Zum Inhalt springen
IGNORED

Beschußpflicht?


AutoMag

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...

In Antwort auf:

Smithy,

richtig, alle "neueren" oder "normalen" Waffen müssen beschossen werden auch die Protzdoppelbüchse die Hofer (Ferlach) vor einigen Jahren in München auf der Messe für 2 Mio Deutschmark ausgestellt hat. Nur auf die Stempelung kann verzichtet werden. Aussage am Beschußamt war "alles was schießen kann, muß beschossen werden".

Karl


Und dann gibts da noch die Korth Revolver, die rechtswiedrigerweise schon VOR dem Beschuss von Willi Korth selbst mit Beschusszeichen versehen wurden. Begründung/Erlaubnis des Beschussamtes: Der Stahl ist so hart, da nutzen unsere Stempel zu schnell ab... chrisgrinst.gif

p.s: Wie siehts denn nun Eurer Meinung nach mit Wechselsystemen aus Amiland aus? Wenn ich das Ding NICHT benutze, dann kann ich es doch wirklich erst nach einem Jahr beschiessen lassen, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Der Stahl ist so hart, da nutzen unsere Stempel zu schnell ab...


Werden die Beschusszeichen denn wirklich noch rein"gestempelt" eek2.gif?

Ich dachte sowas macht man heute mit Laser??

Wer brüniert eigentlich da nach wenn die Stempel reingedrückt werden. Da müsste dann doch auch die Oberfläche beschädigt sein?

In Antwort auf:

p.s: Wie siehts denn nun Eurer Meinung nach mit Wechselsystemen aus Amiland aus? Wenn ich das Ding NICHT benutze, dann kann ich es doch wirklich erst nach einem Jahr beschiessen lassen, oder?


Na da bin ich aber gespannt was da für eine Antwort kommt. Ich könnte mir vorstellen dass dieses Argument nicht zählt. Kann ja jeder behaupten dass da nicht geschossen wird.

Ausserdem kenne ich jemanden der hat eine Waffe aus dem Ausland importieren lassen. Die Waffe wurde dann ordnungsgemäss in die WBK eingetragen (nur vom Händler, noch keine Abstempelung durch das Amt) und der Mann trug die Waffe zu einem BM zum Beschuss. Der BM, stinkesauer weil die Waffe woanders gekauft wurde, hat SOFORT Meldung ans Amt gemacht dass ²jemand" eine unbeschossene Waffe verkauft hat und hat sie aber trotzdem beschiessen lassen.

Als der Mann den Eintrag für die dann beschossene Waffe abstempeln lassen wollte lag die Anzeige bereits vor. Verfahren läuft noch.

(Für Insider wie Falcon: DAS sind die neuen Geschäftspraktiken unseres Meisters G****e****n!!)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wo ist denn da das Problem?

Wenn Du z.B. eine Waffe in den USA kauftst wirst Du sicherlich keinerlei Beschusstempel auf der Waffe finden. Trotzdem ist sie beschossen!

Der Beschuß in den USA läuft nicht wie bei uns über zentrale Beschußämter, sondern gleich firmenintern.

Dies findet seinen Grund in der wahnwitzig hohen Produkthaftung, der die US-Hersteller ausgesetzt sind.

VG

Christian

PS:Heute wird gelasert (jedenfalls war es vor 1,5 Wochen in Köln noch so).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Wo ist denn da das Problem?


Das Problem ist dass nun behauptet wird dass der Händler dem Mann eine unbeschossene (nach deutschem Recht) Waffe verkauft hat.

Sprich: Kaufdatum (in WBK eingetragen) z.B. 10.4., Beschussdatum 20.4.

Wenn´s "sauber" gelaufen wäre hätte die importierte Waffe ZUERST beschossen werden sollen und DANN erst verkauft/in die WBK eingetragen.

Das Problem liegt nun nicht mal beim Käufer, der versucht dem Händler zu helfen. Das Problem hat momentan der Importeur/Verkäufer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sekunde mal,...nicht dass es jetzt zu Missverständnissen kommt.

Jemand kauft im Ausland eine Waffe.

Waffe wird vom ausländischem Händler eingetragen.

Man will Waffe nach deutschem Recht beschießen lassen und geht zu einem deutschen Händler.

Der läßt die Waffe beschießen und erstattet eine Anzeige.

Das sehe ich doch jetzt richtig, oder?

Aus welchem Land hat er die Waffe importiert?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht ganz wink.gif

Also: Kunde lässt von einem Händler eine Waffe aus USA importieren. Händler importiert, ist aber als Schlafzimmerhändler zu bequem die Waffe beschiessen zu lassen. Trägt also die Waffe in die WBK des Kunden ein (verkauft sie ihm) und sagt "zum beschiessen gehst Du zum Büchsenmacher xy, der hat eh immer was zum beschiessen da kann das gleich mitgemacht werden.." Kunde geht also mit seiner Waffe und WBK zum Büchsenmacher xy und bittet diesen die Waffe zum Beschuss zu schicken.

