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IGNORED

Import von Selbstlader aus den USA


matz

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

hat schon mal jemand von Euch eine SL-Büchse aus den USA importiert? (nicht über Händler). Auf der Seite http://www.olyarms.com gibt es gute Alternativen zum OA-15 ab 700$. Dazu kommt natürlich noch Steuer/Einfuhr/Transport und der Beschuss.

Wie läuft so ein Import ab? Was ist zu Beachten? Darf ich als Privatmann Waffen überaupt importieren und beschiessen lassen?

Vielen Dank

mfg

matz

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Hab im Dezember eine Tommygun auf JJ bei www.etssusa.net bezogen.

Du benötigst:

1) Bedürfnisnachweis (JJ oder WBK)

2) Erlaubnis nach § 29 WaffG der zuständigen Behörde zur

Verbringung nach Deutschland, wichtig !!! sonst kann es

Ärger beim Zoll geben.

3) Zahlung per Kreditkarte oder Scheck

4) Wenn Waffe bei Spedition am Flughafen, bekommst du

Bescheid.

5) Zum Flughafen Zoll, Papierkram erledigen, 16% Einfuhr-

Umsatzsteuer + 3 % Zollgebühren.

6) Dann wieder aufs Amt zum Eintrag

7) Zum Beschussamt

Wie das mit Anschein nach § 6 ist, ist auf JJ egal, als Sportschütze müsste man das vorher klären.

Ich hoffe ich hab nix vergessen.

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Eigentlich nicht viel. Ich hab gesagt, es ist legal, da halbautomatisch. Ich benötige es als Jagdwaffe, insbesondere als Nachsuchenwaffe auf Schwarzwild.

Etwas vergleichbares deutsches Produkt (HK-USC)

gefällt mir nicht.

Der Zoll hat also keinen Grund, die Einfuhr zu verhindern.

Die haben mehr Tam-Tam wegen dem mitgelieferten Violinkasten gemacht als wegen der Waffe. Das könnte den "Anschein" erwecken, daß darin ein Musikinstrument ist, tatsächlich aber eine Waffe.

Naja, mit dem muss man halt leben.

Bei AR-15-Klonen würde ich beim US-Händler nochmal nachfragen, die Amis wollen nämlich nicht gern "Terroristen" aus dem "alten Europa" mit diesen modernen Assault-rifles beliefern.

So long

Mad Max

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@matz

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die amerikanischen halbautomatischen AR15-Versionen für den deutschen Markt noch einmal abgeändert werden müssen (zusätzlich fehlende Verriegelungswarze, usw.).

Nachher hast Du so ein "nicht abgeändertes Teil" hier in der BRD und gleichzeitig ein Verfahren am Hals.

Frag doch einmal die Fachleute von OA oder Waffen Schumacher dazu.

Würde mich aus technischer Sicht auch einmal interessieren.

Ulkig ist nur, dass die US-Vollautomaten sich schon bautechnisch von den US-Halbautomaten unterscheiden.

Hier wurde vom dortigen Gesetzgeber darauf geachtet, dass man nicht "aufrüsten" kann. Dies scheint aber für uns hier nicht auszureichen.

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@christian,

schon gut möglich, daß es in deutschland schwierigkeiten gibt (anscheinswaffe), aber sollte man nicht lieber die behörden (landratsamt) fragen? die waffenhändler werden gleich sagen, daß es nicht möglich ist, weil sie selbst ihre sachen verkaufen wollen.

gruß

matz

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US AR15 wären nach dem deutschen recht zulässig, soweit sie keinen Militärlauf haben und nicht mit dem Fullauto Verschlussträger ausgerüstet sind. Die Frage ist nur, ob das auch jeder weiß und genauso sieht. Besonders was den Verschlusskopf und die Barrelextansion betrifft gibt es da zur Zeit zwei Auffassungen, beide haben was aber nur eine wird sich durchsetzen oder besser gesagt, hat es scheinbar bereits.

Gruß

Makalu

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@:Matz

Eine "theoretische" Auskunft darüber kann nur das BKA erteilen.

Die Herren vom BKA habe ich in einer ähnlichen Angelegenheit schon zweimal angeschrieben jeweils mit einen Monat Pause dazwischen. Ich habe keine Antwort bekommen.

Anschließend habe ich dort mal angerufen.

Das Ergebnis war ungefähr so, dass keine Auskuft erteilt wird. Na super!

Kaufst Du Dir jetzt eventuell ein ziviles AR-15 (zB. DPMS Panther Deluxe Bull 24 Special für ca. 1200,- Euro, inkl. Versand, Steuern , Beschuss, usw. EWB und Co. natürlich vorhanden) aus den USA, welches sich nach amerikanischem Recht nicht mit Teilen der VA-Version bestücken läßt, sitzt Du mit einer Arschbacke schon auf dem Pulverfaß.

Du musst die Waffe beim BKA vorführen. Der Bescheid kostet 200,- Euro. Die Untersuchung auch noch einige hundert Euro.

