Slasher Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 Hallo, ich kann ja als 19-Jähriger Einzellader-Langwaffen erwerben. Wenn ich jetzt eine Doppelflinte beantrage, wird das dann auf die (vorhandene) grüne WBK eingetragen, oder bekomm ich eine Neue Gelbe ausgestellt? Aber bei einer Neuen Gelben wäre es ja so, dass man auch Repetierer mit gezogenen Läufen kaufen dürfte, was ich ja allerdings mit meinen 19 Lenzen nach dem neuen WaffG noch nicht dürfte. Wird also die Doppelflinte auf meine Grüne WBK eingetragen? Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 hallo wie´s bei doppelflinten und den neuen regeln aussieht,habe ich noch nicht nachgeschaut, bisher konntest du eine doppelflinte auf die alte (nicht neue) gelbe kaufen. sie gilt als einzelladerwaffe,da du ja pro lauf nur eine patrone laden kannst. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 Ich sag mal so: Wenn Du bereits eine Grüne hast und drauf bestehst,dann kannst Du Dir so was auch auf die Grüne eintragen lassen. Aber warum keine neue Gelbe? Darauf geht Freie Pistole,BDF,KK Matchgewehr - alles Waffen, die Du als 19 jähriger ohne Idi...Test besitzen darfst. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dirk Z Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 Hallo Slasher. Eine Doppelflinte ist doch auch ein Einzellader, warum also auf eine grüne WBK? Gruß Dirk Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 @ mouche ich bin nicht ganz sicher,ob das mit der NEUEN gelben so hin haut, ich denke (kann es natürlich auch missverstanden haben) dass es die NEUE gelbe zusätzlich gibt, d.h. wenn ich eine blockbüchse kaufen will, verwende ich die ALTE GELBE (einzellader langwaffen). will ich jedoch einen repetierer beantragen, benötige ich die NEUE gelbe. oder irre ich hier????? viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 IMHO irrst Du da tatsächlich . Vorhandene alte Gelbe gelten weiter - d.h. aber nach meinem Rechtsverständnis nicht,daß weiterhin alte Gelbe ausgestellt werden. Die Neue Gelbe ersetzt die alte Gelbe und wurde erweitert/angepaßt. Jetzt in der Übergangszeit wird wohl gelegentlich an Schützen,die bereits eine alte Gelbe haben,bei Bedarf noch eine ausgestellt,Neuantragsteller bekommen diese nicht. Aber: BITTE - ich weis,daß DAS von verschiedenen Leuten VÖLLIG anderst gesehen wird . Also könnte man einen wiederholten,unendlichen Thread daraus machen . Tatsache ist wohl, daß auch bei diesem Problem jetzt (und vermutlich auch in Zukunft) unterschiedlich verfahren wird,da die Durchführung des WaffG Ländersache ist,wird das wie auch in der Vergangenheit kaum vermeidbar sein. In Kurzfassung nochmals meine(!) Sicht: Die alte Gelbe gilt hinsichtlich Besitz unbeschränkt, hinsichtlich Erwerb solange bis sie voll ist-künftig und bei Neuantragstellern wird nur noch die Neue ausgestellt. Es wird keine zwei Gelben nebeneinander geben. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 In Antwort auf: In Kurzfassung nochmals meine(!) Sicht: Die alte Gelbe gilt hinsichtlich Besitz unbeschränkt, hinsichtlich Erwerb solange bis sie voll ist-künftig und bei Neuantragstellern wird nur noch die Neue ausgestellt. Es wird keine zwei Gelben nebeneinander geben. Mouche Ausnahme: diejenigen die bereits eine alte Gelbe vor dem 01.04.03 hatten, werden auch zukünftig erneut alte Gelbe erhalten. Ggf. zusätzlich zu einer neuen "Gelben". