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IGNORED

Waffenschrank und Munition im Heizungsraum????


stefan78h

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Geschrieben

Darf ich einen Waffenschrank (0-Schrank) mit Lang-Kurzwaffen und Munition in den Heizungsraum stellen?

Im Heizungsraum ist eine Gasheizung!

Ist das Verboten die Munition oder Waffen neben der Gasheizung????

Vielen Dank

Jürgen

Geschrieben

Servus,

1. Die heutigen Gasheizungen bezeichne ich als sicher.

2. Wenn so ein Teil in die Luft fliegt brennt nicht gleich alles drum herum wie im Film.

3. Ein 0 - Schrank hat einen gewissen Wiederstandsgrad gegen Feuer.

Habe selbst einen C2EF- Tresor neben einer 20 Jahre alten Gasheizung stehen, dem vertraue ich neben meinen gesamten KW auch meine Schmuckwarenkollektion und sämtliche Muni an.

Und ob Du den Tresor in den Nachbarkeller stellst oder in den Heizungskeller spielt bei ner Gasexplosion auch keine Rolle mehr, die Wand fehlt dann sowieso.

Grüße aus dem Wilden Süden

Richy

Geschrieben

Ich habe meine Tresore ebenfalls im fensterlosen Heizungsraum (Gasheizung) stehen - bei der WBK-Ersterteilung war ein Polizeibeamter zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung vor Ort und hat nix dazu gesagt...

Im Übrigen ist mein Heizungskeller der kühlste Ort im ganzen Haus - dank überdimensionierter Zu- und Abluftschächte - fürchten muss ich eher einen Wasserrohrbruch... 021.gif

Gruss

Christian

Geschrieben

ich bin im begriff den WBK Antrag zu stellen.

Bestelle aber erst diese Woche einen Waffenschrank (Lieferzeit ca.8-10 Wochen).

Kommt da die Polizei vorher vorbei und kontrolliert?

Ich erwerbe die Waffe erst wenn ich auch einen Schrank habe aber es dauert ja sowieso länger mit dem WBK Antrag dann dürfte das ja egal sein! Oder???

Jürgen

Geschrieben

Da kommt mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit niemand vorbei zum Kontrollieren!

Und wenn schon - für eine sichere Aufbewahrung musst du erst sorgen, wenn du die Genehmigung hast & die Waffe kaufst.

Allerdings musst du im Antrag angeben, wie die Waffe gelagert werden soll, im einfachsten Fall reicht "den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend", wenn du dir schon einen Tresor ausgeguckt hast kannst du natürlich noch Schutzklasse & Typ eintragen. Wie ausfühlich die Angabe sein muss kommt wohl auch auf den Sachbearbeiter an...

Schau am besten persönlich auf dem Amt vorbei, die können dir dort genau sagen, was sie wollen & sind vermutlich froh, den neuen Kandidaten mal persönlich zu sehen!

Gruss

Hilli

Geschrieben

@Stefan78h: Du legst dem SB einfach die Bestellung vor - wenn er es wünscht und irgendein Papierchen für seine Akten braucht.

Haben mußt du den Tresor erst, wenn die Waffen da sind.

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo,

gibt es da nicht eine Auflage verbot der Lagerung von brennbaren Stoffen im Umkreis von XXX m bei "offenen" Feuerstellen?


Welche Gasheizung hat denn eine "offene" Feuerstelle????

Wir reden hier von einer Heizung und nicht von einem HERD!

Also ich habe auch eine Gasheizung (Vaillant Kombi-Geyser). Da ist nix offen, du bräuchtest nicht einmal einen Kamin (kann durch eine Aussenwand geführt werden), wird nicht warm ect.

Wie auch schon beschrieben wurde sind die heutigen Gasheizungen (relativ, fast, absolut grin.gif) sicher. Bei mir geht die Gasheizung öfter aus wenn sich im Druckregler eine bestimmte Spinnenart eingenistet hat. Bei Druckschwankungen ab 0.003 Bar springt die Sicherung an und die Heizung geht aus.

Viel mehr würde ich auch -wie oben schon gesagt- den sog. "Hausanschlussraum wo der Strom, Wasser, und alle sonstigen Anschlüsse reinkommen, fürchten.

Geschrieben

In Antwort auf:

Da kommt mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit niemand vorbei zum Kontrollieren!