Dort versuchen sie militärische Teile in Deine Waffe zu zwengen und sagen Dir anschließend, dass es nach ihrer Ansicht eine Kriegswaffe ist. Die Waffe wird eingezogen und Du hast ein Verfahren am Hals.

Eine Rechtssicherheit "im Voraus" zu erhalten ist leider reine Illusion.

Die habe sich ihr neues Waffenrecht zum Teil schon recht gut ausgedacht.

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Ich weiß, dass schon AR15 nach D importiert wurden.

Vom BKA braucht man eigentlich auch nichts, wenn die Sache sicher ist. Das kein KWKG Teil rein geht ist auch nicht mal das Kriterium, jedenfalls beim AR15, den da ginge was bei den meisten rein (eigentlich sogar bei allen- man muss halt den Kopf bei einigen tauschen). Das man was beim BKA vorführen muss, kann ich mir auch fast nicht vorstellen, wo steht das. Ein Erlass vom BKA ist auch nicht nötig, es ist nur ein Persilschein der dann wirklich Sicherheit gibt.

Es ist aber richtig, dass die Sache nicht ohne ist. Sicherlich wird man bei einem zivilen AR15, wo die gleichen Bauteile drin sind wie in den AR15 die in D verkauft werden im Endeffekt nicht wegen KWKG verurteilt werden, nur bis dorthin kann ein langer steiniger Weg sein.

Ich würde mir im Vorfeld mal die in D verkauften AR’s genau anschauen und auflisten um sicherzugehen das du da drin liegst. Ganz wichtig ist auch der Abschluss einer guten Rechtsschutzversicherung für den Fall, dass sie dir nicht glauben. Danach knüppelhart durchziehen und keine Angst haben! Irgendjemand muss ja mal den Mut entwickeln.

Falls es dir aber zu heftig ist, vielleicht doch besser hier kaufen, könnte im Endeffekt vielleicht sogar fast günstiger sein, jedenfalls solange du nicht was ganz besonderes willst.

Man sollte auch bei der Ganzen Diskussion nicht vergessen, dass es eine gute Sache ist, wenn es ein paar gibt, die so was in D anbieten. Würde es die nicht geben, wäre der Spaß sowieso schnell vorbei. Also lieber mal ein paar Euro mehr bezahlen, sie sind für einen guten Zweck, jedenfalls solange die nicht übertreiben. Der Service müsste einen ansonsten auch noch etwas wert sein. Daher bitte auch mal von der Seite betrachten

Gruß

Makalu

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In Antwort auf:

Man sollte auch bei der Ganzen Diskussion nicht vergessen, dass es eine gute Sache ist, wenn es ein paar gibt, die so was in D anbieten. Würde es die nicht geben, wäre der Spaß sowieso schnell vorbei. Also lieber mal ein paar Euro mehr bezahlen, sie sind für einen guten Zweck, jedenfalls solange die nicht übertreiben. Der Service müsste einen ansonsten auch noch etwas wert sein. Daher bitte auch mal von der Seite betrachten


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Hört, hört!!! Ganz genau so isses!!!

GRUß

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@makalu,

ok...diesbezüglich muß ich dir recht geben. bin ja auch zufrieden, daß es händler gibt, die diese "modernen" waffen auch verkaufen (dürfen), und ich da auch einen gewissen service in anspruch nehmen kann. wegen ein paar euro mehr oder weniger kommt es mir auch nicht an. aber wir reden hier beim grundmodell über 1000 Euro differenz.

gruß

matz

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Matz,

1000 Euro ist natürlich viel Geld, wenn es tatsächlich so sein soll, musst du halt den steinigen Weg durch ziehen. Ich wünsche dir viel Erfolg, eine Anleitung dazu hast du ja. Halte mich bitte auf dem Laufendem, eventuell per PN. Sei dir aber im Klaren, dass sich der US Preis bestimmt bis zu dir auch um das 1,6-1,8 Fache erhöht, der Exporteur will ja schon so 10-20% und manche sogar 25%, dann MWST, Einfuhrzoll, Gebühren, Beschuss und Transport.

Ich habe jetzt auch noch mal Sinclair kontaktiert, die würden es für dich machen.

Kontaktiere mal Kerry Parker, er ist dein Mann: kerryp@sinclairintl.com

Gruß

Makalu

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Hallo Makalu,

es ist immer schön von Dir etwas zu lesen. icon14.gif

Deine Beiträge haben immer Hand und Fuß und sind sehr sachlich und freundlich formuliert. icon14.gificon14.gif

Die Sache mit Sinclair und den 10% kann ich bestätigen. Nach 2 Tagen hatte ich ein Angebot (im Mittelfeld) von denen.

Ich persönlich würde auch lieber die Waffe hier in D kaufen. Leider kann ich mir das zur Zeit nicht leisten. Ich muss einen Eintrag in .308 und .223 stopfen. Durch den US-Einkauf spare ich ca. 45-50% und die Amis können auch liefern! Bei einer kleinen Differenz würde ich auch hier kaufen, aber leider nicht zu den aktuellen Preisen.

