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IGNORED

Neue Gelbe WBK in Baden Würtemberg?


Tackleberry

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Na Du stellst Dich jetzt aber an. Der Lauf ist doch nicht so wichtig, nimmt nur Platz weg im Schrank...
gr1.gif
Also ab damit.


Dann isses aber Kurzwaffe! 021.gif

@Superingo: Es gibt auch Sportschützen, denen (noch) keine Neue Gelbe zusteht...

Die Gebühren bei Dir 56 EUR sind (Vor)Eintrag auf Grün, die 25 Euronen Deines Kollegen klingen eher nach Eintrag in Gelb (ohne Voreintrag)

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

In Antwort auf:

Heute ist mein Antrag für die neue Gelbe raus.

Mal sehen wie lange es dauert und was passiert.


Hipp Hipp Hurra,

heute ist die neue Sportschützenwbk in meinem Briefkasten gelandet. grin.gifgrin.gifgrin.gificon14.gificon14.gificon14.gif

Das ging ja richtig fix und problemlos.

Da ich schon lange keine Waffe mehr gekauft habe (man wird ja auch mal ruhiger) hätte ich gedacht, das die Überprüfung länger dauert.

Das waren jetzt 4 Wochen von Antrag bis "Vollzug" , und der Antrag und die Bescheinigung waren noch von der "alten" Art.

Das Landratsamt war fixer als der DSB, der hat sich ca. 6 Wochen Zeit für das Bedürftnis genommen icon13.gificon13.gif.

Hut ab und Lob an das Landratsamt in Heidelberg. Hier werden Sie geholfen. icon14.gificon14.gif

ALso: Hiermit erstate ich Vollzugsmeldung für BW!

Geschrieben

Hi, gratuliere ebenso.

Noch ne Frage als Rückversicherung, da mein Ordnungsamt von allem noch gar nix weiss: Ist es tatsächlich das neue Dokument, oder eine "erweiterte Alte"?

Schönen Tag noch

Geschrieben

Seit dem Erlass des IM BaWü vom 26.01.2004 können gelbe WBK ausgestellt werden, wenn die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen und das Bedürfnis nach § 14 Abs. 2 Satz 2 WaffG nachgewiesen worden ist.

Verwendet werden derzeit noch die alten gelben WBK-Formulare, die zur Unterscheidung von den alten gelben WBK mit dem Zusatz "nach § 14 Abs. 4 WaffG" versehen werden und auf welcher auf der Rückseite der WBK die dort genannten Waffenarten aufgeführt werden. Beschränkung 2/6 mit Ausnahmemöglichkeit nach vorheriger Anfrage.

Geschrieben

In Antwort auf:

Hi, gratuliere ebenso.

Noch ne Frage als Rückversicherung, da mein Ordnungsamt von allem noch gar nix weiss: Ist es tatsächlich das neue Dokument, oder eine "erweiterte Alte"?

Schönen Tag noch


Habe die WBK noch nicht in den Händen gehalten. Meine Holde hat mir die frohe Botschaft überbracht.

Zumindest ist die WBK gelb, das hat sie mir gesagt.

Von daher glaube ich, das es ein "altes" erweitertes Formular ist.

Ich sags Euch am Montag.

Wedenfalls habe ich meine "alte" Gelbe nicht hingeschickt, die habe ich noch in ungeänderter Form.

Geschrieben

So wie versprochen:

alte Gelbe erweitert auf Seite 6 mit all den schönen Sachen, die man jetzt kaufen darf. Auch ein Eintrag, daß nur 2 Waffen innerhalb 6 Monaten erworben werden dürfen.

Kostenpunkt 60 Euros.

Geschrieben

Och jooo,

lass die Jungs das mal klären. Wenn es wirklich nicht rechtens ist, dann streichen die vom Landratsamt den Satz wieder.

Bei uns waren die Sachbearbeiter noch nie kleinlich.

Und 2 Waffen im Halbjahr, macht 4 im Jahr, machen 40 in 10 Jahren. Das sind doch schon ne ganz Menge. Und meine alte Gelbe habe ich ja auch noch. Ich glaube, mein Problem liegt eher an der Kohle, als am nicht Kaufen dürfen.

PS: Und wenn ich denn unbedingt mal mehr als 2 Waffen in 6 Monaten brauche, dann rede ich mit den Sachbearbeitern und gut ist.

Geschrieben

Hallo Georg

dass dir zwei Kanonen im halben Jahr reichen, mag ja sein. Aber warum, so frage ich mich, legt keiner Widerspruch ein, wenn diese Regel 2/6 bei ihm eingetragen wird. Mein Recht möchte ich nicht bei einem SB erbetteln. Bei mir steht nichts davon in der neuen Gelben, und wenn ich drei Waffen im halben Jahr kaufen möchte, so tue ich das auch. Ich habe mich schon mit BMI in verbindung gesetzt und werde auf eine Klärung drängen.

Steven

Geschrieben

Hi Steven,

es ist nun einfach manchmal kontraproduktiv, immer gleich mit dem Kopf durch die Wand zu wollen. Die Sachbearbeiter hier sind freundlich aber Weisungsgebunden. Soweit ich weiß laufen ja schon einige Klärungsversuche bezgl. dieser 2/6 Regelung.

Und ich halte meine Sachbearbeiter für so fair und kompetent, daß Sie die 2/6 Regelung nach einen einfachen Gespräch aus der WBK streichen, sollte "hochoffiziell" festgestellt worden sein, dass diese nicht Rechtens ist.

Weiterhin bin ich mir sicher, daß Ausnahmen von der Regel bei uns nach Rücksprache relativ problemlos sein sollten.

