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IGNORED

Verschiedene Sachkundestufen?


Wolli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo allerseits,

der SB des Amtes hat heute den Fall eines die neue Gelbe beantragenden Schützen genauer beäugt, der seines Wissens nach nur die Sachkunde für KK habe.

Tatsächlich hat dieser 1982 Sachkunde gemacht, und in den Unterlagen stand nur für Kleinkaliber. Später hat er aber noch mal Sachkunde gemacht.

Der SB meinte, in Zukunft solle man wieder stärker darauf achten, ob die Sachkunde überhaupt für GK gilt.

Mir war eine Differenzierung gar nicht bekannt.

Euch etwa?

Wolli

p.s. Bei mir steht auch nur drauf, daß ich am Unterricht teilgenommen, und die Prüfung erfolgreich abgelegt habe, aber nix von Kaliber!

Geschrieben

Ist ja sicherlich auch ein eklatanter Unterschied ob ich ne SpoPi oder ne 9 Para schieße - oder ob ich ne .22 in ein Anschütz 54 oder eine .308 in ein Steyr UIT stopfe rolleyes.gif-bei Letzterem zumindest in der Schulter sogar spürbar chrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

Nö, aber diese Differenzierung wurde im Zusammenhang mit dem neuen WaffG auch mal erörtert - und früher von manchen Vereinen ganz vereinzelt auch praktiziert. Es gab /gibt Vereine, bei denen aus Zulassungsgründen (Stand) nur KW oder nur KK geschossen wird/ werden darf/kann und die dann eine entsprechende Einschränkung der Sachkunde vorgenommen haben-hab ich zumindest auch schon mal gehört.

Da nach dem neuen WaffG der praktische Teil ausgeweitet werden soll,erhält der Bereich natürlich nun auch mehr Beachtung. Früher war`s halt so, wenn man das erste Mal vom KK auf den K 98 umgestiegen ist - dann hatte man entweder praktische Erfahrung vom Bund - oder diese ungemein praktische Salbe für die Schulter chrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

Bei mir steht ...

Hr. XYZ hat sich am XX.YY.ZZZZ der Sachkundeprüfung für folgende Schußwaffen bzw. Munitionsart unterzogen

Waffenart: Kurz und Langwaffen

Munitionsart: alle Kaliber

...das bedeutet, dass ich auch die Sachkunde für Kaliber besitze, die heute noch nicht erfunden (entwickelt) sind. grlaugh.gif

Gruß Jess

Geschrieben

In Antwort auf:

Bei mir steht ...

Hr. XYZ hat sich am XX.YY.ZZZZ der Sachkundeprüfung für folgende Schußwaffen bzw. Munitionsart unterzogen

Waffenart: Kurz und Langwaffen

Munitionsart: alle Kaliber

...das bedeutet, dass ich auch die Sachkunde für Kaliber besitze, die heute noch nicht erfunden (entwickelt) sind.
grlaugh.gif

Gruß Jess


Yes Jess ... so isses-bei mir steht u.a.: Jagd- und Sportwaffen aller Art, sowie deren Munition. Alles kloar ? wink.gifrolleyes.gif

Gruß

dl

Geschrieben

Im alten WaffG stand unter § 29 Abs (2) :

*Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse brauchen nur für die Schusswaffen- und Munitionsart nachgewiesen zu werden, für die die Erlaubnis beantragt wird.*

Insofern hat das schon seine Richtigkeit mit einer Eingrenzung in den alten Nachweisen...

Mouche hat in seinem Posting die eventuellen Gründe dafür ja dargelegt. wink.gif

Gruss

Christian

Geschrieben

In Antwort auf:

Mir war eine Differenzierung gar nicht bekannt.

Euch etwa?


Hallo Wolli

JA, bei mir ist eine Differenzierung drin!!

Zitat:

der genannte besitzt ausreichend Kenntnisse über die Handhabung von Waffen und dem Umgang mit munition folgender Art:

Pistolen im Kaliber .22 bis .45, Revolver im Kaliber .22 bis .44 Magnum

Büchsen, Einzellader, Repetierer, Halbautomaten im Kaliber .22 bis 8 mm

Flinten Kaliber 12, 16, 20

-Die Reichweite....... usw.

Ist sehr interesant das thema. Der Einzellader in .500 NE wäre dann ja gar nicht drin cool.gif

Super interessant ist ja dass ich damals auch nicht alle Kaliber machen wollte (ich dachte dann wirdßs nicht so schwer rainbow.gif)

Gottseidank sagte der damalige Prüfer dass es sowas bei ihm nicht gäbe und er immer die genannten Kaliber prüfe.