Büchsenmacher xy tut dies ganz scheinheilig und schreibt gleichzeitig eine "Mitteilung" an das Amt dass er "da eine unbeschossene Waffe bekommen hat die aber schon in eine WBK eingetragen ist".

Büchsenmacher xy gibt die nun beschossene Waffe dem Kunden wieder, kassiert den Beschuss und die Auslagen ab und schüttelt ihm die Hand zum Abschied.

Kunde geht aufs Amt und will sich Stempel holen. Dort wird er angemault, weiss zuerst nicht warum, sieht dann aber am Schreibtisch in seinen Unterlagen schon die "Meldung" mit dem Briefkopf des Büchsenmachers xy liegen. Kunde selber passiert ausser der "anmaulerei" monentan gar nichts. Nach 10 Tagen wird er aber vom Schlafzimmerhändler/Importeur angerufen und gebeten ob man sich da nicht einig sein kann dass aus Versehen ein falsches Datum ect. eingetragen war weil er Anzeige vom Amt bekommen hat.

Klar? wink.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Smithy,

da hat der Händler mit Geschäftssitz Schlafzimmer schlechte Karten, eine Änderung des Datums würden Juristen u.U. Urkundenfälschung nennen, könnte dann auch beim Käufer Probleme mit der Zuverlässigkeit geben.

Karl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, deshalb sind sie momentan auch noch am "verhandeln" was man denn da tun könnte confused.gif

Ich persönlich bin auch der Meinung dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und jeder Versuch da "was zu machen" Beide nur noch mehr in die "Sch***" reitet.

Ist halt dann doch ein Problem wenn man meint man könne mit einem 22 Euro-Gewerbeschein nun gross auf Import/Export machen AZZANGEL.gif

Wobei ich das mit dem "meldenden" Büchsenmacher dann auch nicht richtig finde.

Edit: Aber nun wieder die Kurve zum Thema: Wenn es wegen ein paar Wochen "unbeschossener" Waffe schon zum Problem wird würde ich mit dem Argument "es wurde ja nicht geschossen" da sehr sehr vorsichtig sein. Deshalb hab ich das Beispiel überhaupt erst gebracht.

Wobei die Fälle ja nicht ganz vergleichbar sind weil das mit der Eintragung von Wechselsystemen ja seine eigenen weitere Unsicherheiten bringt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Edit: Aber nun wieder die Kurve zum Thema: Wenn es wegen ein paar Wochen "unbeschossener" Waffe schon zum Problem wird würde ich mit dem Argument "es wurde ja nicht geschossen" da sehr sehr vorsichtig sein. Deshalb hab ich das Beispiel überhaupt erst gebracht.

Wobei die Fälle ja nicht ganz vergleichbar sind weil das mit der Eintragung von Wechselsystemen ja seine eigenen weitere Unsicherheiten bringt.


Smithy,

die Waffe kann leicht Wochen oder Monate unbeschossen liegen bleiben aber dann beim Händler. Wer Feuerwaffen....bevor er sie in Verkehr bringt, durch Beschuß amtlich prüfen zu lassen. § 3 Abs 1 BeschG. Das Gesetz ist da recht eindeutig.

Als Käufer würde ich nun jede abweichende Aussage gegenüber dem Amt erst mit einem sachkundigen Rechtsanwalt abstimmen, meine Zuverlässigkeit wäre mir das wert.

Karl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beim Kauf im Ausland sollte man sich auch ein Rückgaberecht vorbehalten, wenn die Waffen nicht durch den Beschuss kommt. Kenne einen Händler, der schon einige Stücke im Lager hat, die er deshalb nicht verkaufen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Wenn Du z.B. eine Waffe in den USA kauftst wirst Du sicherlich keinerlei Beschusstempel auf der Waffe finden. Trotzdem ist sie beschossen!


Dies interessiert hier doch den Gesetzgeber nicht. Die Waffe ist fakt nicht beschossen und geprüft. Einfach an die gesetzlichen Vorschriften, hier dem Beschußgesetz z.B. halten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo

ich habe ein gewehr aus dänemark importiert, es war schon

mal beschossen, hatte aber nachträglich einen anderen lauf

bekommen und da dänemark nicht im cip abkommen ist, musste

es zu einem deutschen beschuss.

viele grüsse

peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Christian,

ist ja ne super Logik.

Nach deutschem Recht ist sie schlicht und einfach nicht beschossen.