Und um das Thema prinzipiell durchzufechten fehlt mir echt die Zeit, ich komm ja so kaum noch zum Schiessen.

Wenn es andere tun, dan Hut ab.

icon14.gif

Geschrieben

Aus Zeit- Geld- oder sonstigen Gründen auf eine Überprüfung zu verzichten und

rechtlich umstrittene Auslegungen zu akzeptieren ist sicher pragmatisch - ob es "vernünftig" ist,sei mal dahingestellt..

Im Übrigen ist es auch Sachbearbeitern und nicht nur Betroffenen unbenommen, eine Auslegung eines Gesetzes per Vorlagebericht beispielsweise anzuzweifeln oder sich gar zu weigern, diese Art des Verfahrens anzuwenden,wenn man der Meinung ist, daß es so weder im Gesetz steht, noch gewollt sein kann und man deshalb rechtliche Bedenken hat. DAS wiederum würde ICH jetzt für vernünftig halten rolleyes.gif- vermutlich jedoch-und auch dafür hab ich Verständnis wink.gif-wirst Du den pragmatischen Weg wählen und Dich an die rechtlich fragwürdige Anweisung Deines Dienstherrn halten tongue.gif - bis zu dem Zeitpunkt, wo es mal vernünftig geklärt werden wird: Vor Gericht grin.gif

Mouche

Geschrieben

Ja, ich kann Mouche voll zustimmen. Ich hab auch schon einiges nach oben weitergegeben, was mir nicht richtig erscheint und meine Auffassung dazu geschildert. Und einige meiner Kolleginnen und Kollegen haben das auch getan.

Die 2/6-Regelung wurde schon verschiedentlich angegangen. Da macht es momentan keinen Sinn, dies selbst nochmals zu tun. (Wenn) diese Regelung für unzulässig erklärt wird, sind die so ausgestellten WBK ohnehin enstprechend abzuändern.

Geschrieben

Ja und ich kann hier mal dem Sachbearbeiter wieder zustimmen:

Es geht viel viel schneller wenn ein "Bürger" eine Regelung anklagt und der Sachbearbeiter sich dann auf das Gerichtsurteil beziehen kann als wenn man in der Behördenmühle versucht einen Unsinn auszuräumen.

Wir hatten auch schon einige Fälle wo wir dem Bürger sogar empfohlen haben zu Klagen und ihm dabei sogar geholfen haben.

Das hört sich jetzt zwar für einen aussenstehenden unmöglich an aber bedenkt dass in einer Behörde nicht nur mehrere Cheff´s vorhanden sind (die alle Ihren Senf dazu geben wollen) sondern irgendwann auch noch ein Rechnungsprüfer auftaucht der auch noch was finden soll.

Gut, im Waffenrecht ist das weniger weils da nicht um´s Geld geht aber grundsätzlich ist es schon so.

Nur ganz kurz: Sachbearbeiter will Eingabe machen. Eingabe geht zum Sachgebietsleiter, der will Stellungnahme von Kollegen des Sachbearbeiters, dann gehts zum Abteilungsleiter, dann zum stv. Behördenleiter, dann zum Behördenleiter, dann zum Ministerium, dann wieder Rückfragen vom Ministerium usw. usw. Nein, sowas ist nicht praktikabel. Auch wenn sich´s eigentlich gut anhört.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

In Antwort auf:

Klar gibts den in Papierform, aber nicht für Untertanen.
chrisgrinst.gif


OT:

Beamter ist ein öffentlich Bediensteter, dem nach Art. 33 Abs.4 GG die Ausübung hoheitlicher Funktionen als ständige Aufgabe übertragen ist. Das Beamtenrecht soll sicherstellen, dass die Exekutive und Judikative des Staates funktionsfähig bleiben und beispielsweise nicht durch Streiks "lahmgelegt" werden können.

Somit ist ein Beamter der unterwürfigste aller Untertanen.

Gratulation! chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Somit ist ein Beamter der unterwürfigste aller Untertanen.


Jo, und sieht man auch daraus dass der Beamte keinen Lohn oder Gehalt für geleistete Arbeit bekommt sondern alimentiert wird.

Sprich: Er bekommt Alimente dafür dass er ÜBERHAUPT DA IST crying.gif

Geschrieben

Ob er unterwürfig ist, hängt von seinem Charakter und seinen Karrierewünschen ab rolleyes.gif-

Untertan ist er genau so viel oder wenig wie wir alle cool3.gif-

was er aber im Gegensatz zu uns ist: WEISUNGSGEBUNDEN chrisgrinst.gif

Und nur darauf kommt es in dem Zusammenhang an.

Er MUß sich an den Erlaß den er bekommt halten - für uns hat das Papier keine rechtsverbindliche Bedeutung - was natürlich nicht bedeutet, daß es auch keine praktische Wirkung entfaltet: Kurz gesagt : Ärger und Rechtsstreit-bei dem aber dann die Frage Erlaß für den Richter uninteressant ist,der prüft anhand Gesetz und VO.

Mouche

Geschrieben

@Asta:

In Antwort auf:

Somit ist ein Beamter der unterwürfigste aller Untertanen.

Gratulation!
chrisgrinst.gif


Dazu gehen die Meinungen auseinander!

Mein Chef:

Der Beamtenstatus ist die moderne Form der Leibeigenschaft ! pissed.gif

Ein Kollege: (der aus gewissen Gründen nicht genannt weden möchte)

"Arbeiten?? eek2.gif

Ich habe keinen Arbeitsvertrag! Nur eine Ernennungsurkunde.

Da steht von Arbeit kein Wort drin!" chrisgrinst.gif021.gif

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