Schön wäre mal von deutschen AR-15-Besitzern in Erfahrung zu bringen, was bei ihren Versionen nach dem neuen WaffG eventuell noch zusätzlich abgeändert werden musste. Mich persönlich interessieren nur die reinen Sportversionen mit dickem Matchlauf in 24" oder 20".

Von alten OA-Versionen auf DPMS-Basis habe ich mal etwas von einer fehlenden Verriegelungswarze gehört. Ob dieses nach dem neuen WaffG auch noch erforderlich ist, weiß ich leider nicht. Die neuen OA-Versionen sind komplett.

Wer weiß mehr?

@matz:

Vielleicht sollten wir mal Kontakt aufnehmen wg. einer Sammelbestellung.

chrisgrinst.gif

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Nach meine Recherchen ist die Lage zur Zeit in etwa so:

Bis auf die Waffen, die von Schuhmacher importiert werden und wurden, sind die Verschlussköpfe und die Barrelextension im Originalzustand. Die Änderung wurde seinerzeit irgendwie auf Wunsch des Herrn Dieter Pracejus vom BWM+A eingeleitet.

Hintergedanke war dass dadurch eine Montage des Fullautoverschlusses nicht möglich wäre. Dabei wurde aber völlig übersehen, dass dieser Verschluss alleine überhaupt nichts bringt und falls einer noch die anderen erforderlichen Änderungen durchführt, wäre es für ihm ein leichtes auch die Verschlussköpfe zu wechseln oder die Barrelextension zu wechseln. Sei es wie es will, das BKA scheint da eine realere Sichtweise zu haben und diese Änderung nicht für so nötig zu sehen.

Anscheinen wird heute die Auffassung vertreten, dass der normale Standardverschluss in Verbindung mit dem normalen Verschlusskopf Waffg. ist und bei Kombination mit dem Fullauto-Verschlussträger KWKG. Normalerweise sind die AR15 alle mit dem Halbautoverschlussträger ausgerüstet, verlassen kann man sich da aber nicht 100%ig drauf, die Amis haben auch schon mal die anderen mitverkauft. Daher unbedingt darauf hinweisen, dass dieses Versehen hier wirklich nicht vorkommen darf. Darf es aber eigentlich in den USA bei postpan Waffen auch nicht mehr, nur nehmen die es in der Praxis nicht immer so eng wie ich schon gehört habe.

Unabhängig davon darf aber der Lauf nicht aus militärischer Fertigung stammen, wo man schon mal aufpassen muss, da diese Auffassung eigentlich in Deutschland einmalig ist, aber da in den USA zur Zeit bei den postpan Waffen ein original Gewinde für den MFD automatisch draus ein MG machen würde, kann einen da in den USA eigentlich so gut wie nichts passieren (man muss aber bei einer extra Laufbestellung aufpassen). Selbstverständlich kann man die Läufe auch weiterhin austauschen, die haben nämlich alle die gleichen Gewinde. Dicke Bullbarrel, sowie alle Läufe ohne Mündungsgewinde sind definitiv Waffg. für die AR15. Militärische Läufe gibt es darüber hinaus fürs AR15 nur in 7 und 12 sowie 14" Drall, der 7" ist immer hartverchromt. Es soll dann noch einen 8" fürs SPR geben, den kenne ich aber nicht weiter. Mit Stainlesläufe fährt man auf alle Fälle sicher.

Ich würde diese Punkte noch mal explizit bei einer Bestellung vermerken.

Andere Änderungen sind zur Zeit nicht von mir zu erkennen.

Ihr müsst euch auch noch überlegen mit welchem Versanddienst das Gerät auch wirklich bei euch ankommt. Scheinbar weiß das zur Zeit nicht mal Sinclaire und ich bin da auch ziemlich verwirrt.

Ganz wichtig bei der Sache ist auch noch, dass euch in den USA keiner garantieren kann, dass ihr die Ausfuhrgenehmigung auch bekommt. Ich weiß nicht wie groß die Versagungsrate ist, aber es kommt anscheinend sehr viel auf die Tagelaune des zuständigen Sachbearbeiters an.

Unabhängig von all diesen Informationen bitte aber auch auf keinem Fall die Rechtsschutzversicherung vergessen!

Wenn das alles ausgelotet ist, bitte noch mal ein PN an mich.

Gruß

Makalu

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In Antwort auf:

Kontaktiere mal Kerry Parker, er ist dein Mann:


Ähem (hüstel) - Makalu, Kerry Parker von Sinclair International ist eine Frau. Hab schon öfter mit ihr (Mrs. Parker) korrespondiert. Oder bist Du in Kenntnis von Details, die was anderes besagen (nichts ist unmöglich)? chrisgrinst.gif

Grüsse, RIP

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