werden, die dann für die Beschussämter CIP-weit verbindlich sind und die dann nur noch durch Rechts-VO in nationales Recht überführt werden (müssen).

GF

Muni

Geschrieben

Hi AutoMag,

ist ja echt Klasse wie das funktioniert.

Was muss man denn denen alles schicken, das ich eine Waffe geschickt bekomme. Reicht eine Kopie der EWB? Denn ich habe auch keine Lust, das meine Händler an mir eine goldene Nase verdienen.

Gruß Brummpa

Geschrieben

Hallo,

erst noch einmal kurz zur Beschußpflicht, ich weiß ja auch, das eben alle Waffen der Beschußpflicht unterliegen und habe dieses auch schon angeleiert, es gab da eben auch nur zwei andere MEINUNGEN (nicht Wissen!)

@ Brummpa

also, Waffe aussuchen und Angebot von www.etssusa.net per Elektro-Brief unterbreiten lassen. Wenn Preis i.O. Bestellung und EWB hinfaxen, nach Eintreffen der US-Exporterlaubnis kommt Rechnung, Knete überweisen/Kreditkarten-Nr. (Überweisung ist ab 500,-- USD günstiger), Mail mit Paket-Nr. kommt, im Internet Paketlauf verfolgen, wenn da, wie schon oben beschrieben, abholen!

Herr Behmke von ETSS gibt auch gern tel. Auskunft (Achtung 6 Stunden zurück, nicht gerade um 9:00 morgens hiesiger Zeit anrufen!)

Zur Ersparnis, ich habe in meinen Fall des 500er unterm Strich 100,-- Euro gespart,wäre den "Aufwand" nicht Wert gewesen, aber ich habe ihn endlich, die EWB ist fast abgelaufen und er kam auf den letzten Drücker! Die offiziellen Importeure können immer noch nicht liefern!

Bei manchen Waffen gibt es aber doch enorme Unterschiede im Preis zwischen USA und hier, besonders bei Exoten oder seltenen Sammlerstücken, zum US-Preis ca. 100-130 USD Versand+US-Papierkram und dann noch einmal ca. 20% Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zurechnen, Beschußkosten addieren (9 Euro zzgl. Mun) und dann abwägen....

Werde selber aber jetzt beim OA10 auf das kommende Produkt von Oberland Arms DE zurückgreifen, selbst wenn teurer, hier spielt auch wieder der Service-Aspekt eine große Rolle, zumindest bei mir.

Die belgischen Beschußzeichen auf den S&W-Revolvern kommen nicht durch belgische Produktion sondern der gesammte offizielle Europa-Import läuft über Belgien und wegen Annerkennung werden sie auch dort gleich beschossen!

Geschrieben

In Antwort auf:

... Die belgischen Beschußzeichen auf den S&W-Revolvern kommen nicht durch belgische Produktion sondern der gesammte offizielle Europa-Import läuft über Belgien und wegen Annerkennung werden sie auch dort gleich beschossen!


Mir ist aufgefallen, dass alle S&W die über AKAH kamen mit belgischen Beschusszeichen versehen waren. Die über Wischo hatten deutsche.

War es zufällig bei den von mir in Augenschein genommenen Waffen so, oder habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Geschrieben

In Antwort auf:

War es zufällig bei den von mir in Augenschein genommenen Waffen so, oder habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?


Muss entweder zufällig sein oder es hat sich was geändert. Mein 8-Jähriger 686 TC IST ein Wischo-Import und hat besagtes belgisches Beschusszeichen.

wischo.jpg

Geschrieben

Hallo AutoMag,

danke für die Antwort, aber habe es nicht ganz begriffen. Was muß ich denen den schicken? Reicht meine grüne oder gelbe WBK.

Gruß Brummpa

Geschrieben

@ Brummpa

Du schickst eine Kopie deines Erlaubnisscheins (Grün, Gelb, Jagdschein) per Fax an ETSSUSA. Je nachdem welches Bedürfnis du hast (SL + KW Grün oder JJ).

Die schicken dir dann per Fax die Ausfuhrgenehmigung, die du unterschrieben zurückfaxt.

Alles klar ?

Mad Max

Geschrieben

Die schicken dir dann per Fax die Ausfuhrgenehmigung, die du unterschrieben zurückfaxt.

Alles klar ?

Nein, nicht ganz. Ich muß die Ausfuhrgenehmigung unterschreiben? Wie schaut denn die dann aus? confused.gif

Gruß Brummpa

Geschrieben

Hallo Brummpa,

es gibt verschiedene US-Ausfuhrgenehmigungen. Z.B. bei mir (Revolver) braucht der Exporteur (ETSS) nur eine "einfache" US-Exportgenehmigung, die er selbst beantragt und mit der Du nichts zu tun hast. Bei halbautomatischen Langwaffen wird zusätzlich zu dieser von ETSS beantragten Ausfuhrgenemigung noch eine Endverbleibserklärung von den US-Behörden verlangt, die gern wissen möchten wer den nun die Halbautowaffe bekommt. Daurch soll verhindert werde, das sich halt Osama über ETSS oder andere Exporteure eindeckt! Dieses Formular nennt sich DSP-83 und gibt es z.B. hier

http://www.systron.com/PDFS/_DSP-83%20%20Instructions.pdf

Dieses Formular muß von dir eigenhändig unterschrieben sein und am besten noch bei SEAL vom Schießleiter abstempeln lassen, sieht immer gut aus! grin.gif Mit diesen Formular verpflichtest du Dich halt gegenüber den US-Behörden, die Waffe z.B. nicht ins Ausland zu verkaufen. Also runterladen, unterschreiben, irgend einen "amtlichen" Stempel, z.B. Vereinsstempel grin.gif und nach ETSS schicken, dann sehen was kommt. Ich war, wie schon gesagt, auch erst skeptisch, bin aber jetzt überzeugt!

Geschrieben

So,

Pflicht Genüge getan, war heute im Beschußamt. Beschießer wedelte auch schon mit kopierten Caliber-Artikel, dann mitgebrachte gezünderte Hülsen, Matritzensatz und Geschosse eingesackt und " ..warten Sie bitte hier!" Abgewartet, nach ca. 20 Minuten "RUMMSSS!", Wände wackeln grin.gif,im 5-Minuten-Takt das Gleiche noch 4 mal. Kommt wieder, mit konsternierten Gesicht "... ist ja wohl der Stärkste momentan, hat aber gehalten crazy.gif, können in der Cafeteria kurz einkehren, muß noch Beschußzeichen auflasern und Papierkram, dauert ca. 30 Min." Kurze Cola, Kanone, Matritzensatz, Hülsen und Geschosse wieder eingeladen, Fertig!

Nun kanns losgehen! crying.gif

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