Im Nachhinein nicht schlecht grin.gificon14.gif

Geschrieben

also ob es SK in verschiedenen 'stufen' gibt/gab, weiss ich nicht.

aber mir ist bekannt, dass in unseren breiten (zumindest frueher einmal; ob es jetzt noch so ist weiss ich nicht) frueher eine art 'schmalspur'-sachkundepruefung abgelegt werden konnte, wenn jemand 'nur' die beduerfnisfreien 4mm-plempchen (M20, rd.lg.) haben wollte, und sich mit dem rest nicht rumaergern wollte.

Geschrieben

Nun wie wir aus den Beiträgen sehen kammts mal wieder auf das "Formblatt" an das der jeweilige Prüfer verwendet hat confused.gif

Aber das hier

In Antwort auf:

@ Wolli: Krampf... das wär ja so als hättest Du den Autoführerschein und dürftest nur Fiat Panda und nicht Porsche fahren


passt nicht ganz. Z.B. sind heutzutage der Motorradführerschein und der LKW-Führerschein sehr wohl eingeschränkt. ICH z.B. darf mit meinem 3er Führerschein bis zu 12 To. LKW fahren. Mein Sohn -glaub ich- nicht mal mehr den 7,5 Tonner.

Auch die heute gängigen Traktoren darfst Du nicht mehr fahren (Buchstabe T) wenn Du nicht eine Bestätigung eines Landwirts hast dass Du ab und zu mal mit seinem Trecker fährst.

Der EU-Führerschein machts möglich.

Geschrieben

In Antwort auf:

Im alten WaffG stand unter § 29 Abs (2) :

*Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse brauchen nur für die Schusswaffen- und Munitionsart nachgewiesen zu werden, für die die Erlaubnis beantragt wird.*

Insofern hat das schon seine Richtigkeit mit einer Eingrenzung in den alten Nachweisen...

Mouche hat in seinem Posting die eventuellen Gründe dafür ja dargelegt.
wink.gif

Gruss

Christian


Damit nun nicht alle vergeblich suchen:

es ist nicht das Waffengesetz (das regelt in § 29 den Munitionserwerb),

sondern die erste Verordnung zum Waffengesetz (1.WaffV).

Dort sind in Anlage 3 auch die Waffen- und Munitionsarten aufgeführt, und falls jetzt jemand in seiner Sachkundeurkunde unverständliche Zahlen vorfindet, liste ich hier die für uns erheblichen Arten auf:

1.1 Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen

1.2 Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition, Schalldämpfer

1.4 Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12 mm Durchmesser

1.6 Schußwaffen, die vor dem 1.Januar 1871 hergestellt worden sind

2.1; 2.2; 2.4; 2.5 betrifft die entsprechende Munition.

Hier sind also keine Kaliberangaben gemacht, und wer das so in der Sachkunde stehn hat, hat gute Karten.

Wer aber Beschränkungen auf bestimmte Kaliber oder Waffenarten hat, hat für andere Kaliber oder Waffenarten keine Sachkunde und muß sie notfalls nachmachen.

gruß barlow

Geschrieben

In Antwort auf:

Damit nun nicht alle vergeblich suchen:

es ist nicht das Waffengesetz (das regelt in § 29 den Munitionserwerb),

sondern die erste Verordnung zum Waffengesetz (1.WaffV).


Sorry - Barlow hat Recht....

habe den Hinweis glatt in meinem alten Büchlein übersehen (war ja auch schon spät AZZANGEL.gif )

Gruss

Christian

Geschrieben

Ist manchmal ein Problem mit alten Sachkunde-Nachweisen. Die bestanden oftmals nur aus Theorie und bescheinigten die Sachkunde dann für die Waffen, in denen im Verein die Praxis erworben wurde (so jedenfalls die Praxis in einigen Verbänden).

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo allerseits,

der SB des Amtes hat heute den Fall eines die neue Gelbe beantragenden Schützen genauer beäugt, der seines Wissens nach nur die Sachkunde für KK habe.

Tatsächlich hat dieser 1982 Sachkunde gemacht, und in den Unterlagen stand nur für Kleinkaliber. Später hat er aber noch mal Sachkunde gemacht.

Der SB meinte, in Zukunft solle man wieder stärker darauf achten, ob die Sachkunde überhaupt für GK gilt.

Mir war eine Differenzierung gar nicht bekannt.

Euch etwa?

Wolli

p.s. Bei mir steht auch nur drauf, daß ich am Unterricht teilgenommen, und die Prüfung erfolgreich abgelegt habe, aber nix von Kaliber!


