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IGNORED

schießbuch


Gast klausp

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hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

ist das führen eines vereins-schießbuches pflicht?

finde da nix im gesetz.

den nachweis, ob und wann er beim schießen war, führt jeder schütze selbst. wird von der aufsicht bestätigt.

cu

klaus

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Moin klaus!

Das Führen eines Schießbuches ist KEINE Pflicht!

ABER:

Ein Schießbuch erleichtert gerade Neuschützen bei der Erstbeantragung einer WBK sowie der Bedürfnisüberprüfung nach den ersten 3 Jahren den schießsportlichen Betätigungsnachweis und ist daher für Neuschützen sehr zu empfehlen.

Weiterhin ist es sinnvoll im Einzugsbereicht von Genehmigungsbehörden, die dafür bekannt sind Ärger zu machen, für alle Schützen sinnvoll, ein Schießleistungsbuch zu führen.

Gruß,

frogger

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hallo frosch,

danke für die antwort. icon14.gif

mich hat heut ein bekannter total konfus gemacht:

er hat steif und fest gehauptet, daß es lt. alten und neuen waffg für den verein pflicht (!) wäre, so ein schießbuch zu führen.

da ich im neuen darüber nichts gefunden habe und mich auch nicht erinnern kann, daß sowas nach dem alten gesetz gefordert wurde, bin ich nun doch n bissi nervös geworden.

daß neueinsteiger nachweise brauchen, seh ich auch so.

ist eigentlich ja für alle empfehlenswert wegen der "regelmäßigkeit".

cu

klaus

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§15 Abs 1 Nr 7b)

B) [Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese] einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

Vielleicht meint den Bekannter das. Allerdings reicht hier ein Nachweis der Häufigkeit, ein Nachweis der Leistung ist nicht notwendig.

Die Vorschrift gilt für Vereine, die einem anerkannten Verband angehören und auch erst seit dem neuen Gesetz.

bye knight

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In Antwort auf:

für den verein pflicht (!) wäre, so ein schießbuch zu führen.


wenn er (klausp) den Verein meint und dann noch das Schiessbuch des Schießstandes dann ist das Pflicht !!

Der Schießstandbetreiber muss nachweisen, wer wann mit was geschossen hat.

Ich glaube aber, dass das bei der Schießstandabnahme festgelegt wird.

Und dieses Schießbuch wird sogar regelmäßig durch die Behörde geprüft.(zumindestens bei uns crying.gif)

In Antwort auf:

das führen eines vereins-schießbuches


dürfte nicht im WaffG sondern in den Bestimmugen für Schießstände zu finden sein .

Gruß KLaus

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@knight

wenn ich (bzw. der verein) das neumitglied dazu "verdonnere", daß er sein eigenes schießbuch führt, in welches er seine aktivitäten einträgt und von der aufsicht durch unterschrift bestätigen läßt, ist dann dem gesetz genüge getan?

fände ich ja sogar sinnvoller, denn dieses mitglied kann doch auch als gastschütze irgendwo anders aktiv sein. was würde es ihm dann als nachweis nützen, wenn er heut im schießbuch des vereines a steht und morgen in dem von verein b.

was meinst du dazu?

@klaus12

wir besitzen keinen eigenen stand und haben nutzungsverträge mit einigen standbetreibern.

bei einem dieser stände muß so ein buch geführt werden, das stellt der standbetreiber. das ist auch klar.

an nem anderen stand wird vom betreiber ein derartiges schießstandbuch nicht geführt.

muß ich (verein) als mieter dann für den betreiber trotzdem aufschreiben, wer wann mit was geschossen hat? der nutzungsvertrag gibt dazu allerdings nichts her.

cu

klausp

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In Antwort auf:

@knight

wenn ich (bzw. der verein) das neumitglied dazu "verdonnere", daß er sein eigenes schießbuch führt, in welches er seine aktivitäten einträgt und von der aufsicht durch unterschrift bestätigen läßt, ist dann dem gesetz genüge getan?

fände ich ja sogar sinnvoller, denn dieses mitglied kann doch auch als gastschütze irgendwo anders aktiv sein. was würde es ihm dann als nachweis nützen, wenn er heut im schießbuch des vereines a steht und morgen in dem von verein b.


So machen das viele Vereine, die keinen eigenen Stand haben.

Ist auch das sinnvollste für den Antragsteller.

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Hallo KlausP,

in unserer Standabnahme ist explizit aufgeführt dass ein Schiessbuch zu führen ist.

D.h. dass jeder der den Stand nutzt dort eingetragen werden muss. Also auch Gastschützen oder eingemietete Vereine.

Kann natürlich sein dass das woanders nicht verlangt wird.

Bei uns stehts jedenfalls drin.

MfG

Michael

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In Antwort auf:

muß ich (verein) als mieter dann für den betreiber trotzdem aufschreiben, wer wann mit was geschossen hat? der nutzungsvertrag gibt dazu allerdings nichts her.


nö, ganz bestimmt nicht - dann nur für deinen eigenen Nachweis,

Aber das der Schießstandbetreiber/Besitzer keinen Nachweis führen muss ist sehr ungewöhnlich.