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 1, 2004 Share Posted January 1, 2004 .....und genau DAS ist wohl nicht ganz geklärt-bzw. wird unterschiedlich ausgelegt, denn explizit sooo steht es nirgendwo . Der Passus über die "uneingeschränkte Gültigkeit" bereits erteilter waffenrechtlicher Genehmigungen ist halt AUCH vor Auslegung nicht geschützt Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 In Antwort auf: und genau DAS ist wohl nicht ganz geklärt-bzw. wird unterschiedlich ausgelegt Also zum "rechtlichen" möchte ich mich nicht äussern weil das anscheinend wirklich schon wieder unterschiedlich gehandhabt wird. "Tatsächlich" sieht es bei uns so aus, dass keine "alten" gelben mehr ausgestellt und auch nicht erweitert werden. Sprich: auf meine vorhandene Gelbe kann ich wie gewohnt einkaufen, wenn sie voll ist gibts nichts mehr. Aber zur Frage selbst: Es gibt nicht "automatisch" irgendeine Gelbe, weder alt noch neu. Wenn Du also schon eine alte gelbe hast und jetzt eine Waffe beantragst die da nicht reinpasst wird sie entweder auf die Grüne eingetragen (so war´s bei mir) oder abgelehnt. Beislpiel: Wenn ich eine Freie Pistole beantrage wird sie mir nicht auf die (alte) Gelbe eingetragen sondern auf die Grüne. "Automatisch" eine NEUE Gelbe bekomm ich nicht. SO wirds momentan bei uns gehandhabt (bis wieder andere Anweisungen kommen ) und kann auch gar nicht anders gehandhabt werden wenn man sich das Antragsverfahren und die zugehörigen Formblätter ansieht. Die "neue" gelbe kann dir vom Amt da gar nicht "untergeschoben" werden weil die Verbanmdsbestätigung die ich für meine Freie Pistole bekommen würde gar nicht zu der "neuen gelben" passt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
magnumshooter Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 In Antwort auf: Die "neue" gelbe kann dir vom Amt da gar nicht "untergeschoben" werden weil die Verbanmdsbestätigung die ich für meine Freie Pistole bekommen würde gar nicht zu der "neuen gelben" passt. Versteh' ich irgendwie nicht. Freie Pistolen werden doch ausdrücklich im Zusammenhang mit der neuen gelben WBK genannt. Wenn du also einen Antrag auf Freie Pistole stellst, wird dir eine neue gelbe WBK ausgestellt. Wenn dir der Verband deine Freie Pistole befürwortet, dürfte doch das Amt keine Probleme damit haben, eine neue gelbe WBK auszustellen. Was habt ihr denn in Bayern für Formulare für Verbandsbestätigungen? Hast du die Möglichkeit, mal eines hier reinzustellen oder ist dies irgendwo im Netz einsehbar? Gruß magnumshooter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/fil...20anerkannt.pdf Ist ja auch irgendwie logisch dass ich entweder eine Waffe (Voreintrag) oder eine gelbe Karte beantrage. Da bei den gelben ja gar kein Voreintrag nötig ist. PS: Wer bei dem Thread "Jahresmitgliedschaft im Verein oder/und VErband beteiligt war: Da steht wieder nix von einem Jahr VErbandsmitgliedschaft Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 Mouche, das genau war die Aussage meines SB von meiner waffenrechtlichen Behörde aus NRW am 09.12.03. Auch zu meiner Verwunderung! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 Smithy - die Bedürfnisbescheinigung für die Sportschützen-WBK ist die Bedürfnisbescheinigung für die Neue Gelbe -denn nur diese trägt die Bezeichnung "Sportschützen-WBK"-ganz einfach Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 Asta- das ändert aber auch nichts an der Tatsache,daß dem BW Sachbearbeiter die Regeln Deines Sachbearbeiters schnurz piep egal sind und er sich an die Anleitungen seines IM oder RP hält . Und genau deshalb wiederhole ich meine Aussage: Es wird auch künftig keine einheitliche Verfahrensweise in D-Land geben - Vivat der Förderalismus Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 Sorry,doppel Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 In Antwort auf: Smithy - die Bedürfnisbescheinigung für die Sportschützen-WBK ist die Bedürfnisbescheinigung für die Neue Gelbe Sag ich doch! Ändert aber nichts daran dass er seinen Zwilling auf die Grüne haben will und keine neue gelbe. Ändert auch nichts daran dass wenn er das Kreuzchen bei ..WBK für Sportschützen.." weglässt ihm eben KEINE gelbe ausgestellt werden kann weil er diese ja nicht