Wenn einer aus Kuba bei uns mit dem Auto fährt und kubanische Führerscheine in Deutschland nicht anerkannt würden, wäre er auch wegen fahren ohne Fahrerlaubnis dran. Oder?!

Gruß

Uli

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Hi Christian,

ist ja ne super Logik.

Nach deutschem Recht ist sie schlicht und einfach nicht beschossen.

Wenn einer aus Kuba bei uns mit dem Auto fährt und kubanische Führerscheine in Deutschland nicht anerkannt würden, wäre er auch wegen fahren ohne Fahrerlaubnis dran. Oder?!

Gruß


@uli:

Wenn Du schon mit der Haarspalterei anfängst, dann aber bitte richtig:

Die Waffe ist beschossen, dieser Beschuss wird aber bei uns schlichtweg nicht anerkannt. Warum bringst Du erst ein schönes Beispiel mit den kubanischen Führerscheinen, und pinkelst Dir dann selbst ans Bein...?! rolleyes.gifrolleyes.gifrolleyes.gif

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

@50AE

Irrtum! Da liegst Du falsch!

Die Waffe ist beschossen! Dieser Beschuß wird aber mangels Abkommen hier nicht anerkannt.

Ich habe schon importiert, Du auch?


Wo liege ich falsch? Du wiedersprichst dich doch selber!

Der sogenannte Beschuß der Amis kannst du vergessen.

In dem Geltungsbereich von Deutschland müssen wir uns an die bestehenden Gesetze halten. Über Sinn und Unsinn kann man sich sicherlich Super streiten.

Import no problem!

Es gibt immer Leute die meinen es besser zu wissen! Fazit: Wo kein Kläger auch kein Richter. Glück gehabt. shocked.gif

Gruß 50AE

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Die Waffe ist fakt nicht beschossen und geprüft.



Der sogenannte Beschuß der Amis kannst du vergessen.


Hallo 50AE!

Ich widerspreche mich nicht! Du schon eher!

1. Astanases Beitrag lesen (§3 BeschG).

2. Gedanken machen über "verbringen" i.S.v. §3 BeschG.

3. Gedanken machen über "in Verkehr bringen" (dito.).

4. Gedanken machen über die Zwischenzeit von 3. und 4.

5. Jetzt Astanases Beitrag lesen (§12 BeschG).

6. Jetzt muni`s Beitrag lesen.

7. Insich kehren!

Die Sache mit Kuba war echt spitze!

021.gif021.gif021.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wahrscheinlich hast du deine eigene Aufzählung nicht richtig gelesen bzw. beachtet?

Fakt ist: alles was keinen anerkannten Beschuß hat, ist nicht gesetzeskonform. Ende.

Ob die Amis zwei, fünf oder mehr Patronen verfeuert haben, interessiert hier keinen.

Einfach an die bestehenden Gesetze halten!

grin.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Fakt ist: alles was keinen anerkannten Beschuß hat, ist nicht gesetzeskonform. Ende.


Warum streitet Ihr? Soviel ich gelesen habe seid Ihr euch doch einig. Die Betonung liegt nur auf anerkannten.

Und dass eine importierte Waffe zunächst mal KEINEN anerkannten Beschuss hat ist doch konsens. Dass sie dann ich Deutschland nicht geschossen werden darf ist auch klar.

Ihr streitet also ob die Waffe ja eigentlichen Beschuss hat der aber nach beider Meinung nicht reicht.!!!!?????!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na ja, es hat schon viel Mühe gekostet, 50AE durch die Blume klar zu machen daß,

- entgegen seinem beratungsresistenten Halbwissen amerikanische Waffen werksintern beschossen sind

- diese auch problemlos von einem Privatman nach D verbracht werden dürfen (obwohl dies anscheinend nach seiner Anicht ein Gesetzesverstoß darstellt; meine waffenrechtliche Behörde sowie Zoll- und Beschußamt sind da eher meiner Ansicht)

- diese vor einem Weiterverkauf an Dritte oder vor dem Schießen mit einem gültigen deutschen Beschuß versehen werden müssen (da der Ami nicht im CIP-Abkommen ist und der US-Beschuß daher nicht anerkannt = gültig ist).

Hätte er die vorherigen Beiträge nicht nur quer gelesen, wenn überhaupt, könnte ich die Zeit jetzt sinnvoller nutzen als ihn hier bei der Hand zu nehmen.

Obige Beschußfakten waren mir zweifelsfrei klar und ein Widerspruch meiner Beiträge ist zudem nicht ersichtlich. Sollte 50AE hier anderer Meinung sein, nur zu. Er sollte aber erst einmal seine eigenen Beiträge prüfen. chrisgrinst.gif

@Smithy

Kein Streit - nur ein Meinungsaustausch bzw. eine Fachsimpelei. grlaugh.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.