Bei uns muss sogar das Kaliber und !! die Schussanzahl angegeben werden gaga.gif

aber was soll`s - wut.gif

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In Antwort auf:

wenn ich (bzw. der verein) das neumitglied dazu "verdonnere", daß er sein eigenes schießbuch führt, in welches er seine aktivitäten einträgt und von der aufsicht durch unterschrift bestätigen läßt, ist dann dem gesetz genüge getan?

fände ich ja sogar sinnvoller, denn dieses mitglied kann doch auch als gastschütze irgendwo anders aktiv sein. was würde es ihm dann als nachweis nützen, wenn er heut im schießbuch des vereines a steht und morgen in dem von verein b.

was meinst du dazu?


Um sinnvoll oder nicht geht es leider nicht frown.gif Meiner Meinung nach ist das Gesetz hier eindeutig: Der Verein muss den Nachweis führen.

Ich halte das für nicht weiter kritisch oder problematisch. Meiner Meinung nach reicht es, eine Liste mit Datum und Name zu führen. Ich würde noch die Mitgliedsnummer hinzufügen, damit man bei einem unleserlichen Namen dennoch sagen kann, wer es ist.

Letztlich muss nur die Häufigkeit des Trainings nachgewiesen werden. Es muss nicht nachgewiesen werden, welche Disziplin trainiert wurde und es muss auch nicht nachgewiesen werden, mit welchem Ergebnis trainiert wurde.

Inhaltlich denke ich, dass diese Regelung die einmalige Überprüfung des Bedürfnisses, drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, erleichtern soll.

bye knight

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Was Frosch geschrieben hat, ist IMHO richtig.

Wir verpflichten auch jeden Einzelnen, der noch unter die 3-Jahres-Frist fällt, ein eigenes Schießbuch zu führen. Das reicht - da wir nur auf gemieteten Ständen schießen und so ein vereinseigener Nachweis nur schwer möglich ist.

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Es muß erst einmal die Terminologie allgemein festgelegt werden.

Schießkladde ( = vom Verein geführt, Nachweis über die Schützen am Schießstand)

Schießbuch ( = persönliche Aufzeichnungen eines einzelnen Schützen über seine Schießtätigkeit)

Die Schießkladde ist Pflicht.

Das Schießbuch ist jedem selbst überlassen.

Nun ist es aber so, dass das neue Gesetz ein paar Hürden aufgebaut hat, die für die Beantragung von Erwerbserlaubnissen überwunden werden müssen.

1. Nachweis über mindestens 12-monatige schießsportliche Betätigung bei Antragstellung. Wenn der Verein dem Schützen die Kladde zur Verfügung stellt, dass er sich seine Termine herauspfriemelt, diese zusammenschreibt und von einem Verantwortlichen des Vereins bestätigen läßt (oder der Verein das selbst erledigt - kann z.B. bei Schießkladden in elektronischer Form leicht gemacht werden) dann genügt das.

2. Drei Jahre danach muß das Bedürfnis nochmals durch Schießtätigkeit nachgewiesen werden. Dann erfolgt der gleich Vorgang nochmal.

3. Das ganze muß jedesmal bei Neu-Beantragung einer WBK für Sortschützen (gelb) sowie für jeden einzelnen Voreintrag in die Grüne WBK gemacht werden. Der erneute Bedürfnis-Nachweis nach 3 Jahren wird nur einmal verlangt.

Mit einem persönlichen Schießbuch ist das natürlich viel einfacher durchzuführen. Jedes Schießen wird eingetragen und vom Schießleiter abgezeichnet. Dann genügt eine Kopie der entsprechenden Schießbuchseiten, als Anlage zum Antrag dazu und fertig.

Wir haben unseren Mitgliedern empfohlen, ein Schießbuch zu fürhen, weil die Kladde am Ende des Jahres vom Kassier aufbewahrt wird. Es wäre zu aufwändig, die Termine dort herauszusuchen und aufzulisten.

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In dem Nachweis über die Abnahme

und das Betreiben des Schießstandes (Schießstandordnung)

Klaus


hallo namensvetter,

tja, damit sind wir wieder genauso weit, wie wir schon waren:

stehts im genehmigungsbescheid zur betreibung der schießstätte drin, ists sache des standbetreibers, daß er gastvereine usw. anhält, sich in dieser schießkladde einzutragen.

steht im genehmigungsbescheid eben nix drin, dann entfällt die eintragung.

also generell von einer "pflicht" zu sprechen, ist eben falsch.

cu

klausp

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jo Namensvetter,

also ich kenne nur Schießstände, wo sehr gewissenhaft der Schießnachweis durch den Betreiber zu seiner eigenen Sicherheit geführt wird.

Dieses Schiessbuch wird , wie ich schon betonte, regelmässig von der Behörde auf korrekte Einträge geprüft und in unklaren Situationen mit den Schiessbüchern der Schützen verglichen.

Bei der Abnahme der Schießstände wird regelmäßig die Führung des Schiessnachweises durch den Betreiber verlangt !!

