cartridgemaster Posted March 5, 2004 Author Posted March 5, 2004 @ klausp: Dass ein Regelbedürfnis für einen Sportschützen nach § 8 (1) 1. WaffG auch ohne Zugehörigkeit zu einem Verein/Verband vorliegen kann, hat bisher sowieso noch keine Erlaubnisbehörde begriffen. So long, CM
Guest klausp Posted March 5, 2004 Posted March 5, 2004 stimmt! aber was mich persönlich stört, ist die tatsache, daß meinungen und halbwahrheiten als fakt hingestellt werden. cu klausp
Spahlholz Posted March 6, 2004 Posted March 6, 2004 Hallo, also das mit dem Fakt, dass es noch nie Probleme mit dem Munitionserwerb gegeben hat und diese immer automatisch erfolgte, entspricht nicht der praktischen Erfahrung, die zugmindestes wir hier gemacht haben. Ich kann da nunmehr auf ca. 35 Jahr, und davon 10 Jahr Erfahrung in meist „verantwortlicher“ Position, zurückblicken. Aus dieser Erfahrung kann ich sagen: Es gibt nichts, was es nicht gibt! Und nur zur Erinnerung: Die alten WBK-Ausführungen hatten überhaupt kein Feld zur Bestätigung des Munitionserwerbes! Hier gab es einen separaten Munitionserwerbschein oder auf der Rückseite der WBK wurde ein Zusatzeintrag vorgenommen. Erst später wurde die zusätzliche Spalte auf der Vorderseite der grünen WBK mit dem Munitionsvermerk aufgenommen. Bei den Behördenvordrucken musste man (lange Zeit) ausdrücklich den Munitionserwerb mit beantragen. Nur bei der gelben WBK steht die Erwerbsberechtigung gleich im Text auf der Vorderseite. Und wie die Beiträge hier zeigen, wird auch heute bei verschiedenen Behörden der Antrag auf Munitionserwerb als „eigenständiger“ Verwaltungsakt gesehen. Das geht an den Geldbeutel der Schützen. Und wenn man da vorbeugen kann, (das hat aber mit Sicherheit nichts mit „vorauseilendem Gehorsam zu tun ) sollten zumindest die Funktioner der Verbände dieses auch machen. Ich habe es für meinen Verantwortungsbereich so gemacht, und wie vorher schon ausgeführt: Bis jetzt keine Probleme und der Geldbeutel der Mitglieder bleibt zumindest etwas geschont. Gruss Spa
Sachbearbeiter Posted March 8, 2004 Posted March 8, 2004 In Antwort auf: @ klausp: Dass ein Regelbedürfnis für einen Sportschützen nach § 8 (1) 1. WaffG auch ohne Zugehörigkeit zu einem Verein/Verband vorliegen kann, hat bisher sowieso noch keine Erlaubnisbehörde begriffen. So long, CM § 8 (allgemeines Bedürfnis) ist nur eine Auffangnorm für Fälle, die nicht über § 14 (spezieller Bedürfnisgrundsatz für Sportschützen) gelöst werden können. Dies sind z.B. folgende Fälle: - WBK für Vereinswaffen - Signalwaffenerwerb für Wassersportler - Besitz einer Schusswaffe durch einen Azubi im Büchsenmacherhandwerk, der diese als Gesellenstück gefertigt hat - Personen, die in der BRD Waffen erwerben möchten, um mit diesen ausschließlich außerhalb der BRD zu schießen oder zu jagen etc.
Guest Posted March 8, 2004 Posted March 8, 2004 und wo und in welchem § findet sich der Sportschütze wieder, der in keinem Verein ist, aber regelmäßig trainiert und somit ein Bedürfnis nachweist?