beantragt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 2, 2004 Share Posted January 2, 2004 Dann ist `s ja gut-aber irgendwie hatten Magnum und ich Deine Ausführung anderst verstanden Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thorsten Posted January 9, 2004 Share Posted January 9, 2004 Der BSSB schränkt auf seinem Antragsformular die WBK für Sportschützen auf Disziplinen nach seiner Sportordnung explizit ein. Welche rechtlichen Konsequenzen hat das für Schützen, die in mehreren Verbänden sind? Der §14 (4) sieht diese Einschränkung nicht vor. Darf ein Schütze dann eine mit diesem Passus über den BSSB beantragte WBK ausschließlich für Waffen für BSSB-Disziplinen benutzt werden, oder darf der Schütze ohne weiteren Antrag meinetwegen auch eine Silhouettenpistole (oder andere Waffe, die nicht BSSB-Regeln entspricht)für den BdMP (oder einen anderen Verband) nach dessen Sportordnung erwerben? Es gab da vor langer Zeit mal eine Diskussion zur erlaubten Lauflänge eines über einen bestimmten Verband für eine bestimmte Disziplin beantragten Revolvers, die recht unterschiedliche Ergebnisse hervorbrachte. Die Fälle ähneln sich da m.E. doch ziemlich, ich bin gespannt, ob es nun zu diesem Thema eindeutige und stichhaltige Aussagen gibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted January 10, 2004 Share Posted January 10, 2004 Ich glaube, dass einzige was zur Zeit wirklich klar ist, ist dass man sie bekommt. Ich bezweifle aber mal, dass der BSSB die rechtliche Stellung hat, die es ihm ermöglicht Gesetze einzuschränken, auch wenn es einige der Herrn gerne so sehen würden. Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted January 10, 2004 Share Posted January 10, 2004 In Antwort auf: Der BSSB schränkt auf seinem Antragsformular die WBK für Sportschützen auf Disziplinen nach seiner Sportordnung explizit ein. Welche rechtlichen Konsequenzen hat das für Schützen, die in mehreren Verbänden sind? Der §14 (4) sieht diese Einschränkung nicht vor. Das hat für Schützen die in mehreren Verbänden sind überhaupt keine Konsequenzen. Die "Bestätigung" oder das "Bedürfnis" (davon kann man aber bei der gelben eigentlich nicht sprechen) bekommst Du halt vom DSB nur wenn Du die Voraussetzungen des Formblatts erfüllst. Die wollen da ein bischen die "Heiligen" spielen. Wenn Du die gelbe aber mal hast, kannst Du Dir alles kaufen das das Gesetz vorsieht. Extrembeispiel: Ich beantrage ERSTMALS eine neue gelbe über den DSB dann geb ich eine Disziplin an die für den DSB passt. Hab ich meine Gelbe ist ja für Waffen die auf die gelbe passen kein Voreintrag mehr nötig. Du kannst Dir dann auf diese Gelbe auch eine Shilouettenpistole kaufen die Du in einem anderen Verband schiesst. Umgekehrt könntest Du Dir deine gelbe auch über den BDS holen. Grund für eine BDS-Disziplin angeben und trotzdem könntest Du dir darauf später eine "DSB-Waffe" eintragen lassen. Ich hab ja zur Zeit dasselbe Spielchen mit meinem Voreintrag für die Grüne. Ich bin bei mehreren Verbänden und ich kann mir eigentlich aussuchen von welchem ich mir die Bestätigung hole. Die Voraussetzungen erfülle ich HIER und DA. Ich muss mir nur überlegen WO ich mir die Bestätigung hole und halt dann statt. Ziffer 2.53 DSB-Sportordnung Ziffer XY des BDS-Handbuchs angeben. Nachtrag: Der DSB-Antrag wurde jetzt innerhalb von 4 Wochen zweimal geändert. Ich hatte ihn noch nicht ganz ausgefüllt hat mir unser Sportleiter schon wieder einen anderen Antrag gegeben. Daraus glaube ich sieht man auch dass man das nicht so wörtlich nehmen darf (z.B. die explizite Einschränkung). Wie gesagt, wenn Du die Karte erstmal hast richtet sich alles nach dem Gesetz. Der DSB oder sonstwer ist dann ja gar nicht mehr beteiligt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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