So, und nu is Schluss - Punkt

allen ein schönes Weihnachtsfest

Klaus

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Der entsprechende passus aus dem WaffG ist schon angeführt worden.

Dann sollten die Erbsenzähler unter uns richtig lesen.

Es war nie von einem "Leistungsnachweis" die Rede.

Es ging lediglich über die sog. "Schießkladde" und das privat geführte "Schießbuch".

In unserer Schießkladde wird auch kein "Leistungsnachweis" eingetragen.

Der "Leistungsnachweis" im pers. Schießbuch ist jedermanns Privatsache. Ob er etwas reinschreibt oder nicht und inwieweit die Ringzahlen der Tatsache entsprechen wird nicht kontrolliert und hat auch keinerlei Auswirkung.

Nochmal: Es kann jeder ein pers. Schießbuch führen oder nicht. Tut er es nicht, hat er zumindest bei DSB-Teilverbänden Probleme bei Erwerbserlaubnisanträgen.

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Das hat nichts damit zu tun, dass wir "vorauseilenden Gehorsam" machen, sondern es ist leider einmal so, dass der DSB für eine Bedürfnisbestätigung den Nachweis über eine 12-monatige Schießsportliche Aktivität verlangt, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist.

Wie willst Du das ohne Schießbuch nachweisen ??

Wie gesagt: Es verlangt niemand von Dir - wenn Du dem DSB angehörst - dass Du ein Schießbuch führst - nur, wenn Du es nicht tust, kann der Teilverband auch kein Bedürfnis bestätigen.

Das ist das derzeitige Verfahren.

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In dem Nachweis über die Abnahme

und das Betreiben des Schießstandes (Schießstandordnung)


Auch wenn es eine Reihe von Waffenbehörden verlangen, gibt das WaffG eine solche generelle Verpflichtung des Schießstandbetreibers nicht her. Also sollte bei nächster Gelegenheit darauf geachtet werden, daß eine solche Auflage nicht mehr erteilt wird.

Wenn der Schießstandbetreiber eine solche Kladde zu Abrechenzwecken führt, ist das seine Sache, aus waffenrechtlichen (und im Regelfall auch aus versicherungsrechtlichen) Gründen ist eine solche Kladde aber keine Pflicht. (Ausnahme: bis drei Jahre nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis als Sportschütze, aber dann auch nur für diese Schützen, nicht für alle).

Udo

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In Antwort auf:

Das hat nichts damit zu tun, dass wir "vorauseilenden Gehorsam" machen, sondern es ist leider einmal so, dass der DSB für eine Bedürfnisbestätigung den Nachweis über eine 12-monatige Schießsportliche Aktivität verlangt, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist.

Wie willst Du das ohne Schießbuch nachweisen ??


Durch eine entsprechende Bestätigung des Vereins?

Daß der Verband seine Vereine nach einem festgelegten Verfahren auf die Einhaltung bestimmter Verpflichtungen kontrollieren muß bedeutet noch nicht, daß auch stets alle Schießbücher beim Verband vorgelegt werden müssen. (Wir haben es z.B. anders geregelt.)

Udo

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Ich hab ja schon gesagt, dass es jeder so regeln kann, wie er will. Jedenfalls wird ein Nachweis verlangt.

Klar, dass das Gesetz dem Verein nur vorschreibt, Aufzeichnungen über die Dauer von 3 Jahren nach erstmaliger Erteilung einer WBK zu führen.

Wie soll das aber in der Praxis funktionieren ?

Der Schießleiter müsste jedesmal die WBK des Schützen kontrollieren, wann sie ausgestellt wurde. Dann müsste er fragen, ob der Schütze noch eine weitere, möglicherweise mehr als 3 Jahre alte WBK besitzt.

Da ist es einfacher alle Schützen in eine Schießkladde einzutragen - fertig.

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In Antwort auf:

Durch eine entsprechende Bestätigung des Vereins?


Die Du auch wiederum nur bekommst wenn der Verein eine Schiesskladde hat.

Also so wie Fuchs es beschreibt läuft es auch bei uns. Bin grad dabei die Schiesskladde des letzten Jahres zu wälzen weil ich eine weitere Kurzwaffe benötige.

Glaub mir, bei einem Verein mit 400 Mitgliedern weiss der Captain/Sportleiter nicht wann DU geschossen hast.

Und anscheinend sind die vom Verband so eingeschüchtert worden dass Du die Bescheinigung auch nicht bekommst wenn der Vorsitzende dich 3 mal in der Woche sieht.

Unserer möchte die von Dir angegebenen Daten schon mit dem Schiessbuch/Schiesskladde vergleichen.

Im übrigen ist das von BSSB als "Nachweis der Sportschützeneigenschaften als Anlage zum Bedürfnisantrag für den Erwerb einer Waffe (§14 Abs. 2 Nr. 1 und § 8 WaffG)" herausgegebene Formblatt gerade mal 2 Wochen bei uns.

Wir wissen also wovon wir sprechen confused.gif

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