Ranninger Posted March 9, 2004 Posted March 9, 2004 Hallo Sachbearbeiter, bin selbst Sachbearbeiter. Deine Ausführungen zu § 8 dürften aus meiner Sicht in der Aufzählung nicht korrekt sein. Wie wird in BW z. B. eine WBK für Mitglieder von Schießsportvereinen, die keinem anerkannten Dachverband angehören, ausgestellt. Das Gleiche gilt für Sportschützen, die keinem Verein angehören. Was ist mit Jägerprüfungsanwärtern etc. All diese WBK´s müssen wohl nach § 8 ausgestellt werden, da die Voraussetzungen der Spezialvorschriften (§ 13, § 14 etc. nicht greifen. Mit freundlichen Grüßen B. Ranninger
Sachbearbeiter Posted March 10, 2004 Posted March 10, 2004 Herzlich willkommen im Forum ! Wie schon gesagt, ist § 8 die Auffangnorm für die nicht in den Spezialbestimmungen (z.B. § 14) aufgeführten Fälle. Es ist nicht einfach, über diesen Weg ein Bedürfnis glaubhaft zu machen , aber es geht durchaus. Hab ja Beispiele dazu aufgezählt. Der Jägerprüfling kann nach derzeitiger Rechtslage allerdings wegen § 13 Abs. 8 WaffG keine WBK bekommen ! Der Knackpunkt ist derzeit noch der Waffentransport ohne Aufsicht des Ausbilders (in der Praxis ist der Transport in Anwesenheit des Ausbilders zumeist nicht möglich), da dieser nicht der Ausnahmebestimmung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3a WaffG unterliegt.
Guest Posted March 10, 2004 Posted March 10, 2004 Auch von mir ein herzlich Willkommen hier im Forum!
wahrsager Posted March 10, 2004 Posted March 10, 2004 hey, noch einer! da muss irgendwo ein nest sein!
Hagen Posted March 10, 2004 Posted March 10, 2004 Ich freue mich schon auf fruchtbare Diskussionen. Aber: Wie sieht so etwas aus, wenn 2 "Sachbearbeiter" unterschiedlicher Mainung sind? Wie beim Baseball? Sie umklammern abwechselnd den Stempelgriff und wer oben ankommt, hat gewonnen? Oder wie beim Skat? Mit Formularnummern wird "gereizt"? P6-1 sticht form3412 (zwar niedrigere Nummer, aber P für Personal zählt mehr)? Die meisten und spitzesten Bleistifte? Die längste Kette aus Büroklammern? "Mikado"? Egal, hauptsache, wir lernen was dazu....
Sachbearbeiter Posted March 10, 2004 Posted March 10, 2004 Wir diskutieren erst per PN, bevor wir das Ergebnis unseren Untertanen preisgeben und uns huldigen lassen.
Hagen Posted March 10, 2004 Posted March 10, 2004 Hab ich verstanden! *hagen zieht eine Nummer und setzt sich auf einen unbequemen Stuhl in einen unschönen Flur, in dessen schalen Leuchtoffröhrenlicht nur noch das gebohnerte Linoleum glänzt, um nach Aufruf das Ergebnis zu vernehmen*
Sachbearbeiter Posted March 10, 2004 Posted March 10, 2004 Braver Junge. Aber erst nachdem Du den Boden gebohnert hast .
Guest klausp Posted March 10, 2004 Posted March 10, 2004 In Antwort auf: Ich freue mich schon auf fruchtbare Diskussionen. Aber: Wie sieht so etwas aus, wenn 2 "Sachbearbeiter" unterschiedlicher Mainung sind? Wie beim Baseball? Sie umklammern abwechselnd den Stempelgriff und wer oben ankommt, hat gewonnen? Oder wie beim Skat? Mit Formularnummern wird "gereizt"? P6-1 sticht form3412 (zwar niedrigere Nummer, aber P für Personal zählt mehr)? Die meisten und spitzesten Bleistifte? Die längste Kette aus Büroklammern? "Mikado"? Egal, hauptsache, wir lernen was dazu.... naja, grundsätzlich würd ich mal sagen "kommt darauf an" hier würde ich eher mal sagen "wie beim schafkopfen": der ober sticht den unter mit deinem letzten satz hast du aber vollkommen recht cu klausp
Guest Posted March 11, 2004 Posted March 11, 2004 In Antwort auf: Wir diskutieren erst per PN, bevor wir das Ergebnis unseren Untertanen preisgeben und uns huldigen lassen. arme Sachbearbeiterin, was bekommst Du eigendlich ins Essen gemischt ???
Sachbearbeiter Posted March 11, 2004 Posted March 11, 2004 Och, ab und zu eine kleine Portion 12/76-Schrot mit Maulwurfpfötchen garniert.
Spahlholz Posted March 11, 2004 Posted March 11, 2004 Hallo, Frevler!!! Maulwürfe stehen unter Naturschutz! Gruss Spa
Sachbearbeiter Posted March 12, 2004 Posted March 12, 2004 Für mich nicht. Mmmh. Lecker ! (wenn man die Schrotgarben entfernt hat )
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