...bei mir ist der *Vor-Ort-Beamte* im Zuge der Amtshilfe auf Verlangen meines SB vor Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis erschienen !

Zu diesem Zeitpunkt hatte ich (natürlich) auch noch keinen Tresor. Er hat sich den Aufstellort angeschaut, genickt und ist wieder von dannen gezogen...

Diese Vorgehensweise ist bei uns üblich und es hat sich wohl auch noch niemand beschwert

grin.gif

In Antwort auf:

Viel mehr würde ich auch -wie oben schon gesagt- den sog. "Hausanschlussraum wo der Strom, Wasser, und alle sonstigen Anschlüsse reinkommen, fürchten.


In vielen älteren Häusern ist der Heizungsraum gleichzeitig der *Hausanschlussraum* - so wie bei mir auch.

Trotzdem bestehen hinsichtlich des Standortes keine Bedenken icon14.gif

Gruss

Christian

Geschrieben

Hallo,

trotzdem sind das "offenen" Feuerstellen und in deren Nähe ist das Aufbewahren und Lagern von brennbaren und explosiven Stoffen verboten. smirk.gif

Der Schornsteinfeger könnte dazu was sagen. Hat die Heizung nicht auch auch eine „Feuerstättenerlaubnis“ oder Betriebserlaubnis? Da steht wahrscheinlich auch etwas darüber drinnen.

Nachsehen ist besser als Bussgeld! cool.gif

Gruss Spa

smile.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Trotzdem bestehen hinsichtlich des Standortes keine Bedenken


Glaub ich auch icon14.gif

Ich wollte damit nur sagen dass ich eine "rausgeflogene" Panzersicherung oder einen Wasserschaden mehr fürchte als meine Gasheizung. (Besonders wenn man der erste nach dem Umspannwerk ist eek2.gif)

Geschrieben

Auch bei mir stehen Waffenschrank Klasse B, Muni Schrank Klasse A neben diversen Regalen mit Lebensmitteln und Putzmitteln in einem Raum in dem gleichzeitig die Gasheizung untergebracht ist. Weder der Dorfsheriff noch der Schornsteinfeger, der ja regelmäßig vorbeikommt, hat je ein Wort darüber verloren.

Geschrieben

In Antwort auf:

Aber wie sieht es mit Ölheizungen aus? Da da jemand einschlägige Erfahrungen?


Nein aber wir reden doch von "Brennern", nicht von Öfen.

Die Heizungen von heute sind doch alle geschlossen und werden aussen nicht mal handwarm. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen dass es da anders ist als bei Gasheizungen.

Ein "Schlafzimmerhändler" in meinem Bekanntenkreis hat übrigens die CO 2 Flaschen im Heizungsraum.

IRGENDWIE wir der doch auch mal abgenommen worden sein confused.gifconfused.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ein "Schlafzimmerhändler" in meinem Bekanntenkreis hat übrigens die CO 2 Flaschen im Heizungsraum.


Das dürfte aber einen Unterschied machen - ein CO2-Feuerlöscher ist auch nichts anderes.

  • 6 Jahre später...
Geschrieben

Hier Mal was fachliches zum Thema:

Für "Heizräume" gelten erst ab 50kW Leistung bestimmte Regelungen.

Diese sind unabhängig von Öl- oder Gasbetrieb und beziehen sich ausschließlich auf die Raumgestaltung, nicht auf zusätzlich gelagerte Stoffe.

Normalerweise ist der "Heizraum" sogar der sicherste Ort für die Lagerung von Pulver und Munition da er belüftet und feuerfest sein muss

(immer erst ab 50 kw)

http://www.zentralheizung.de/heiztechnik/h...ng/heizraum.php

Anders sieht es bei Propantanks aus, hier gelten bestimmte Sicherheitsabstände für brennbare Stoffe aber Gastanks hat wiederum niemand im Keller oder überhaupt im Haus!!!

Der Heizöllagerraum ist ebenfalls ein sicherer Ort da er feuerfest ausführt sein muss (Belüftung und FH-Tür)

Wenn der 5000 Liter-Öltank in Keller wirklich einmal brennen sollte braucht man sich um drei Kilo Pulver auch keinen Kopf mehr machen.

Da geht eh kein Feuerwehrmann mehr rein.

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