Das damalige Waffenrecht kannte nur Erlaubnispflichtige Waffen, Kurz und Langwaffen. Das ist das Ergebnis, wenn einer

mehr schreibt als er soll. Absoluter Unsinn. Handhabung von Waffen im Kal .22lfb unterscheidet sich nicht von solchen

in größeren Kalibern. Rückschlag und E0 ändern sich schon in den unterschiedlichen Laborierungen. Mir ist bekannt, das mal zw. Kurz und Langwaffe unterschieden wurde.

Das ist so als ob man den Führerschein macht, aber nur für

Auto´s, jedoch nicht für Motorräder. Unsinn, einfach Unsinn.

Man sollte, wenn man den Aufwand des zweitägigen Lehrganges treibt vorher klar machen, das die Bescheinigung für Kurz- und Langwaffen gilt (ohne Kaliberbeschränkung) oder es lassen.

Selbsternannte Überreglementierer unter den Sachkundeprüfern

finde ich zum K..... und unserer Sach nicht dienlich.

Major Tom

Geschrieben

In Antwort auf:

Selbsternannte Überreglementierer unter den Sachkundeprüfern

finde ich zum K..... und unserer Sach nicht dienlich.

Major Tom


Hallo Major,

schau mal auf das Sachkunde-Datum: 1982. Da lief halt noch einiges anders. Und heute motzen, weil es mit einem 22 Jahre alten Lehrgang heute Schwierigkeiten gibt, ist wohl nicht so ganz das wahre.

Udo

Geschrieben

In Antwort auf:

Handhabung von Waffen im Kal .22lfb unterscheidet sich nicht von solchen

in größeren Kalibern. Rückschlag und E0 ändern sich schon in den unterschiedlichen Laborierungen. Mir ist bekannt, das mal zw. Kurz und Langwaffe unterschieden wurde.


Huch, hattet IHR es noch einfach. Meine ist zwar auch schon 10 Jahre her aber man musste auch den "Gefährdungsbereich" einer Patrone wissen. Und da ist der von ner .22er halt mal anders als der einer 8x57.

Bei uns war es auch so dass einem ein Gewehr hingelegt wurde, 20 Dummie-Patronen daneben und dann hiess es "Laden". Wenn Du die falsche Patrone auch nur angefasst hast war´s schon aus mit der Prüfung.

Geschrieben

Nach der neuen AWaffV gibt es diese Differenzierung in jedem Fall.

§1 Absatz 3

(2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden.

Im Kreis Altenkirchen wird sie in Zukunft auch so gehandhabt, d.h. man muß sich im Vorfeld entscheiden für welche Waffen oder Waffenart man die Sachkunde machen will. Wenn in einem Verein z.B. nur KK-Gewehr geschossen wird, kann man die Sachkundeprüfung auf diese Waffenart beschränken. Dies wird aber dann auch in die WBK eingetragen. Auserdem heist das natürlich auch, dass wenn später dann doch Großkaliber geschoßen wird, man erneut eine Sachkundeprüfung ablegen muß. Kostet dann natürlich wieder crying.gif.

Bestehende Sachkunde ist meines Wissens davon nicht betroffen, da im AK-Kreis immer alles geprüft wurde und es in den alten Sachkundeurkunden keine Unterteilung gibt.

Gruß Usta

Geschrieben

Ein gutes Thema!

Bei meinem Brandneuen Sachkundezeugnis steht:

... Sachkunde nachgewiesen für

- Pistole

- Revolver

- Gewehr

- Flinte

- SL Gewehr

Gilt jetzt meine Sachkunde auch für SL Flinten?

Geschrieben

In Antwort auf:

Das ist so als ob man den Führerschein macht, aber nur für

Auto´s, jedoch nicht für Motorräder. Unsinn, einfach Unsinn.


....treffender hätte man diesen hinkenden Vergleich Deines Beitrags wirklich nicht beschreiben können rolleyes.gif......

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Hiesse das im bayrischen kurz und knapp "ois" ?


Jupp, JuergenG, ich darf alles tuen können !

Oder, da kein Kaliber genannt ist, vielleicht doch nur durch die Röhre gucken ?

Unsere Volkvertreter werden sich schon die Zeit vertreiben !

Ordonanz

  • 11 Monate später...
Geschrieben

Jetzt helft mir doch bitte mal, daraus meine Schlüsse zu ziehen!

Muss demnächst eine Sachkundeprüfung ablegen, da ich mit meiner alten SK

keine Waffe beantragt hab(7Jahre alt, abgesehen davon find ich sie nicht :P )...

Was sollte/muss alles drin stehen bzw. geprüft werden,

damit ich nie wieder eine SK machen muss?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!!! :D

Gruß

Cansel

Archiviert

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