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Pulverlagerung


Gunny Highway

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

mir ist letztens in einem Gespräch zu Ohren gekommen, das man nur noch ein kg NC Pulver ohne weiteres zu Hause aufbewahren darf (im Safe, etc.). Eben hat mir das ein Schützenkollege, der heute bei einem Händler war, auch noch mal so erzählt. Waren das nicht mal 3 kg? Kenne mich mit der Materie kaum aus, da ich selber nicht lade. Interessieren tuts mich trotzdem, ob ich da was verpasst habe. confused.gif Vor allem hätte ich gerne eine gesicherte Quelle dazu. Hoffe, es kann jemand helfen.

mfg

Gunny

Geschrieben

Kleinmendenregelung (Lagermenge ohne Genehmigung eines Pulverlagers im privaten Bereich):

Im Wohnhaus unbewohnter Nebenraum

3kg NC; 1kg SP

Ubewohntes Nebengebäude

5kg NC ; 3kg SP

Bei gemischter Lagerung zählt die Lagermenge für die höchste Gefahrenklasse.

gruß,

frogger

Geschrieben

In Antwort auf:

Bei gemischter Lagerung zählt die Lagermenge für die höchste Gefahrenklasse.

gruß,

frogger


.....und das ist ja wohl SP. Einer(!) der Gründe, warum ambitionierte VL Schützen mit verschiedenen SP Sorten im Lager den Gedanken an zusätzliche Wiederladertätigkeit so doll nicht finden tongue.gif - geht zumindest mir so grin.gif

Mouche

Geschrieben


.....und das ist ja wohl SP. Einer(!) der Gründe, warum ambitionierte VL Schützen mit verschiedenen SP Sorten im Lager den Gedanken an zusätzliche Wiederladertätigkeit so doll nicht finden tongue.gif - geht zumindest mir so grin.gif

Mouche


Und einer der Gründe,warum ambitionierten Wiederladern kein Schwarzpulver ins Haus kommt rainbow.gif

Gruß,Tan

Geschrieben

Das kann ich genau so gut verstehen - würde ja auch in dem Fall die Möglichkeiten erheblich einschränken.

Die sinnvollste Lösung wäre ja wohl, getrennte Lagerung innerhalb des Anwesens vorzuschreiben - und die jeweiligen Höchstsätze beizubehalten. Wird aber Wunschtraum bleiben tongue.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Und in einer richtigen Patrone?


Sollte man sich eine .50 BMG wegen des Munitionserwerbs zulegen, um dann das Schwarzpulver als Munition zwischenzulagern? Sollte gehen oder?

Karl

Geschrieben

In Antwort auf:

Fertig geladene Patronenmunition mit inertem geschoß unterliegt dem Waffenrecht und nicht mehr dem Sprengstoffrecht.

Gruß,

frogger


Wie ist das eigentlich mit der 152 mm Kanone des Leopard. Ist doch auch ein Einzellader. Also Gelbe WBK.

Da müsste ordentlich Pulver in eine Hülse passen.

Ob's den bei e-Bay gibt ? wink.gif

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